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Abwesender Träumer



dabei seit 2005
94 Forenbeiträge

  Geschrieben: 02.11.10 11:22
Hallo,
ich habe heute einen Brief vom Zoll bekommen weil ich vor ca. 1 Jahr mal was aus Amerika bestellt habe.
Kava extrakt, Kanna und Kratom Extrakt.

Eine "Anhörung zum Bußgeldverfahren"

Dort sind diese 3 Pflanzen als Arzneimittel geführt und somit soll ich gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen haben. Darüber hinaus soll die Ware zeitnah vernichtet werden.

In meinen Augen ist das aber keine Arznei sondern "Raücherwerk".

Wie hoch ungefähr wird das Bußgeld vermutlich ausfallen?
Gibt es eine möglichkeit die Sendung doch noch zu bekommen. Schließlich handelt es sich in meinen Augen nicht um Arznei und somit sollte das AMG doch gar nicht ziehen.

Danke
 
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dabei seit 2009
526 Forenbeiträge

  Geschrieben: 02.11.10 14:12
Vorweg: Ich darf (und könnte es auch gar nicht) keine Rechtsberatung geben. Also meinen Post einfach mal nur als Vermutung ansehen und noch weitere abwarten:


Ich denke es kommt auch immer drauf an, als was der shop es verkauft. Wenn da natürlich schon dransteht, dass es die und die Wirkung hat, ist das schlecht.
Aber auch wenns als Räucherwerk gekennzeichnet ist, kann dir das evtl. nicht viel helfen.

Wie viel hast du denn für die Bestellung bezahlt?!

Ich denke nämlich, dass es am Besten wäre, wenn du einen höflichen Brief schreibst und angibst, nie irgendwas bestellt zu haben und sie es einfach vernichten sollen.

Suchfunktion geht leider nicht, aber es gab schon mehrere solcher Themen.
Einfach nicht antworten, oder eben die Bestellung abstreiten, ist glaub ich das was am meisten empfohlen wurde. Wenn du Glück hast hörst du dann nie mehr was davon.

Die Chance die Bestellung zu erhalten ist in meinen Augen aber leider eher unwahrscheinlich.

Also je nach dem wie viel zu bezahlt hast würde ich eher dazu tendieren es ab zu streiten, oder keine Angaben machen, da du dich einfach nicht an eine solche Bestellung erinnern kannst. (ist ja auch schon lange her..)

Wenn du geblitzt wirst und du die Post erst nach 3Monaten erhältst, dann "verjährt" sowas. Ob es sowas beim einführen von Sachen (besonders Arzneimitteln) gibt, weiß ich aber nicht. Kannst ja mal googlen.


Wie gesagt alles nur was ich denke.

Was du aber ganz ganz sicher nicht machen solltest, (aber das hast du ja schon geschrieben) ist irgendwie auch nur einmal was von Konsum schreiben.. Streit am besten einfach alles ab, du musst dich ja nicht selbst belasten ;-)
lg
Der kluge Mann lernt aus seinen Fehlern, der Weise aus denen der Anderen
Abwesender Träumer

dabei seit 2010
111 Forenbeiträge

  Geschrieben: 02.11.10 14:23
würde dir auch dazu raten den konsum abzustreiten- mich würde interessieren wie die denn auf die idee kamen es sei für den konsum gedacht? rein theoretisch solltest du mit dieser abstreit methode auch wieder deine ware zurückerhalten, sofern sie dir den konsum nicht nachweisen können. aber ich hab auch kp ^^
 
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Abwesender Träumer



dabei seit 2005
94 Forenbeiträge

  Geschrieben: 02.11.10 14:29
Ich meine auch, dass wenn ich denen sagen würde es handle sich nicht um Arznei/Konsumware, und die das akzeptieren, dann müssten die mir das schicken. bezahlt hatte ich ca 50€ ( im Inland bestellt wäre es weit mehr gewesen). Beim Googlen über die höhe des bußgelden hört man von werten wie 25000€ oder mind. 3 monatsgehälter. Auf deren homepage sind es zum glück aber bloss 100-200€. Abstreiten es je bestellt zu haben halte ich für unklug, da ja evtl ne Quittung o.ä. vorliegt.
Bei Kratom und Kanna sehe ich eigentlich auch nciht das Problem, das wird hier ja auch in vielen Onlineshops verkauft. Aber an das kava scheint sich kein deutscher Onlineshop heran zu trauen ( Ist im AMG glaube ich auch anders eingestuft).
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2010
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15 Tripberichte

  Geschrieben: 02.11.10 15:34
Diese *****.

