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Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 11.07.08 03:05
ach das war doch sicher die alkoholindustrie die das veranlasst hat
die haben gesagt die leute trinken alle nur ncoh gbl und kein alk mehr
wir machen riesen verluste und ihr nehmt keine steuern ein macht die weg
und ausserdem die klaun unsre joooooooobs

und dann is das bka rumkelaufen und hat allen ihr gbl weggenommen
und jetzt macht die alkoholindustrie wieder riesen gewinne
und von den steuergeldern wird die nächste razzia finanziert
und die andere hälfte geht nach china als entwicklungshilfe weil die uns ja überholt haben in der weltrangliste der industrienationen ^^ lol ich und meine verschwörungstheorien
aber mal ehrlcih irgendwer muss davon profitieren
thos controller controls the controls on the subspace neurotransmitter

Roger: geez is this guy a control freak or what
Ex-Träumer
  Geschrieben: 11.07.08 03:24
zuletzt geändert: 11.07.08 03:28 durch (insgesamt 1 mal geändert)
Das geschieht alles nur um die braven Bürger von uns Vergewaltigungsdrogen konsumierenden Schwerverbrechern zu beschützen... rolleyes

Glioblastom schrieb:
wie lange heben die die bestelllisten auf bzw. wie lange war die bestellung her bei denen, die gefickt wurden???
wenn ich jetz noch keine hd hatte is das thema jetz durch oder kann da nochwas kommen?
wenn die jetz bei mir ne hd machen oh gott ohgott...

bzw. ham die nur leute mit größeren mengen hochgenommen???
hatte mir vor nem jahr mal so ne 100ml flasche gehölt... und noch nich angerührt...:)


Ich habe bei einem betroffenen Shop letztes Jahr im Herbst mal 250ml gekauft. Dann im Januar 1L und im Mai 1L. In den Akten des Kripoheinis waren aber nur die 2L aufgezeichnet, von den 250ml stand da nix... Ich denke du hast Glück und da kommt nix mehr. Würde aber mal trotzdem jegliches BTM entsorgen denn man kann ja nie wissen...
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.07.08 04:27
zuletzt geändert: 14.07.08 14:16 durch phenetylamin (insgesamt 4 mal geändert)
Nachdem ich jetzt alles Auffindbare gelesen habe zu der Sache, möchte ich meine Rechtsmeinung kundtun. Ich verbinde das mit dem Hinweis, dass ich glaube, dazu sachkundig Stellung nehmen können, denn ich habe Jura erfolgreich studiert. Zugleich warne ich ausdrücklich, dass ich ich hier niemanden rechtlich berate, sondern ausschließlich mein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehme.

Meine Meinung ist: Der überwiegende Teil der Durchsuchungsbeschlüsse gegen GBL-Kunden war rechtswidrig. Ich erspare euch längere Ausführungen zur Strafprozessordnung (in  http://de.wikipedia.org/wiki/Hausdurchsuchung steht das alles knackig). Der Punkt ist, kurz und knapp:

Für eine Hausdurchsuchung muss ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegen. Diese Straftat ist im Durchsuchungsbeschluß klar zu benennen. Es ist keine Straftat denkbar, die allein aufgrund einer GBL-Bestellung naheläge.

Im Einzelnen: Gestützt wurde die Strafbarkeit der Besteller, wie ich lese, auf das Arzneimittelgesetz, verbunden mit der Behauptung der Weitergabe zur Einnahme. (3) Anders geht es auch gar nicht, weil der Handel mit GBL, anders als bei definierten Betäubungsmitteln (solchen aus den Anlagen zum BtmG, zu diesen auch (1)), keinerlei Beschränkungen unterliegt. Zum sogenannten "Monitoring" (5).

Zu prüfen ist also zunächst einmal, ob GBL ein Arzneimittel ist, was ich nachfolgend, mangels Lust dazu, nur insofern erörtere, als dass es für die Ablehnung der Rechtmäßigkeit der HDs notwendig ist. (1)

Grundsätzlich sind zwei Varianten zu untersuchen:

a) Bestellung zum Eigenverbrauch

GBL müsste ein Arzneimittel sein. Eine Substanz, die als Reinigungsmittel geeignet ist und auch als solches verkauft wird, gerät offensichtlich nicht schon dadurch zum Arzneimittel, dass sie als solches benutzt wird. Andernfalls wäre ja Warsteiner Arzneimittelproduzent, weil ich ein Bierchen gegen meine Kopfschmerzen trinke, oder Tchibo, weil ich mich mit Kaffee aufputsche. Selbst wenn man sicher davon ausgehen könnte, dass ein bestimmter GBL-Käufer den Stoff einnimmt, dann läge darin also noch keine Straftat, und folglich auch kein entsprechender Verdacht, denn das ist einfach nicht strafbar, zunächst einmal völlig unabhängig von der bestellten Menge. Man kann es auch anders ausdrücken:

