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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.08 02:13
zuletzt geändert: 02.03.10 15:12 durch Galuzzi (insgesamt 1 mal geändert)
Ich wurde gestern mit sehr wenig Koks (0,1g) und wenig Gras(0,3g) erwischt. Dabei haben die Polizisten aber wohl auch beobachet wie ich es von dem anderen bekommen habe, aber keine Geldübergabe^^ Das ganze ist in Baden-Württemberg passiert. Die kleinere Frage ist jetzt die nach den strafrechtlichen Konsequenzen. Werden wohl eher gering ausfallen, oder? Was mich mehr interessiert: Ich bin kurz davor meinen Führerschein fertig zu machen, paar Wochen würde es wohl noch brauchen. Macht es Sinn den noch eben fertig zu machen, bis das ganze bei der Führerscheinstelle ankommt, dass wenigstens nicht die ganze Kohle für die Fahrstunden umsonst war, oder kann ich mir das restliche Geld dafür sparen(restliche Fahrstunden, Prüfungsgebühr...)? Also DASS die ganze Sache große Folgen Richtung Führerschein haben wird weiss ich, ist nur die Frage was für einen Unterschied es machen würde, noch schnell den Führerschein zu machen, und ob das überhaupt möglich ist. Oder kann das sogar negative Konsequenzen haben?

Danke für eure Antworten :/
 
Mitglied verstorben



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  Geschrieben: 12.10.08 08:36
Also da das so geringe Mengen waren, würde ich den Führerschein mal kurz auf Eis legen und gucken was passiert, Fahrstunden und so ruhig weiter machen nur eben keine Praktische Prüfung. Denn ich glaub nicht das wenn die das Urteil gefällt haben, Geldstrafe oder Arbeitsstunden oder so und das fest steht, Du den Führerschein machst, die Dir den aufeinmal abnehmen.
Ich hab 30 % Behinderung wegen Politoxykomanie und mich hat kein Schwein gefragt was früher einmal war.
Wie gesagt, setz am besten kurz den Führerschein aus, warte das Urteil ab und mach ihn dann zu Ende, ist mein Tip.

Der Joker
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40 % haben einfach nicht das Geld für Drogen.
Revolvermann
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  Geschrieben: 12.10.08 08:48
Negative Konsequenzen hat es nicht, die Prüfung zu machen. Du wirst den FS nicht ausgehändigt bekommen wahrscheinlich. Wegen dem Koks ist ein Jahr Abstinenz fällig und wenn du einen FS hattest und mehr als 2 Jahre abgeben musstest, dann muss die Prüfung auch wiederholt werden.

@Joker
Für Sucht erhält man schon 50%, nicht nur 30%. Also wenn du mehr willst, frag da mal deinen Arzt. Sucht bzw. Abhängigkeit muss nichtmal von sowas harten wie Opis oder Benzos vorliegen.
 
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.08 13:31
Also kurz zusammengefasst: Führerschein zuende machen. Dann dieses eine Jahr Abstinenznachweis (Da ich auch bisher Drogen nur sporadisch genommen hab, durchaus machbar). Und danach bekomme ich den Schein ausgehändigt.

Oder ist es durchaus möglich dass ich ne 2Jahres-Sperre bekomm? Dann kann ich mir die paar Hunderter zum machen des Führerscheins auch sparen und zB in diese ganzen Tests, MPU, Geldstrafe investieren^^
 
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  Geschrieben: 12.10.08 13:34
Du wirst nach dem Abstinenznachweis ne MPU machen müssen. Ob du die innerhalb der Zeit bestehst, kann man nicht sagen. Ein Freund von mir hat es das erste mal nicht geschafft und kann die erst ein paar Monate später nochmal machen.
 
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.08 13:42
Und die MPU muss ich auch machen wenn ich den Führerschein jetzt nicht mache, richtig? Dann werd ich den Führerschein jetzt wohl zuende machen und halt sparen anfangen Für die MPU und die ganzen Faxen :(
 
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  Geschrieben: 12.10.08 14:13
Na höchstwahrscheinlich wirst du ne MPU machen müssen. Wenn du Glück hast auch nicht.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.10.08 14:14
zuletzt geändert: 12.10.08 14:16 durch (insgesamt 1 mal geändert)

Galuzzi schrieb:
Dann werd ich den Führerschein jetzt wohl zuende machen und halt sparen anfangen Für die MPU und die ganzen Faxen :(



So würde ich es auch machen, du solltest dich aber beeilen denn die Führerscheinstellen in BW sind ganz fix... meistens dauert es nur 3-6 Wochen. In anderen Bundesländern kann es schon mal vorkommen daß die sich erst nach 6-12 Monaten melden.

