LdT-Forum
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Ex-Träumer
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Butters, die "neuen" Methoden, von der Dir die Therapeutin erzählte, ist weder neu, noch besonders effektiv. Da bleibt die beste Variante, die ersten paar Stunden zu krachen und dann Bupre zu nehmen. Heute ist Weihnachten, an dem Tag vor vielen Jahren habe ich das erste Mal Bupre genommen, ich kann mich gut erinnern, daß ich am Heiligen Abend eine Apotheke gesucht habe, die's mir gegeben hat (ist ja nicht so einfach, nicht jede Apo will da mitmachen). Ich kam allerdings von H, relativ sehr hoch dosiert ;-) Einige Stunden warten, noch ein paar Stunden warten und dann klappt's. Bei mir ging's wunderbar, ohne Probleme. Und genau das wünsche ich Dir auch, Butters. Frohe Weihnachten auch an alle, die's lesen ;-) LG road | |
Ex-Träumer
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Hallo, ich habe eine Frage, und zwar habe ich die letzten 2 Wochen durch insgesamt ca. 40mg Subutex konsumiert, das letzte mal am Samstag Abend. Danach habe ich zwischen Sonntag Mittag und Dienstag Morgen (also heute) verteilt 100mg Morphin eingenommen. Jetzt die Frage, wann kann ich wieder Subutex konsumieren, ohne einen Affen zu haben. Grüße Zimtstern | |
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Du hast nach 2 Wochen Konsum schon einen Affen? Wenn du eh nicht abhängig bist dann wird Bupre auch keinen auslösen. | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2013 1 Forenbeiträge | ![]() |
Ich hab mal ne Frage zur Substi. Bin seit ca. 2 1/2 Jahren auf Opis, so ziemlich seit Anfang an jeden Tag. Angefangen mit Tilidin, nach einem Jahr dann Oxy. Konsumiere zur Zeit fast täglich (je nachdem wie ich rankomme) mache aber nie länger wie 1-2 Tage Pause. Nun zur Frage, kann ich wegen einer Oxy-Sucht ins Subutex-Programm, oder ist das nur H Konsumenten vorbehalten? Meiner Meinung nach bin ich schon sehr sehr süchtig. Halte meistens gerade so einen Tag aus. Beim 2. gibt's dann nen Affen. Und wie gesagt würde halt gerne ins Subutex-Programm. Hab mich jetzt lange mit beschäftigt. Hab auch mehrere Entzüge hinter mir, qualvoll gescheitert. Hab mich jetzt zwar auf ca 40-60 mg runterdosiert, wird aber nur eine Frage der Zeit sein Bis ich wieder höher gehe. Deswegen möchte ich so schnell wie möglich zum Doc. Hab halt nur Angst, dass der irgendwie meint, dass das mit einer Oxycodonsucht nicht möglich ist. Freue mich über Antworten, oder auf Erfahrungen vom Umstieg von Oxy auf Subutex. | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2013 79 Forenbeiträge | ![]() |
Gar kein problem mit der substi. Du erfüllst alles Voraussetzungen um aufgenommen zu werden. Ist ja auch logisch da oxy und h ziemlich ähnlich sind und eine Abhängigkeit egal von welchem zu den gleichen psychischen und gesellschaftlichen problemen führt. Deshalb ab dafür. Lg Sivi | |
User gesperrt
![]() dabei seit 2006 410 Forenbeiträge 3 Tripberichte | ![]() |
Hallo, ich bin im Moment sehr verzweifelt.... Ich habe am Dienstag den Antritt zur halb geschlossenen Psychatrie, freiwilig. Nun dreht sich alles um den Termin weil ich habe Angst, dass, wenn ich drinnen bin, vieles nicht mehr freiwillig abläuft, spätestens wenn die ersten Entzugserscheinungen auftreten. Sprich, dass ich Neuroleptika gegen meinen Willen verabgereicht bekomme. Bei der Anmeldung waren die Ärzte dort schon so kalt und irgendwie böse, denen traue ich alles zu.... Der Plan mit meinen Arzt war eigentlich, dass ich dort unter Aufsicht auf Subutex eingestellt werden soll. Wie lange soll das dauern und wieviel Zwang habe ich zu erwarten, darf ich mitreden? Bitte helft mir, ich bin nahe dran, alles morgen abzusagen.... auf der anderen Seite muss ich weil es mit meinem jetzigen Opioidkonsum so nicht mehr weitergehen kann... | |
