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AutorBeitrag
Ex-Träumer

dabei seit 2009
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  Geschrieben: 13.03.14 10:47
Heisenberg schrieb:
Gude,

habe eben mit der Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe telefoniert und in etwa das Gleiche gesagt was psych mir empfohlen hat.

Nämlich: "Bei der Sache handelt es sich wohl um einen Irrtum der Polizei und ich will ja weder Ihre noch meine Zeit verschwenden... blabla schönen Tag noch"

Daraufhin meinte Sie, dass sie dieses so wortwörtlich an die Staatsanwaltschaft weitergeben könnte, aber Sie wäre sich zu 99% sicher, dass es dann zu einem Gerichtsverfahren kommen würde,
weil die Staatsanwaltschaft scheinbar genug Beweise hätte, um Anklage erheben zu können!!!

Wenn ich mit der Jugendgerichtshilfe sprechen würde, könnte es sein, dass ich "nur" eine Geldbuße oder soziale Arbeitsstunden aufgebrummt bekomme.

Und das Alles nur, weil ich 140g Kratom im Internet bestellt habe, bei einem Händler, der auch hier auf der Seite schon massig Werbung gemacht hat, wie kann das sein???

Das interessante ist vorallem, dass das Ermittlungsverfahren gegen meinen Kumpel wegen Kratom fallengelassen wurde, also der Kumpel bei dem im Rahmen einer Hausdurchsuchung mein Kratom mit beiliegender Rechnung gefunden wurde.

Die ermitteln also nur noch gegen mich, obwohl ich nichts anderes gemacht habe, als es im Internet zu bestellen und das bekloppte ist ja auch, dass lediglich eine Kleinstmenge von ca. 50g nicht von denen gesichert wurde, also kann ich höchstens die verkauft haben, aber es könnte ja genauso gut sein, dass sie einfach bei mir zu Hause liegen, ich sie weggeschmissen habe etc.

Ich komm mir einfach gerade als Opfer des Justizsystems vor, ich bin mir keiner Schuld bewusst!

Was soll ich machen?

Habe jetzt erstmal einen neuen Termin bei der Jugendgerichtshilfe für nächste Woche Dienstag vereinbart.

Greeeez

EDIT: Hab gerade nochmal in meiner Akte gestöbert (die ich für 120€ vom Anwalt bekommen hab), darin steht dass ich ca. 60g Kratom (waren insgesamt 140g) bestellt hätte und dieses zusätzlich wahrscheinlich an meinen Kollegen vertickt hätte, ca. 60g Kratom haben die nicht bei meinem Kollegen gefunden, weil es bei mir zu Hause lag -.-

Aber nur weil die ca. 50g nicht gefunden haben, ist das doch wohl kein Beweis für Handel!!!


Ist es auch nicht. Lass dir keine Angst machen.

Dein größtes Problem könnte sein, dass die Staatsanwaltschaft die Mengen einfach völlig verkennt. In dem Fall könnte Sie tatsächlich Anklage erheben und versuchen allein über die Menge gewerblichen Handel herzuleiten. Die vergleichen das vermutlich mit Cannabis und da sind 140g ja doch recht ordentlich.

In diesem Fall brauchst du dringend einen Anwalt, der sich zumindest annäherend mit Drogen Fragen auskennt. Einfach um eine brauchbare Gegenposition zur Meinung der Staatsanwaltschaft bilden zu können.

Handelt es sich um eine Sorte oder um unterschiedliche Sorten?

Letztendlich wird man dir den Handel nicht nachweisen können. Allerdings könnte schon die plausible Vermutung ausreichen um Stress zu verursachen.

 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.03.14 10:58
Es sind 10 verschiedene Sorten.

1 mit 50g und 9 mit je 10g = 140g insgesamt

Ich will möglichst wenig Geld "investieren", deshalb wird wohl die Frage sein, ob ich nicht einfach die Sozialstunden akzeptiere und mich dann eben quasi schuldig sprechen lasse, dafür aber kein Geld ausgeben muss.
 
