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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 28.05.12 03:51
Wir nehmen an man wohnt in NL und lässt dort seinen Führerschein umschreiben.

Wenn man daraufhin in Deutschland bezüglich Konsums (nicht Cannabis, aber "BtM", z.B. LSD oder MDMA) auffällig wird (in keiner Verkehrssituation) und dies in den Akten festgehalten wird, besteht dann irgendeine Möglichkeit den Führerschein entzogen zu bekommen oder ist man diesbezüglich unantastbar für deutsche Führerscheinbehörden?

Wie ist die Führerscheinsituation bezüglich dessen in NL? Wird dort der Führerscheinentzug auch als Ersatzstrafe für Konsum benutzt oder ist man dort diesbezüglich vernünftiger?
"One has not only a legal, but a moral responsibility to obey just laws. Conversely, one has a moral responsibility to disobey unjust laws." - Martin Luther King
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 28.05.12 22:33
Nein, du darfst mit dem holländischen nicht fahren, wenn er lediglich eine Umschreibung des deutschen ist, der dir entzogen wurde. Du darfst allerdings fahren, wenn du den Führerschein in Holland neu machst, nachdem dir der deutsche entzogen wurde und die Sperrfrist abgelaufen ist(falls vorhanden). Allerdings gilt diese Regelung nur noch bis zum 19.1., weil dir die Holländer danach keinen Führerschein mehr ausstellen dürfen, wenn er dir in D wegen Drogen entzogen wurde.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 28.05.12 23:34
naja so ist es vllt wenn er schon entzogen wurde...wenn du ihn noch hast, und lässt ihn umschreiben und wirst dann gebustet( in D) könnte ich mir vorstellen, dass es ne ganz andere kiste ist...ich denke, du darfst dann nur in D nicht mehr fahren, ist aber bloß ne vermutung.
man sagt, die religion sei opium fürs volk....
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 29.05.12 00:57
Sobald der Entzug rechtskräftig ist, erlöschen alle bis zu dem Datum ausgestellten Fahrerlaubnisse. Mag sein, dass man damit hin und wieder durchkommt bei den Cops, aber legal ist das nicht.
Wenn dir jedoch in D der Führerschein entzogen wurde und du ihn in einem anderen EU-Land neu machst, darf D ihn dir nicht wegnehmen. Schließlich hast du im anderen Land deine Fahrtauglichkeit bewiesen.

Dass man in D eine MPU machen muss statt einfach einer neuen Fahrprüfung, hängt mit deutschem Verwaltungsrecht zusammen.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 29.05.12 23:57
Das ist vielleicht nicht ganz klar geworden: Den deutschen Führerschein hab ich noch und bislang besteht von Seiten der Behörden keinerlei Infragestellung der Fahrtauglichkeit. Es geht lediglich darum, was führerscheinrechtlich passiert, wenn ich in Deutschland plötzlich als KhD (polizeiliche Abkürzung für "Konsument harter Drogen") gelistet werde.
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 30.05.12 01:07
Man wird deine Fahreignung anzweifeln und dir den Führerschein entziehen. Alle bis zu diesem Tag ausgestellten Fahrerlaubnisse verlieren in Deutschland ihre Gültigkeit und den deutschen Lappen musst du direkt abgeben.
Anschließend kannst du in Deutschland eine MPU absolvieren um den Führerschein wiederzuerlangen oder im EU-Ausland den Führerschein neu machen, da es dort keine MPU-Auflage gibt.
Allerdings dürfen dir die ausländischen Behörden nur bis zum in Kraft treten der 3. EU Führerscheinlinie am 19.1.2013 einen Führerschein ausstellen, wenn dir der deutsche wegen BTM entzogen wurde.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 30.05.12 17:49
Ich glaube, ich hab da was gefunden.

Zitat:
1.
Die beabsichtigte Änderung der FeV wirkt sich auf bereits erworbene Fahrerlaubnisse lediglich dann aus, wenn sich aus diesen, bspw. durch Aufdruck eines deutschen Wohnsitzes, ein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip ergibt. Auch hier hat die Änderung allerdings nur klarstellende Funktion, da solcherlei Führerscheine bereits jetzt im Bundesgebiet wohl keine Gültigkeit haben. So sieht es zumindest aktuell die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Führerscheine, die einen ausländischen Wohnsitz aufweisen sind, zumindest wenn es an weiteren Informationen mangelt, per heute wohl als unangreifbar zu bezeichnen.

