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AutorBeitrag
Abwesender Träumer



dabei seit 2009
205 Forenbeiträge

  Geschrieben: 23.02.14 12:54
Hi,
Ich bin kein Rechtsanwalt. Allerdings habe ich den Eindruck, dass dein Schreiben viele unnötige Sätze enthält.
Wieso äußerst du dich überhaupt ? Umso weniger du sagst, umso besser - alles andere kann nur zu deinem Nachteil sein.
Beweise haben Sie keine, also gib Ihnen nicht die Chance welche zu bekommen (in Form einer schriftlichen Aussage).

Zu dem Schreiben:
Meiner Meinung nach überflüssig:
#1 "Wie Ihnen ja bereits bekannt ist, habe ich am …..über das Internet bei der Firma
……………….
die Substanz „Kratom“ erworben." - Brauchst du nicht schreiben, können die sich denken. Hilft dir jedenfalls überhaupt gar nichts, dass zuzugeben. Also Überflüssig.

#2
"Ich bedauere dass ich dadurch Ihre Ermittlungsarbeiten womöglich unnötig in die Länge gezogen habe." - (was du bedauerst, ist denen scheiss egal)
"Allerdings denke ich nicht, dass ich gegen das AMG verstoßen habe, da ich das „Kratom“ weder zu medizinischen Zwecken bestellt habe, noch als Substanz im Sinne des AMG verwendet habe.
Vor der Bestellung der Substanz habe ich mich auch auf verschiedenen Internetseiten über den Rechtsstatus dieser Substanz in Deutschland informiert, da ich natürlich nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoßen will und bin zu dem Schluss gekommen, dass das Bestellen zu ethnobotanischen Zwecken keine strafbare Handlung darstellt.
Im Anhang sind diesem Schreiben einige Ausdrucke beigefügt, in denen „Kratom“ die Legalität in Deutschland zugesprochen wird."
- Wie du die Rechtslage siehst, ist denen auch egal. Entweder es war illegal oder nicht. Damit implizierst du zudem, dass die Substanz rechtlich gesehen heikel ist. Das ist zu deinem Nachteil.

#3
"können Sie mich gerne über meine Mobilfunknummer …………………….kontaktieren."
- Was soll das denn ? :) Du gibst der Polizei freiwillig deine Mobilfunknummer ? Willst du mit denen noch einen trinken gehen oder wie ?
Die kennen deine Anschrift, wenn dir was von dir wollen, schreiben die dir einen Brief.


Mein Fazit:
Schreib einfach gar nichts, eine gegen Aussage wie :"Ich habe das nur zum malen benutzt und das ist nicht Illegal" ist überflüssig.
Wenn du einfach deine Aussage verweigerst hat das den gleichen Effekt, ist um einiges einfacher und du verstrickst dich nicht in Falschaussagen. Und es sieht wesentlich professioneller aus, als ein Schreiben indem du der Polizei deine Handynummer gibst, falls die mit dir quatschen wollen.


Das alles soll dir nur helfen, klang vielleicht an manchen Stellen etwas hart. Aber ich meine das nur zu deinem besten.

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 23.02.14 12:59
Wenn die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass das Strafverfahren zu einer Verurteilung führen könnte, dann wird sie Anklage erheben, ob du eine Stellungnahme geschrieben hast oder nicht.
Liegt die Erfolgsvermutung nicht vor, wird das Verfahren eingestellt. In der Regel lässt sie sich in ihrer Entscheidungsfindung nicht von einer Stellungnahme des Beschuldigten beeinflussen. Auch wenn Strafverfolgungsbehörden auch entlastend ermitteln müssen, wissen sie auch, dass Beschuldigte gerne mal lügen.
Meine Meinung: Das Schreiben ist unnötig. Im Endeffekt musst du es selber entscheiden.

Grüße
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2012
29 Forenbeiträge

  Geschrieben: 23.02.14 13:14
Ohne dein Schreiben mehr als überflogen zu haben kann ich dir nur ans Herz legen, dir nicht so einen Kopf zu machen. Ich denke dein größtes Problem wird sein, den Brief der Staatsanwaltschaft usw. von deinen Eltern abzufangen. Kommen wird in jedem Fall irgendetwas und wenn die Ermittlungen lediglich eingestellt werden.