Abwesender Träumer



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Homepage
  Geschrieben: 13.03.14 11:34
Weiß nicht, ob das für deinen Anwalt und dich hilfreich ist, aber Kratom unterliegt nicht dem BTM. Kratom ist meines Wissens kein zugelassenes Medikament.

Die Einstufung als Arzneimittel ist auch fraglich, obwohl Kratom da wohl eher eingestuft werden könnte als die anderen NPS:

http://blog.beck.de/2013/07/01/neue-psychoaktive-substanzen-arzneimittel-bgh-legt-verfahren-dem-eugh-vor

Hast du Vorverurteilungen, die als Indizien nahelegen, das du es als Rauschmittel verwenden wolltest oder gar Handel mit BTM?
Im Prinzip schließe ich meinen Vorpostern an, jegliche Stellungnahme ist unnötig.

Der Gedankengang: Wenn du etwas zu deiner Entlastung sagst, glaubt man es dir nicht (Schutzbehauptung), wenn du etwas zu deiner Belastung sagst, wird es gegen dich verwendet - du kannst nur verlieren als Beschuldigter....
LG
Legal High
Hilfe und Beratung anonym auf
www.legal-high-inhaltsstoffe.de
oder Sucht- und Drogennotruf
069-623451
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.03.14 11:46
Servuz, danke für den Link!!!

Nein habe keine Vorverurteilungen, war nur einmal als Zeuge geladen da ging`s um BTMG is aber schon 5 Jahre, ging auch nur um n joint der gekifft wurde, wirklich nix großes und wie schon gesagt war ich nur als zeuge geladen, hab ausgesagt nix gesehn zu haben das war`s.

Greeez

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 13.03.14 14:55
Heisenberg schrieb:

Ich will möglichst wenig Geld "investieren", deshalb wird wohl die Frage sein, ob ich nicht einfach die Sozialstunden akzeptiere und mich dann eben quasi schuldig sprechen lasse, dafür aber kein Geld ausgeben muss.


Bist du dann nicht vorbestraft? Wenn es mich persönlich betreffen würde, dann würde Ich das auf jeden Fall Verhindern wollen...das hängt dir dann ja jahrelang hinterher...zumal in diesem Fall überhaupt kein Vergehen vorliegt.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.03.14 22:57
Ich weiß net, ob man vorbestraft ist, wenn man sich außergerichtlich mit der Staatsanwaltschaft einigt. Aber natürlich ist es nicht cool bestraft zu werden, wenn man eigtl nichts getan hast außer sich Kratom im Internet bestellt zu haben:P Ich geh am Dienstag zu der Jugendgerichtshilfe, laber die zu wie leid mir alles tut.. also dass ich böserweise für den eigenen gebrauch was im netz bestellt hab, bei dem noch nicht mal restlos geklärt ist, ob es überhaupt unter das AMG fällt und schau dann mal was die Staatsanwaltschaft mir anbietet: Sozialstunden oder Geld. Wenn beides nich passt, geh ich eben doch zum Anwalt...😡😡😡
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.03.14 23:44
n'Abend zusammen.

Ich kann dir jetzt leider keine Tipps oder ähnliches geben.
Ich hab nur Fragen weil mich die Sache irgendwie interessiert. Hab hier heut
ein paar mal reingeschaut und gelesen. Aber irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Kratom ist doch legal oder nicht? Das sollten die Bullen doch wohl wissen?!
Und wieso wird Handel vorgeworfen? Wegen der Menge? Ich kann mir doch auch 10 Kg Kaffeepulver kaufen oder wird mir dann auch handel vorgeworfen?
Sorry wenn die Fragen doof sind aber ich verstehe die Sitaution nicht.
Wollen die dir unbedingt einen reindrücken?
Irgendwie scheint mir das ganze recht laecherlich???!!!
wir suchen nach einem neuen Weg,
nach der Ritze in der Mauer
der Realität
Ex-Träumer
  Geschrieben: 14.03.14 08:41
Heisenberg schrieb:
wenn man eigtl nichts getan hast außer sich Kratom im Internet bestellt zu haben:P Ich geh am Dienstag zu der Jugendgerichtshilfe, laber die zu wie leid mir alles tut.. also dass ich böserweise für den eigenen gebrauch was im netz bestellt hab


Ich würde keinen Kosnum zugeben. Auch wenn dieser nicht strafbar ist...geht die ja nichts an!!!

