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AutorBeitrag
Abwesender Träumer



dabei seit 2010
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  Geschrieben: 22.04.10 20:39
zuletzt geändert: 22.04.10 22:18 durch Deliverance (insgesamt 6 mal geändert)
Hi,

nur mal für die jenigen, die es interessiert:

Rechtspraxis in Thailand

Da steht Kratom in der Kategorie 5 - zusammen mit Cannabis, Magic Mushroom und noch so nen paar Sachen

Interessant finde ich allerdings folgenden Satz:

Für die Kategorien 4 und 5 gilt ebenso, dass keine Person berechtigt ist, Betäubungsmittel zu produzieren, zu importieren oder exportieren, oder im persönlichen Besitz zu haben, ausgenommen, es ist eine Bewilligung vom Ministerium erteilt worden. Besitz von 10 Kilo oder mehr von Betäubungsmitteln der Kategorien 4 und 5 wird als Verfügbarkeit für den Wiederverkauf oder kostenlose Abgabe betrachtet.

Also bis zu 10 Kilo wird es dort als Eigenkonsum gesehen - lol - 10 Kilo Magic Mushrooms - net schlecht - ist natürlich nicht vergleichbar, wie bei uns

aber bzgl. Kratom - finde ich diese Mengenangabe interessant - und die in Thailand sind ne Spur härter unterwegs als bei uns

schönen Abend,
D.


hier habe ich auch noch etwas interessantes gefunden - allerdings in englisch

A Study of Kratom Eaters in Thailand

Das Durchschnittsalter von 30 Kratomkosumenten finde ich schon interessant, wenn es stimmen sollte, aber auch die anderen Charakteristika finde ich aufschlussreich

Egal ob Kratom nun verboten wird oder nicht, in bin froh und dankbar, dass ich Kratom kennenlernen durfte.
Meiner Meinung nach, ist es die beste, schönste und unproblematischte Droge, die ich je zu mir nahm.
Man fühlt sich gut, oftmals sehr geborgen - man fühlt sich auch nicht betrogen - wie ich es bei manch anderer Droge empfunden habe und das tollste meiner Meinung nach ist - man bleibt verdammt klar im Kopf - kann noch alles machen - und ich habe auch Tage danach nicht das Gefühl, dass es schlecht war, Kratom konsumeriert zu haben

Selbst, wenn es eine Suchtgefährdung gibt (klar, alles was spass bringt - bildet eine Sucht aus) - kann man glaube ich mit keiner anderen Droge besser umgehen als mit Kratom

Aber da Menschen nun mal unterschiedlich fühlen, denken und handeln, kommt es immer wieder vor, dass man solche Dinge auch anders sehen kann.

ist halt meine persönliche Meinung

@Smile
Es steht dort, dass sie jemanden, den sie verhaften, der im Besitz von 10 Kilo oder mehr an Betäubungsmitteln der Kategorie 4 oder 5 ist, die Absicht unterstellen, diese Betäubungsmittel auch verkaufen bzw. verschenken zu wollen.
Wenn es weniger ist, wird es wohl Eigenkonsum sein oder auch nicht - jedoch wird er erst ab dieser Menge als Dealer betrachtet.

Im Grunde ist es egal, wie man es auslegen möchte - bis 10 Kilo, wird demjenigen nur Besitz vorgworfen - was macht er wohl mit dem Besitz??? - sich nen Kranz basteln?

Wenn sie einen Deutschen oder sonstigen Ausländer erwischen gelten natürlich andere Regeln, es gilt halt für Thailänder, das war schon klar

@levo
Du kannst dich auf folgender Seite erkundigen:

BfArM

"I've seen things you people wouldn't believe.
Attack ships on fire off the shoulder of Orion.
I watched C-beams glitter in the dark near the Tannhauser gate.
All those moments will be lost in time, like tears in rain.
Time to die."
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 22.04.10 21:46

Deliverance schrieb:
Hi,


Interessant finde ich allerdings folgenden Satz:


Also bis zu 10 Kilo wird es dort als Eigenkonsum gesehen - lol - 10 Kilo Magic Mushrooms - net schlecht - ist nat�rlich nicht vergleichbar, wie bei uns



niemand spricht da vom eigenkonsum :D

Zitat:
Obige Bestimmungen und Verfügungen betreffen nur den Besitz, die Absicht für Import oder Export. Die Konsumierung von Betäubungsmitteln wurde weder berücksichtigt noch aufgeführt.




