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Abwesender Träumer

dabei seit 2012
43 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.09.13 15:16
Hallo,
Mir wird vorgeworfen an einem Stadtfest eine Tablette XTC besitzt zu haben.
Lediglich wurde sie aber nur am Boden ein paar Meter weiter gefunden
Alles andere sei mal da hingestellt
Habe nun vor 2 Wochen eine Vorladung bekommen, habe nur Angaben zu meiner Person gemacht

So nun meine Frage was für eine Strafe erwartet mich? Ich vermute dass dabei nix rauskommen wird. Aber hat das Folgen für meinen Führerschein?
Muss ich damit rechnen dass ich bald zu einem Drogentest geladen werde?
Die Tablette würde lediglich nur am Boden gefunden, wir wurden anscheinend beobachtet dass ich die Tablette von jemanden bekommen habe, aber nur von einem Polizisten und es gibt auch sonst keinerlei Beweise
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2012
111 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.09.13 16:29
Also ich glaub daraus bekommt nichtmal Bayern eine Anklage gestrickt ;) Wäre auch viel zu umständlich, da es, falls sie irgendwie eine Anklage auf die Beine stellen sollten, vermutlich (!) eingestellt werden würde auf Grund von geringer Menge. Also ich weiß zwar, dass Bayern immer für eine Überraschung gut ist, was den Umgang Drogendelikten angeht, solange du aber nichts dazu sagst und nicht irgendwelche anderen Eigentore schießt, dürfte dir da aber eigentlich nichts passieren. Ist allerdings nur ne Einschätzung
 
Abwesender Träumer



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313 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.09.13 16:43
ein bekannter [auch aus bayern] hat mal wegen einem joint ne hausdurchsuchung bekommen.
ist zwar äuserst unwarscheinlich aber halte in naechster zeit trotzdem deine wohnung sauber.
Drugs
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Ich komme drauf zurück,
wie nach nem Wochenende Party...
Abwesender Träumer

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85 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.09.13 16:44
Wenn das nur eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei ist, garnicht erst hingehen. Ansonsten: Ich glaub kaum, dass dabei was rum kommt. Selbst in Bayern..
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2012
103 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.09.13 18:24
Ich muss sagen dass es anscheinend auch in Bayern etwas besser wird, aber nicht weil die Leute liberaler werden sondern weil die Gerichte überlastet sind mit kleinen Btmg Delikten.
Wurde im Januar vor meinem Haus aufgehalten.
Allgeimeine Verkehrskontrolle. Es war 6 Uhr Morgens und ich kam gerade von der Nachtschicht. Mir wurde gesagt ich hätte stark gerötete Augen und erweiterte Pupillen (Was zwar nicht stimmte aber nun gut).
Ich habe einen Urin und Schweistest verweigert. Daraufhin wurde richterlich eine Blutabnahme angeordnet, was in Bayern für die Herren Beamten anscheinend gar kein Problem darstellt (Handy gezückt, angerufen, fertig).
Nach der Blutabnahme dachte ich mir ok das wars. Die Deppen haben ja kein Indiz der einen Durchsuchungsbefehl rechtfertigen würde, aber denkste.
Wieder auf richterliche Anordnung machten die Vögel einen Wischtest von meinen Lenkrad. Positiv. Daraufhin bei mir eingelaufen, 11 Gramm Gras gefunden ca. 1 Gramm Hasch, 37 Gramm Pilze, Holzrosensamen, Kratom, 1 Gramm MXE, 1 Gramm Ethylketamin, weiße Spuren auf dem Glastisch, Ziehröhrchen, 2 Pfeifen, Vaporizer, etliche Mischeschalen, 2 Grinder, Stecklingsaufzuchtamatur, einige große Tupperboxen mit Anhaftungsspuren, meinen Schreckschussrevolver und und und.
Ich habe einen Blutwert von 2 nanogramm Thc pro Milliliter gehabt und Carbonsäure 15 ng/ml.
Dafür 1 Monat Fahrverbot, 600 Euro Geldstrafe und ein paar Punkte in Flensburg.
Vor ner Woche ungefähr ist ein Brief vom Amtsgericht gekommen.
Das einzige was als Straftat aufgeführt war ist das Weed, der Hasch (ja der) und die Pilze.
Es ist nicht mal zur Verhandlung gekommen obwohl ich sogar noch ungefähr 200 leere, brandneue Zipperbags zuhause hatte, die sie auch alle mitgenommen haben. 40 Tagessätze a 30 Euro.
Mein Anwalt hat Trotzdem Einspruch eingelegt, weil ich mittlerweile Schüler bin und deshalb mit etwas Glück der Tagessatz noch auf 10 Euro runtergehen kann.
Ich bin wirklich erstaunt über dieses für Bayern relativ "milde" Urteil war mir sicher das es zur Verhandlung kommt und mir Dealerei vorgeworfen wird.
Na ja der einzige Knackpunkt ist die MPU die noch so sicher kommen wird wie das Amen in der Kirche.
Nur so als kleine Anekdote für alle die ebenfalls Ärger mit der Justiz in Bayern haben.
lg Turner
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein

Traumländer



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1.954 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.09.13 20:15
Wie wurde die HD begründet? Normalerweise reicht ein positiver drogentest nicht aus, aber in bayern oder bawü wird so etwas gemacht. Auch wenn eine geringe menge gefunden wird ist eine hd nicht verhältnismäßig.
 
