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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 09.06.13 17:26
zuletzt geändert: 09.06.13 17:46 durch Mischkonsum (insgesamt 2 mal geändert)
Hey,

vorweg ein paar Angaben:

- Baden-Württemberg
- Noch nie bei der Polizei aufgefallen


Gestern bin ich mit ein paar Freunden mit dem Zug zu einem Elektro-Festival gefahren.
Die ca. 0,7 G Pep, die ich dabei hatte, waren mit einem Klebeband von innen an meine Boxershorts geklebt (so dass man von außen nichts gesehen hat).

Mein Freund M. hatte sein Pep auf die selbe Art und Weise bei sich versteckt.
Als wir die erste Eingangsschleuse passiert hatte, stellten M. und ich uns hintereinander an die Schlange, die zu den Türstehern führte.

Als ich vor dem Türsteher stand, zeigte er mir durch eine Geste, dass ich meine Arme etwas hochheben soll.
Darauf hin strich er auffallender Weise sehr leicht, genau genommen ungründlich, mit seinen Händen außen von meinen Achseln zur Hüfte.

Unmittelbar danach zog er vollkommen unerwartet meine Badehose und Boxershorts nach vorne, griff mit seiner Hand (ohne Handschuhe) sehr gewaltsam an mein Schwanz und riss nach kurzem "Durchwühlen" das Pep raus, hielt es hoch in die Luft, was zur Folge hatte, dass blitzschnell aus dem Gebüsch etwa sieben bis acht Polizisten erschienen, welche mich und meinem Freund M., dem unmittelbar nach mir dasselbe geschah, sehr aggressiv in das getarnte Lager der Polizei zerrten.

Dazu muss ich sagen, dass wir uns in keinster Weise auffällig verhalten haben!
Außerdem hat der Türsteher nicht ein Wort mit mir gewechselt!

In dem Lager musste ich meinen Ausweis zeigen, hatte allerdings nur einen Führerschein dabei, was der Beamte mit einem Schmunzeln beantwortete.

Auf die Frage, was das denn sei, was sie da bei mir gefunden haben, antwortetet ich, dass ich dazu keine Angaben machen möchte.
Kurze Zeit später kam ein anderer Beamter zu mir und fragte, warum ich denn schon wieder mit Cannabis zu tun habe, wo ich das doch schon hatte.

Da ich wirklich noch nie wegen Cannabis oder anderen Drogen mit der Polizei zu tun hatte, fragte ich, wie er denn darauf kommen würde, dass ich mit Cannabis zu tun hatte, und dass ich heute auch nichts mit Cannabis zu tun habe.
Auf diese Frage bekam ich keine Antwort!

Eine andere junge Kollegin musterte daraufhin mein Pep-Säckchen und fragte mich, was dies denn sei, wenn schon nicht Cannabis.
Ich antwortete ebenfalls, dass ich dazu keine Angaben machen möchte.

Als nächstes musste ich einem anderen Beamten meine Adresse, den gelernten Beruf und den aktuellen Beruf nennen.
Als ich als aktuellen Beruf Kraftfahrer nannte, nuschelte er so etwas wie: "jetzt wirds interessant".

Während der ganzen Kontrolle hatte ich eine dunkel getönte Sonnenbrille auf. Ich wurde nicht einmal aufgefordert, sie abzusetzen.
Außerdem wurden mir keinerlei Fragen zu meinem Konsum gestellt. Drogen- und Koordinationstests oder andere Sachen dieser Art wurden während der gesamten Kontrolle weder angesprochen, noch durchgeführt.

Auf die Aufforderung von mir, bitte die Personalien des Türstehers aufzunehmen, da sie ja alle genau gesehen haben, dass der Türsteher mir illegaler Weise in die Unterhose fasste, antworteten sie mit: nein, das ist nicht unsere Aufgabe!


Nun ein paar Fragen:

1. Ist mein Führerschein in Gefahr, obwohl keinerlei Tests durchgeführt wurden?
2. Kann ein solcher Test nachträglich durchgeführt werden?
3. Ca. 0,7 Gramm Pep müssten doch eigentlich als Eigenbedarf zählen, oder?
4. Hat man auch nur im entferntesten Sinne eine Chance, gegen die Aussagen von acht Polizisten und einem Türsteher anzukommen?


Wär echt toll, wenn jemand von euch was dazu sagen könnte, da ich ohne Führerschein meinen jetzigen Job verlieren würde, und meinen angestreben Job mit Btmg-Eintrag auf keinen Fall ausüben kann.


Ps.