Zitat:
Die Konsumierung von Drogen kann mit Strafen von 6 Monaten bis 10 Jahre Gefängnis und Geldstrafen von Baht 5.000 bis 100.000 geahndet werden.


Merke:


Zitat:
Ausländer, welche sich gegen die Betäubungsmittelgesetze schuldig machen, werden nach Verbüßen ihrer Strafe in Thailand als „persona non grata“ des Landes verwiesen. (Auslieferungsakt 1929)


to heroes, professionals, to those who protected the world from nuclear disaster. in honour of the 20-th anniversary of shelter object construction.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 22.04.10 21:58
zuletzt geändert: 22.04.10 22:02 durch levo (insgesamt 1 mal geändert)
Falls ein solches Verbot kommen sollte, wo genau kann ich mich dann darüber informieren? D.h. wo genau werden solche Änderungen am Gesetz offiziell veröffentlicht?

Ich nehme an, es wird dann erstmal eine gewisse Gnadenfrist geben oder? Schließlich resultiert aus so einem Verbot ja auch ein gewisser wirtschaftlicher Schaden bei den Shopbetreibern... und ich würde es auch nicht so toll finden, mal eben 50 Euro das Klo runterspülen zu müssen.

Muss ich mir jetzt eigentlich Gedanken machen, weil ich Kunde bei diversen Shops war/bin und dort Kratom bestellt habe? Rein rechtlich betrachtet wahrscheinlich nicht, aber die Hemmschwelle zur Anordnung einer HD sinkt ja auch ständig. Hab da irgendwie ein ungutes Gefühl.... macht sich da sonst noch jemand Sorgen? ;) Ich mein, Kratom is zwar n schöner Fußbadzusatz, aber irgendwie belangt werden will ich dafür nicht, daher scheidet eine illegale Beschaffung für mich vollkommen aus. Da stehen Nutzen und Risiko für mich in keinem Verhältnis.

Ich sehe Kratom eher als Gegenstück zu einem kräftigen Morgenkaffee... und für Kaffee würde ich mich auch nicht strafbar machen wollen. :)

 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 22.04.10 22:34
zuletzt geändert: 22.04.10 22:37 durch drizz (insgesamt 3 mal geändert)
Eine Gnadenfrist wird es sicherlich nicht geben, wie du schon sagst, sollte die Polizei an die eine oder andere Datenbank kommen, weil ein Shop vielleicht trotz des Verbots weiter mit Kratom handelt, ist eine HD wahrscheinlich.

Wenn du jetzt nochmal was bestellst und der Shop mit inkraftreten des Verbotes den Handel einstellt, sehe ich keinen Gründ wie und mit welchem rechtmäßigem Grund der Staat an die Kundendaten gelangen sollte.

Ich kannmir auch gut vorstellen, daß die Verfolgung des Kratoms in den versch. Bundesländern stark variieren und es pro Forma eher dem Cannabis als zB Heroin gleichgesetzt wird.

Was mich persönlich sehr stört ist, daß Trama eventuell zum Btm wird - herrje.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 22.04.10 23:02

drizz schrieb:
... sollte die Polizei an die eine oder andere Datenbank kommen, weil ein Shop vielleicht trotz des Verbots weiter mit Kratom handelt, ist eine HD wahrscheinlich.



Ja, das befürchte ich auch.
Wenn es zu einem Verbot kommt, werde ich sowieso bei jedem Shop die Löschung meiner Kundendaten beantragen. Ob das im Endeffekt was bringt, ist aber nicht sicher. Würde ich jedoch jedem empfehlen.
Ist jetzt natürlich eine bescheidene Situation, da ich auf die Vernunft des Shopbesitzers hoffen muss...
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 22.04.10 23:09
zuletzt geändert: 22.04.10 23:10 durch otherwheres (insgesamt 1 mal geändert)
hm, anfang mai ist die konferenz, bis dann ein verbot da ist dauerts eventuell noch ein paar monate...
wenn ich mir jetzt ein kilo bestelle dürfte es bis dahin alle sein. wenn ich sonst nix vorhab.

äh, moment mal, dann hab ich ja auch nix davon wenn der vorrat pünktlich zum verbot aufgebraucht ist. echt mal blöd.
wieso wächst denn in deutschland nichts, was so ne schöne wirkung hat? habs ja schon immer für den grundfehler der menschheit gehalten die tropen/subtropen zu verlassen....
menschen sind auch nur pflanzen...
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  Geschrieben: 23.04.10 00:02
zuletzt geändert: 23.04.10 00:03 durch Guenter (insgesamt 2 mal geändert)
Wie siehts aus, wird es eu länder geben in denen man das bestellen kann?