Kann doch nicht sein das man nicht mal selber entscheiden darf was für eine gut ist.

Ich meine wenn ich mir jetzt Benzin kaufe und ordentlich schnüffele interessiert es auch keine Sau.

Was die überhaupt glauben wer sie sind.

Bin ich flasch informiert aber wenn er keinen Handel damit treibt und keinen Konsum zugibt hat er sich doch nicht strafbar gemacht oder(zumindest bei Kanna und Kratom).
 
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dabei seit 2009
526 Forenbeiträge

  Geschrieben: 02.11.10 15:44
Also auch wenn man 50€ nicht einfach auf der Straße findet (wobei ich hab das soagr schonmal ;-) ) kann ich dir nur dringen raten es ab zu streiten bzw keine Angaben zu machen.

Der eventuelle Ärger ist es nicht wert!

Je nachdem wie du den shop einschätzt würde ich dem evtl. ne E-Mail schreiben, ob er unter Umständen dazu bereit wäre anzugeben, sich mit der Bestellung vertan zu haben.

Im Endeffekt musst es natürlich du wissen. Aber ich glaub nicht, dass die nur weil du sagst, "hey das ist ein Räucherwerk", gleich klein bei geben. So nach dem Motto: "Oh, also nur ein Räucherwerk.. Unser Fehler!"

Die sind ja auch nicht ganz dumm und wissen wofür das eigentlich gedacht ist. Und wenn die schlechte Laune haben, dann werden die es bestimmt nicht einfach mal so durchgehen lassen und dir noch schicken.
Selbst wenn sie das tun würden, müsstest du noch Zollgebühren zahlen. Die Versandkosten werden dabei (lächerlicherweise) mit verzollt..
Ob der Ärger die 50€ wert ist?!

Und für den Fall, dass sie eben nicht einfach so von ihrer Meinung abweichen und es wirklich als Arzneimittel benannt wird, dann kann ich mir vorstellen, dass die Strafe gar nicht mal so gering ausfällt..

Musst du wissen
Der kluge Mann lernt aus seinen Fehlern, der Weise aus denen der Anderen
Abwesende Träumerin

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  Geschrieben: 02.11.10 18:37
Naja was das in deinen Augen ist, wird wohl keinen interessieren. Du musst erstmal klären ob es sowas wie eine Verjährung gibt. Keine Ahung, danach musst du prüfen/püfen lassen ob das stimmt mit "ARZNEI". Natürlich kannst du Wiederspruch einlegen, aber das wird wenn eingestuft du zeinen "Lasten" gehen, d.h als Boomerang zurückommen.

Du kannst erst aktiv werden, meiner Meinung nach wenn du sicher bist, ob der Zoll recht hat oder nicht. Sollte das so stimmern, hast du Pech gehabt. Sollten Sie Unrecht haben, nimmst du dir die Rechnung. Es gibt Freibeträge für Importe und maschierst mit dem Krempel raus. Aber denke das sieht schlecht aus.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 02.11.10 19:18
er hat doch nie etwas bestellt. seine adresse kann auch jemand fremdes angegeben haben. einen zahlungsbeleg durch eine banküberweisung in die usa wirds auch nicht geben!? dann müssen die ersteinmal beweisen, dass du das überhaupt warst. du hast nie von einer derartigen bestellung gehört und hast damit nichts zu tun. stimme da fritzens idee voll zu.
 
