LdT-Forum
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| Autor | Beitrag |
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Ex-Träumer
| Geschrieben: 02.07.12 19:48 |
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cravemaster schrieb:
Update:
Hallo zusammen... katha dein Link führt zu einer falschen/veralteten Tagesordnung. Hab hier nochmal die richtige rausgesucht. Recht interessant ist auch die Drucksache 317/1/12, in der eine Art Analoggesetz empfohlen wird. Tagesordnung Freitag 06. Juli 2012 TOP 42. Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG Drucksache 317/12 Drucksache 317/1/12 Zusammengefasst: ( für die Faulen Bild: https://www.land-der-traeume.de/bilder/symbole/wink.gif -erste Schritte hin zu einem Analoggesetz (Gruppenunterstellung) -fallen ab Freitag höchstwahrscheinlich folgende Substanzen unter das BtmG - 4-Fluoramfetamin (4-FA, 4-FMP) - 1-Adamantyl(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon - AM-694 - Butylon - Ethcathinon - Flephedron (4-Fluormethcathinon, 4-FMC) - 4-Fluormethamfetamin(4-FMA) - p-Fluorphenylpiperazin(p-FPP) - 4-Fluortropacocain - JWH-007 - JWH-015 - JWH-081 - JWH-122 - JWH-200 - JWH-203 - JWH-210 - JWH-250 - JWH-251 - Methedron - p-Methoxyethylamfetamin(PMEA) - 4-Methylamfetamin - Methylbenzylpiperazin(MBZP) - 3,4-Methylendioxypyrovaleron(MDPV) - 4-Methylethcathinon(4-MEC) - Methylon(3,4-Methylendioxy-N-methcathinon,MDMC) - Naphyron(Naphthylpyrovaleron) - RCS-4 - 3-Trifluormethylphenylpiperazin(TFMPP) - Tilidin Sonderregelung Frage: Wie sicher ist es das am Freitag beschlossen wird? PEACE Das hab ich gesucht, danke dir ;) Und dein Avatar ist ja mal hammer =) *g* Glück , MXE steht nicht dabei , jipie. | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2012 3 Forenbeiträge | Geschrieben: 02.07.12 19:56 |
aber immer gerne doch | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2012 243 Forenbeiträge | Geschrieben: 02.07.12 20:55 |
| Forschung vs Justiz Wahnsinn wie da wieder allein durch die Tilidin-Sache Millionen verballert werden - naja, die KK haben ja 20 Mrd. an Seite geschafft. Was durchkommt wird man ja sehen - aber wenns durch geht, wie lange wird denn die Umsetzung dauern? Mit der Tilidinsache steht ja ein weitgehender Rückgang abzusehen... wie das original Valoron, das ist ja seit paar Jahren auch GANZ weg. Einziges Plus wäre vllt. eine Rückkehr der Naloxon-freien Lösung. Rei in der TUUUUBE. | |
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Traumland-Faktotum
dabei seit 2009 4.462 Forenbeiträge | Geschrieben: 03.07.12 18:51 |
| Bah, da steht ja tatsächlich was von Vorschlag für ein Analoggesetz. Das ist ja ekelhaft! danke cravemaster, für die Berichtigung und die zusammen gefassten infos. alles ne Sache der Wahrnehmung | |
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Ex-Träumer
| Geschrieben: 03.07.12 19:02 |
| Zitat: Wahnsinn wie da wieder allein durch die Tilidin-Sache Millionen verballert werden - naja, die KK haben ja 20 Mrd. an Seite geschafft. Was hat das denn miteinander zu tun? Und wieso soll da soviel Geld verballert werden? | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2012 243 Forenbeiträge | Geschrieben: 03.07.12 22:12 |
| capncook schrieb: Zitat: Wahnsinn wie da wieder allein durch die Tilidin-Sache Millionen verballert werden - naja, die KK haben ja 20 Mrd. an Seite geschafft. Was hat das denn miteinander zu tun? Und wieso soll da soviel Geld verballert werden? Wenn das Tilidin auch mit Naloxon unters BTM fällt, müssen dafür ja die Narkotikarezepte genommen werden, die ganze scheiße 10 Jahre lang aufgehoben werden usw. Vielen Ärzten ist das ja schon ein graus und deshalb schreiben sie mitunter ungern BTMs auf. Die ganze Verwaltungsorgie auf der andern Seite - Apotheke, Großhandel, usw. auch noch dazu. Da wird was zusammenkommen. Mit Sicherheit wird die Flasche Tilidin merklich teurer - nicht nur die 0,25 Euro BTM Gebühr, weil ja sicherlich auch ein Rückgang kommen wird. Direkt betrifft es mich seit paar Jahren ja nicht - aber trotzdem wieder mal so ne stinkende Idee nur weil RTL paar Pseudoberichte über Türken in Berlin gebracht hat, die darauf Punk machen. Rei in der TUUUUBE. | |