Das AMG regelt - wie auch das BtmG - keineswegs die persönliche Verwendung beliebiger Stoffe, die potentiell als Arzneimittel geeignet sein könnten. Die private Beschaffung und den Besitz regelt es nur von *verschreibungspflichtigen* Stoffen, wozu GBL nicht gehört.

b) Bestellung zur Weitergabe

Die Frage ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine mögliche Weitergabe von bestelltem GBL eine Strafbarkeit vermuten läßt und somit eine HD rechtfertigt. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Shopbetreiber selbst das GBL ja gar nicht *zur Einnahme* verkauft haben, was zwingende Voraussetzung seiner Qualifikation als Arzneimittel im Zusammenhang mit einer "Abgabe" im Sinne des AMG wäre. Strafbar nach § 95 AMG könnte aber der Käufer sein, wenn er GBL bestellt und es dann, gewissermassen "umgewidmet", *zur Einnahme* weitergibt.

Damit stellt sich die Frage, ab wann in diesem Zusammenhang ein "begründeter Verdacht" nach der StPO vorliegt. Ein solcher liegt grundsätzlich dann vor, wenn *Tatsachen* (so die Definition eines "begründeten" Verdachts, reine Spekulationen genügen nicht) gegeben sind, die vermuten lassen, dass der Besteller GBL tatsächlich weitergegeben hat, und das gerade nicht als Reiniger, sondern ausdrücklich zur Einnahme. Solche Anhaltspunkte ergeben sich offensichtlich nicht allein aus der Kundenkartei eines Shopbetreibers, der GBL zu anderen Zwecken als zur Einnahme verkauft. Die Menge spielt auch hier zunächst keine Rolle, denn in einem freien Land darf ich mir mit einer freien Substanz auch den Keller vollstellen, aus Gründen, die vollkommen mir überlassen bleiben. Eine Kundenkartei, aus der sich der Erwerb von per se legalen Waren in beliebiger Menge ersehen läßt, ist also schon rein logisch gar nicht in der Lage, eine ausreichende Verdachtsbasis für eine Abgabe im Sinne des AMG zu liefern.

Vielmehr muss bei einer GBL-Bestellung angenommen werden, dass sie nicht zu weiteren Straftaten führt (Unschuldsvermutung), und das nicht obwohl, sondern gerade *weil* das Zeug vom Käufer vermutlich eingenommen werden wird, was eben erlaubt ist.

Nun kommt diejenige Einschränkung, die vermutlich die Gerichte beschäftigen wird, nämlich die Frage nach der Menge: Man könnte, dann aber definitiv auf dem rechten Auge blind, bei wirklich großen Mengen Weitervertrieb vermuten, mit dem Argument, dass das eine wahrscheinliche Verwendung ist. Das wäre zwar eine gefährliche Überdehnung dessen, was als "kriminalistische Erfahrung" (weitere Voraussetzung des begründeten Verdachts) gegen den einzelnen Bürger als maßvoll anzusehen wäre, und auch ein Widerspruch gegen die prinzipielle Legalität von GBL überhaupt, gleichwohl wäre es aber nicht vollkommen abwegig.

Dann müsste allerdings hinreichend wahrscheinlich sein, dass die bestellte Menge zu nichts anderem gedacht ist als zum Weitervertrieb. Ab welcher Menge das konkret der Fall wäre, kann für die hier zu klärende Frage nach der Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchungen offen bleiben, denn jedenfalls genügen die vorliegend beschlagnahmten Volumina bei weitem nicht: Als Grenze wäre mindestens diejenige Quantität anzusehen, die sich aus dem psychiatrisch höchsten bekannten 24x7-Dauerkonsum erklären ließe, auf Jahre hochgerechnet, mithin im zweistelligen, wenn nicht sogar dreistelligen Literbereich. Erst darüber hinausgehende Bestellungen ermöglichen im Lichte der Unschuldsvermutung überhaupt den Verdacht, dass der Besteller einen Verwendungszweck verfolgt, der über den unstreitig legalen Eigenkonsum hinausgeht.