Ansonsten gilt es einfach abzuwarten, einen Anwalt kannst du immernoch nehmen, doch denke ich nicht, dass es wegen ein bisschen Kratom zu größeren Problemen kommt.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2010
702 Forenbeiträge
3 Tripberichte

  Geschrieben: 23.02.14 15:13
Du brauchst eigentlich nicht mit denen zu kommunizieren, du bist Beschuldigter, es wird dir grundsätzlich allles negativ ausgelegt werden, egal was du sagst. Du lässt in deinem Schreiben halt Unsicherheit durchblicken, das nehmen die Schweine nachher noch als Einladung mal so richig ungemütlich zu werden. Ich würde denen wenn überhaupt so etwas schreiben in Richtung "Der Vorwurf einer illegalen Handlung meinerseits ist absurd", eher auf empört machen dass sie dich mit sowas belästigen als deine Verängstigung zu zeigen....

Die haben irgenwie garnix in der Hand gegen dich, der Vorwurf des gewerbsmäßigen Handels wenn du nen Beutel samt auf deinen Namen lautender Rechnung irgendwo liegenlässt ist ja echt an den Haaren herbeigezogen. Wenn du nicht seit Jahren Kiloweise Kratom bestellt hast haben die nen feuchten Mist in der Hand.
Edel sei der Frosch, hilfreich und gut.

Der erste und einzige Haschischtote ist und bleibt Henk der Dockarbeiter!
Abwesender Träumer



dabei seit 2012
207 Forenbeiträge

  Geschrieben: 23.02.14 17:00
Le Frosch schrieb:
Du brauchst eigentlich nicht mit denen zu kommunizieren, du bist Beschuldigter, es wird dir grundsätzlich allles negativ ausgelegt werden, egal was du sagst. Du lässt in deinem Schreiben halt Unsicherheit durchblicken, das nehmen die Schweine nachher noch als Einladung mal so richig ungemütlich zu werden. Ich würde denen wenn überhaupt so etwas schreiben in Richtung "Der Vorwurf einer illegalen Handlung meinerseits ist absurd", eher auf empört machen dass sie dich mit sowas belästigen als deine Verängstigung zu zeigen....

Die haben irgenwie garnix in der Hand gegen dich, der Vorwurf des gewerbsmäßigen Handels wenn du nen Beutel samt auf deinen Namen lautender Rechnung irgendwo liegenlässt ist ja echt an den Haaren herbeigezogen. Wenn du nicht seit Jahren Kiloweise Kratom bestellt hast haben die nen feuchten Mist in der Hand.

WORD
Hör auf diesen Rat, schreib auf keinen Fall einen Brief damit reitest du dich nur rein. Die haben nix deswegen hoffen sie dass du dich selbst belastest. Ignorier den Misst und denk an was anderes, das Problem wird sich in Luft auflösen.
Und wenn du schon nach Rat fragst, befolge ihn doch auch wenn alle die gleiche Meinung haben !!!
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 23.02.14 19:50
xxMDMAxx schrieb:
Hör auf diesen Rat, schreib auf keinen Fall einen Brief damit reitest du dich nur rein. Die haben nix deswegen hoffen sie dass du dich selbst belastest.

Mit dem Brief wird er sich nicht reinreiten. Warum auch, das ist ja kein Geständnis und die Informationen nicht so detailliert, dass man sie in einem etwaigen Gerichtsverfahren nicht wiederholen könnte. Das Schreiben wäre im schlimmsten und wahrscheinlichsten Fall einfach wirkungslos.
Des weiteren hoffen "die" (ich denke du meinst die Staatsanwaltschaft) gar nichts, weil bei so einem banalen Verfahren mit kaum öffentlichen Interesse, keine persönlichen Emotionen mit im Spiel sind.


xxMDMAxx schrieb:
Ignorier den Misst und denk an was anderes, das Problem wird sich in Luft auflösen.


Das glaube ich schon eher.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2008
1.954 Forenbeiträge

  Geschrieben: 23.02.14 19:51
Heisenberg schrieb:
Habe mich mit meinem Anwalt kurzgeschlossen, der wollte eigentlich in meinem Namen der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme zukommen lasse, wie scheinbar nach einer Akteneinsicht üblich.
Ich lehnte aber aus Kostengründen ab (hätte bis zu 600€ kosten können^^) und versprach ihm selbst der Staatsanwaltschaft zu antworten.