Also ganz schnell den Führerschein zu ende machen. Diesen dann bei der FSST freiwillig abgeben wenn die ihn verlangen. Anschließend gleich beim Gesundheitsamt einen Jahresvertrag über forensische Drogenscreenings abschließen. Vor dem letzten Screening kannst du dann einen Neuantrag für den Führerschein bei der FSST machen.

Alternativ kannst auch auch ne Haaranalyse machen lassen, brauchst dann halt 10-12cm lange Haare bei der MPU.


edit: Man darf nicht vergessen daß es in BW passiert ist... Die MPU wird auf jeden Fall verlangt.
 
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  Geschrieben: 12.10.08 14:19

smms schrieb:
edit: Man darf nicht vergessen daß es in BW passiert ist... Die MPU wird auf jeden Fall verlangt.

Sachsen ist wie Bayern oder BaWü. Und hier ist ein Freund von mir ist, wahrscheinlich durch Fehler der Sachbearbeiter, um eine MPU herumgekommen. Obwohl er total stoned am Steuer erwischt wurde.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.10.08 15:02

Galuzzi schrieb:
Was mich mehr interessiert: Ich bin kurz davor meinen Führerschein fertig zu machen, paar Wochen würde es wohl noch brauchen. Macht es Sinn den noch eben fertig zu machen, bis das ganze bei der Führerscheinstelle ankommt, dass wenigstens nicht die ganze Kohle für die Fahrstunden umsonst war, oder kann ich mir das restliche Geld dafür sparen(restliche Fahrstunden, Prüfungsgebühr...)?



In der Regel bekommt die Führerscheinstelle über soetwas recht schnell bescheid. Bei mir was es damals so, dass (obwohl es noch zu keinem wirklichen Verfahren gekommen ist), ich erstmal keine meiner Prüfungen überhaupt ablegen durfte. Hatte mich zur theoretischen Prüfung einige Wochen vorher angemeldet und dann kam während der Fahrstunde ein Anruf, dass dies nicht möglich sei, solange die Sache nicht irgendwie abgeschlossen wurde.
War allerdings in Niedersachsen.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.10.08 16:33
Sorry, wenn ich vom Thema abschweife, aber hast du das Zeug nur gekauft oder warst du auch darauf unterwegs?

Ich verstehe nicht ganz, was das mit deinem zukünftigen Lappen zu tun haben soll, wenn du mal eben (wie's sich anhört zu Fuß) mit 2 Tütchen gefiltzt wirst!?
Lasst mich nicht dumm sterben ô.O
 
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.08 16:50
Ne, war alles zu Fuß, war zu der Zeit auch völlig nüchtern. Was halt kacke ist, ist das Kokain. Wegen dem Gras wär vielleicht gar nichs auf mich zugekommen. Aber Koks ist eine harte Droge und fordert somit in JEDEM Fall führerscheinrechtliche Konsequenzen.

@Dicazepam Hmm schwere Entscheidung, schein wohl von Fall zu Fall unterschiedlich zu sein^^

Jetzt noch ne Frage, was kann man Bekannten und Verwandten denn erzählen warum man noch kein Führerschein hat (Also die, die wissen dass ich schon ne Weile dran bin). Ich mein meine Eltern werdens so oder so erfahren, und Freunde dürfens auch ruhig wissen aber zB meine Oma würde warscheinlich nen Herzinfarkt kriegen vor Kummer :/ Hört sich jetzt doof an aber gibts da nich ne andere Story?
 
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  Geschrieben: 12.10.08 18:55


(3) Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung ( Drogen)



Aus der Kategorie Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung



3.12 Betäubungsmittel und Arzneimittel

3.12.1 Sucht (Abhängigkeit) und Intoxikationszustände

Leitsätze

Wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nimmt oder von ihnen abhängig ist, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Dies gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Wer regelmäßig (täglich oder gewohnheitsmäßig) Cannabis konsumiert, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Konsum und Fahren getrennt werden und wenn keine Leistungsmängel vorliegen.

Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, wenn er Konsum und Fahren trennen kann, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen und wenn keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.

