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AutorBeitrag
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.04.14 20:45

Erst mal Danke, Kittster ;)

Und dann Sorry ;)

Bin noch Newbie was Foren und Funktionen betrift ;)
Werd aber in Zukunft besser darauf achten ;)

Chef, meinte meine Büroeinrichtung sei "nicht angebracht".
Hab ihm gesagt es sei auch nicht angebracht, Schuhe in meiner Hüpfburg zu tragen XD


Drogenkonsum ist verwerflich, Sex ist schlecht und die Erde ist eine Scheibe
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 24.04.14 01:25
Habe lange Zeit in der Region gewohnt in der die Nature stattfindet.
Erfahrungen die ich bezüglich der Polizeikontrollen dort machen konnte:

Die ausgeschilderten Wege zur Nature werden strenger kontrolliert (alternative Wege wären zB über Simmern->Külz->Hasselbach- also quasi von hinten rum kommend)

Auf dieser Strecke habe ich nach 5 Naturebesuchen noch nie eine Polizeikontrolle gesehen (Bin immer Donnerstag Nachmittag/Abends angereist- Das ist eh die beste Zeit zum Anreisen :)

Bei der Abreise wird ÜBERALL stark kontrolliert. In der Nähe gibt es eine Polizeischule und da wird die Nature natürlich als "Training" genutzt, da der Rest vom Jahr ziemlich tote Hose in der Region ist. Also sind die Polizisten auch entsprechend "motiviert" euch zu ficken...

Immer nur soviel bei euch tragen wie ihr im Notfall runterschlucken könnt. (Egal wo ihr da rumlauft)

Es gibt viele Zivis und viele Hunde. Speziell in der Nähe des Haupteingangs zum Festivalgelände.

Selbst die "positiven" Leute die in der Region wohnen und nicht zur Nature gehen, lassen ihr Auto um die Nature-Zeit stehen oder nehmen sich frei damit sie nicht rumfahren müssen.

Ein negativer Fahrer für die Rückfahrt ist meiner Meinung nach Pflicht. (Bekannte von mir machens so, dass sie einem aus der Gruppe die Karte und den Aufenthalt bezahlen und er dafür nüchtern bleibt)

Man sollte keine Bongs oä. offen im Zeltlager herumstehen lassen.

Auf Grund all dieser Umstände sind alle extreeemst vorsichtig auf der Nature und man kommt schnell auf einen schlechten Film wenn man die ganze Zeit nach Zivis Ausschau hält.

Die Gangster die einen auf den großen Wegen auf dem Zeltplatz anquatschen und Teile verkaufen wollen solltet ihr am besten ignorieren. Die kommen meistens auch aus der Region und wollen sich ihre "Nature-kasse" aufbessern, indem sie einen so lange belabern bis man wirkungslose (oder gefährliche) Medikamente käuft..

Sooo, ich hoffe ich konnt euch weiterhelfen. Hoffentlich gehts nicht zu sehr in die Richtung "Schmuggeltipps".
Wer mit Drogen zu tun hat und selber an/abreisen muss wird keine entspannte Nature haben.
Ich gehe eigentlich nurnoch auf das Festival weil ich in der Region noch einige Wurzeln habe..

An diejenigen die dieses Jahr dabei sind: Viel Spaß und PLUR :)

 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 24.04.14 02:32
http://m.youtube.com/watch?v=6XcCLNu6aSk

Weiß nicht ob Alles stimmt,was er da behauptet,aber schonmal sehr interessant.

P.S.: Fahrt immer nüchtern.
Allein
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 24.04.14 10:20
Die eigentliche Frage war:
Kann der Fahrzeug Halter zum Pinkeln/Bluttest aufgefordert werden wenn er in seinem eigenen Auto nur Mit oder Beifahrer ist???
Chef, meinte meine Büroeinrichtung sei "nicht angebracht".
Hab ihm gesagt es sei auch nicht angebracht, Schuhe in meiner Hüpfburg zu tragen XD


