LSDKurz-Info:
Wissenschaftlicher Name (Chemie): Synonyme: Acid
Geschichte: LSD wurde 1938 zufällig von Albert Hofmann (damals Mitarbeiter der Chemiefirma Sandoz AG in Basel) bei Untersuchungen des parasitäten Pilzes "Mutterkorn" synthetisiert. Hofmann war damals auf der Suche nach einem Analpektikum für Schwangere. Fünf Jahre später testete er es im Selbstversuch und wurde von den außergewöhnlichen Wirkungen überrascht. Bald wurde LSD als Mittel in der Psychotheraphie eingesetzt.
Hofmann traf auch persönlich auf Aldous Huxley. Dieser konnte seine Meskalin-Erfahrungen gut mit den LSD-Erfahrungen vergleichen und beschreibt LSD in einigen seiner Bücher unter verschiedenen Namen (Brave New World -> Soma; Island -> moksha).
In den 60ern wurde LSD zu der Hippy-Droge schlechthin und dementsprechend verboten. In der Illegalität hatte es immer einen konstanten Konsumentenkreis, spielt aber heutzutage nicht mehr die Hauptrolle bei Drogendelikten.
Wirkstoffe:
Erfahrungs-Berichte:
Wirkung: stark halluzinogen
gemütsanregend
stark wahrnehmungs- und bewußtseinserweiternd
entspannend
Nebenwirkungen: Die Schädlichkeit liegt vor allem in dem unvorsichtigen Verhalten durch die geänderten Gemütszustände und Halluzinationen. Die Gefahr von psychischen Schäden ist gegeben.
Überdosierungen im Sinner der Lethalen Dosis (tödliche Dosis) scheinen nicht möglich, da man weit vorher schon gar nicht mehr in der Lage ist, LSD noch aufzunehmen. Albert Hofmann selber spricht in diesem Zusammenhang von einer 'guten Verträglichkeit'.
Natürlich kann man LSD aber in dem Sinne überdosieren, dass man von der psychischen Wirkung überrascht wird und im wahrsten Sinne des Wortes die Kontrolle verliert. Gerade für Drogeneinsteiger ist LSD als Erfahrungs- oder Partydroge absolut ungeeignet.
Anwendung: LSD wird am häufigsten oral über kleine Blättchen ("Pappen") aufgenommen, die abgeleckt bzw. unter die Zunge gelegt und anschließend geschluckt werden. Aber es gibt LSD auch als Pillen und in anderen Formen.
Die notwendige Dosis des reinen LSDs ist dabei sehr sehr gering. Es genügen Dosen um die 0,1 mg (ein zehntausendstel Gramm).
Legalität: illegal
Folgende enthaltenen Wirkstoffe unterliegen in Deutschland dem BTMG: LSD-25
Nachweisbarkeit: per Urintest: 2 bis 3 Tage per Blutprobe: 12 Stunden in Haaren nachweisbar: wahrscheinlich
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