Zu dem geplanten verbot sage ich mal garnix, das ist ein witz. rolleyes
Morgen werden dann die baldrian dragees verboten.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.04.10 00:10
zuletzt geändert: 23.04.10 01:49 durch Deliverance (insgesamt 4 mal geändert)

drizz schrieb:
Eine Gnadenfrist wird es sicherlich nicht geben, wie du schon sagst, sollte die Polizei an die eine oder andere Datenbank kommen, weil ein Shop vielleicht trotz des Verbots weiter mit Kratom handelt, ist eine HD wahrscheinlich.

Wenn du jetzt nochmal was bestellst und der Shop mit inkraftreten des Verbotes den Handel einstellt, sehe ich keinen Gründ wie und mit welchem rechtmäßigem Grund der Staat an die Kundendaten gelangen sollte.

Ich kannmir auch gut vorstellen, daß die Verfolgung des Kratoms in den versch. Bundesländern stark variieren und es pro Forma eher dem Cannabis als zB Heroin gleichgesetzt wird.

Was mich persönlich sehr stört ist, daß Trama eventuell zum Btm wird - herrje.



Hi,

so lange es erlaubt ist, haben sie gar keine rechtliche Handhabe.
Cannabis ist auch Kategorie I, warum sollte man es auch auf eine Stufe mit Heroin stellen?
Das es dich sehr stört, dass Trama, welches viel gefährlicher und auch ein wesentlich höheres Abhängigkeitspotenzial besitzt Btm wird im Gegensatz zu Kratom, welches plötzlich schon mit Heroin gleichgesetzt wird (frage mich,wer auf so was kommt), kann ich nicht verstehen.

@levo
Warum hast du so eine Panik?
Hast du bis jetzt irgendwas ungesetzliches gemacht?
Nur weil du da mal was bestellt hast, werden die bestimmt nicht bei dir auftauchen.
Meinst du, die haben damals HD's gemacht bei Spice oder salvia d.?
Bei GHB/GBL ist das ne andere Sache - habe schon oft gehört, dass es da welche gab, die sich viele, viele Liter bestellt haben und da haben sie halt vermutet, dass die jenigen dealen.

@otherwheres
Ich würde an deiner Stelle gleich mehrere Kilo bestellen, wenn du dann Panik hast - lagere das Zeug doch einfach bei einem guten Freund, den besuchen die bestimmt nicht

@Günter
Ich glaube kaum, dass so schnell ein Verbot in England durchgesetzt wird, irgendwann folgen wahrscheinlich noch welche, aber eben nicht so schnell.
Das Deutschland gleich mitziehen muss, war klar, man muss sich schliesslich profilieren.
Ein weiter guter Standort ist bestimmt Frankreich und wenn man mal wieder nen geilen Urlaub machen will, fährt man halt nach Amsterdam, da bekommst du die Sachen alle - noch - immer noch -wahrscheinlich dann auch noch - lol

@drizz
Es sollte kein Angriff gegen dich sein, nicht falsch verstehen - aber ich sehe schon - wir verstehen uns - bei mir ist es nämlich genau umgekehrt - ich habe nen Problem, was das Verbot von Kratom angeht und du halt das mit Trama
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  Geschrieben: 23.04.10 00:44

Deliverance schrieb:

Das es dich sehr stört, dass Trama, welches viel gefährlicher und auch ein wesentlich höheres Abhängigkeitspotenzial besitzt Btm wird im Gegensatz zu Kratom, welches plötzlich schon mit Heroin gleichgesetzt wird (frage mich,wer auf so was kommt), kann ich nicht verstehen.



Ich setzte Kratom und Tramadol auf keinen Fall auf die gleiche Stufe.
Jedoch betrifft mich die geplante Änderung zum Thema T. im Gegensatz zu Kratom , welches mich gar nicht interessiert.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.04.10 12:18
ich bin jetzt echt angepisst, mir war zwar klar dass das kommen würde aber nicht so schnell.
Ich nutze Kratom jeden Tag und es hat mein Leben von vielen anderen zerstörerischen Substanzen befreit.