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Ist das eine spezielle Suchtstation auf die Du da gehen "möchtest"? Vielleicht sagst Du hier einfach auch mal den Namen der Klinik. Vielleicht sind hier ja Leute, die da bereits waren. Ich blogge zum Thema Drogenpolitik:antonioperi.wordpress.com Antonio Peri auf Facebook:www.facebook.com/antonio.peri.3956 Antonio Peri auf Twitter:twitter.com/PeriAntonio Mein Youtube-Kanal: http://www.youtube.com/channel/UC87uh0MjSFR0gEsONgzObRg | |
Abwesende Träumerin
![]() dabei seit 2010 471 Forenbeiträge 1 Tripberichte 7 Galerie-Bilder | ![]() |
Patientenverfügung ausdrucken, ca. 4 Monate zurückdatieren, das wäre mein Tipp. Eine Patientenverfügung ist am Besten, wenn eine Vertrauensperson (Bevollmächtigter) genannt wird. Such Dir auf die Schnelle jemanden, Freundin/Bruder/Schwester/gutenFreund/etc. Wenn Du wieder aus der Psychiatrie draußen bist, kannst Du die Patientenverfügung widerrufen, indem Du sie einfach vernichtest. (Sowieso kann eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen werden.) Es geht ja jetzt aktuell nur darum, Dich für diesen Psychiatrieaufenthalt zu schützen. Danach kannst Du dann eine sorgfältig angelegte Patientenverfügung erstellen, wenn Du diese hastig erstellte Patientenverfügung nicht mehr möchtest. ---------------------------------------------------------------------------------- meine eigene Patientenverfügung lässt sich so zusammenfassen 1.) Falls ich ins Koma falle, sollen nach 24 Monaten lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden, falls keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Vorzugsweise möchte ich dann durch Verhungern sterben (aber nicht durch Verdursten) 2.) Ich lehne psychiatrische Zwangsmaßnahmen ab. Am wichtigsten ist es mir, keine Zwangsbehandlung zu erhalten. 1. Priorität: keine Zwangsmedikation oder sonstige Zwangsbehandlung 2. Priorität: keine Fesselung („Fixierung”) 3. Priorität: kein Einsperren oder sonstiger Entzug von Freiheiten und Rechten Mit dieser Patientenverfügung schütze ich mein Grundrecht auf Freiheit, freie Persönlichkeitsentfaltung und körperliche Unversehrtheit. ---------------------------------------------------------------------------------- vollständiger Text meiner Patientenverfügung Patientenverfügung von [A.B.], geboren TT.MM.JJJJ in G./BundesrepublikDeutschland, [Adresse, Telefonnummer] In Kenntnis der rechtlichen Folgen und im Bewusstsein der Tragweite meiner Entscheidung habe ich mich dazu entschlossen, meine persönlichen Verhältnisse eigenständig für den Fall zu regeln, dass ich meine Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Einschränkung meiner körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und/oder mein Selbstbestimmungsrecht in persönlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten von mir selbst nicht mehr rechtswirksam ausgeübt werden kann. Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte erteile ich hiermit [Person 1, geboren am.... in ....., Adresse, Telefonnummer] und [Person 2, geboren am .... in ....., Adresse, Telefonnummer] die Vollmacht, mich in allen medizinischen Angelegenheiten zu vertreten. