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AutorBeitrag
Ex-Träumer
  Geschrieben: 19.07.12 17:41

Joker815 schrieb:
Moin ich grabe den Thread hier nochmal aus.

Wie sieht das aus mit Kontrollen wenn man am Donnerstag anreist, bzw erst am Montag wieder fährt ?
Wird an den Tagen noch viel kontrolliert ?

Danke



weiß hierzu jmd was? wäre echt nett wenn jmd bescheid sagen könnte, habe nämlich auch das Problem mit DO runterfahren..

gruß
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.02.13 21:58
zuletzt geändert: 08.02.13 23:46 durch kiffikiffi (insgesamt 1 mal geändert)
**
 
Kommentar von kiffikiffi (Traumland-Faktotum), Zeit: 08.02.2013 23:46

keine schmuggeltips.
 
Traumländer

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  Geschrieben: 23.06.13 17:56
Kann mir jemand sagen wie die präsenz von den Grünen auf der nature 2012 so war?
(Campingplatz+Festivalgelände)
 
Abwesende Träumerin

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  Geschrieben: 18.07.13 23:45
zuletzt geändert: 19.07.13 01:54 durch kittster (insgesamt 1 mal geändert)
Die vorher gestellte Frage würde mich auch interessieren..
Fahre dieses Jahr auch zur Nature und habe vor, schonmal nichts mit hin zu nehmen. Sicher ist sicher.
Oder sind Erfahrenere anderer Meinung?
*editiert*
War dieses Jahr auf der Ruhr in Love und hatte auch mit Kontrollen gerechnet, die aber total läppisch waren, weshalb ich auch nichts
mit rein genommen habe. Auf dem Gelände dann war es recht schwierig, etwas zu bekommen.

*editiert*
LG :)
 
Kommentar von kittster (Moderatorin), Zeit: 19.07.2013 01:54

Beschaffungsanfragen entfernt.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 19.07.13 00:02
Die Polizei kontrolliert die Hin- und Abreise. Da wird stichprobenartig rausgezogen.
Solltest du denen verdächtig erscheinen werden sie dich wohl durchsuchen, das Risiko ist da.

Kann nur soviel sagen, dass ich jetzt 3 mal da war und ich wurde nie kontrolliert, weder bei Hin- noch bei Abreise.

Zur Beschaffung auf dem Campingplatz/Festivalgelände empfehle ich dir folgenden Link, hier .
lol
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 19.07.13 08:56
Also ich war 2011 und 2012 da.. Einmal FR und letztes Jahr DO früh hingefahren.
Und ich empfehle dir wirklich sehr DO früh loszufahren! Hat nur Vorteile wie z.B. kein stress beim fahren aufs Geländer, viel besserer Platz und vorallem hab ich nicht einen Streifenwagen oder Bus gesehen! (Waren gegen 11Uhr direkt am Gelände) dachten schon die kontrollieren dieses Jahr wohl nicht :D allerdings sind bekannte von uns nur 1h später gekommen und die meinten dann wir hatten extremes Glück bei ihnen waren schon die Zelte aufgestellt und kontrolliert wurde auch, was natürlich einen riesen Stau verursacht hat. :)

Also wenn die Möglichkeit besteht, fahr aufjedenfall DO!

Zur Rückfahrt kann ich nicht viel sagen außer das ich nur 2-5 wagen gesehen habe die kontrolliert wurden aber wie schon gesagt nur Stichprobenartig..anders ist es denk ich auch nicht möglich.

Sorry für die schlechte Formatierung, schreib mitm Handy:-/
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 17.04.14 20:32
zuletzt geändert: 14.07.14 14:03 durch FreierDenker84 (insgesamt 7 mal geändert)
Hallo Ihr ;)

Ich hab da mal eine Frage zu der Kontrolle. Im Thread hab ich nicht wirklich was dazu gefunden.

Ich schilder mal meinen Fall:

Ich bin vor mehr als einem Jahr bei einer Verkehrskontrolle, nennen wir´s mal: mit einem blauen Auge davon gekommen.
Durch einen Versprecher von mir hat sich die Polizei vom Richter eine Anordnung zur Blutentnahme besorgen können.
Dabei wurde ein Aktiv THC-Wert von 0,0 ng/ml und THC-Carbonsäure 45,4 ng/ml festgestellt und nichts anderes^^
Ich musste dann ein Ärztliches Gutachten von einem Psychologen erstellen lassen und 4 mal pinkeln.
Hab natürlich erzählt das ich das zum ersten mal gemacht hab, nur so kommt man mit einem blauen Auge davon.
Erzählt man das man das gelegentlich macht (wie es bei mir der Fall ist, ich befolge aber bei jeglichen Substanzen die Abbau-Zeiten bevor ich wieder mein Auto benutze)
läuft es zu 99,9% auf eine MPU hinaus.
Für den Staat gibt es keinen "vernünftigen" Umgang mit Drogen.
So funktioniert die Vorstellung von Leben nicht.

Aha? rolleyes
Ich selber bin seit 13 Jahren ********** tätig. Hab nen 1,9 Realschulenabschluss und eine Ausbildung, Selbständig seit fast 7 Jahren mit ** Angestellten. Führe ein geregeltes Leben mit Freundin und gelegentlichen Exzessen biggrin
ab und zu auch mal NoSafeUse :D
Also kanns doch funktionieren ;)

Das Gutachten:
Alles natürlich gut verlaufen und hab immer noch meinen Führerschein.

Allerdings darf ich mir jetzt nichts mehr zu Schulden kommen lassen was das BtmG betrifft.


So, nun zu meiner Frage:

Ich gehe dieses Jahr auf die Nature, Ein Freund (nimmt keine Drogen ausser Alk.) von mir fährt mit meinem Auto hin und zurück.
Ich selber fahre nur nüchtern Auto und das werd ich auf der Nature bestimmt nicht sein ;)
Wenn wir jetzt kontrolliert werden darf der Fahrer mit Sicherheit pinkeln :D
Ohne das wir größeren Aufwand mit Blutentnahme und so bekommen wird er das natürlich auch :)

Aber wie sieht das jetzt bei mir als Beifahrer und Fahrzeughalter aus?
Klar würde ich nicht pinkeln, wäre ja ganz schön doof XD
Da ich doch einen Eintrag habe würden die ja mit diesem "Verdacht" eine Anordnung bekommen.

Hat da irgendjemand schon Erfahrungen gemacht oder weis etwas?
Einen Fall fand ich im Internet (ist aber nur wage geschildert und von 2008 oder so) da hieß es:

"Unseren Beifahrer ham se auch pinkeln lassen"

Aber das ist doch nicht rechtens?
Das würde dann ja auch bedeuten das in einem Voll besetzen Auto (in dem jeder ein Führerschein besitzt)
Der Beifahrer komplett clean sein müssten um seinen Führerschein nicht zu gefährden???

Oder Interpretiere ich das falsch?

Wir sind zu 4. alle besitzen einen Führerschein und das soll eigentlich auch so bleiben :)
Der Fahrer ist clean. Die anderen Drei nicht :D
Und nu???

Müssen wir uns jetzt zu Dritt auf die Rückbank quetschen?
Aber das wäre ja irgendwie auffällig :)
Die fragen dann bestimmt warum niemand vorne sitzt??? surprised
Da kannst ja dann schlecht sagen weil wir high und verantwortungsbewusst sind, da wir von der Rückbank aus nicht in den Straßenverkehr eingreifen können twisted


Freue mich über jeden Rat ;)

Ich selber spiele mit dem Gedanke mein Tütchen mit synthetischem Urin einfach mit zu nehmen.
Hab ja eigentlich keine andere Wahl confused



Chef, meinte meine Büroeinrichtung sei "nicht angebracht".
Hab ihm gesagt es sei auch nicht angebracht, Schuhe in meiner Hüpfburg zu tragen XD


Drogenkonsum ist verwerflich, Sex ist schlecht und die Erde ist eine Scheibe
Ex-Träumer



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  Geschrieben: 17.04.14 22:05
Ehm..

Kein Plan was du dir erhoffst, aber ich bin mir zu 100% sicher, dass die Bullen einfach aufs Recht scheissen und dich, den Beifahrer, ficken.
Einfach weil sie das können und dürfen. Aber ich bin nur ein Laie, also nimms nicht zu ernst.
Ich bin nichts weiter als ein Geist

Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 20.04.14 23:57
zuletzt geändert: 21.04.14 22:57 durch katha (insgesamt 2 mal geändert)
ehm........ Sorry
Aber So eine Aussage von einem 20 Jährigen Grünling der sich selbst Sezierte Psyche nennt und über sein Profil dem entsprechendes Bild/Text-Material widerspiegelt.
Kann ich leider nicht ernst nehmen, Sorry.
Ich will dir gegenüber nicht beleidigend wirken, aber Themen von denen man keinerlei Ahnung hat sollte man auch nicht kommentieren ;)
Chef, meinte meine Büroeinrichtung sei "nicht angebracht".
Hab ihm gesagt es sei auch nicht angebracht, Schuhe in meiner Hüpfburg zu tragen XD


Drogenkonsum ist verwerflich, Sex ist schlecht und die Erde ist eine Scheibe
Kommentar von katha (Traumland-Faktotum), Zeit: 21.04.2014 22:57

Lieber FreierDenker, wir pflegen hier einen respektvollen, vorurteilsfreien und freundlichen Umgang miteinander. Solltest du dich nicht daran halten können wie in diesem Beitrag, würde ich dich bitten, dich einfach zurückzuhalten - neben persönlicher Anfeindung und Niedermacherei bietet dein Post nämlich keinerlei Informationsgehalt. Spar dir bitte zukünftig sowas bzw. halte dich an deinen eigenen Worte "aber Themen von denen man keinerlei Ahnung hat sollte man auch nicht kommentieren ;)".
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 21.04.14 20:58
FreierDenker84 schrieb:
ehm........ Sorry
Aber So eine Aussage von einem 20 Jährigen Grünling der sich selbst Sezierte Psyche nennt und über sein Profil dem entsprechendes Bild/Text-Material widerspiegelt.
Kann ich leider nicht ernst nehmen, Sorry.
Ich will dir gegenüber nicht beleidigend wirken, aber Themen von denen man keinerlei Ahnung hat sollte man auch nicht kommentieren ;)




Die letzten 2 Sätze hätten gereicht.
OneEightSeven.

Ex-Träumer
  Geschrieben: 22.04.14 10:14
Zur Ausgangsfrage zurück:

Rechtlich gesehen ist es doch so (bin mir recht sicher, aber mag mich auch irren), dass Du als Beifahrer auch unter Drogeneinfluss weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat begehst, da Drogenkonsum in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar ist. Aufgrund dieser Verdachtslage ist auch ein Drogenscreening gegen Deinen Willen nicht rechtens, ein Konsum wird Dir also nicht nachgewiesen werden können, wenn Du Ihn nicht zugibst.

Du nimmst als Beifahrer ja per Definition nicht aktiv am Straßenverkehr teil. Mit einer Aussage, wie "Nein, ich habe nichts konsumiert und widerspreche ausdrücklich einer freiwilligen Untersuchung" solltest Du hier auf der sicheren Seite sein. Das gilt auch, wenn Du einen Führerschein besitzt, denn erst das Führen eines KfZ unter Einfluss von BtM ist ggfls. eine Straftat.

Auch eine Falschaussage, wie "Ich habe nichts konsumiert" oder "Ich besitze keinen Führerschein" wird Dir selbst dann nicht nicht negativ ausgelegt, wenn Dir das Gegenteil bewiesen werden kann und es zu einem Verfahren kommt, weil Du gesetzlich nicht verpflichtet bist, aktiv zu der Aufklärung einer Dir vorgeworfenen Straftat o.ä. beizutragen. Du darfst also lügen und Dich ggfls. sogar einer Festnahme entziehen, d.h. flüchten, wenn Du Dich nicht aktiv gegen die Polizeibeamten zur Wehr setzt, ist eine Flucht oder ein Fluchtversuch meines Wissens nach nicht strafbar.

Wohingegen Du Dich i.d.R. aber nicht gegen eine Durchsuchung wirst wehren können, bei der sie keine Drogen bei Dir finden sollten, denn der Besitz wäre wieder eine Straftat, ggfls. könnte also auch eine Blutentnahme angeordnet werden, bei der ein Konsum festgestellt wird, auf dessen Grundlage evtl. Deine vorhandene Fahrerlaubnis gefährdet wird.