Jedoch werde ich mich nicht verrückt machen, weil es für mich auch weiter Kratom geben wird und ich es weiterhin unverändert nutzen werde.
Jetzt muss ich nur etwas vorsichtiger sein wenn ich was in der Tasche haben sonst nichts.

Der Unterschied zu Kratom und H. wir auch in der Rechtsprechung deutlich werden, soll heissen 1Kg kratom wird garantiert nicht wie 1Kf H. behandelt werden.
Ausser man hat 1Kg von dem reinen Alkaloied.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 23.04.10 13:30
Btm ist nunmal Btm, wer eine nicht geringe Menge hat,
der wird eingesperrt.



Zitat:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

2.
mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.




Zitat:
§ 30 Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer

Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 einführt.




So macht man aus produktiven Menschen, den Abschaum der Gesellschaft.


 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 23.04.10 13:38
zuletzt geändert: 23.04.10 13:39 durch otherwheres (insgesamt 1 mal geändert)
und der abschaum der gesellschaft wird dann wieder produktiv und baut mafiöse strukturen um die verbotenen substanzen auf.
menschen sind auch nur pflanzen...
Abwesender Träumer



dabei seit 2007
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  Geschrieben: 23.04.10 14:27

Zitat:
Btm ist nunmal Btm, wer eine nicht geringe Menge hat,
der wird eingesperrt.



So ganz stimmt das nicht in jedem Fall.
Bei mir hat man auch schon nicht geringe Mengen Drogen gefunden und ich wurde nicht weggesperrt.
Es handelte sich dabei jedoch um Pilze.
Natürlich gibt das wieder Ärger wenn man bei mir 500g Kratom finden sollte aber in den Knast werde ich dafür nicht gehen.

Zudem muss ich es nicht einführen und verkaufen werde ich es auch nicht.
Ich lass mir das nicht nehmen, wie ich mir auch den Konsum von anderen Drogen hab nicht nehmen lassen.
Die Konsequenzen falls man mich erwischt, was ich nicht glaube, weil ich sehr vorsichtig geworden bin und auch nie mehr als 100g in meiner Wohnung werden habe bin ich bereit zu Tragen.

Selbst wenn ich mir was aus den Niederlanden zusenden lasse wird es als Damiana oder sonst was deklarier .

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.04.10 15:03
so ich habe bei der bfarm nachgefragt was es denn mit dem verbot auf sich hat und unter welchen Gesichtspunkten ein verbot durchgesetzt werden soll hier die Antwort:


Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihr Interesse an der nächsten Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG am 03. Mai 2010. Zu Ihrer Anfrage vom 22.04.2010 bezüglich der Pflanze Mitragyna speciosa (Kratom) können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Der Bundesopiumstelle liegen derzeitig Informationen vor, dass "Kratom" in Deutschland missbräuchlich als Freizeitdroge konsumiert wird, z.B als Einstiegsdroge für Jugendliche. Aufgrund von wissenschaftlichen Berichten aus dem Herkunftsland der Pflanze (Thailand) muss davon ausgegangen werden, dass der Konsum von "Kratom" potentiell zu einer physischen sowie psychischen Abhängigkeit führen kann (vgl. Suwanlert, Bull. of Narcotics, 1975, 27, 21-27; Babu et. al, Clin. Tox., 2008, 46, 146-152). Zudem lassen die bislang aufgeklärten Wirkungsmechanismen der Inhaltsstoffe Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin als Opioid-Rezeptor stimulierende Substanzen auf ein Abhängigkeitspotential schließen (vgl. Takayama, 2004, Chem. Pharm. Bull., 52, 916-928).

In anderen europäischen Staaten (z.B. Rumänien) sind "Kratom" und deren Inhaltsstoffe aus den vorgenannten Gründen bereits der nationalen Betäubungsmittel-Gesetzgebung unterstellt.

Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG dient dazu die wissenschaftliche Expertise zusammenzuführen und den aktuellen Sachstand zum o.g. Thema zu erörtern. Demensprechend trifft der Sachverständigenausschuss seine Entscheidungen auf fachlich fundierter Basis.

Die Ergebnisse der Sitzungen des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel können Sie nach der jeweiligen Sitzung auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) unter dem Stichwort "Betäubungsmittel" abrufen.


 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 23.04.10 15:07
zuletzt geändert: 23.04.10 15:07 durch otherwheres (insgesamt 1 mal geändert)
tss... missbräuchlich... deppen dabbische!
menschen sind auch nur pflanzen...

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