LdT-Forum
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Abwesender Träumer
dabei seit 2010 135 Forenbeiträge | Geschrieben: 23.12.11 15:33 |
Hallo allerseits Ich frag mich schon seit längerem, ob es Sinn macht, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, falls man mal mit dem BtMG in Konflikt kommt, bzw. ob es überhaupt Rechtsschutzversicherungen gibt die dann zahlen? Hab ein wenig bei Versicherungen geschaut, und da steht zwar, dass Strafverteidigung dabei ist, aber mit Ausnahmen, z.B. bei Fahrerflucht. Kennt sich damit vielleicht jemand aus? Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen, hätte PacMan das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören. | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2010 6 Forenbeiträge | Geschrieben: 23.12.11 15:45 |
Also soweit ich weiß springt die Rechtschutzversicherung nur ein, wenn das Verbrechen nicht vorsätzlich begangen wurde...da BTM-Konsum aber immer vorsätzlich ist kannste den ganzen Scheiß selber bezahlen... So wurde mir das mal von meinem Anwalt erklärt | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2009 561 Forenbeiträge 1 Tripberichte | Geschrieben: 23.12.11 16:36 |
habe mich auch mal allgemein wegen Rechtsschutzversicherungen umgesehen. Bei keiner einzigen die ich mir angesehen habe waren BTM-Verstösse oder vorsätzlich begangene Straftaten/Verbrechen gedeckt | |
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer
dabei seit 2010 135 Forenbeiträge | Geschrieben: 23.12.11 16:43 |
Okay, das hab ich mir eigentlich gedacht, aber vor kurzem meinte ein Bekannter von mir, dass sich sein Bruder aus diesem Grund eine Rechtsschutzversicherung zugelegt hat, deshalb hab ich mir Hoffnungen gemacht, dass es vielleicht doch geht... Danke schonmal für eure Antworten :) Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen, hätte PacMan das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören. | |
Traumländer
dabei seit 2008 163 Forenbeiträge 1 Langzeit-TB 2 Galerie-Bilder | Geschrieben: 09.12.14 11:59 |
Entschuldigung für das ausgraben dieses alten Threads, aber bestimmt besser als einen neuen aufzumachen? Hat jemand eine Ahnung, wie das aussieht bei GBL-Bestellungen? Dies ist ja kein Vorsatz, da es nur als Reinigungsmittel bestellt wird, und unter das BTMG fällt das ja auch nicht. Würde die Rechtsschutzversicherung da greifen? Grüße Die Vergangenheit war perfekt, außer, dass sie in der Gegenwart endete. | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2013 221 Forenbeiträge 1 Langzeit-TB | Geschrieben: 09.12.14 12:46 |
Es gibt Rechtsschutzversicherungen die dann z.b. in meinem Fall die Anwaltskosten getragen haben weil die Ermittlungen eingestellt wurde. War zumindest bei mir so, hat aber alles ein befreunter Versicherungsmakler arrangiert, kenn die Details leider nicht. | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 10.12.14 09:16 |
Ist eine reine Kulanzfrage. | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 19.12.14 11:03 |
Gute Frage mit dem GBL. Ich würde da experten fragen wie die jurathek www.jurathek.de/forum die geben stets kompetenten rat für lau und ohne moralischen zeigefinger | |
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