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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.04.11 17:45
Hallo,

ich habe diverse Bestellungen aufgegeben. u.a. Tramal, Benzos und Kamagra. Habe vor wenigen Tagen Post vom Zoll bekommen. Die Benzos wurden aber (noch) nicht entdeckt. wahrscheinlich kommt das noch.
Muss ich diesbezüglich mit einer HD rechnen? Habe jetzt recherchiert dass die Benzos aufgrund der BTM-verordnung bei Schmuggel als BTM behandelt werden. Kann das jemand bestätigen???
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Wenn mich die Arbeitswut packt, setze ich mich Still in eine Ecke und warte bis der Anfall vorüber ist!
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.04.11 18:30
Ich hab 2006 in einem ähnlichen Fall abgestritten, das Zeug bestellt zu haben. Passierte weiter nix mehr, ausser dass ich 250 EU in den Sand gesetzt hatte.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.04.11 19:32
@BenzoHorst: Ja glaube bei einer Bestellung kommt man vllt. noch damit durch. Aber bei mir sind's insegsamt vier Lieferungen. 1x Kamagra, 2 x Tramal und verschiedene Benzos.

Welche Mitteilungen hast Du denn in welcher Reihenfolge bekommen???
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.04.11 20:05
Bei mir waren es drei Lieferung a 50 x 10mg Diazepam im Abstand von ca. 4 Wochen.
Ich bekam jeweils eine Mitteilung vom Zoll, in einem Brief an mich seien Medikamente gefunden worden. Ich solle vorbei kommen, um das weitere Vorgehen zu klären. Ich schrieb jeweils zurück, ich würde keine Medikamente erwarten und die Sache sei wohl ein Irrtum.
Mehr war nicht.
Was für Mitteilungen hast Du bekommen?
Vorher hatte das jahrelang geklappt, ich weiss nicht, warum plötzlich drei Sendungen agbefangen wurden.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.04.11 07:31
Ich habe Mitteilungen von der Post bekommen, in denen steht, dass sie Medikamente entdeckt haben und dies dem zuständigem Regierungspräsidium mitteilen werden. Dabei war direkt ein Info-Blatt und ein Brief vom Zoll. Es war für mich nicht so ganz ersichtlich, ob das jetzt schon vom Zoll direkt kam oder von der Post eine Mitteilung an den Zoll. Ganz komisch! Wie gesagt, da war dieses Infoblatt bei, dass wahrscheinlich ein Bußgeld von 35 € zu zahlen sei. Aber dabei gings halt um das Trama und die Kamagra.
Interessant zu wissen wäre noch, ob ich jetzt noch von Elli Lilly abgemahnt werde, wegen Patentverletzung. Naja ihre HD können Sie sich jetzt eh sparen, war gestern ziemlich aktiv...
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.04.11 09:14
OK, dann läuft das bei Dir anders als bei mir.
Der Brief kam sicher vom Zoll.

Als ich in den Semsterferien bei der Post gearbeitet habe, war das so:
Die Auslandspost wird auf der Verteilungsstelle aussortiert - in einen Wagen - und geht dann zum Zoll. Dieser befindet sich aber auch in der Verteilungsstelle. Der Zoll öffnet 'verdächtige' Post und unternimmt das weitere. Die Post darf gar keine Briefe oder Pakete öffnen.

An deiner Stelle würde ich das weitere Vorgehen mit dem Anwalt besprechen. Ich denke, es kommt jetzt sehr darauf an, wie Du was formulierst.

Ach ja, ich würde auch, wenn möglich, erst mal nix konsumieren. Kann sein, dass der Vorgang der Führerscheinstelle gemeldet wird. Die ficken Dich dann mit Urin-Screenings zum Nachweis Deiner Abstinenz.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.04.11 16:45
Hm, wollte eigentlich vermeiden zum Anwalt zu gehen. Denke, das ich erst dorthin gehe, falls ein Schreiben wegen BTM kommt. Angesichts meiner beruflichen Situation könnte ich aber ziemlich Probleme bekommen, wenn da was an die FSSt. geht... Wie gesagt, ich hab noch kein Schreiben zwecks Stellungnahme bekommen, quasi nur eine Mitteilung dass etwas gefunden wurde, und das betrifft nicht die verschiedenen Benzos.
Desweiteren müssen die mir das erstmal nachweisen und jetzt mal ehrlich: Bei 60 Benzos treiben die doch nicht so einen Aufwand, zumindest kann ich mir das nicht vorstellen.
In meinen Schreiben steht, dass es normalerweise mit 35 € Bußgeld geahndet wird (betrifft aber nur normale Medikamente). Ob bei einem Grenzübertritt mit Benzos bei ausgenommenen Zubereitungen wirklich das BMTG greift, dazu finde ich leider unterschiedliche Aussagen im Netz. Die nicht geringe Menge bei Diazepam liegt bei 2400 mg (Urteil LG München aus 2010), und an diese komme ich nicht mal ansatzweise...


