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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 07.07.14 23:43
Bei mir wurde am 13.09.2013 2KG Kratom vom Zoll abgefangen.
Jetzt am 23.6.2014 bekomme ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt.

.....schnipp
Ermittlungsverfahren gegen Sie selbst wegen Verdahct des Bannbruchs und Vergehen gegen das Arzneitmittelgesetz.

Gegen Sie wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdahct besteht, dass Sie verbotswidrig in Deutschland zulassungspflichtige, jedoch nicht zugelassene, nicht verschreibungspflichtige Funktionarzneimittel, die als bedenklich im Sinne des § 5 Abs. 1 AMG anzusehen sind, eingeführt haben.

Dadurch besteht der Verdacht des Bannbruchst und des Vergehens gegen das Arzneimittel gesetz.

Ich gebe Ihnen hiermit gelegenheit sich zum Sachverhalt schriftlich zu äussern.

Insbesondere bitte ich um Mitteilung, ob Sie aufdie Rückgabe der sichergestellten Arzneimittel verzichten und mit deren form und entschädigungslosen Einziehung einverstanden sind.
......schnapp


Das Paket war als Lederfärbemittel beschriftet.

Ich verstehe nicht ganz ob mir jetzt ein Steuerstrafverfahren oder ein Verstoss gegen das AMG vorgeworfen wird!?

Wie soll ich jetzt reagieren?

1. Mit der Aussage, dass ich mich nach so einem langem Zeitraum an keine Details mehr erinnern kann und auch das Lederfärbemittel nicht mehr benötige und der Vernichtung zustimme.
2. Das ich überhaupt keine Ahnung habe wer mir soetwas geschickt haben könnte und was es damit auf sich hat und ich mit der Vernichtung einverstanden bin.
3. Das ich ein Lederfärbemittel bestellt habe, dass solange ich es nicht konsumiere bzw. Es als Arzneitmittel nutze auch keine Gefahr darstellt. Auf kratom.eu kann man ja schliesslich auch Kratom zum malen kaufen. Dort gibt es folgende Info:
http://kratom.eu/Was-ist-Kratom
In Deutschland:
Kratom fällt unter das Arzneimittelgesetz (AmG), §2 Absatz 1, sobald eine Anwendung an Tier oder Mensch vorgenommen wird.
 
Weitere Informationen finden sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Kratom und http://en.wikipedia.org/wiki/Mitragyna_speciosa
  
 Wir verkaufen unser Kratom nicht als Arnzeimittel! Kratom ist unbedingt außer Reichweite von Kindern zu lagern! Gehe verantwortungsvoll mit deinem Kratom um!


Freue mich über ein paar konkrete Ratschläge

Vielen Dank dafür bereits im voraus...
Martina doh


 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.07.14 00:06
Darf ich fragen wo du bestellt hast?
 
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  Geschrieben: 08.07.14 11:22
Ich würde erstmal die genaueren Umstände in Erfahrung bringen, aber meine Vorgehensweise wäre abzustreiten je etwas bestellt zu haben. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen was die abgesehen von dem Paket gegen dich in der Hand haben könnten, aber wäre natürlich nützlich das sicher zu wissen.
Half the fun is learning!
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 08.07.14 12:02
Also so wie ich das sehe haben sie die stranfanzeige nur aufgrund eines bestehenden verdachts gestellt.
Ergo bist du nur im beginn des ermittlungsverfahrens. Dies bedeutet im grunde nichts weiter, als dass sie jetzt dabei sind der sache auf den grund zu gehen und quasi ermittelt wird wofür du das kratom verwendest.
Da du ja schon beschrieben hast, dass kratom nur unter das AMG fällt wenn es zur anwendung an tier oder mensch bestimmt ist, solltest du mit der angabe es als farbe zu verwenden einen nicht tatbestands relevanten verwendungszweck besitzen, i.d.r sollte es zur einstellung des verfahrens führen.
Kannst ja auch iwas einfärben und deinem äußerungsschreiben beifügen:D

