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2C-B

Kurz-Info:

Art:  Synthetisch
Legalität:  illegal

Wissenschaftlicher Name (Chemie):

2,5-dimethoxy-4-bromophenylethylamin

Synonyme:

Erox, Nexus


Geschichte:

1974 2C-B wird das erste Mal von Alexander Shulgin synthetisiert. Dies geschieht bei der Untersuchung von Verwandten des DOB.
1975 Erste Publikation zu 2C-B, von Alexander Shulgin und Michael Carter
25 Juni 1975 Die Psychoaktivität des 2C-B wird von Alexander Shulgin entdeckt. Es wird als "wunderschön aktiv" beschrieben
späte 1980er 2C-B wird als MDMA (Ecstasy)-Austausch vertrieben und wird etwas populär, nachdem MDMA auf die Liste der verbotenen Stoffe kam
1991 Alexander und Ann Shulgin veröffentlichen PiHKAL, sie dokumentieren über 250 Phenylethylamine, inklusive MDMA, Meskalin, 2C-B, 2C-T-7, 2C-T-2, und viele andere.
6 Januar 1994 2C-B kommt auf die Liste I der verbotenen Stoffe durch ein "Notfalleintrageprozess", dies macht es in den USA illegal diesen Stoff zu besitzen oder zu verkaufen.


Aussehen:

2CB tritt üblicherweise in Pillenform auf. Es wird auch oft als XTC verkauft.

2CB kann aber auch in Pulver- und Pillenform auftreten.


Wirkstoffe:


Erfahrungs-Berichte:

Es liegen 18 Erfahrungsberichte für diese Droge vor.

Es liegen 7 Berichte über Langzeitkonsum für diese Droge vor.


Wirkung:

Die Wirkung ist sehr stark dosisabhängig!

5 bis 10 mg sind leicht stimulierend, während die doppelte Menge schon starke Halluzinationen auslösen kann.

Wirkung dauert 3 bis 6 Stunden an und kann abhängig von SET und SETTING aphrodisierend, halluzinogen und harmonisierend sein.

Die Substanz kann bei jeder Person bei jeder Einnahme unterschiedliche Wirkungen und Nebenwirkungen haben.


Nebenwirkungen:

Kurzzeit:

Beschleunigter Puls, Blutdruckanstieg und Erhöhung der Körpertemperatur. Eingeschränkte Kritik- und Reaktionsfähigkeit. Fahruntüchtigkeit. Bei Überdosis Horrortrips möglich.

Langzeit:

bisher wenig erforscht ...

Gleiche Wirkung erst wieder nach einigen Wochen erreichbar, da der Körper die Zeit zur Regeneration benötigt.


Anwendung:

orale Aufnahme


Nachweisbarkeit:

per Urintest: bist zu 3 Tage
per Blutprobe: nur kurzzeitig
in Haaren nachweisbar: ja

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