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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 07.10.09 16:08
Guten Abend!

Und zwar bräuchte ich dringend euren Rat was auf meinen besten Kumpel jetzt zukommt.

Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen aufgrund des besitzes von Amphetamin das er als Fußgänger bei sich trug. Bei der Hausdurchsuchung die um ca. 24Uhr am selben Tag noch durchgeführt wurde (nicht freiwillig) wurden zusätzlich Amphetamin eine Bong (3Tage alt kaum gebraucht) und Schnupfbesteck beschlagnahmt wurden , sowie Cannabissamen (legal als Fogelfutter gekauft) wurden im Strafverfahren als zum Anbau betittelt (was auch nicht der Wahrheit entspricht) Daraus Summierte sich eine Strafe von knapp 5000 Euro wegen Unerlaubtem Besitz von Betäubungsmittel. Ratenzahlung Gewährt *lol*
Als erstes wurde ihm die Erbringung eines Verkehrsärtztlichen Gutachtens auferlegt, was er aber in diesem Zeitraum finanziell nicht bezahlen konnte.
Die Folge darauf ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
Würde es sich Lohnen Wiederspruch einzulegen?
Und vorallem muss er wieder ganz neu die Fahrschule wiederholen um seinen ex- Führeschein wiederzuerlangen?
Ich würde mich sehr über eure/ihre Ratschläge freuen.

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 07.10.09 17:19
zuletzt geändert: 07.10.09 17:20 durch xyllo (insgesamt 1 mal geändert)
also wenn die fahrerlaubnis erstmal entzogen wurde hat man schlechte karten ganz neu machen muss man den führerschein aber nicht wenn man ein mpu innerhalb 2jahren vorlegt ausser die fahrerlaubnis war schon einmal entzogen dann wirds schwer....
dein kumpel sollte jetzt dringend ein bisschen geld investieren und mit allen unterlagen die er von den vorfällen hat einen anwalt aufsuchen und sich beraten lassen der anwalt weis was zu tun ist
mit tipps aus foren usw würd ich lieber vorsichtig umgehen nicht das man sich noch weiter in die scheisse reinreitet
mfg
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 07.10.09 19:06
es wurde am selben tag eine HD durchgeführt nachdem er als fußgänger amphetamin bei sich hatte?! ist das nun so üblich?
ich frage mich warum sie ihn nicht gleich erschossen haben. und das mit dem vogelfutter kann ich auch kaum glauben.



ahói
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Montesquieu (1689-1755)
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Ex-Träumer



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  Geschrieben: 07.10.09 19:24

Speedy007 schrieb:
Würde es sich Lohnen Wiederspruch einzulegen?
Und vorallem muss er wieder ganz neu die Fahrschule wiederholen um seinen ex- Führeschein wiederzuerlangen?



Für Antworten würde ich einfach mal bei der Jurathek vorbeischauen. Vielleicht kann dein Freund so kostenlos professionellen Ratschlag bekommen. Die andere Möglichkeit wäre ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt.
Ich meine übrigens, dass es diese Regel mit den 2 Jahren nicht (mehr) gibt. Ein Eid drauf schwören würde ich aber nicht.
 
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  Geschrieben: 07.10.09 20:02
Diese Regelung mit den 2 Jahren gibt es definitiv nicht mehr, seit neuestem. Ich glaube seit Sommer 2008, eventuell war die Änderung der Regelungen diesbezüglich sogar schon eher.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 07.10.09 21:35
zuletzt geändert: 01.03.10 21:01 durch Dippaz (insgesamt 1 mal geändert)
darf man fragen um welche Mengen es sich ungefähr gehandelt hat? Macht ja nen riesen Unterschied aus ob man jetzt nur kleinste Mengen in der Hosentasche hatte oder nen ganzen Rucksack voll mit dem man sich selber für mehrere Monate versorgen kann (oder eben auch andere ;-) )

Der Vorfall ist wieder ein typisches und ärgerliches Beispiel dafür wie gerne der Staat doch den Führerschein als (zusätzliches) Bestrafungsmittel bei BTM anwendet obwohl der/die Betroffene überhaupt nicht Auto/Fahrrad/Motorrad gefahren ist...
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 07.10.09 23:14
Erstma Danke für die ganzen Ratschläge von euch.

Zur Menge die er bei sich führte Handelte es sich um 1gr Amphetamin und 3,3gramm Dxm (fatal und verwunderlich war aber das sie das Dxm testeten und es sofort als Amphetamin ausschlug/war aber DXM).

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 08.10.09 01:12
zuletzt geändert: 01.03.10 21:02 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 2 mal geändert)

Dippaz schrieb:
darf man fragen um welche Mengen es sich ungefähr gehandelt hat? Macht ja nen riesen Unterschied aus ob man jetzt nur kleinste Mengen in der Hosentasche hatte oder nen ganzen Rucksack voll mit dem man sich selber für mehrere Monate versorgen kann (oder eben auch andere ;-) )

Der Vorfall ist wieder ein typisches und ärgerliches Beispiel dafür wie gerne der Staat doch den Führerschein als (zusätzliches) Bestrafungsmittel bei BTM anwendet obwohl der/die Betroffene überhaupt nicht Auto/Fahrrad/Motorrad gefahren ist...



nein macht es nicht, was den fs angeht... allerhoechstens bei der mpu ist drauf zu achten, weil die das mitgeteilt kriegen bzw du nicht drum rum kommst, klartext zu reden...

das problem ist, alles wasn icht cannabis ist wird gleich behandelt...

 www.mpu-forum.de hilft im normalfall aber besser weiter...

kleiner edit: grade was cannabis angeht, hat sich aber meines wissens schon einiges getan!


 

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