Wie gesagt basiert diese meinung nur auf meinem rechtsverständniss-ich bin kein anwalt;)


Ps: ich bin der meinung mal was gelesen zu haben, dass handel oder weitergabe von solchen substanzen auch unters amg fällt, darum evtl noch der hinweis, dass du es ausschließlich für deine eigenen einfärbungsvorgänge gebrauchst:p
"wenn unser wunsch nach Freiheit vom schmerzen größer wird als unser Wunsch, uns der Realität zu stellen, sind wir verdammt, ein Leben zu führen, das immer versucht, Veränderungen aus dem Weg zu gehen"
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.07.14 12:56
e ffect schrieb:
Ps: ich bin der meinung mal was gelesen zu haben, dass handel oder weitergabe von solchen substanzen auch unters amg fällt, darum evtl noch der hinweis, dass du es ausschließlich für deine eigenen einfärbungsvorgänge gebrauchst:p


Das tut es auch, wenn es mit der Intention eingeführt wird es gewerblich weiterzuverkaufen. Einer der Gründe warum es keine deutschen RC-Shops gibt.
He complained: "Tony left me with a pile of Hendrix LPs and some dope."

Touching from a Distance
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 08.07.14 13:29
Wie bereits gesagt greift das AMG nur, wenn sie die Handel oder Abgabe zu Konsumzwecken nachweisen können. Selbst der eigene Konsum wäre nicht strafbar...

Ich gehe mal davon aus dass das Paket einfach in eine routinemäßigen Postkontrolle des Zolls gekommen ist, was heißt dass sie sonst keine Beweise gegen dich haben.

Daher lautet die Devise jetzt dich nicht selbst zu belasten!
Ich persönlich würde mich überhaupt nicht äussern, also auch nicht behaupten das es zum Färben ist. Denn jede ungünstige Äusserung kann zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Allerdings wirst du dein Kratom so sicher nicht wieder bekommen.

Falls es zu einer HD kommt solltest du nichts belastendes in deiner Wohnung haben, belastend sind auch Feinwage, viele Plastikzipper, viel Bargeld, Gelatinekapseln etc.. Das könnte als Indiz für Handel ausgelegt werden.
Halte ich aber für ehr unwahrscheinlich, da du mit dem Brief quasi vorgewarnt wurdest.


Lustig schrieb:
Einer der Gründe warum es keine deutschen RC-Shops gibt.

Die gibt es sehr wohl, sogar einige "international bekannte" ;)
Die Verlangen bevor man einkaufen kann meist eine schriftliche Erklärung, dass man es nicht für Konsum oder Handel verwendet, um sich abzusichern.
Als Kind wurde mir gesagt: "Nimm dich in Acht vor solchen Menschen!"
Heute weiß ich: "Ich bin einer dieser Menschen!"
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.07.14 13:44
Wie HansOlo schon sagte, ist es jetzt am wichtigsten dich nicht selbst zu belasten.
Deshalb würde ich von der Idee mit dem Färbemittel absehen, da du sonst zugibst das Paket geordert zu haben.
Das wird allerdings zur Folge haben, das sie dein Paket vernichten.

Auf jeden Fall kann es nicht schaden das Haus aufzuräumen, denk auch daran deinen Pc entsprechend zu verschlüsseln,
da sie diesen nutzen können um zu beweisen das der Kauf von dir getätigt wurde.

Grüße
Dr. House: "Good Thing I Brought My Axe-Cane "



Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 08.07.14 17:40
zuletzt geändert: 08.07.14 22:48 durch Antonio Peri (insgesamt 1 mal geändert)
In der letzten Zeit lese ich immer wieder von merkwürdigen Handlungsweisen von Polizei und Zoll. Sie versuchen es wohl mit Einschüchterung bzw. Rechtsbeugung um den ganzen Grauzonen Herr zu werden. Stellen sie RCs bei Leuten im Club sicher bekommen die nachher ne Anzeige es sei Crystal Meth gewesen ohne das eine Analyse stattgefunden hat und Dir hier unterstellt man einfach mal eine Konsumabsicht obwohl klar und deutlich doch wohl "Lederfärbemittel" dabeisteht. 2 KG Kratom kosten ja auch nicht unerheblich.