Auch hier wieder: GBL schlucken ist nicht strafbar, auch nicht, wenn man es stündlich tut. Bestellmengen in entsprechender Dimension lassen vielleicht auf ein krasses Konsumverhalten schließen. Jedoch ginge auch das die Strafverfolgung nichts an, denn swie hat die geltende Rechtsordnung zu schützen, nicht vorbeugend zu interpretieren. Was der einzelne Bürger mit einer Substanz tut, die er legal besitzt, hat sie nicht zu interessieren. Ihr kann auch nicht gestattet sein, prophylaktisch nachzuschauen, wie es dem GBL-Abhängigen gerade ergeht, schon gar nicht unter der Fahne der Strafverfolgung.

Soweit zum Rechtlichen. Es ist meine absolute Überzeugung, dass der mündige Bürger eine solche Durchsuchungswelle, welche einen eklatanten und organisierten Rechtsbruch darstellt und damit einen massiven Angriff auf die Rechtsordnung, nicht akzeptieren darf.

Deshalb kündige ich hiermit an, die ersten 100 EUR auf ein Spendenkonto einzuzahlen, welches eine vertrauenswürdige Stelle (das LdT selbst oder ein Anwalt) einrichtet, um einem bis auf den GBL-Fund sauberen Betroffenen die Beschwerde gegen die Durchsuchung zu finanzieren.

Sobald die Beschwerde erfolgreich ist, verspreche ich weitere 100 EUR für eine professionelle Pressekampagne, die dafür sorgt, dass die Rechtswidrigkeit weitläufig publiziert wird. Denn wie andere hier schon erkannt haben, führt der einzige effektive Weg über die Öffentlichkeit.

Nun noch einige eher politische Anmerkungen:

Ratten leben signifikant länger, wenn man sie fünf Tage die Woche per Magensonde mit GBL-Dosen traktiert, welche, bezogen auf das Körpergewicht, um Faktor 10 das übersteigen, was ein Mensch zu Rauschzwecken schluckt. (4)

Das Zeug ist, bis auf die Abhängigkeit, die jede Substanz erzeugt, welche sich gut anfühlt, so derart ungiftig, dass die Wissenschaft sich immer noch wundert, wie so etwas eigentlich möglich sein kann. Dass ein paar Vollidioten in der Dorfdisko zu viel schlucken, und dann unästhetisch einschlafen, ist ein ganz anderes Problem, allerdings, bitteschön: Nicht meins, als freier Bürger, sondern vielmehr ein Versäumnis des Staates.

Denn wenn der Staat sich nicht zu einem GBL-Besitzverbot durchringen kann, also für die Unterwerfung der Substanz unter das BtmG, dann hat er für GBL in Lebensmittelqualität und fertigen, massvollen Portionen zu sorgen. Das folgt aus seiner Verpflichtung zum Schutz der Bürger sowie der simplen Tatsache, dass an GBL die Dosierung das Problem ist, nicht die Substanz selbst. Momentan drängt er die Konsumenten dagegen in eine rechtliche Grauzone, und vergrößert dadurch das Risiko von GBL-Unfällen in unverantwortlicher Weise.

Bleibt die Frage nach dem Warum. Ich denke: Was die Polizei gestern getan hat, war nichts als plumpe Abschreckung. Das ist allerdings aus zwei Gründen nicht richtig. Erstens: Meine faschistoiden Fachkollegen in den Gerichten haben beim eklatanten Mißbrauch ihrer Befugnisse ignoriert, dass gerade diejenigen Länder, die an der Todesstrafe festhalten, die höchsten Mordraten haben.

Abschreckung ist kein taugliches Mittel, um menschliches Verhalten nachhaltig zu steuern. Vielmehr wissen durch die gestrige Presse nun so viele bisher ahnungslose Leute von GBL, dass sich die Vermutung aufdrängt, die GBL-Industrie habe die Beamten geradezu bestochen, ihre hirnverbrannte Übung durchzuführen, denn der Absatz wird nun sprunghaft ansteigen.

Und zweitens: Abschreckung ist Politik, keine Aufgabe der Judikative und schon gar nicht der Polizei. Deshalb greift die politische Dimension der Aktion viel tiefer, sie erschüttert einen Grundpfeiler unserer Demokratie: Die Gewaltenteilung. Und sowas steht einer Handvoll sexuell frustrierter Amtsrichtern echt nicht zu, sorry für die Polemik, es macht mich wütend.