Abwesender Träumer



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313 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.09.13 20:35
wie sie genau begruendet wurde weis ich leider nichtmehr. isr schon ein paar jahre her.
lag vllt auch daran das er schon polizeibekannt war. allerdings nur absolute kleinigkeiten (keine drogendelikte) vermutlich wollten die beamten ihm auch nur eins auswischen.

in der zeitung stand dann das eine illegale cd ein schlagring und 1g gras oder so gefunden wurden.
dafür die kosten einer hd waren wohl auch absolut unverhaeltnismaesig. jedenfalls habe ich seitdem den guten glauben an die bayerische polizei und justiz verloren.
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» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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43 Forenbeiträge

  Geschrieben: 01.10.13 05:52
Also ich glaube ehrlich gesagt auch nicht dass da was auf mich zukommen wird, meine eigentliche Frage richtet sich auf meinen Führerschein, ich arbeite auch einem Schichtbetrieb und bin halt auf ihn angewiesen
Wird die Polizei dass meiner Führerschein Stelle melden und darf die Polizei meine Handy nun anhören, facebook checken, SMS .....
Falls dies meiner Führerscheinstelle gemeldet wird, wird diese dann mich zum drogentest winken?
Falls nun dass Verfahren eingestellt wird, wird dann in meine akte trotzdem ein BTM-Vermerk gesetzt? Hatte nie Probleme mit Alkohol und drogen

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.10.13 17:57
Normalerweise gibt es erst einen Vermerk in der Akte wenn du belangt werden konntest. Wie es aussieht mit der praeventiven Ueberwachung kann ich gar nicht sagen, hab derzeit auch keine Infos ob und wie die Bestandsdatenauskunft greift. Sei einfach erstmal vorsichtig, etwas gegen dich in der Hand scheinen sie aber nicht zu haben...

Gruss, fmop.
Ich bin ich, aber da helfen Pillen...
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Freiheit heisst nicht machen zu koennen was man will.
Sondern nicht machen zu muessen was man nicht will.
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 06.10.13 20:05
Ted Bundy schrieb:
jedenfalls habe ich seitdem den guten glauben an die bayerische polizei und justiz verloren.


Den hattest Du mal??? Sorry, soll nicht polemisch rüber kommen ... Aber habe genug Leute im Bekanntenkreis, die wegen Kleinstmengen, Krümel im Aschenbecher oder 0,0irgendwas g Restbrösel im leeren Zipper das volle Programm bekommen haben. In Sachen bayerische Polizei und Justiz wundert mich NICHTS mehr ...

Zum Thema, @Thread-Ersteller: Der Besitz wird dir nur vorgeworfen, außer einer Aussage, Du wärest beim Erwerb beobachtet worden, gibt es keine Anhaltspunkte? Da sollte sich selbst in Bayern nicht all zu viel draus konstruieren lassen. Einfach die Füsse stillhalten, und v.a. nicht versuchen, sich irgend wie rauszureden - die müssen DIR erst mal was beweisen.

Widersprecht mir, aber ich würde sagen, das dürfte eigtl. eingestellt werden. Sicherheitshalber würd' ich in so einem Fall - speziell in Bayern ;) - mal für 'ne saubere Bude sorgen und etwas Vorsicht und Abstinenz walten lassen die nächste Zeit, falls möglich ...
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
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  Geschrieben: 08.10.13 17:41
fmop schrieb:
Normalerweise gibt es erst einen Vermerk in der Akte wenn du belangt werden konntest. Wie es aussieht mit der praeventiven Ueberwachung kann ich gar nicht sagen, hab derzeit auch keine Infos ob und wie die Bestandsdatenauskunft greift. Sei einfach erstmal vorsichtig, etwas gegen dich in der Hand scheinen sie aber nicht zu haben...

Gruss, fmop.


Nicht sämtliche im Register zu einer Person enthaltenen Eintragungen sind danach auch in ein Führungszeugnis aufzunehmen. Welche Eintragungen von der Aufnahme ausgenommen sind, bestimmt § 32 Abs. 2 BZRG. So sind z.B. zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren regelmäßig nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen (§ 32 Abs. 2 Nr. 3 BZRG). Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten sind nicht aufzunehmen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 a) und b) BZRG). Die Ausnahmen des § 32 Abs. 2 BZRG gelten jedoch dann nicht, wenn eine Verurteilung wegen einer Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches ergangen ist. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten, die wegen einer solchen Straftat erfolgt ist, ist daher selbst dann in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich um die einzige im Zentralregister eingetragene Verurteilung handelt (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG).


Quelle: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#doc3816794bodyText7
OneEightSeven.

Mitglied verstorben



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  Geschrieben: 08.10.13 17:50
Musste mit 14 Jahren wegen 10g Hasch Sozialstunden machen, ein Jahr später wegen 20g philosophers eine Geldstrafe (wobei es ja Trüffel sind) und 2009 wegen 130g Gras 2 Jahre Bewährung und die Wahl entweder §35er zu machen 6 Monate oder die Zeit in den Bau zu gehen.

Habe vor drei Wochen mein Führungszeugnis bekommen und es war, erstaunlicherweise, ohne Eintrag. Meinem Job als Kindergärtner steht also nichts mehr im Wege!


....
War ein Witz- würde das sehr gerne machen aber geht nunmal nicht. Zumindest nicht so.

Wenn die Bullen mich jetzt aufhalten und meine Daten durchgeben wissen die trotzdem was los ist.
"Huge heroin fan. Don't use it, just like being around it." -Roger

Mitglied im "Freunde der rektalen Applikation harter Drogen e.V."
(alexanfer, KingMaggi, unknown name, zatarra)

https://m.soundcloud.com/falscherhase/falscher-hase-lebenslaenglich
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.10.13 19:16
im führungszeugnis stehen meines wissens nach nur vorstrafen und eine vorstrafe hast du erst ab einer geldstrafe von mehr als 120 tagessätzen! ahja schön was von dir zu lesen unk! hoff du kannst dich an mich noch erinnern?
"Da Wenne und da Hädde sand zwoa Bläde"

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