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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 22.07.14 10:16
Ja das scheint offensichtlich, deswegen fragte ich lieber noch einmal nach.
Das Konsum an sich legal ist weiß ich, da hab ich nicht richtig formuliert.

Vor dem Urteil war der Kauf und Besitz von RC ja auch legal, aber eben nicht wenn Konsumabsicht bestand. Das meinte ich.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 22.07.14 10:20
Das mit dem Generica Verbot droht uns schon, die sind seit Jahren daran so eine Regelung vorwärts zu bringen. Ich weiß, das in der letzten Legislaturperiode es an dem Justizministerium gescheitert ist, die haben sich da quer gestellt. BKA und Gesundheit befürworten das schon lange. Jetzt wo die Leutheuser-Schnarrenberger nicht mehr da ist, könnte das im Justizministerium anders aussehen (Hätte nicht gedacht, das ich die FDP in einem Ministerium mal vermissen würde - naja diese Ministerin war aber auch die Einzige)

ich bin sehr gespannt, was da passiert.

Zur Nachweisbarkeit - Da ich hier ja an der Quelle aller Informationen stehe, wir arbeiten ja mit dem führenden Labor zusammen, kann ich nur immer wieder klar sagen: Die NPS sind nachweisbar, wenn man danach sucht. Im Moment wird das im Standarttest nicht gemacht und die zusätzlichen kosten Geld, aber wenn gesucht wird, wird auch gefunden. Solltet ihr da gezielte Fragen zu Nachweisen haben, könnt ihr sie uns gern schicken, ich frag im Labor nach. Man ist da sehr freundlich.

LG
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  Geschrieben: 22.07.14 10:39
researcher schrieb:
Vor dem Urteil war der Kauf und Besitz von RC ja auch legal, aber eben nicht wenn Konsumabsicht bestand. Das meinte ich.

Es war sogar der Besitz mit konsumabsicht legal.
Problematisch wurde es erst wenn sie dir Abgabe oder Handel nacheisen konnten. Das haben sie dann aber pauschal immer gemacht wenn es entsprechende Indizien gab. Leider hat oft schon eine Feinwaage (die ja jeder "RC'ler" besitzt) für eine Anzeige gereicht.


Legal High schrieb:
Die NPS sind nachweisbar, wenn man danach sucht.

Absolut alles ist Nachweisbar wenn man danach sucht. Vermutlich könnten sie sogar die Thunfisch-Pizza die ich gestern gegessen habe in meinem Blut nachweisen ;)
Allerdings müssen sie für einen genauen Nachweis erstmal wissen was du konsumiert hast und wenn du das niemandem gesagt hast, wird das schwer.
Ich habe von Fällen gelesen da war der Schnelltest positiv, als sie dann aber die "falsch-positive" Substanz mit einem genauen Test nachweisen wollten (mussten?) war dieser Test negativ. Das mussten sie dann zu deinem Vorteil so auslegen als hätten sie nichts gefunden.
Allerdings kommt es immer auf die Substanz an. Für die "alten" Cannabinoide wie JWH-018 hab ich im Internet schon Schnelltests gesehen, allerdings weiß ich nicht ob die irgendwo überhaupt verwendet werden.

Als Kind wurde mir gesagt: "Nimm dich in Acht vor solchen Menschen!"
Heute weiß ich: "Ich bin einer dieser Menschen!"
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 22.07.14 11:15
Danke für eure Antworten, das ging ja schnell :D
Mir ging es weniger um Tests, als um das reine Wissen, dass Umgang mit psychoaktiven Substanzen besteht.

Bspw. die Polizei findet unbekannte Substanz, lässt die analysieren und gibt die Infos dann weiter.
Kann da eigentlich schon gesagt werden, wie diese nun mit unbekannten Substanzen verfährt? Werden diese immer noch auf Verdacht auf Nimmerwiedersehen eingesackt, eventuell mit dem vollen Programm wie Hausdurchsuchung etc?

Das was HansOlo sagt hatte ich anders in Erinnerung, unter das AMG fallende Substanzen waren doch nur legal, wenn nicht zur Anwendung an Tier oder Mensch gedacht?! Zumindest hatte ich deswegen immer darauf geachtet keine "Konsumeinheiten" rumliegen zu haben sondern nur bei Bedarf zu dosieren.

 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 22.07.14 11:57
researcher schrieb:
Mir ging es weniger um Tests, als um das reine Wissen, dass Umgang mit psychoaktiven Substanzen besteht.
Bspw. die Polizei findet unbekannte Substanz, lässt die analysieren und gibt die Infos dann weiter.
Kann da eigentlich schon gesagt werden, wie diese nun mit unbekannten Substanzen verfährt? Werden diese immer noch auf Verdacht auf Nimmerwiedersehen eingesackt, eventuell mit dem vollen Programm wie Hausdurchsuchung etc?


