LdT-Forum
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Autor | Beitrag |
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Ex-Träumer
| Geschrieben: 11.08.07 03:03 zuletzt geändert: 11.08.07 03:04 durch (insgesamt 1 mal geändert) |
Hat denn eigentlich jemand wirklich verlässliche angaben zum AMG ? Ich jedenfalls habe noch keine (meiner Meinung nach 100% sichere) Quellen gefunden, die angeben, dass salvinorin-enthaltende Mittel dem AMG unterliegen. Ich habe s**v**store.** mal eine eMail geschrieben, bis jetzt aber noch keine Antwort bekommen. Bin mal gespannt was die dazu sagen (auch wenn das keine objektive und somit verlässliche Quelle ist). Weiß denn jetzt irgendjemand etwas wirklich Verlässliches im Bezug auf Salvia und AMG bzw BTMG ? (Bitte mit Quellenangabe !) Habe nämlich vor in den nächsten Tagen nochmal Salvia zu bestellen und diesmal über eben genannten Shop (einfach weil die Preise dort besser sind als bei aza, noch dazu gibts Gratis-Zeug ab bestimmten Bestellwert) und wüsste gern mal ob ich mich damit nun strafbar mache oder nicht. MfG Smoke | |
Geschrieben: 11.08.07 04:00 | |
@smoke erste seite dieses threads, sechster post? relaxed und ldt haben beide eine mail an zuständige stellen geschrieben, bzw mit denen rücksprache gehalten. | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 11.08.07 11:42 zuletzt geändert: 11.08.07 11:47 durch (insgesamt 1 mal geändert) |
s**v**store.** meint ebenfalls dazu : Zitat: Good morning, Salvia divinorum is legal to possess in Germany, but selling is frorbidden. From  www.erowid.org:. In May 2006, Salvia divinorum was classified as a pharmaceutical by BfArM, the German body that regulates drugs. Consequently, it is illegal to sell Salvia products in shops that are not drugstores; at least one headshop owner is facing legal consequences for the sale of Salvia. As of July 2007, the BfArM may be considering scheduling Salvia divinorum and all of its parts. (thanks schizo). As your not buying in Germany, but from Netherlands, there is no problem. Kind regards, Herman Seh ich das also richtig, dass der Besitz in Deutschland vollkommen legal ist, nur der Verkauf mitlerweile verboten ist und es somit also auch keine Probleme machen dürfte, es aus dem Ausland zu bestellen ? | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2007 6 Forenbeiträge | Geschrieben: 11.08.07 21:38 zuletzt geändert: 11.08.07 21:39 durch IC Weiner (insgesamt 1 mal geändert) |
Das stimmt nicht ganz. Es darf nur nicht zum Konsum Verkauft werden, darum steht meistens in der Artikelbeschreibung das es nur zum Verräuchern verkauft wird. Bestellen kannst du auch aus Deutschland ohne Probleme. Natürlich nur zum Verräuchern | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 11.08.07 21:58 |
Ok dann werde ich gleich morgen bestellen, danke für die Infos. | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 28.08.07 22:25 |
Bin mir auch nicht so sicher wies momentan aussieht ... werde jedenfalls noch diese woche bei S*lv*iast*r*.eu was bestellen, hoffe das klappt alles. ich sag euch auf jeden fall ebscheid wenns komplikationen geben sollte. | |
Traumland-Faktotum
dabei seit 2003 3.065 Forenbeiträge 23 Tripberichte 10 Galerie-Bilder | Geschrieben: 30.08.07 14:12 |