Wieso tut man das denn überghaupt, so eine Stellungnahme zu verfassen, reitet man sich damit nicht ggf in die Scheiße?
Anwälte können auch Arschlöcher sein und das hört sich für mich so an von wegen 600€ für sowas.
Oder weißt du wofür sowas überhaupt verfasst wird?
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
265 Forenbeiträge

  Geschrieben: 23.02.14 20:31
Guenter schrieb:
Heisenberg schrieb:
Habe mich mit meinem Anwalt kurzgeschlossen, der wollte eigentlich in meinem Namen der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme zukommen lasse, wie scheinbar nach einer Akteneinsicht üblich.
Ich lehnte aber aus Kostengründen ab (hätte bis zu 600€ kosten können^^) und versprach ihm selbst der Staatsanwaltschaft zu antworten.

Wieso tut man das denn überghaupt, so eine Stellungnahme zu verfassen, reitet man sich damit nicht ggf in die Scheiße?
Anwälte können auch Arschlöcher sein und das hört sich für mich so an von wegen 600€ für sowas.
Oder weißt du wofür sowas überhaupt verfasst wird?




Zustimmung.

Du brauchst keinen Anwalt, da wird definitiv nix kommen.
Ist ja auch bereits alles gesagt wurden.
OneEightSeven.

» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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1 Tripberichte

  Geschrieben: 23.02.14 22:32
Alles klar, Danke für die Antworten!

Ich werde Euren Rat befolgen und die Idee mit der Stellungnahme verwerfen.

Mein Anwalt meinte ja auch, dass das höchstens ein Bußgeld (100-200€) gibt.

Allerdings bin ich nicht mal bereit dieses zu zahlen :D

Aber wenn es wirklich so kommen sollte, kann ich ja immer noch Einspruch einlegen.

Im besten Falle kommt einfach gar nix mehr oder ein Schreiben, dass das Verfahren fallen gelassen wurde.

Gruß
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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1 Tripberichte

  Geschrieben: 11.03.14 09:25
Moin, hab `n Schreiben von der Jugendgerichtshilfe bekommen, weil ich zum "Tatzeitpunkt" noch keine 21 war.

Soll dort erscheinen, weil die Staatsanwaltschaft die wohl mit der Erstellung eines ausführlichen Persönlichkeitsberichtes beauftragt hat.

Meint Ihr ich sollt da hin gehen und wie gewünscht vorsprechen?

Eigtl für die Katz oder?

Ein Kollege meinte, die wollen wohl in Erfahrung bringen, ob ich im Falle einer Verurteilung als Erwachsener oder Jugendlicher bestraft werde.

Greeez
 
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dabei seit 2013
60 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.03.14 13:13
Hi, ich würde dort hin gehen, die wollen dir allgemein nichts böses,
wenn du jetzt nicht jemand bist, der wirklich Hilfe braucht.
Die werden dich fragen, wie deine Lebensumstände etc. sind.
Am Ende des Gesprächs sagen sie dir, ob du dich als jugendlicher oder Erwachsener verhälst,
Jugendstrafe oder Erwachsenenstrafe.
Gruß
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2010
361 Forenbeiträge
1 Tripberichte

  Geschrieben: 11.03.14 13:44
Marlex9 schrieb:
Hi, ich würde dort hin gehen, die wollen dir allgemein nichts böses,


Die Frage ist ganz einfach: Bringt es ihm einen Vorteil, wenn er hin geht? Wenn nicht, dann sehe ich keinen Grund, warum er dort erscheinen sollte. Das müsste allerdings bitte jemand beurteilen, der schon einmal etwas damit zu tun hatte.
"Es bleibet dabei:
Die Gedanken sind frei"
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dabei seit 2013
60 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.03.14 13:48
Also falls das vor Gericht gehen sollte und du warst nicht dort, dann sieht das nicht so gut aus, denn die Jugendgerichtshilfe wird dort auch sitzen und ein Statement vor dem Urteil abgeben.
Nur dann ist das ein Vorteil.
 