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Ex-Träumer
  Geschrieben: 24.04.14 11:48
Auffordern können sie jemandem zu allem Möglichen. Wenn jemand sich einschüchtern läßt und mitmacht, ist er selbst schuld.
Als Autofahrer (also als dejenige, der am Steuer sitzt) hat man schlechtere Karten, da die Allgemeinheit betroffen sein kann, wenn der Fahrer nicht nüchtern ist. Da kann man sogar zum Test (mehr oder minder) gezwungen werden. Als Beifahrer (wenn auch Besitzer des Autos) würde ich den Herrschaften den mittleren Finger zeigen und sagen, daß sie mit einer derartigen Aufforderung ihre Kompetenzen weit überschreiten. Da gibt's auch kein "Gefahr im Verzug" als Ausrede, denn diese Floskel gilt für jene Fälle, wo man sagen kann, es ist zu befürchten, daß eine Straftat begangen wird, wenn die Bullen nicht eingreifen.
Meines Wissens hat die Polizei keinerlei Handhabe in dem von Dir geschilderten Fall einen Urin-/Bluttest zu verlangen. Blut darf auch mit Einwilligung des Betroffenen ohnehin nur ein Arzt abnehmen.

OT-Anhang: Die Exekutivler sollen doch gefälligst vor der eigenen Türe kehren. Wenn ich anfange zu zählen, von wieviel Bullen ich wirklich gesicherte Infos habe, daß sie zumindest gelegentlich kiffen, sniffen etc, dann brauche ich ganz schön lange, das wird eine schöne Liste. Auch die Justizwachbeamten haben schon eine eigene Drogenszene ... Wenn sie bei einem Häftling was finden und nichts passiert, dann ist das ganz bestimmt nicht, weil der betroffene Justizwächterling Mitleid mit dem Gefangenen hat und ihn vor den Folgen des Fundes zu bewahren will. Derartige Dinge passieren laufend.
Ich habe zwei Beschlagnahmeprotokolle zu ein und derselben Beschlagnahme. Eines von der Grenze - 101 Gramm netto mit einer sehr guten Waage abgewogen. Ein paar Kilometer weiter bei der Polizei wurde nochmals gewogen (mit einer Waage des selben Fabrikats) und es waren netto exakt 90 Gramm. Ein Schwund von 11 Gramm ... Ein Schwund von der Substanz, also von feinstem H und nicht von der Verpackung, ich war bei beiden Wiegevorgängen mit Argusaugen dabei. Da soll mir doch keiner kommen und sagen, das sei purer Zufall ...
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 24.04.14 12:51
Klar kann ich den Urintest verweigern. Über meine Rechte in eine Kontrolle bin ich bestens aufgeklärt.
Hab das alles schon mal mit gemacht.
In meinem Fall (siehe erster Post) aber wird es nicht schwierig für die Männer in Schwarz sein eine Anordnung zur Blutentnahme zu bekommen.
Da mein verweigern des Urintests + meine Vorgeschichte den Verdacht bestätigen könnte.
Ich glaub ich nehm echt mein Beutel mit synthetischem Urin mit, die wollen ja das man sie verarscht bzw. lassen einem ja nix anderes übrig :(
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 24.04.14 12:56
Also zumindest im Rahmen einer MPU musst du vor dem Arzt immer Hose runterlassen, dann schaut er alles genau von hinten und vorne an und lässt dich so dann erst lospinkeln. Er steht dabei hinter dir IN der Kabine. Also ist sich da nix mit Synth.-Urin... Kein Plan, wie's im Rahmen einer Verkehrskontrolle ist, ob die BULLEN das auch dürfen, was ein ARZT darf. Ich denke (hoffe) mal nicht, hab da aber keine Erfahrung, musste nie Pinkeln beim Fahren.
"Wer den freien Genuß von Cannabis befürwortet, nimmt in verantwortungsloser Weise den Tod von Tausenden junger Menschen in Kauf."
Edmund Stoiber (ehemaliger Ministerpräsident von Bayern),1997
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  Geschrieben: 24.04.14 14:06
kabeljau schrieb:
@BenzoHorst: Ich denke nicht das es da zu Problemen kommt, immerhin müssen sie dir dann erstmal den Konsum nachweisen.


Das ist halt der Unterschied. Auch wenn sie dieses Image haben, gehen Juristen keinesfalls nur stur nach Papier und Paragraphen. Die Kausalität und die "Tatzusammenhänge" werden natürlich auch berücksichtigt.

Bei nicht dem BtMG der AMG unterstellten Substanzen, fallen diese nur dann automatisch unter das AMG, wenn eine Konsumabsicht nachgewiesen wird. Beim Mitführen von 5 Päckchen "Räuchermischung" oder "Badesalz" auf ein Festival, liegt die Konsumabsicht mehr als nah. Da muss man sich nicht mal mehr selbst um Kopf und Kragen reden.