Zwei Freunde von mir können bezeugen, dass der Türsteher wie oben beschrieben handelte.


Edit:

Mein Zimmer im Haus meiner Eltern ist clean!
Muss ich befürchten, dass mein Laptop und Handy auf verdächtige Nachrichten durchsucht werden könnten?



Gruß

Mischkonsum











 
Kommentar von nudelholz (Ex-Träumer), Zeit: 09.06.2013 17:35

Hab den Thread-Titel mal aussagekräftiger gemacht, damit sich unsere juristisch bewanderten Nutzer mehr dafür interessieren ;D
 
Mitglied verstorben



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MSN
  Geschrieben: 09.06.13 17:35
http://www.pille-palle.net/Pille-Palle/fuehrerschein.php schrieb:
Wird der Führerscheinstelle bekannt, dass illegale Drogen (nicht Cannabisprodukte) konsumiert wurden, wird der Führerschein entzogen.

Dabei spielt es keine Rolle ob man unter Drogeneinfluss gefahren ist oder nicht (Besitz oder nachgewiesener Konsum harter Drogen ist dabei schon ausreichend). Zur Zeit stehen Fahreignungsüberprüfungen wegen Ecstasy- und Speedkonsum zahlenmäßig an 2. bzw. 3. Stelle nach Überprüfungen wegen Cannabiskonsum.


Ansonsten ja Eigenbedarf. Ne Chance dagegen hast du wohl keine. Würde jetz einfach mal abwarten ob was kommt und wegen Führerschein darauf achten dass der Urin immer Clean ist falls du Post von der Führerscheinstelle bekommst. Sowas kann teilweise bis zu nem halben Jahr dauern.
 
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 09.06.13 17:52
Aber Fakt ist doch, dass mein Pep, wenn der Türsteher sich an seine Rechte gehalten hätte, nie gefunden wurden wäre.
Illegal erworbenes Beweismaterial ist doch nichts wert, oder?
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 09.06.13 17:53
Bei einem Freund von mir wurden auch mal 0,4 - 0,5g Speed gefunden (Bayern)
Verfahren wurde dann wegen geringer Menge eingestellt. Allerdings ist nach ca. 6 - 8 Wochen eine Aufforderung zur MPU gekommen... Drogentest musste er bis dahin nicht machen..

Ein anderer Freund wurde in Berlin mit 2 Es erwischt (vor ca. 1,5 Jahren) und hat nie irgendwas bekommen...
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 09.06.13 17:59
Mischkonsum schrieb:
Illegal erworbenes Beweismaterial ist doch nichts wert, oder?


Das ist in Deutschland egal, es gibt hier kein Beweisverwertungsverbot in der Art, heisst es ist unerheblich wie sie an dein Pep gekommen sind.
alles ne Sache der Wahrnehmung
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 09.06.13 19:43
Ok, vielen Dank erstmal.
Ich werd morgen auf jeden Fall beim Anwalt vorbeischauen...wird mir sonst zu heiß
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.06.13 22:07
Heyho,

ich wurde vor einem Jahr am Flughafen mit einem halben Gramm Pep erwischt und hab mir auch urst Gedanken gemacht was da noch auf mich zukommt.

Habe aber nach 3 Monaten ein Brief erhalten, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt sei, musst Dir glaub ich keine allzu großen Sorgen machen.
Lieber drei Jahre Abenteuer als dreißig Jahre lang am Leben zu erfrieren
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 17.07.13 21:25
also ich hab jetzt post vom amtsgericht bekommen. sie wollen wegen unerlaubtem besitz von 0,7 g amphetamin, 400€ von mir. alternativ 10 tage knast.

was sagt ihr dazu? hab ich ne chance, wenn ich einspruch einreiche?
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 17.07.13 21:35
katha schrieb:
Mischkonsum schrieb:
Illegal erworbenes Beweismaterial ist doch nichts wert, oder?


Das ist in Deutschland egal, es gibt hier kein Beweisverwertungsverbot in der Art, heisst es ist unerheblich wie sie an dein Pep gekommen sind.


In diesem konkreten Fall hast du Recht, aber es gibt auch Beweiserhebungsverbote die automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot führen (zb durch Folter oder deren Androhung erlangte Beweise)

Für BW klingt die Strafe akzeptabel.
 
Traumländer



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ICQ
  Geschrieben: 17.07.13 21:43
hm ich würde die 10 tage knast nehmen. Du wirst höchstwahrscheinlich Einzelarrest bekommen, somit kommst du nicht mit anderen Mithäftlingen in Kontakt.
Aber wenn du die Kohle hast natürlich bezahlen.