Die Frage ob die Substanzen eingesackt werden kannst ja wohl selber beantworten ;)
Stell dir mal vor die Polizei findet irgendwelche ominösen Kapseln oder Baggys mit weißem Pulver drin. Das Zeug wirst du so schnell nicht wieder sehen..
Es gab auch schon einen Fall da wurde gar nicht geprüft was in den den Zippern überhaupt drin war. Heißt der frühere Besitzer wurde einfach pauschal wegen Besitz von BtMG-Substanzen (Amphetamine waren es glaub ich) angezeigt, obwohl es ein legales RC war.

Zu einer Hausdurchsuchung kann es auf jeden Fall kommen wenn was gefunden wird. Oft sogar direkt im Anschluss an die Kontrolle.
Da ist es erstmal egal was gefunden wird ob Speed, ein RC oder Puderzucker in Zippern. Die Polizei könnte dann mit der Begründung "Gefahr im Verzug" deine Wohnung durchsuchen. Ob das immer so gehandhabt wird weiß ich nicht, aber ich habe von einigen Fällen wo es so war....
Bei einem Fall war es sogar so, dass jemand auf Drogen den Notarzt wegen ner Panikattacke geholt hat. Letztendlich war die Polizei noch vor dem Notarzt da und hat die Wohnung durchsucht...


researcher schrieb:
[...] unter das AMG fallende Substanzen waren doch nur legal, wenn nicht zur Anwendung an Tier oder Mensch gedacht?![...]

Sie durften nur legal verkauft werden wenn sie nicht für die Anwendung an Mensch und Tier gedacht waren.
Über den Erwerb mit Konsumabsicht steht nichts im AMG und daher ist (war) das auch immer straffrei.
Das Problem war, dass beim AMG immer schon beim Kauf davon ausgegangen wurde, dass es weiterverkauft wird. Auf dieser Grundlage hat sich die Polizei dann einen Durchsungsbefehl geholt. Meistens lief das so, dass die Polizei bei der HD dann BtMG-Substanzen gefunden hat, weswegen du angezeigt wurdest. Der Erwerb der AMG-Substanz wurde dann oftmals gar nicht mehr groß beachtet.

Aber eigentlich ist das ja eigentlich ein alter Hut ;)
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 22.07.14 15:40
zuletzt geändert: 22.07.14 16:03 durch researcher (insgesamt 1 mal geändert)
Ok vielen lieben Dank für die ausführliche Aufklärung.

"Wir machen ja nur unseren Job" *kotz*

Das widerspricht meinem Gerechtigkeitssinn auf so vielen Ebenen, in dubio pro reo gilt bei bloßem Verdacht auf BTM also nicht.
Gut ich bin an der Stell raus, danke nochmal

/edit: Und ätzend ständig auch an deinem Beispiel zu hören wie ungeschult die Cop eigentlich sind, mir ist noch keine Substanz untergekommen die so riecht wie Amphe.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 22.07.14 19:38
HansOlo schrieb:
Die Polizei könnte dann mit der Begründung "Gefahr im Verzug" deine Wohnung durchsuchen.


Ich weiß nicht ob diese Begründung ausreicht für eine HD, da selbst Marihuana Geruch im Treppenhaus keine ausreichend große "Gefahr" darstellt (und dabei wird aktiv "Beweismaterial" vernichtet). Dass, das alles egal ist ab dem Moment wo sie Btm finden ist natürlich klar.
He complained: "Tony left me with a pile of Hendrix LPs and some dope."

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Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 22.07.14 20:15
Lustig schrieb:
Ich weiß nicht ob diese Begründung ausreicht für eine HD

Wenn sie Graß riechen und genau feststellen können aus welcher Bude es kommt reicht es auf jeden Fall für eine Durchsuchung. "Gefahr im Verzug" ist ein sehr sehr dehnbarer Begriff....
Und die Polizisten werden solange so vorgehen wie sie Ergebnisse liefern können. Nach so einer Durchsuchung soll es ja auch schon vorgekommen sein, dass die Leute wegen Cannabisresten im Aschenbecher angezeigt wurden.

Ich habe mal einen Kumpel bei der Polizei auf ein ähnliches Szenario angesprochen. Und der meinte dass man bei einer HD immer etwas finden würde was eine Durchsuchung im nachhinein rechtfertigt und seien es nur minimalste Mengen an Drogen.
Auf meine nächste Frage "ob sie niemand anzeigen würde weil sie ja massiv Grundrechte (Art. 13 GG) verletzen" meinte er damals: "Klar. Als ob sich jemand trauen würde uns vor Gericht zu zerren, während er hofft dass seine Anzeige wegen Geringfügigkeit fallen gelassen wird."

