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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 29.01.08 18:03
Hi ein Freund von mir hat letzte Woche einen Brief von der Polizei aus NRW bekommen.

Er ist als Beschuldigter vorgeladen wegen "Straftat nach BtMg mit Cannabis und Zubereitung von bis... .

Er hat wohl einen kleines Pack vergessen denken wir.

Was soll er am besten tun, es abstreiten oder zugeben?

Die nächste Frage wäre ob er nach dem NRW oder dem Bayrischen Gesetzt behandelt wird.

Schonmal danke,

Cyruss
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 29.01.08 18:21

cyruss schrieb:
Hi ein Freund von mir hat letzte Woche einen Brief von der Polizei aus NRW bekommen.

Er ist als Beschuldigter vorgeladen wegen "Straftat nach BtMg mit Cannabis und Zubereitung von bis... .

Er hat wohl einen kleines Pack vergessen denken wir.

Was soll er am besten tun, es abstreiten oder zugeben?

Die nächste Frage wäre ob er nach dem NRW oder dem Bayrischen Gesetzt behandelt wird.

Schonmal danke,

Cyruss



Also das Gesetz zu Btm ist in beiden Bundesländern gleich (das ist nämlich bundeseinheitlich), die Auslegung übernimmt vermutlich das Gericht, von dem er angeschrieben wurde. Ich verstehe jetzt allerdings nicht was egtl vorgefallen ist, was heißt er hat "ein kleines Pack vergessen"?
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 29.01.08 18:24
Wir waren in einer Ferienwohnung und da hat ers wohl vergessen...

Die Vermieterin hat ihn dann angezeigt.
 
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  Geschrieben: 29.01.08 18:40
Wieso ist das von ihm? Kann das etwa jemand beweisen?
 
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 29.01.08 18:47
Nein eigtl. keiner, war mit ihm auf dem Zimmer, habe jedoch keine Post bekommen.

Außer Fingerabdrücken und hohem THC Gehalt in seinem Blut sollte es keine Beweise geben, kann mir jedoch nicht vorstellen das die wegen sowas Fingerabdrücke machen.

Du würdest also alles abstreiten ziehe ich aus deiner Frage?
 
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  Geschrieben: 29.01.08 18:49
Ja klar würde ich alles abstreiten. Solange niemand was beweisen kann. Und wenn sie wegen sowas Fingerabdrücke nehmen, wäre das aus meiner Sicht der einzig mögliche Beweis.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 29.01.08 20:15
Oh mann! Nie zugeben. Könnt ja jeder kommen mit irgend nem Schmarrn.

"Er hat wohl einen kleines Pack vergessen denken wir."

Wenn ihrs nichtmal wisst.

An der Form des Fisches erkennt man, dass er vor dem Tod noch gelebt hat.
"Chuck Norris hat bis unendlich gezählt,... 2 Mal."
"Chuck Norris kann durch Null teilen."
"Wenn Chuck Norris ins Wasser springt, wird er nicht naß. Das Wasser wird Chuck Norris.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 29.01.08 20:17
wenn cannabis in einem fahrzeug mit mehreren personen gefunden wird (nicht direkt am mann, sondern irgendwo im fahrzeug) gehört das zeug, wenn sich sonst keiner meldet, meines wissens automatisch dem fahrzeughalter. ich würde mal vermuten, dass das ebenso auf eine wohnung zutrifft. insofern auf keinen fall irgend etwas zugeben... allerhöchstens ein nettes schreiben aufsetzen dass man keine ahnung hat wovon die rede ist und dann erstmal abwarten. denn meines wissens muss man einer vorladung nicht folge leisten. siehe in dem zusammenhang auch diesen interessanten vortrag bei ca. 6:30 min:

Udo Vetter (Strafverteidiger) schrieb:
niemand muss bei der polizei erscheinen, selbst wenn auf dem brief vorladung steht



sofern wir hier nicht von einem kiloschweren päckchen reden würde ich dann erstmal schauen, was die nrw-cops machen wenn dein bekannter nicht zur vorladung erscheint. bei 2 bis 3 g würde ich mal vermuten dass nicht mehr allzuviel passiert. klar, die müssen der anzeige nachgehen, aber ich behaupte mal dass es fraglich ist, ob die ein länderübergreifendes verfahren einleiten, dass vermutlich so oder so wegen geringfügigkeit der menge eingestellt wird. oder wars doch mehr?

nichts desto trotz wäre es nicht unschlau, wenn sich dein bekannter während er abwartet von einem rechtsprofi briefen lassen würde... bei rechtsthemen besser zum fachmann als zum laien, sonst kann das böse enden. an der stelle deines bekannten würde ich lieber mal 100 - 200 euro in eine beratung durch einen anwalt aus dem bereich strafrecht investieren. kann er ja als lehrgeld verbuchen... sein zeug in einer ferienwohnung zu vergessen ist schon recht blöd, wenn man es so bedenkt.
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 29.01.08 22:31
Allerdings...

Komisch war das das Zimmer wirklich sehr leer war und es noch 3 mal gechecked wurde.

War aber sicher unter 2 Gramm.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 30.01.08 10:19
Kann es eigentlich eine negative Konsequenz mit sich bringen wenn ich aussage das das Weed nicht von ihm war?
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 30.01.08 11:19
Damit gibst du zu dass du was drüber weißt. Ich würds lassen, wenn dann vorher mit nem Anwalt abklären. Nicht dass man dann dir den Besitz unterstellt.
 
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  Geschrieben: 30.01.08 11:52
zuletzt geändert: 30.01.08 11:53 durch Sirportalez (insgesamt 1 mal geändert)
Die sollen erstmal beweisen, dass das nicht schon vorher da herumlag!
 
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  Geschrieben: 30.01.08 12:21
Mach am besten mal im Forum der Jurathek einen Thread auf. Dort sind Leute die sich wirklich auskennen und dir weiterhelfen können, wenn du Fragen hast, ob und was du aussagen sollst.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 30.01.08 13:38
Ich würde da jetzt erst mal gar nichts machen. D.h. Aussage verweigern und nicht bei der Polizei erscheinen. Sollte es zu einer Verhandlung kommen (was verdammt unwahrscheinlich ist), einfach sagen, dass es nicht von euch stammt/stammen kann, da keiner von euch je Drogen angerührt hat. Die Beweislast liegt nicht bei euch. Einfach abwarten und Tee trinken.
 
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 30.01.08 22:27
Habe die letzten Beiträge nicht vor dem Termin der bereits heute war gelesen.

Ich habe ausgesagt das das Weed wohl jemandem anderen den wir da kennen gelernt haben gehören müsste, davor erfuhr ich jedoch das ich "gesucht" werde, die Vermieterin kannte meinen Namen wohl nicht.

Habe den Polizisten aber gefragt was denn auf mich zukommen könnte er meint zu 90% fallen gelassen sonst ne sehr milde Strafe.

Waren übrigens nur 0.5 Gramm :D
 

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