Wer von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, z. B. Tranquilizer, bestimmte Psychostimulanzien, verwandte Verbindungen bzw. deren Kombinationen (Polytoxikomanie), abhängig ist, wird den gestellten Anforderungen beim Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht (zur Abhängigkeit wird auf die Definition in Kapitel 3.11.2 hingewiesen). (Was die Tranquilizer angeht, ist zu unterscheiden: einerseits der eigentliche Missbrauch mit der Gefahr von Abhängigkeit (höhere Dosen, steigende Dosis, Einnahme regelmäßig auch am Tage), andererseits der regelmäßige abendliche Gebrauch kleiner Mengen. Letzterer führt zwar in der Regel nicht zur Fahrunsicherheit, kann aber zu Abhängigkeit führen, da bereits nach einigen Monaten der Einnahme selbst kleiner Mengen eine Abhängigkeit (low dose dependence) eintreten kann, erkennbar an eindeutigen Entziehungssymptomen.)

Wer, ohne abhängig zu sein, missbräuchlich oder regelmäßig Stoffe der oben genannten Art zu sich nimmt, die die körperlich-geistige (psychische) Leistungsfähigkeit eines Kraftfahrers ständig unter das erforderliche Maß herabsetzen oder die durch den besonderen Wirkungsablauf jederzeit unvorhersehbar und plötzlich seine Leistungsfähigkeit oder seine Fähigkeit zu verantwortlichen Entscheidungen (wie den Verzicht auf die motorisierte Verkehrsteilnahme) vorübergehend beeinträchtigen können, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden.

Sind die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen, so können sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass kein Konsum mehr besteht. Bei Abhängigkeit ist in der Regel eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung zu fordern, die stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgen kann.

Nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit ist in der Regel eine einjährige Abstinenz durch ärztliche Untersuchungen nachzuweisen (auf der Basis von mindestens vier unvorhersehbar anberaumten Laboruntersuchungen innerhalb dieser Jahresfrist in unregelmäßigen Abständen). Zur Überprüfung der Angaben über angebliche "Suchtstofffreiheit" können insbesondere bei einer Reihe von Pharmaka und Betäubungsmitteln auch Haare in die Analytik einbezogen werden (unter Umständen abschnittsweise).

Bei i.v.-Drogenabhängigen kann unter bestimmten Umständen eine Substitutionsbehandlung mit Methadon indiziert sein. Wer als Heroinabhängiger mit Methadon substituiert wird, ist im Hinblick auf eine hinreichend beständige Anpassungs- und Leistungsfähigkeit in der Regel nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine positive Beurteilung möglich, wenn besondere Umstände dies im Einzelfall rechtfertigen. Hierzu gehören u. a. eine mehr als einjährige Methadonsubstitution, eine psychosoziale stabile Integration, die Freiheit von Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen, incl. Alkohol, seit mindestens einem Jahr, nachgewiesen durch geeignete, regelmäßige, zufällige Kontrollen (z. B. Urin, Haar) während der Therapie, der Nachweis für Eigenverantwortung und Therapie-Compliance sowie das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit. Persönlichkeitsveränderungen können nicht nur als reversible oder irreversible Folgen von Missbrauch und Abhängigkeit zu werten sein, sondern ggf. auch als vorbestehende oder parallel bestehende Störung, insbesondere auch im affektiven Bereich. In die Begutachtung des Einzelfalles ist das Urteil der behandelnden Ärzte einzubeziehen. Insoweit kommt in diesen Fällen neben den körperlichen Befunden den Persönlichkeits-, Leistungs-, verhaltenspsychologischen und den sozialpsychologischen Befunden erhebliche Bedeutung für die Begründung von positiven Regelausnahmen zu.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.10.08 23:53
zuletzt geändert: 13.10.08 00:01 durch Langer (insgesamt 1 mal geändert)
Den Führerschein würde ich zu ende machen.
bin im bayerischen mpu-prozedere und kann meinen schein während der mpu behalten.vorraussetzungen waren 2 urinscreenings u eine ärztliche untersuchung im vorfeld.

Nicht die Droge ist das Problem, sondern die Gier nach mehr ...
Auf der Suche nach dem Schönsten im Leben stößt man oft auf den Tod
Wer gegen den Strom schwimmt, lebt auch vom Fluß
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.10.08 03:33
zuletzt geändert: 13.10.08 03:33 durch Schlafwandler (insgesamt 1 mal geändert)
Das BMTG ist noch sinnloser als die CDU.

Lass dich von den ***** nicht einschüchtern

Ich würde den Schein zuende machen

Bleib stark ^^
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