Bewegst Du Dich aber beispielsweise zu Fuß im Straßenverkehr, nimmst Du aktiv teil, kannst also entsprechend untersucht und belangt werden.

Sollte ich mich irren, bitte ich um Korrektur.

LG.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 22.04.14 11:58
zuletzt geändert: 22.04.14 12:04 durch katha (insgesamt 1 mal geändert)
Sorry Katha, hast ja recht ;)
Das kam so über mich :D
Wird nicht mehr vorkommen.

Chef, meinte meine Büroeinrichtung sei "nicht angebracht".
Hab ihm gesagt es sei auch nicht angebracht, Schuhe in meiner Hüpfburg zu tragen XD


Drogenkonsum ist verwerflich, Sex ist schlecht und die Erde ist eine Scheibe
Kommentar von katha (Traumland-Faktotum), Zeit: 22.04.2014 12:04

lieben dank :)
 
Moderator

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  Geschrieben: 22.04.14 12:02
Ich kenne jemand, der als Beifahrer seinen Führerschein verloren hat. War aber auch in Bayern. Der Fahrer selbst war nüchtern.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.04.14 12:30
zuletzt geändert: 23.04.14 20:13 durch FreierDenker84 (insgesamt 2 mal geändert)
Danke für die Antworten.
Aber leider ist mir damit noch nicht geholfen :(
Sehr komplexes Thema.
Werde es eventuell noch in einem Jura Forum posten oder meinen Anwalt der mir damals schon sehr geholfen hat :) fragen.
Werde dann auch dementsprechende Antwort hier posten wenn ich eine bekomme ;)


Interessant wäre zu wissen ob das rechtens verlief, in Bayern.
Kann es mir fast nicht vorstellen.

***

Synapse2038 schrieb:

Du nimmst als Beifahrer ja per Definition nicht aktiv am Straßenverkehr teil.


Das zwar nicht, aber der Vorwurf könnte dann lauten:
Als Beifahrer besteht die Möglichkeit in den Straßenverkehr einzugreifen. Daher dann eine Kontrolle und wegen meiner Vorgeschichte :(

Chef, meinte meine Büroeinrichtung sei "nicht angebracht".
Hab ihm gesagt es sei auch nicht angebracht, Schuhe in meiner Hüpfburg zu tragen XD


Drogenkonsum ist verwerflich, Sex ist schlecht und die Erde ist eine Scheibe
Kommentar von kittster (Moderatorin), Zeit: 23.04.2014 16:26

Doppelpost zusammengefügt. Bitte nutze zukünftig die Bearbeiten Funktion, um deinem Beitrag nachträglich etwas hinzuzufügen. Danke.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 23.04.14 17:14
Synapse2038 schrieb:

Bewegst Du Dich aber beispielsweise zu Fuß im Straßenverkehr, nimmst Du aktiv teil, kannst also entsprechend untersucht und belangt werden.


Wenn mich nicht alles täuscht, darf man aber nur bei Auffälligkeiten kontrolliert werden, wenn Du also in Schlangenlinien nach Hause läufst besteht ja durchaus die Möglichkeit, daß du mal vor ein Auto torkelst - und kannst dabei tatsächlich sogar deinen Führerschein verlieren.

Zu der Beifahrer-Geschichte:
Als Beifahrer eines alkoholisierten/sonstwie benebelten Fahrers kann man auf jeden Fall mit zur Verantwortung gezogen werden. Man hat ja schließlich eine Mitschuld, weil man sich zum Fahruntüchtigen ins Auto gesetzt hat.
Ich habe jetzt keinerlei stichhaltigen Informationen zur Hand, ob der Beifahrer generell belangt werden darf, wenn er betrunken ist, auf jeden Fall aber, wenn er den Fahrer stört. Wie man das verlässlich nachweisen will, ist mir jetzt allerdings ein Rätsel.

Hauselv: Warum genau hat er denn seinen Führerschein verloren? Wenn die Grünen einem irgendwie regelmäßigen Konsum von irgendetwas oder Besitz von "harten" Drogen nachweisen, ist der Führerschein ja eigentlich immer weg, egal, ob das im Zusammenhang mit Autofahren stand oder nicht. War er einfach nur betrunken, dürfte das m. E. eigentlich nicht rechtens gewesen sein.
 

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