Ich persönlich würde der sagen, dass ich es als Dünger für die Erde meiner Tomatenpflanzen oder so gekauft habe biggrin ...50 Prozent von dem Kratom und 50 prozent Erde...erklärt zumindest dann die unglaublich "große Menge" Kratom, die du dir da zugelegt hast.

Ansonsten hat dein Kollege ja auch nichts belastendes gesagt...nur dass du es halt vergessen hast.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 14.03.14 23:37
zuletzt geändert: 14.03.14 23:52 durch Heisenberg (insgesamt 4 mal geändert)
Nabend!

Was sagt ihr hierzu?

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/grundsatzurteil-zu-kraeutermischungen

Vom 03.01.2013

Ich zitiere:
Zitat:
"Damit unterfällt das Handeltreiben und die Abgabe solcher Substanzen als Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln dem Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr.1 AMG (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren). Nur der Erwerb von „Legal Highs“ zum Eigenkonsum bleibt nach dem AMG straflos, da der unerlaubte Besitz/Erwerb von Arzneimitteln nicht strafbar ist. Erst wenn Gesetzgeber den synthetischen Zusatz dem BtMG unterstellt, ist auch der Erwerb zu Eigenkonsumzwecken strafbar."


Bezug und Besitz/Erwerb sind ja das gleiche oder?

Hier wird auch nochmal darauf eingegangen, dass der Erwerb von verschreibungspflichten Medikamenten zumindest aus Deutschland nicht strafbar ist:

Kratom im Netz bestellen legal

Vom 21.03.2012

Demnach wäre ich ja wohl freizusprechen :-D
 
Kommentar von kittster (Moderatorin), Zeit: 14.03.2014 23:49

Zitat gefixt.
 
Mitglied verstorben



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Homepage ICQ
  Geschrieben: 15.03.14 00:17
wie schon gesagt polizeiliche ladung,nicht hingehen,oder irgend eins stellungsnahme abgeneb.

der staatsanwaltschaft,direkt schrieben ist imemr so ne sache...die werden alles so hondereh wie es denen passt...

wgeen der sache mit der jugend gerichtshilfe,die wollen nur schaune ob du voll starffähig bist oder nicht.
also jugend oder erwchsenen strafrecht,da kannst du hin gehen,ist lockeres gespräch mit nem soz.päd.
der schaut halt ob du wie oben gesgat,erwachsen bist oder nicht.am betsen locker angezogen in skater-
klmotten und basecap...weil dann bekommst du keine geldstrafe,sonder arbeitstunden(jugendstrafen,sind
imemr besser weil diese auch schneller glöscht werden,u.a. noch andere sachen)also schau das du jugendstarf
recht bekommst,ist echt wichtig.

bei dem gespräch nicht auf die starftat einggehen,wenn er dich frägt.gibt manche die machen sich dann bei
der verhandlung wichtig,oder reden mit richter/staatsanwalt und das kann die strategie deines anwaltes kaputt
machen.(aber soweit kommt es bei so einem fall wie deinem nicht)einfach sagen das du dich dazu nicht ausern willst
weil dein papa hatt dir das gesgat das diu mit neiamdn darüber sprechen sollst.zudem drauf achten,das die person
dich nciht in eine richtugn lenkt,oder einfach fragen einwirft die dich evtel. belasten würden.

zudem würde ich mal schauen,oder mit der person reden wo das kratom im auto gefunden wurde.was dieser zu dir
oder dem tat vorwurf gesgat hatt.

p.s. mach dir nicht so ein kopf,du rockst das schon irgend wie.

l.g. lade
Chemische Liebe

"Kratom ist die Religion der Massen,doch irgendwann wird sie euch verlassen,und dann..."
Johan de Hansen
Ex-Träumer

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  Geschrieben: 15.03.14 08:47
Heisenberg schrieb:
Es sind 10 verschiedene Sorten.