Abschließend möchte ich noch anfügen, dass ich, gerade aus eigener Erfahrung, GBL keineswegs für ein Spielzeug halte, sondern für eine verdammt potente und mitnichten harmlose Substanz. Man gewinnt es viel zu schnell lieb. Seine Abgabe sollte im Sinne der Schadensbegrenzung sehr wohl staatlich reguliert sein, freilich deutlich intelligenter, als gestern geschehen.


-----

(1) Ich klammere hier bewußt die Frage aus, wieso GBL ein Arzneimittel sein könnte. Denn wenn man das untersucht, diskutiert man hanebüchene argumentative Verrenkungen, die einige Verfahrensgrundrechte, insbesondere das strafrechtliche Analogieverbot, umdribbeln wie der Stürmerstar den Amateurlibero. Genau das geschah bekanntermaßen schon mit Salvia Divinorum, bevor es in die Anlage zum BTMG aufgenommen wurde, was meines Erachtens in klarem Widerspruch zu den gesetzlichen Voraussetzungen der Einordnung einer Substanz als Betäubungsmittel steht. Vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1-3 BTMG,  http:// www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__1.html - wo bitte ist bei Salvia das Abhängigkeitspotential, wo die Gesundheitsgefahr, und wo dieses grandiose "Ausmaß der missbräuchlichen Verwendung"? Aber solche Fragen sind einfach zu differenziert, und mit Drogenlosen ohnehin nicht diskutierbar, zumal man die Anlage zum BtmG in Gänze verfassungsrechtlich bezweifeln muss, denn hier kommt - ein Unikum im deutschen Rechtssystem - eine faktische Strafvorschrift nicht als Parlamentsgesetz zustande, sondern als Schreibtischgewächs einiger Regierungsbürokraten. Es bleibt, diese Menschen zu bedauern: Was für ein erbärmlicher Job muss das wohl sein, der darauf angelegt ist, Unbekannte Mitbürger zum unwürdigen Ducken und Täuschen zu zwingen?

(2) Dass man mit einer solchen Beschwerde Erfolg hat (und sich trotzdem wenig davon kaufen
kann), zeigt  http:// www.haus.durchsuchungen.de/Dokumente/.

(3)  http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__95.html

(4) Fußnote Nr. 6 zu  http://de.wikipedia.org/wiki/Butyro-1%2C4-lacton

(5) Das "Monitoring" ist keine Rechtspflicht der GBL-Hersteller und -Händler. Die Teilnahme am Monitoring ist vielmehr eine freiwillige Absichtsklärung, auffällige Anfragen von Privatpersonen an die Polizei zu denunzieren.
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  Geschrieben: 11.07.08 08:53
Wow, danke für diesen Beitrag!

Hatte mich auch schon gewundert, warum die HD machen dürfen, wenn man 3L einer legalen Substanz gekauft hat.


AGB schrieb:
Bei uns im Nachbarort habe´n sie auch einen erwischt der 3 liter gbl Daheim hatte. Nebenbei hate der noch 50 kilo flüsigen sprengstoff und ziemlich viel schwarzpulver rumliegen biggrin
AGB



Äh, da finde ich es gar nicht so schlecht, dass die den durchsucht haben. ^^ War wohl so ein Schläfer.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.07.08 10:00
Na ja die ganzen Drogenbullen kannten GBL auch nicht wirklich !

Und als ich mein verzerh von 30 ml am tag angegeben habe , haben sie mir auch nicht geglaubt und ich solle , die warheit nun sagen ,das ich das alles verkaufen würden ....

30 ml wären angeblich tödlich ... und das ich das seit 2 jahren nehme wäre auch sehr unrealistisch ... ich sehe ja nicht wie ein straßenjunkie aus ....

Also bullen sind nicht wirklich infomiert und denken alle leute die drogen nehmen ,sehen aus wie bahnhofsfixer ...
Verbrauchtes GBL zum Putzen ~ 15,6 Liter (Seit August 06 )
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Wer Fragen hat wegen Entzug,kann sich gerne melden.

Oh Gott, I am gay and i am happy.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 11.07.08 10:43
zuletzt geändert: 11.07.08 10:48 durch (insgesamt 2 mal geändert)

phenetylamin schrieb:


Deshalb kündige ich hiermit an, die ersten 100 EUR auf ein Spendenkonto einzuzahlen, welches eine vertrauenswürdige Stelle (das LdT selbst oder ein Anwalt) einrichtet, um einem bis auf den GBL-Fund sauberen Betroffenen die Beschwerde gegen die Durchsuchung zu finanzieren.




