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Betäubungsmittelgesetz (BTMG)

Das "Gesetz über den Umgang mit Betäubungsmitteln" (Betäubungsmittelgesetz, BTMG) regelt in der Bundesrepublik Deutschland den rechtlichen Status von Drogen und psychoaktiven Substanzen. Im Wesentlichen hat es folgenden Inhalt:

  • es verbietet den Besitz, die Weitergabe und die Ein- oder Ausfuhr über Staatsgrenzen für bestimmte Substanzen
  • es legt die Strafen für Verstosse gegen diese Verbote fest
  • es unterscheidet dahingehend, dass bestimmte Substanzen generell verboten sind, andere nur gegen Rezept und andere nur unter bestimmten Auflagen erhältlich sind
  • es verbietet nicht den Konsum von Betäubungsmitteln
  • es gibt dem Gesundheitsministerium das Recht, ohne das Parlament festzulegen, welche Substanzen unter die Verbote fallen

Gerade der letzte Punkt ist sehr interessant. Ob eine bestimmte Substanz oder Pflanze in Deutschland verboten ist - und damit verbunden ob ein tiefer Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen geschieht - entscheidet nicht die demokratisch legitimierte Volksvertretung, sondern eine nicht-repräsentative Administration.

Das für Gesundheit zuständige Bundesministerium kann jederzeit per Verordnung die Anlagen I bis III des BTMG ändern. Dort werden die Wirkstoffe festgelegt, welche unter die Bestimmungen des BTMG fallen.

Es werden also nicht Pflanzen, Pillen oder Pulver verboten, sondern Wirkstoffe. Verboten sind somit auch alle Drogen, welche diese Wirkstoffe enthalten.

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