Abwesender Träumer



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ICQ MSN
  Geschrieben: 02.11.10 19:24
Du verstößt nur gegen das AMG, wenn du unerlaubt mit solchen Substanzen als AM handelst. Als Käufer von AM begehst du nie eine Straftat, selbst richtige AM kann man einführen - ohne eine Straftat zu begehen. Es ist nur nicht erlaubt und wird vernichtet. Sag du weigerst dich, und Sie sollen mal mit dem Staatsanwalt reden und wenn nötig vor Gericht ziehen.
Ich lerne PTA und kenne mich deswegen im AMG-Recht gut aus, die schaffen es nicht am Staatsanwalt vorbei. Dir droht wirklich keine Strafe, im AMG ist Kava Kava zwar aufgeführt als bedenkliche Substanz - aber das verbietet auch nur den Verkauf durch Unbefugte. Der Kauf von AMG ist nie Strafbar, solang es keine BtM's sind.
Glaubt mir Leute, Ich weiß das.
’Das Erschreckende ist nicht was Drogen aus Menschen machen, sondern was Menschen aus Drogen machen.’


HIV, kommt das von H i.v. ?
Abwesender Träumer



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1 Tripberichte

ICQ
  Geschrieben: 02.11.10 22:46
*KingMaggi zustimm*
- Verstoß gegen das AMG = Ordnungswidrigkeit (im Falle von Kaufen. Handel ohne Genehmigung ist wieder eine Straftat)
- Verstoß gegen das BTM = Straftat
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 02.11.10 23:10
Wow KingMaggi, danke für die Info. Jetzt ergibt alles bezüglich der Bestrafung von Straßen- Dealern/Käufern die man so im Fernsehen sieht endlich einen Sinn x)

AMG Ordungswidrigkeit, BTMG Straftat - so einfach =D
Mitglied im "Freunde der rektalen Applikation harter Drogen e.V."
(alexanfer, KingMaggi, unknown name, zatarra)

Everything is just going to hell
So I guess that I might as well
Feel the way I wanna feel =)
Abwesender Träumer

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291 Forenbeiträge

  Geschrieben: 03.11.10 05:56
Danke KingMaggi, das ist eine klare Aussage.
 
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Abwesender Träumer



dabei seit 2005
94 Forenbeiträge

  Geschrieben: 03.11.10 10:15
Die werfen mir auch nicht vor eine Straftat begangen zu haben, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die Einfuhr zum Eigenbedarf stellt auch bloss eine Ordnungwidrigkeit dar. Kostet mich aber eventuell viel Geld. Laut deren Homepage "zum Glück" nur 100-200€.
Aber wenn ich das Zeug doch gar nicht als Arznei sehe, sondern die rituelle verräucherung meine Intention war, so kann das AMG nicht ziehen, weil es dann keine Arznei mehr ist. Wenn ich sage ich wüsste nichts von der Bestellung fange ich an zu pokern. Denn ob ein beleg, und was für ein Beleg beiliegt weiß ich nicht.
Eigentlich sollte ich doch ein Recht auf Erhalt der Ware haben, da es nicht als Arzneimittel verwendet wird. ich weiss nur nicht wie beglückt der Sachbearbeiter über eine derartige Aussage ist und mir evtl dann doch noch ein viel dickeres Bußgeld reinpresst. Morgen muss ich den Wisch zurückschicken, da ich sonst eine weitere Ordnungswidrigkeit begehen würde....
Klagen oder derartiges kann ich aufgrund fehlendem Rechtsschutz vergessen.

Hat denn jmd einen ähnlichen Brief bekommen, in dem auch etw von Vernichtung stand und dennoch seine Ware erhalten?
 
kommerzieller Anbieter

dabei seit 2010
13 Forenbeiträge

  Geschrieben: 15.01.11 14:02
Hat sich da denn inzwischen nun was getan, mich interessiert die Sache bzgl Kanna!
 
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Abwesender Träumer



dabei seit 2005
94 Forenbeiträge

  Geschrieben: 01.10.12 17:19
Ja,

hab nen haufen Geld bezahlt. Und nix bekommen :(

( ist aber schon lange her ;))
 

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