so lange die pflanze und deren zubereitungen noch nicht in eine anlage des BTMG aufgenommen sind, wird auch absolut nichts passieren. wie sollen sie jemanden kriminalisieren können, wenn die rechtslage dazu nicht da ist? von daher braucht sich niemand sorgen machen ... zumindest noch nicht. wie schnell sich an der lage was ändern wird ist nicht abzusehen. normalerweise ist unser verwaltungsapparat beim verabschieden neuer gesetze ja ziemlich lahm, aber wenns um "eilaufnahmen" von substanzen in das btmg geht, deren aufnahme von einem ausschuss des bfarm einstimmig empfohlen wurde, kanns sein dass uns das nächste btmg-update in wenigen monaten erwartet. aber niemand sollte sich bis dahin einschüchtern lassen. soweit ich die stellungnahme der bundesregierung richtig verstanden habe, ist salvia divininorum zur zeit auch kein arzneimittel, da es kein therapeutisches wirkungsspektrum besitzt. von daher besteht keine rechtsgrundlage, den verkauf oder erwerb überhaupt einzuschränken. deshalb wollen sie das ja ändern ... ein stoff darf nur in das AMG aufgenommen werden, wenn er eine medizinische wirkung besitzt, da dies bei salvia nicht der fall ist (bzw. hier nicht angenommen wird), bleibt nur noch der weg übers btmg ... "Wetter kann man wegdruffen" (sagte einst ein guter Freund auf einem Mainfloor irgendwo auf diesem Planeten beim Schlammtanzen) | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 30.08.07 20:16 zuletzt geändert: 02.09.07 14:59 durch (insgesamt 4 mal geändert) |
Hier gibts neue Infos. Wirklich schlau werd ich daraus leider nicht. So wie es aussieht ist es immernoch geplant, es zu verbieten, es wurde aber wohl noch nichts 100%iges beschlossen und selbst wenn, das BTMG muss dann erstmal aktualisiert werden. Salvia scheint also momentan noch legal zu sein. Ich werde die Gunst der Stunde nutzen und heute noch einmal bestellen., MfG Smoke Edit: Achja, nochmal für alle die, die meinen, Salvia Divinorum unterstände dem AMG: Zitat: Die zuständigen Bundesministerien sind der Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht vom 16. Mai 2006, Salvia divinorum der Apothekenpflicht zu unterstellen, nicht gefolgt. Salvia divinorum findet mangels belegter therapeutischer Wirkung keine arzneiliche Verwendung. Nur unter dieser Voraussetzung wäre eine arzneimittelrechtliche Vertriebswegseinschränkung angezeigt. Die von den Sachverständigen beabsichtigte Unterbindung der missbräuchlichen Verwendung dieser Pflanze (für halluzinogene Zwecke) ist kein im AMG verankertes Kriterium zur Unterstellung unter die Apothekenpflicht. Die Sachverständigen empfahlen darüber hinaus auch die Prüfung weitergehender Maßnahmen, z. B. Salvia divinorum dem Betäubungsmittelrecht zu unterstellen (s. dazu auch Antwort zu Frage 8). Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender , Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/6058 –: "Betäubungs- und arzneimittelrechtliche Behandlung von Salvia divinorum (Salbei) und anderen biogenen Drogen" | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2006 3 Forenbeiträge | Geschrieben: 02.09.07 16:22 |
"Achja, nochmal für alle die, die meinen, Salvia Divinorum unterstände dem AMG" Leider sind die Gerichte da anderer Meinung. Dieses Jahr sind 2 Salvia Händler zu einem Jahr Gefängnis wegen Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt worden (Import und Handel mit Salvia Divinorum). | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 06.09.07 20:59 |
afaik steht es nicht unter dem AMG. zumindest entnehme ich das so der oben geposteten quelle. habe mir im übrigen bei s*lv**st*r*e.eu was bestellt und es kam heil an :) sie haben es zwar statt an die lieferadresse zu mir nach hause geschickt aber da alles in einen briefumschlag gepasst hat, hat dass bei meiner familie keinerlei aufsehen erregt :P | |
Traumland-Faktotum
dabei seit 2007 563 Forenbeiträge 1 Tripberichte | Geschrieben: 06.09.07 21:10 |