Also ich wäre dreist und würde denen schreiben dass Du es nicht zu Konsumzwecken erworben hast. Wozu würde ich einfach weglassen. Und da es ohne nachgewiesene (nicht vermutete) Konsumabsicht oder Verkaufsabsicht zu Konsumzecken sowie veterinärmedizinischer Anwendung eben nicht unter das AMG fällt ist die Einfuhr und der Besitz legal.

Wie es steuerlich aussieht, wenn das Kratom dann nicht mehr als Arzneimittel oder Lebensmittel eingestuft ist, weiß ich leider nicht. Wenn es aus einem Nicht-EU-Land kommt und eine Rechnung dabei ist, wirst Du vielleicht die Differenz zu unserer MwSt. bezahlen müssen. Aber wenn Du doch nur im Ausland bestellt hast und das nach hier geschickt wurde hattest Du ja nichtmal die Wahl es anzumelden oder nicht (wie am Flughafen wenn man da persönlich durch den Zoll geht).

Gehen die vielleicht dvon aus, dass man das raucht und daher eigentlich Tabaksteuern fällig sind? Das würde das Steuerstrafverfahren erklären.
Ich blogge zum Thema Drogenpolitik:antonioperi.wordpress.com
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Mein Youtube-Kanal: http://www.youtube.com/channel/UC87uh0MjSFR0gEsONgzObRg
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.07.14 19:07
Pharmer schrieb:
Ich würde erstmal die genaueren Umstände in Erfahrung bringen, aber meine Vorgehensweise wäre abzustreiten je etwas bestellt zu haben. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen was die abgesehen von dem Paket gegen dich in der Hand haben könnten, aber wäre natürlich nützlich das sicher zu wissen.


Genau so würde ich auch vorgehen. So lange die nichts haben als ein Päckchen mit dir als Addressaten drauf einfach sagen: " Hab ich nicht bestellt." Natürlich sollte es dann keinen weiteren Beweise wie E-Mail Verkehr, Browserlogs, Überweisungsbelege ect. geben (für den unwahrscheinlichen Fall einer HD).

Wenn dem dann so ist und du Nichst weiter sagst, war es das für die Trachtengruppe und den Staatsanwalt......" Mangels Tatverdacht / Aus Mangel an Beweisen eingestelllt."
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 12.07.14 22:01
Huhu,

Leider nur Web.de, aber mit Daten:

Zitat:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nahm zu einem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängigen Verfahren Stellung: Er entschied, gemäß der EU-Arzneimittelrichtlinie seien solche sogenannten Legal Highs keine Arzneien. An diesem Urteil ändere auch die Tatsache nichts, dass "der Vertrieb der fraglichen Stoffe jeder Strafverfolgung entzogen" sein könnte (Rechtssache C-358/13).

Die höchsten EU-Richter Richter argumentierten, ein Arzneimittel müsse der Gesundheit "unmittelbar oder mittelbar zuträglich" sein. Davon könne bei den Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden keine Rede sein. Die Tatsache, dass ein Stoff die Funktion des Körpers beeinflusse, reiche aber nach dem auch in Deutschland geltenden EU-Recht nicht aus, um von einem Arzneimittel zu sprechen.


http://web.de/magazine/gesundheit/alternativmedizin/19114994-verbot-legal-highs-arzneimittelgesetz-gilt-cannabis-ersatz.html#.A1000145

Das kannst du denen ja mal mitteilen, dass die gegen europäisches Recht verstoßen, das wissen die bestimmt noch gar nicht. gnihihihi
alles ne Sache der Wahrnehmung

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