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Abwesende Träumerin
dabei seit 2012 505 Forenbeiträge | Geschrieben: 03.07.12 22:53 |
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Pervitin schrieb:
die ganze scheiße 10 Jahre lang aufgehoben werden
Btm-Rezepte müssen nicht 10, sondern nur 3 Jahre lang aufbewahrt werden.Ansonsten geb ich dir Recht. Den Verwaltungsaufwand geben die ja selber zu in dem Änderungswisch. So eine Geldverschwendung - und als ob das Gesundheitswesen nicht ohnehin schon im Bürokratiesumpf absaufen würde, man hat ja Zeit für jeden unnötigen Aufwand mehr... ![]() Welche andere Wissenschaft darf sich solche Leichtfertigkeit erlauben? Wenn eine Brücke einstürzt, werden die Verantwortlichen haftbar gemacht. Die Psychiatrie aber durfte ungestraft an einem dogmatisierten Irrtum festhalten, der viele Leben zerstörte. | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2010 399 Forenbeiträge 5 Galerie-Bilder | Geschrieben: 03.07.12 23:34 |
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Miosis schrieb:
Pervitin schrieb:
die ganze scheiße 10 Jahre lang aufgehoben werden
Btm-Rezepte müssen nicht 10, sondern nur 3 Jahre lang aufbewahrt werden.Ansonsten geb ich dir Recht. Den Verwaltungsaufwand geben die ja selber zu in dem Änderungswisch. So eine Geldverschwendung - und als ob das Gesundheitswesen nicht ohnehin schon im Bürokratiesumpf absaufen würde, man hat ja Zeit für jeden unnötigen Aufwand mehr... ![]() Aus Steuer und handelsrechtlichen Gründen müssen solche Belege glaube ich 10 Jahre aufgehoben werden... Bin mir aber nicht hundert Prozent sicher ob da auch Rezepte zu zählen Des Waldes dunkel zieht mich an, doch muss zu meinem Wort ich stehn... und Meilen gehen, bevor ich schlafen kann, und Meilen gehen, bevor ich schlafen kann. Robert Frost | |
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Abwesende Träumerin
dabei seit 2012 505 Forenbeiträge | Geschrieben: 04.07.12 01:18 |
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lowbacca schrieb:
Miosis schrieb:
Pervitin schrieb:
die ganze scheiße 10 Jahre lang aufgehoben werden
Btm-Rezepte müssen nicht 10, sondern nur 3 Jahre lang aufbewahrt werden.Ansonsten geb ich dir Recht. Den Verwaltungsaufwand geben die ja selber zu in dem Änderungswisch. So eine Geldverschwendung - und als ob das Gesundheitswesen nicht ohnehin schon im Bürokratiesumpf absaufen würde, man hat ja Zeit für jeden unnötigen Aufwand mehr... ![]() Aus Steuer und handelsrechtlichen Gründen müssen solche Belege glaube ich 10 Jahre aufgehoben werden... Bin mir aber nicht hundert Prozent sicher ob da auch Rezepte zu zählen Ja, ich denke ich weiß was du meinst, für Btm-Rezepte gilt aber 3 Jahre. Kannst du z.B. auch hier nachlesen, unter "Nachweis des Verbleibs von Btm in der Apotheke" der letzte Punkt. So, hoffe das ist als Quelle überzeugend genug und man kann sich wieder dem Thema zuwenden - ich wollte ja auch bloß mal kurz drauf hinweisen^^ Lg, Miosis Welche andere Wissenschaft darf sich solche Leichtfertigkeit erlauben? Wenn eine Brücke einstürzt, werden die Verantwortlichen haftbar gemacht. Die Psychiatrie aber durfte ungestraft an einem dogmatisierten Irrtum festhalten, der viele Leben zerstörte. | |
Geschrieben: 04.07.12 05:05 | |
| Bis auf 4-FA (*trauer*) nichts relevantes verboten, was nicht durch was anderes "ersetzt" werden kann. (An alle Methylover, es gibt noch das tolle MDMA ^^ ). Trotzdem traurig, wie sich die Regierung soviele Tore in der Forschung schließt, viele Sachen davon hätten starken Medizinischen Nutzen... Logbucheintrag 6.1.2: An meinem Fenster fliegen Menschen vorbei ... | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2010 399 Forenbeiträge 5 Galerie-Bilder | Geschrieben: 04.07.12 19:27 |
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Miosis schrieb:
lowbacca schrieb:
Miosis schrieb:
Pervitin schrieb:
die ganze scheiße 10 Jahre lang aufgehoben werden