Ich wäre da auch dabei, so eine Sauerei darf man denen nicht durchgehen lassen!!!
Problem bei mir ist das man bei mir noch 500ml Ether und 100 Pillen DiazepaN -> welche aber gar keine echten sind!!! beschlagnahmt hat. Ich Idiot wollte die Pillen längst wegschmeissen... Hast du da auch nen rechtlichen Rat für mich?

Wenn das mit dem gbl aber echt nicht rechtmässig war dürfte das doch sogar mein Rechtsschutz übernehmen oder nicht?


PS. Achso und vielen vielen Dank für deinen sehr guten Beitrag! Hört sich für mich alles stichhaltig und wohl überlegt an!
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.07.08 10:48
ALso meine Pillen haben sie nich mitgenommen ... sind ja alles medikamente
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 11.07.08 10:58
zuletzt geändert: 11.07.08 11:08 durch (insgesamt 1 mal geändert)
Meine originalen Medis wie Tilidin oder Tramadol haben die auch dagelassen. Aber bei den "Diaz" war gleich ersichtlich daß die aus dem Ausland kommen... Die haben sogar meine Sammlung an nutlosen Kräuern wie Damiana, Goldmohn, Galangal, Katzenminze, usw... mitgenommen. Selbst meinen Pfeiffentabak haben die beschlagnahmt sowie meine "Dummy-Flasche" Gbl die mit Wasser gefüllt ist^^
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 11.07.08 11:36
Warum hat man denn ne GBL-Fake-Flasche? :D
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 11.07.08 11:43
Naja wenn die nach gbl suchen aber nix finden hab ich mir gedacht stell ich halt ne mit Wasser gefüllte Flasche in den Schrank damit die zufrieden sind ^^. Dumm war halt das ich zwei Tage zuvor die echte Flasche aus meinem Versteck geholt habe und diese nun auch beschlagnahmt wurde...
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 11.07.08 11:52
wie wäre es damit
man legt sich ein paar besprayte steinplatten in n flur
stellt dort die gbl flasche hin
und legt ein schwamm daneben
so als hätte man gerade gemeinnützig steinplattten geputzt

oder man nimmt einfach kein gbl
baja aber meine meinung über gbl is wohl zu sehr offtopic
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Roger: geez is this guy a control freak or what
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 11.07.08 11:52
Mmmhhhh... das ist eig. gar nicht mal so eine schlechte Idee 2-3 Fakes in der Bude zu verteilen, bisschen "GBL", Koffein-Pulver und vllt. noch bisschen Oregano oder meinetwegen auch noch paar Fisherman Friends! mrgreen

Am besten an nem Ort wo sie zuerst anfangen zu suchen, sobald se schon gut was haben sind die ja echt schonmal zufrieden. Wenn man dann das "richtige" gut versteckt hat könnte man "easy aus der Schlinge" kommen.
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 11.07.08 12:00
Ja ich habe ein wenig gbl an den Flschenhals geschmiert damit man beim öffnen den typischen Geruch wahrnimmt...
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 11.07.08 12:20
ach die kennen den geruch doch gar nciht
aber he kennt ihr das lied von joint venture
zöllner vom vollzug abhalten auf der a4
so kopmmt ihr mir grad vor
sucht das mal auf youtube
is n cooles lied
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Roger: geez is this guy a control freak or what
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.07.08 12:43
Ich finde das eine Riesensauerei von unserem angeblichem "Freund und Helfer". Die haben keine Ahnung von garnichts, machen hunderte Razzien weil sich Leute legale Putzmittel gekauft haben und werden dabei noch von den Medien unterstützt? Sorry, aber das halte ich einfach für reine Willkür des deutschen Staates.

Das Alkohol eine der gefährlichsten Drogen überhaupt ist, Nikotin jährlich die meisten Todesopfern unter allen Drogen fordert ist anscheinend egal, die Steuern kann man sich ja noch wunderbar einstreichen. Man man man, mich macht das wirklich sauer...obwohl ich nicht einmal eine HD hatte und auch noch nie GBL bestellt habe.

Ich hoffe wirklich, dass der ein oder andere das Geld hat um rechtlich (und vor allem auch in der Öffentlichkeit) gegen so eine Sauerei vorzugehen. "GBL die Vergewaltigungsdroge"; ich könnte echt sowas von auf Deutschland kotzen!

Haben die "da oben" denn wirklich nur die Intelligenz bis zur nächsten Straßenecke? Als ob die großen Labore ihre Chemikalien im Internet bestellen, was ein Schwachsinn.
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Timothy Leary

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