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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 16.02.07 02:13
Hallo,

was passiert eigentlich, wenn eine Sendung mit BTM-Kram abgefangen wird? Und wo passiert das eigentlich? Beim Zoll?

Was droht da so in etwa einer unbescholtenen Bürgerin wie mir?

danke!
 
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  Geschrieben: 16.02.07 09:49
zuletzt geändert: 16.02.07 10:03 durch Count Zero (insgesamt 2 mal geändert)
Würd mich auch mal interessieren. Bei mir sind es einfach nur rezeptpflichtige Medikamente aus einer bekannten britischen Onlineapo. GB gehört ja nicht zur EU.
Dann interessieren mich noch Medikamente, die in Deutschland keine Zulassung haben und von einem indischen Shop versendet werden. Bei diesem Shop bin ich mir aber nicht sicher, ob die vielleicht aus einem Lager innerhalb der EU liefern.

Die Medis sind aber keine BTM! Es sind nur Arzneimittel.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 16.02.07 10:09
hihi GB gehört nich zur EU! seit wann das?
This is the type of arrant pedantry up with which I will not put.
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 16.02.07 10:11

RenShredder schrieb:
hihi GB gehört nich zur EU! seit wann das?



...bestimmt seit er das bestimmen darf...

mann so früh am morgen und schon Zeit für einen "made my day" post. *abschick*
 
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  Geschrieben: 16.02.07 10:39
zuletzt geändert: 16.02.07 14:32 durch Count Zero (insgesamt 1 mal geändert)
Zumindest haben die dort ja keinen Euro. Aber wenn die doch zur EU gehören, brauch ich mir ja keine Sorgen zu machen...

Wäre nur noch die Sache mit Indien, die sind spottbillig.


Und was die britische Apo angeht, ich weiss ja nicht, wo die ihren Sitz haben. Wenn die z.B. auf der Insel Jersey angesiedelt sind, ist das definitiv ausserhalb der EU.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 16.02.07 20:29
wieso sollen Sendungen aus der EU nicht auch ab und an gecheckt werden...?
 
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  Geschrieben: 17.02.07 11:38
Keine Ahnung ob die auch Stichproben machen. Bei den Leuten, die sich Pilze bestellen, ist hier wohl noch nie was passiert.
Riskant wird das erst, wenn eine Sendung über die EU-Grenze kommt. Das betrifft ja nicht nur Medikamente, sonder auch anderes, z.B. DVDs mit indizierten Filmen u.a.
Mich würde schon mal interessieren, ob einer wegen einer Medikamentenlieferung aufgefallen ist und dafür bestraft wurde.
Wenn man das Glück hat, und man bei einem Shop per Nachnahme zahlen kann, sollte alles eigentlich kein Problem sein.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 17.02.07 12:19

Zitat:
Kaufst Du eine Briefmarke klebst sie auf einen Umschlag und steckst sie in einen Briefkasten (das kann mensch auch auf dei Abgabe eines Paketes übertragen) gehst Du einen Vertrag mit der Post ein.

Du als Absender bleibst juristisch gesehen der EIGENTÜMER der Sendung (wenn der Absender falsch ist - ist der Eigentümer nicht ermittelbar).

Die Post als Beförderer ist nicht Eigentümer der Sendung - sehr wohl aber BESIITZER der Sendung, bis ein Nachweis besteht das die Sendung an irgendwen Abgeliefert wurde. In dem Moment wird der empfänger zum Eigentümer und Besitzer der Sendung.

Also - findet jemand bei der Post Btm. muss der Sta. erstmal die Polizei gegen die Post ermitteln lassen - denn juristisch gesehen war die Post zum Zeitpunkt der Auffindung der Btm. auch der Besitzer der Btm..

Dem Absender (wenn er unbekannt ist) kann auch keine juristische Klatsche drohen.

Und dem Empfänger so lange nicht - wie er das Paket nicht behält - öffnet und das Btm. wissentlich und bewusst in sein EIGENTUM übernimmt.

Findet jemand bei der Post Btm. in einer Sendung, und zeigt dies an - so ist die Polizei verpflichtet das Btm. zu beschlagnahmen. Sie können es dann also eigentlich nicht mehr weiterschicken.