Hieran ändert sich, bzgl. der bereits erworbenen Fahrerlaubnisse, auch mit dem 19.01.2009 nichts. Diese Führerscheine sind von der entsprechenden Regelung der 3. FS-RiLi nicht betroffen.

Anders verhält es sich allerdings mit solchen Führerscheinen, die NACH dem 19.01.2009 erworben werden. Bei diesen entfällt die Anerkennungspflicht für die deutschen Behörden, wenn zuvor die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden war.



Sieht so aus, als könne man mir dann nichts, vorrausgesetzt die Infragestellung der Fahreignung erfolgt erst zu einem Zeitpunkt, an dem ich in NL wohnhaft bin und auch dort einen niederländischen Führerschein habe.
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 30.05.12 17:57
Du kannst dich in Holland anmelden und in nem halben Jahr nen neuen Führerschein machen. Ich versuche gerade, dasselbe in Polen zu organisieren. Allerdings musst du beachten, dass du am Tag der Prüfung nicht auch in Deutschland gemeldet sein darfst.

Wahrscheinlich werd ich's nicht schaffen und es wird bei mir wohl auf die 2. MPU hinauslaufen. Bei dir sieht's ähnlich aus. Da du wegen harten Drogen aufgefallen bist, kannste dich schon mal auf ein Jahr Abstinenz einstellen. Getestet wird auf Cannabis, Kokain, Amphetamine, Benzos und Opiate. Ob Haaranalyse oder Screenings bleibt dir selbst überlassen. Achte aber unbedingt darauf, dass du die Screenings bei einem Labor durchführen lässt, das von der MPU-Stelle empfohlen wird. Bei mir haben sie sich nämlich Gründe ausgedacht, weshalb sie die Screenings, die ich am anderen Ende Deutschlands durchführen musste, nicht anerkennen.
Außerdem kann ich dir den Besuch bei einer Drogenberatung ans Herz legen. Kommt immer gut bei ner MPU und du wirst auf das Gespräch mit dem Psychologen gut und kostenlos oder zu einem fairen Tarif vorbereitet.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 30.05.12 18:02
Ich hab einen belgischen Führerschein, kann man mir den wegnehmen in DE (wegen BTM)? Zur MPU kann mich ja sicher keiner zwingen oder?
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 30.05.12 20:14
Gute Frage! Kommt drauf an, ob du erst den Führerschein gemacht hast oder erst wegen BTM auffällig geworden bist.

Bist du erst auffällig geworden und hast dann den Führerschein in Belgien gemacht, können die Deutschen dir gar nix, weil du nach belgischen Richtlinien ordnungsgemäß deine Fahrtauglichkeit bewiesen hast. (durch die Fahrprüfung)
Sieht die Sache andersherum aus, ist deine Fahrerlaubnis ab dem BTM-Delikt in Deutschland erloschen. Heißt, du darfst hier nicht fahren. Ob sie dir den Lappen wegnehmen dürfen, weiß ich nicht, aber es gibt auf jeden Fall ne Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (Achtung! Fahrerlaubnis NICHT gleich Führerschein! Die Erlaubnis berechtigt zum Fahren, der Führerschein ist ein Dokument)
Um in Deutschland Fahren zu dürfen, wirst du in diesem Fall eine MPU absolvieren müssen.

Da ich hier anscheinend der Einzige bin, der kompetente Ratschläge erteilt, weise ich mal daraufhin, dass ich mir dieses Wissen lediglich selbst angelesen hab und kein Anwalt bin. Alles, was ich schreibe, ist unverbindlich, aber nach bestem Wissen und Gewissen wahr.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 30.05.12 20:58
Ich bin noch gar nicht aufgefallen, die Situation war rein hypothetisch. Ich wollte eigentlich nur wissen, worauf ich mich vorbereiten müsste, sollte es jemals so weit kommen.

Trotzdem danke für deine Hilfe, Trone.
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