Aber Einspruch würde ich auf alle Fälle einreichen. Warst du schon beim Anwalt?
Sex ist eine Schlacht, Liebe ist Krieg.
»Rammstein«
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 18.07.13 09:18
Ich will auch auf jeden Fall den Knast nehmen, denn 400€ hab ich nicht übrig.
Das Problem ist nur, dass ich am 1.9 einen neuen Job antreten werde, und deshalb auf jeden Fall vorher in Haft muss.

Könnt ihr evtl. aus Erfahrung sagen, wie lange es dauert, bis man eine solche Haftstrafe antreten "darf"?

@Quasar: Ja, war ich schon, allerdings nicht nach dem neusten Brief. Er meinte schon damals, dass ich eh keine Chance haben werde...

Wie sieht das eigentlich mit dem Führerscheinentzug aus? Weder in den Akten, noch im Strafbefehl stand irgendetwas vom Führerschein.
Lediglich ein Foto, auf dem das Pep-Säckchen und mein Führerschein zu sehen ist, war in den Akten.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 18.07.13 12:23
Auf keinen Fall würde ich diesen Vergleich eingehen! Nimm dir einen Anwalt und lass dir Akteneinsicht gewähren. Eine verhältnismäßig übertriebene Strafe bei bestimmt gerade mal 0,5 g Reinmaterial.

Außerdem muss du eine Gelegenheit bekommen, dich durch deinen Anwalt äußern zu dürfen. Ebenfalls hätte die Staatanwaltschaft dir erst einmal einen Brief bezüglich eines eröffneten Strafverfahrens schicken müssen. Normalerweise mahlen die Mühlen wesentlich länger.

Da du weder konsumiert hast, noch konsumieren wolltest, sondern lediglich das Zeug mitgehabt hast, um bei gegebenem Anlass es zu konsumieren, kann dir nur der Besitz angetragen werden. Dieser stellt keine Straftat, sondern höchstens ein Vergehen dar, welches nicht mit 10 Tagessätzen a 40 Euro bestraft werden darf...mMn.

Ich wurde mal mit 7 abgepackten 1 g Baggies auf nem Festival erwischt und habe im Endeffekt nur 300€ zahlen müssen, weil sie mir weder den Verkauf, noch den Konsum nachweisen konnten....sie haben einfach keinen Wischtest in dem Augenblick gemacht. Außerdem hat es besonders geholfen, weil ich persönlich im Gerichtsverfahren gesprochen habe und den Richter bzw. die Schöffen so überzeugen konnte.

Viel Glück und lass dich nicht unterkriegen.


Ich strecke mein teures Biomehl mit billigem Koks.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 18.07.13 12:25
Du kannst die 400€ vielleicht in Raten zahlen, frag doch einfach mal nach. Machste dann halt 10x 40€. Nen Anwalt einschalten ist natürlich immer gut, mußte halt nur gucken dass du dafür nicht noch mehr Kohle zahlen mußt. Weiß nicht genau ob da ne Rechtsschutzversicherung greift. Vor Gericht hättest du nen Pflichtverteidiger kostenlos aber dazu kommt es ja garnicht.

Find die Strafe aber ganz schön hart für so wenig Stoff, vor allem als Erst"täter".
Ist BW da ähnlich hart drauf wie Bayern?
Erst wenn wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit alles zu tun...
Ex-Träumer
  Geschrieben: 18.07.13 15:04
Linguistiker schrieb:
Da du weder konsumiert hast, noch konsumieren wolltest, sondern lediglich das Zeug mitgehabt hast, um bei gegebenem Anlass es zu konsumieren, kann dir nur der Besitz angetragen werden. Dieser stellt keine Straftat, sondern höchstens ein Vergehen dar, welches nicht mit 10 Tagessätzen a 40 Euro bestraft werden


Doch es ist eine Straftat. Vom Deliktscharakter ist es ein Vergehen da hast du Recht.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 18.07.13 16:41
zuletzt geändert: 18.07.13 18:01 durch Linguistiker (insgesamt 2 mal geändert)
Danke für den Hinweis, default. Allen Angaben nach handelt es sich hier aber um ein Vergehen.

Es bestehen außerdem keinerlei Hinweise darauf, dass man hier nach § 29 BtMG prüfen oder sogar urteilen darf. MMn ist hier auf jeden Fall der § 31a + § 10a hinzu zu ziehen.

Deswegten unbedingt Anwalt einschalten!

Ich strecke mein teures Biomehl mit billigem Koks.

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