Täten sie dies - wäre auch das kein Problem - solange der Empfänger das Paket nur annimmt - es jedoch nicht öffnet. Denn ohne es zu öffnen kann ihm niemand unterstellen das er das Btm. wissentlich in sein EIGENTUM übernommen hat.

Wäre es anders - könnte ich Frau Merkel ein Kilo Dope anponym zusenden und würde das Paket gefunden (was in ihrem Fall sicher so wäre imho) müsste ein richter Frau Merkel wegen Btm. Besitzt verurteilen - wird nach deutschem Rechtssystem jedoch nie geschehen und daher hat der Staat massive Angst davor das es bekannter wird das die Post der ideale Lieferweg für Drogen und ganz ganz ganz viele andere illegale Dinge ist.

Daher lassen sie Reportagen machen die euch zeigen sollen alles wäre überwacht - um euch zu verängstigen und davon abzuhalten das Postsystem gegen die staatlichen Prohibitionisten zu nutzen



Von AIRMAX (Hanfburg)

Solong
Weedhunter
 
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  Geschrieben: 17.02.07 12:57
Gut, dann kann man ja problemlos bestellen. Das Paket sollte man dann ein paar Tage ungeöffnet liegen lassen. Und wenn es dem Zoll auffällt, einfach abstreiten, dass man was bestellt hat.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 17.02.07 16:26

Weedhunter schrieb:

Zitat:
Kaufst Du eine Briefmarke klebst sie auf einen Umschlag und steckst sie in einen Briefkasten (das kann mensch auch auf dei Abgabe eines Paketes übertragen) gehst Du einen Vertrag mit der Post ein.

Du als Absender bleibst juristisch gesehen der EIGENTÜMER der Sendung (wenn der Absender falsch ist - ist der Eigentümer nicht ermittelbar).

Die Post als Beförderer ist nicht Eigentümer der Sendung - sehr wohl aber BESIITZER der Sendung, bis ein Nachweis besteht das die Sendung an irgendwen Abgeliefert wurde. In dem Moment wird der empfänger zum Eigentümer und Besitzer der Sendung.

Also - findet jemand bei der Post Btm. muss der Sta. erstmal die Polizei gegen die Post ermitteln lassen - denn juristisch gesehen war die Post zum Zeitpunkt der Auffindung der Btm. auch der Besitzer der Btm..

Dem Absender (wenn er unbekannt ist) kann auch keine juristische Klatsche drohen.

Und dem Empfänger so lange nicht - wie er das Paket nicht behält - öffnet und das Btm. wissentlich und bewusst in sein EIGENTUM übernimmt.

Findet jemand bei der Post Btm. in einer Sendung, und zeigt dies an - so ist die Polizei verpflichtet das Btm. zu beschlagnahmen. Sie können es dann also eigentlich nicht mehr weiterschicken.

Täten sie dies - wäre auch das kein Problem - solange der Empfänger das Paket nur annimmt - es jedoch nicht öffnet. Denn ohne es zu öffnen kann ihm niemand unterstellen das er das Btm. wissentlich in sein EIGENTUM übernommen hat.

Wäre es anders - könnte ich Frau Merkel ein Kilo Dope anponym zusenden und würde das Paket gefunden (was in ihrem Fall sicher so wäre imho) müsste ein richter Frau Merkel wegen Btm. Besitzt verurteilen - wird nach deutschem Rechtssystem jedoch nie geschehen und daher hat der Staat massive Angst davor das es bekannter wird das die Post der ideale Lieferweg für Drogen und ganz ganz ganz viele andere illegale Dinge ist.

Daher lassen sie Reportagen machen die euch zeigen sollen alles wäre überwacht - um euch zu verängstigen und davon abzuhalten das Postsystem gegen die staatlichen Prohibitionisten zu nutzen



Von AIRMAX (Hanfburg)

Solong
Weedhunter



Hört sich recht gut an. Aber ist es wirklich so einfach?
Könnte es auch sein, daß die Post bei Verdacht bzgl. BTM die Polizei info., diese dann einige Tage/ Wochen nach Überlieferung des Päckchens an den "Auftragsgeber" mit einem durchsuchungsbefehl vor der tür stehen?!
Man müsste dann quasi Tage bis Wochen das Päckchen geschlossen halten, um nichts fürchten zu müssen?!
 

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