Ich habe in anderen Zusammenhängen gelesen dass egal ist ob eine "Gafahr im Verzug"-Durchsuchung letztendlich gerechtfertigt war. Die aus ihr gewonnenen Beweise sind dennoch zu deinem Nachteil gerichtsverwertbar.
Aber vielleicht sind die Leute auch nicht energisch genug dagegen vorgegangen....
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  Geschrieben: 22.07.14 20:43
Lustig schrieb:
HansOlo schrieb:
Die Polizei könnte dann mit der Begründung "Gefahr im Verzug" deine Wohnung durchsuchen.


Ich weiß nicht ob diese Begründung ausreicht für eine HD, da selbst Marihuana Geruch im Treppenhaus keine ausreichend große "Gefahr" darstellt (und dabei wird aktiv "Beweismaterial" vernichtet). Dass, das alles egal ist ab dem Moment wo sie Btm finden ist natürlich klar.


Aus eigen erlebten scheint dieser "Gefahr in Verzug" Paragraph? genau das Totschlag-Argument
bzw die Hintertür der Demokratie in einem Staat wie unserem zu sein ? Ist zumindest die häufigste Begründung
übertriebener Aktionen (weil es so aussah als würde nen Joint herumgereicht werden , zB ...)

sry für OT...
Alles hat einen Punkt , wo es weitergeht...

Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 22.07.14 21:41
researcher schrieb:
Da der Besitz, Konsum etc momentan so wie ich das verstehe vollkommen legal in DE ist, weiß jemand wie es mit der Führerscheinstelle aussieht wenn die was spitz kriegen?

LG researcher


berauschende substanzen können immer ärger machen mit dem führerschein.
Ist auch ziemlich egal was, da sind die knallhart.

Deswegen nix verdächtiges im auto haben und auch ohne auto...
Grad zu faul paragraph rauszusuchen bzw 1%akku.. smartphone
schönen abend euch


 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.08.14 13:46
zuletzt geändert: 11.08.14 15:16 durch kittster (insgesamt 1 mal geändert)
HansOlo schrieb:
Ich habe in anderen Zusammenhängen gelesen dass egal ist ob eine "Gafahr im Verzug"-Durchsuchung letztendlich gerechtfertigt war. Die aus ihr gewonnenen Beweise sind dennoch zu deinem Nachteil gerichtsverwertbar.


Leider ist dem so, das "Fruits of the poisoned Tree" Prinzip gibt es in Deutschland nicht. Alles was die finden können die verwerten. Klar kann man hinterher die wegen Unrechtmässigkeit gegen die Sache Vorgehen aber im eigenen Verfahren hilft des Nix.
 
Kommentar von kittster (Moderatorin), Zeit: 11.08.2014 15:16

Zitat repariert.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.08.14 01:08
Habe eine Frage,
betrifft der Beschluss vom Europäischen Gerichtshof auch Stoffe wie
2-DPMP oder Kratom, also koennen diese nicht mehr unter das AMG fallen?
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.08.14 03:41
Stimmt genau :)
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.09.14 12:41
Bin mir nicht ganz sicher, obs hier rein gehört, aber in der Folge des EugH hat jetzt die Linke eine Anfrage in den Bundestag eingegeben:

https://legal-high-inhaltsstoffe.de/sites/default/files/uploads/anfrage_linke.pdf

Ich bin sehr gespannt
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 02.10.14 13:51
Bedeutet das nun, dass nicht im BtMG gelistete Substanzen derzeit völlig legal eingeführt werden können? Auch von ausserhalb der EU? Die Wahrscheinlichkeit, dass so eine Sendung gestoppt wird, ist ja enorm hoch. Aber wenn es rechtlich tatsächlich so ist, dass sie es einem nicht verbieten können, wäre das wichtig zu wissen und würde auch den Einsatz von Anwälten etc. rechtfertigen ...

So war es vor einigen Jahren in der Schweiz, ich ahnte damals gar nicht, wie genial das eigentlich war ... konntest alles bestellen, wurde gelegentlich kontrolliert und weitergeschickt, ohne Probleme ... mittlerweile ist die Schweiz Sperrzone geworden. Beschlagnahmen alles ohne Grund.

(Ja, wär zu schön um wahr zu sein - und wenn, dann wird's vor morgen früh geschlossen. Aber gerade deswegen halte ich die Frage für sehr wichtig.)
 

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