Was für ein Gericht hat dies entschieden?? Wenn es nirgendswo steht das es verboten ist sprich im BtmG bzw im AMG isses ja legal ergo Händler dürfen es verkaufen. Weisst du denn ob diese Händler vor den Bundesgerichthof gegangen sind? Wie würde es euch gefallen durch den Fleischwolf gedreht und in den eigenen Arsch gesteckt zu werden? ॐॐॐOm mani padme humॐॐॐ ॐTeyata om bekanze Bekanzemaha bekanze Radza samudgate sohaॐ | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2007 179 Forenbeiträge 3 Tripberichte | Geschrieben: 15.09.07 21:55 |
es gab einen fall da hat der richter beschlossen dasses unters amg fällt...tuts aber net..der verküfer hat trotzdem ein jahr auf bewährung | |
Traumland-Faktotum
dabei seit 2003 3.065 Forenbeiträge 23 Tripberichte 10 Galerie-Bilder | Geschrieben: 17.09.07 20:54 |
lamehedgedog schrieb: es gab einen fall da hat der richter beschlossen dasses unters amg fällt...tuts aber net..der verküfer hat trotzdem ein jahr auf bewährung weil er nicht glaubhaft genug gemacht hat, das zeug nur zum verräuchern verkauft zu haben. wahrscheinlich konnten sie ihm verkauf zum konsum nachweisen (z.b. aus email verkehr zu kunden oder so) "Wetter kann man wegdruffen" (sagte einst ein guter Freund auf einem Mainfloor irgendwo auf diesem Planeten beim Schlammtanzen) | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2007 593 Forenbeiträge 9 Tripberichte 1 Galerie-Bilder | Geschrieben: 09.10.07 14:27 |
laut wikipedia wurde vorgeschlagen, salvia zur ersten anlage des btmg hinzuzufügen sprich totalverbot... wie seht ihr die lage? notkauf in letzter sekunde? And you’ve just had some kind of mushroom And your mind is moving low Go ask Alice I think she’ll know When logic and proportion Have fallen softly dead | |
Abwesende Träumerin
dabei seit 2007 19 Forenbeiträge 2 Galerie-Bilder | Geschrieben: 09.10.07 15:41 |
Hi, laut AMG 1976 § 2 Arzneimittelbegriff (1) Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper 2. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen, 5. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen. und AMG 1976 § 3 Stoffbegriff Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind 2. Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenbestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, aus h**p://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/amg_1976/inhalt.html Damit würden diese Pflanzen und andere unter das AMG fallen, allerdings nur, wenn sie zur Anwendung am/im menschlichen Köper bestimmt sind, nicht wenn Du sie z.B. zum Räuchern benutzt. Wenn Dir ein Richter es nicht abnimmt, daß das verkaufte Kraut nur zum Räuchern benutzt wird, dann kann er Dich nach dem AMG verurteilen. Praktische Beispiele: 1. Teemischung: a) Verkauf als Tee; dann fällt der unter Absatz (3) Arzneimittel sind nicht 1. Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, von AMG 1976 § 2 Arzneimittelbegriff. Im LMBG steht § 1 Lebensmittel (1) Lebensmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand von Menschen verzehrt zu werden; ausgenommen sind Stoffe, die überwiegend dazu bestimmt sind, zu anderen Zwecken als zur Ernährung oder zum Genuß verzehrt zu werden. aus h**p://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/lmg_1974/__1.html b) gleicher Tee aber mit dem Aufdruck "Blasen- und Nieretee" oder "harntreibender Tee"; Damit ist der Tee kein Lebensmittel mehr (ausgenommen sind Stoffe, die überwiegend dazu bestimmt sind, zu anderen Zwecken als zur Ernährung oder zum Genuß verzehrt zu werden.) sondern es gilt §2 AMG Abs. 1 Nr. 5 (Funktion des Köpers zu beinflussen) und schupps ist der Tee apothekenpflichtig, weil Arzneimittel. Quelle:  http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-8942.html | |
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