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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.04.11 17:44
hab 2009 bestellt, 100 tramadol, 100 diazepam, 30 viagra.
hab dann post vom hauptzollamt frankfurt bekommen mit vordrucke für eine stellungnahme. also anwaltshotline meiner rechtschutzvers. angerufen. 2 verschiedene anwälte rieten mir weder die stellungnahme auszufüllen noch irgendetwas zurückzuschicken. nicht mal dort anrufen. das könnten sie dir als völlig falsch auslegen, denn die wollen nur das du was zugibst.
vom gesetz her darfst du auch medikamente einführen solang sie nicht unters btmg fallen. was die interessiert ist ob du damit handel treibst !!!!

und die statistik sagt das erst ab 400-500 pillen eine weitere strafverfolgung stattfindet. d.h. meldung an deine polizeibehörde zwecks HD.

hab nach nem halben jahr ne zahlungsaufforderung bekommen -35euro- habs bezahlt unter vorbehalt und mit dem einwand das ich den betrag nur entrichte wenn damit meine steuerschuld getilgt wird.
hab ja schließlich keine einfuhrabgaben bezahlt.

hoff ich konnt dir helfen

gruß ba
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.04.11 22:12
@badass
Du hast einfach so ,was in Deutschland rezeptpflichtig ist, ausm Ausland bestellt? o.O
Und dann keine Anzeige deswegen? Wie schaut dazu eig die Rechtslage aus?
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 12.04.11 22:16
Habe auch Nachricht von der Post wegen Trama bekommen - komisch, ich habe nie was bestellt. ;-)
Denke es geht um den gleichen Shop, die haben den auf dem Kieker.
Bin jetzt 2 Wochen ohne und nutze diesen Vorfall, die Sache nach langem, regelmässigen Konsum aufzugeben.
Klar nervt das Leben "ohne" um einiges mehr, es erreichen einen allerdings auch wieder die "guten " Gefühle , die das Trama sonst auch einfach mit ausgeschaltet hat.

Die Einfuhr jeglicher Rezeptpflichtiger Medis ist verboten und wird nicht wirklich schlimm geandet, bei Btm bzw grosssen Mengen Benzos kann das schon ganz anders aussehen.
 
Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 12.04.11 23:31
Naja Verstoß gegen AMG sonst ists ja nix solang die Substanzen nicht BTMG sind und der Käufer hat bei AMG keinen Strafprozess zu erwarten, die haben auch nen Typen laufen lassen der Flunis gekauft hat, haben aber den geflaxt, der die getickt hat.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 13.04.11 01:13
würde den Post löschen, is an der Grenze zu einer Beschaffungsanfrage.
Logbucheintrag 6.1.2: An meinem Fenster fliegen Menschen vorbei ...
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.04.11 03:17

BenzoHorst schrieb:
Vorher hatte das jahrelang geklappt, ich weiss nicht, warum plötzlich drei Sendungen agbefangen wurden

Womöglich hat der Zoll übereifrigen Nachwuchs gekriegt, welcher die faulen eingespielten Säcke nun in Rente schickt? ^^


Ascot schrieb:
ich hoffe ich mache mich mit dieser frage nicht allzu strafbar ;)

Na das is mal a geile Aussage xD ja doch irgendwie schon...
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.04.11 07:32

Ascot schrieb:
tach zusammen,
von welchem shop redet ihr denn, wo bestellt ihr trama? also nur mal so nebenbei gefragt, wie siehts mit *** aus?

ich hoffe ich mache mich mit dieser frage nicht allzu strafbar ;)



Ich hätte den Shop auch genannt wenn ich nicht wüßte, dass dies echt unerwünscht ist. Der von Dir genannte Shop ist es jedenfalls nicht. Bekommt man dort überhaupt Benzos? glaube nicht!

Entweder hat der Zoll Briefe gescannt oder einfach selbst bestellt und sich die Briefumschläge gemerkt, anders kann ich mir das nicht vorstellen. Hunde ausbilden wäre Bullshit, obwohl das theoretisch auch möglich ist.
Wenn mich die Arbeitswut packt, setze ich mich Still in eine Ecke und warte bis der Anfall vorüber ist!
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 14.04.11 18:31
Benzodiazepine sind verschreibungspflichtige Medikamente, d.h. man kann sie nur mit einem ärztlichen Rezept legal erwerben. Ab einem bestimmten Wirkstoffgehalt (2 mg Flunitrazepam) unterliegen Benzodiazepine auch der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, das bedeutet, dass man beim Erwerb gegen das BtMG verstößt.

es liegt also am wirkstoffgehalt.

@mad sam
ja habe schon öfter bestellt. immer nur bis 100 tabs. dann kannste egal vor welchem richter auf eigenverbrauch plädieren. dann muß die beweislast aber schon so erdrückend sein ,und der staatsanwalt dein bestellformular in der hand haben. sonst hätte ja jeder paar pillen zu dir nach hause schicken können.
in diesem fall ist der STAAT in der beweispflicht !
 

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