Btm-Rezepte müssen nicht 10, sondern nur 3 Jahre lang aufbewahrt werden.Ansonsten geb ich dir Recht. Den Verwaltungsaufwand geben die ja selber zu in dem Änderungswisch. So eine Geldverschwendung - und als ob das Gesundheitswesen nicht ohnehin schon im Bürokratiesumpf absaufen würde, man hat ja Zeit für jeden unnötigen Aufwand mehr... ![]() Aus Steuer und handelsrechtlichen Gründen müssen solche Belege glaube ich 10 Jahre aufgehoben werden... Bin mir aber nicht hundert Prozent sicher ob da auch Rezepte zu zählen Ja, ich denke ich weiß was du meinst, für Btm-Rezepte gilt aber 3 Jahre. Kannst du z.B. auch hier nachlesen, unter "Nachweis des Verbleibs von Btm in der Apotheke" der letzte Punkt. So, hoffe das ist als Quelle überzeugend genug und man kann sich wieder dem Thema zuwenden - ich wollte ja auch bloß mal kurz drauf hinweisen^^ Lg, Miosis ja aber nur aus betäubungsmittelrechtlicher betrachtngsweise. sofern die rezpete für das finanzamt wichtig sind (abrechnung mit kk usw. usf.) muss der kram 10 jahre aufgehoben werden. hört sich vllt. komisch an das man für behörde a etwas nur 3 jahre aufheben muss aber für behörde b 10 jahre, aber sowas ist nichts ungewöhnliches^^ § 257 HGB § 147 AO Des Waldes dunkel zieht mich an, doch muss zu meinem Wort ich stehn... und Meilen gehen, bevor ich schlafen kann, und Meilen gehen, bevor ich schlafen kann. Robert Frost | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2012 135 Forenbeiträge | Geschrieben: 04.07.12 20:03 |
| Die Buchungsvorgänge sind in digitaler Form gesichert und die Rezepte gehen quartalsweise (oder häufiger) an ein Rechenzentrum, wo die Daten ebenfalls gespeichert werden. Die BtM-Rezepte bzw. der erste Teil von diesen verbleibt mind. 3 Jahre in der Apotheke. Wie lange die darüberhinaus aufgehoben werden ist so ziemlich egal. | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2010 399 Forenbeiträge 5 Galerie-Bilder | Geschrieben: 04.07.12 20:26 |
| jao schrieb: Die Buchungsvorgänge sind in digitaler Form gesichert und die Rezepte gehen quartalsweise (oder häufiger) an ein Rechenzentrum, wo die Daten ebenfalls gespeichert werden. Die BtM-Rezepte bzw. der erste Teil von diesen verbleibt mind. 3 Jahre in der Apotheke. Wie lange die darüberhinaus aufgehoben werden ist so ziemlich egal. ja, aber auf sie kann innerhalb dieser 10 jahre immer zugegriffen werden. ich weiß zwar nicht warum "Pervitin" das so stört, aber es ging ihn darum ,soweit ich verstanden habe, das eben immer darauf zugegriffen werden kann. insofern hat er recht das es 10 jahre lang aufgehoben wird. übrigens muss man das nicht digital aufheben trotzdem werden die meisten apotheken das wohl machen. die eingescannten rezepte werden zwar im rechenzentrum gspeichert, aber nur wenn ein system wie datev dms benutzt wird, sonst bleiben die auf dem server der steuerkanzlei. on topic: ist methylon wirklich nicht mehr" halblegal" erwerbar? warum können solche änderungen bei rc´s so schnell in kraft treten und bei amg gelisteten sachen nicht? Des Waldes dunkel zieht mich an, doch muss zu meinem Wort ich stehn... und Meilen gehen, bevor ich schlafen kann, und Meilen gehen, bevor ich schlafen kann. Robert Frost | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2012 243 Forenbeiträge | Geschrieben: 04.07.12 20:44 |
| Ist ja nu mit 3 oder 10 egal (zumindest für uns, und der Doc jammert auch so oder so drüber) - teuer wirds sowieso, habs mal in dem Rundbrief dazu durchgelesen. Mal hoffen, daß einige knickrige mit im Ausschuß sitzen und das schonmal kippen. Denk mir ohnehin aber mal, daß Tilidin bei derzeitig geringen Preis von den Pharmern nicht verteidigt wird. Lieber was neues auf den Markt werfen und absahnen. Aber geht man mal, auch bei den "Exoten" auf der Liste von einem absegnen aus, wie lange dauert es dann bis die Änderungen in Kraft treten? Vllt. für die RC-Freunde wichtig nochmla einzukaufen und für mich um ggf. nochmal einen Wintervorrat anzulegen. Vllt. komm ich ja mal wieder auf Tilidin runter... Rei in der TUUUUBE. | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2012 3 Forenbeiträge | Geschrieben: 04.07.12 21:36 |
| Die Änderung gilt 1 Tag nach dem das Gesetz Beschlossen wurde, also ab diesem Samstag!!!!! Nur bei tilidin gibts ne Sonderregelung... (Nachzulesen im PDF) Also haltet euch ran mit dem Bestellen | |
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Geschrieben: 02.07.12 19:48