Ex-Träumer

dabei seit 2009
219 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.03.14 15:31
Marlex9 schrieb:
Also falls das vor Gericht gehen sollte und du warst nicht dort, dann sieht das nicht so gut aus, denn die Jugendgerichtshilfe wird dort auch sitzen und ein Statement vor dem Urteil abgeben.
Nur dann ist das ein Vorteil.


Die Diskussion ist recht sinnlos, da es kein Gerichtsverfahren geben wird.
Die bräuchten irgendwas um die irgendeine Form des Handels vorwerfen zu können... können Sie das nicht, kann es kein Gerichtsverfahren geben, da die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben wird.

Du bekommst in 6 bis 9 Monaten einen Brief, das alles fallen gelassen wurde.

Wenn du unbedingt keinen schlechten Eindruck bei der Jugendgerichtshilfe hinterlassen möchtest, tut es auch ein simpler Anruf, in dem du mitteilst, dass es sich um einen Irrtum handelt und die Anklage deswegen sehr wahrscheinlich fallen gelassen wird ("Bei der Sache handelt es sich wohl um einen Irrtum der Polizei und ich will ja weder Ihre noch meine Zeit verschwenden... blabla schönen Tag noch").
Die Jugendgerichtshilfe will dir nix böses, aber meine Zeit damit verschwenden würde ich auch nicht. Außerdem sieht es IMO ein wenig so aus, als würdest du dir sorgen machen und hättest evtl doch was verbrochen.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



dabei seit 2012
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  Geschrieben: 13.03.14 10:14
zuletzt geändert: 13.03.14 10:25 durch Heisenberg (insgesamt 1 mal geändert)
Gude,

habe eben mit der Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe telefoniert und in etwa das Gleiche gesagt was psych mir empfohlen hat.

Nämlich: "Bei der Sache handelt es sich wohl um einen Irrtum der Polizei und ich will ja weder Ihre noch meine Zeit verschwenden... blabla schönen Tag noch"

Daraufhin meinte Sie, dass sie dieses so wortwörtlich an die Staatsanwaltschaft weitergeben könnte, aber Sie wäre sich zu 99% sicher, dass es dann zu einem Gerichtsverfahren kommen würde,
weil die Staatsanwaltschaft scheinbar genug Beweise hätte, um Anklage erheben zu können!!!

Wenn ich mit der Jugendgerichtshilfe sprechen würde, könnte es sein, dass ich "nur" eine Geldbuße oder soziale Arbeitsstunden aufgebrummt bekomme.

Und das Alles nur, weil ich 140g Kratom im Internet bestellt habe, bei einem Händler, der auch hier auf der Seite schon massig Werbung gemacht hat, wie kann das sein???

Das interessante ist vorallem, dass das Ermittlungsverfahren gegen meinen Kumpel wegen Kratom fallengelassen wurde, also der Kumpel bei dem im Rahmen einer Hausdurchsuchung mein Kratom mit beiliegender Rechnung gefunden wurde.

Die ermitteln also nur noch gegen mich, obwohl ich nichts anderes gemacht habe, als es im Internet zu bestellen und das bekloppte ist ja auch, dass lediglich eine Kleinstmenge von ca. 50g nicht von denen gesichert wurde, also kann ich höchstens die verkauft haben, aber es könnte ja genauso gut sein, dass sie einfach bei mir zu Hause liegen, ich sie weggeschmissen habe etc.

Ich komm mir einfach gerade als Opfer des Justizsystems vor, ich bin mir keiner Schuld bewusst!

Was soll ich machen?

Habe jetzt erstmal einen neuen Termin bei der Jugendgerichtshilfe für nächste Woche Dienstag vereinbart.

Greeeez

EDIT: Hab gerade nochmal in meiner Akte gestöbert (die ich für 120€ vom Anwalt bekommen hab), darin steht dass ich ca. 60g Kratom (waren insgesamt 140g) bestellt hätte und dieses zusätzlich wahrscheinlich an meinen Kollegen vertickt hätte, ca. 60g Kratom haben die nicht bei meinem Kollegen gefunden, weil es bei mir zu Hause lag -.-

Aber nur weil die ca. 50g nicht gefunden haben, ist das doch wohl kein Beweis für Handel!!!

 

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