Bei einer Postbestellung liegt völlig im Unklaren, was der Besteller damit machen möchte. Solange dieser sich nicht selbst reinredet oder es eine HD gibt, bei der andere Drogen und entspr. Zubehör gefunden wird, dürfte es kaum hinreichende Fakten geben, die ein Strafverfahren aussichtsreich machen. Solange sie bei einer reinen Bestellung einer nicht regulierten Substanz auf dürftige Indizien angewiesen sind, ist die Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich, sofern überhaupt eines eingeleitet wird.
Ich blogge zum Thema Drogenpolitik:antonioperi.wordpress.com
Antonio Peri auf Facebook:www.facebook.com/antonio.peri.3956
Antonio Peri auf Twitter:twitter.com/PeriAntonio
Mein Youtube-Kanal: http://www.youtube.com/channel/UC87uh0MjSFR0gEsONgzObRg
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 27.04.14 02:16
zuletzt geändert: 28.04.14 17:48 durch FreierDenker84 (insgesamt 5 mal geändert)
Danke razz für die umfangreichen informationen.

Ich konnt nun endlich Klarheit in meinem (und allgemeinen) Fall schaffen headbanging
Ich hab heute Abend mit einer Bekannten gesprochen die Zollbeamtin ist.(in Bayern)

Road hatte schon recht ;)

Wenn man auf der Rückbank sitzt, können die einem gar nix. Selbst wenn sie eine Urinkontrolle verlangen.
Kann man diese ohne weiteres ablehnen. Eine Anordnung zur Blutentnahme bekommen die auch nicht weil es keine Verdachtsgründe gibt. Sie meinte nur unauffällig verhalten dann is das kein Problem.
Mehr als das Auto/Insassen zu durchsuchen und den Fahrer genauer unter die Lupe zu nehmen können die nicht. So die Rechtslage ;)
Jeder Mitfahrer der eine Urinkontrolle über sich ergehen lässt is quasi selber schuld wenn er dadurch seinen Führerschein verliert.
Das schlimme ist, das die meisten ihre Rechte zu schlecht kennen bzw. gar nicht darüber aufgeklärt sind.

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Ex-Träumer



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  Geschrieben: 25.07.14 15:39
Ich will mich nochmal vergewissern:

Was ist denn, wenn ich einfach nicht pinkeln kann/will? Duerfen die dann nur mit einem Beschluss vom Staatsanwalt einen Bluttest machen?
Wenn die Welt schweigt
Ihr eigener Schatten regiert
Dort findest du mich

In dem Tal
Auf dem Gipfel
In deinem Kopf
Moderator

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  Geschrieben: 25.07.14 15:47
Ja, wenn sie einen bekommen, dürfen sie es machen. Alles schon vorgekommen.
 
Abwesender Träumer



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Skype
  Geschrieben: 29.07.14 02:47
Moin, wollte mal um eure Meinung bitten.
Was meint ihr, wird es Probleme mit der Polizei geben, wenn ich Ritalin mit nehme?
Ich werde Donnerstag früh ohne Auto anreisen.

Lg
ich bin so kalt doch, du schaffst es und öffnest mein herz,
ich bin ein andrer mensch wenn du da bist, du löschst meinen schmerz,
meine welt ist so grau doch du bringst farbe hinein
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 30.07.14 21:49
Hätte da auch nochmal ne Frage. Wenn ich von denen gefilzt werde und die was finden, kann mir dann der Eintritt auf das Festival Gelände verwehrt werden?
 
Moderator



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  Geschrieben: 30.07.14 22:00
@ Psychoaktiv:
Methylphenidat ist ein BtM-Rezeptpflichtiges Medikament. Wenn Du ein solches Vorweisen kannst (Das Rezept, nicht das Medi), hast Du nichts zu befürchten.

@ Butterbrotbutter:
Das ist von den AGB der Veranstalter abhängig. Durchaus denkbar ists leider trotzdem

"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage
Abwesender Träumer



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Skype
  Geschrieben: 30.07.14 22:32
Danke dir Neopunk, aber ich denke, das die Wenigsten Beamten das auch wissen.
Oder sind die da so auf Zack ?
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