1 mit 50g und 9 mit je 10g = 140g insgesamt

Ich will möglichst wenig Geld "investieren", deshalb wird wohl die Frage sein, ob ich nicht einfach die Sozialstunden akzeptiere und mich dann eben quasi schuldig sprechen lasse, dafür aber kein Geld ausgeben muss.


Verschiedene Sorten ist gut.

Du solltest auf keinen Fall die Sozialstunden einfach akzeptieren. Kommt es nur ein einziges mal zu so einer Verurteilung bist du beim nächsten mal direkt richtig dran.
Darüber hinaus hat die Polizei dann was handfestes in der Akte über dich und wird dich die nächsten 10 Jahre jedes mal wenn sie dir begegnen auseinandernehmen! Glaub mir... sowas macht gar keinen Spaß.

Ich würde noch eher nen Kredit aufnehmen, als sowas einfach hinzunehmen.
 
Traumland-Faktotum



dabei seit 2009
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  Geschrieben: 19.03.14 03:37
Falls es schon gesagt wurde und ich es nur überlesen habe, dann sorry^^

NUR der Handel mit Kratom wäre strafbar, und der ist dir bei der Menge nicht ernsthaft vorzuwerfen - vor allem tust du ja nicht, also gibts auch keine Beweise dafür, ie irgendwie gerichtlich verwertbar wären nehme ich mal n. N Witz ist das, echt. Unglaublich.
alles ne Sache der Wahrnehmung
Ex-Träumer



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  Geschrieben: 19.03.14 14:56
IGNORIEREN!

Dein Kumpel sollte sich für die Zukunft merken nicht mit der Polizei zu sprechen!
 
Ex-Träumerin



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Skype
  Geschrieben: 19.03.14 16:39
Ich würde den Termin bei der Jugendgerichtssache absagen.

Ich mein pschologisches Gutachten hin oder her, es ist doch nicht unwahrscheinlich das die dich zu deiner "Straftat" befragen und je nachdem was du sagst kannst du dich noch mehr in die scheiße reiten...
Ich denke die schreibt ein Gutachten für das Gericht über dich und je nachdem notiert sie darin auch was du zu deiner "Straftat" sagst.

Naja hat hier jemand Ahnung mit diesen Gutachten?

Das Gutachten soll ja über das Strafmaß entscheiden.... aber wenn dir keine Straftnacht nachgewiesen werden kann, wofür soll dann eine Strafe erfolgen?
Du hast Kratom bestellt was unters AMG fällt und so wie es aussieht kann dir keiner Konsum oder Handel nachweisen. Vor dem Gesetz bist du ersatz unschuldig, eine Strafttat muss DIR nachgewiesen werden und nicht du musst deine Unschuld beweisen.


Klar bist du nervös, aber weiter Geld ausgeben für einen Anwalt den du noch nicht brauchst, dich beim Gutachten selber belasten etc. das macht doch alles nur schlimmer.

Dein Anwalt hat ja schon gesagt das höchste Bußgeld würde bei 200€ liegen.
Es ist doch vernünftiger im schlimmsten Fall das Bußgeld zu zahlen, statt erst weitere Anwaltskosten und dann ein Bußgeld.

Du kannst eigtl. nur abwarten.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 19.03.14 17:18
@Heisenberg

Warst du denn am Dienstag bei der Jugendgerichtshilfe? Wie war es?


Nochmal zu der Aussage von der Mitarbeiterin: warum sollte ein Gerichtsverfahren davon abhängen, ob du da hin gehst oder nicht? Wenn genug Beweise da sind werden die so oder so ein Gerichtsverfahren eröffnen. Ich denke das war einfach nur so ein Standardspruch von ihr, den Sie jedem sagt der da absagen will, damit die dann doch noch kommen (vor lauter Angst) und Sie ihre Arbeit machen kann. Kommt sicher oft vor.
 

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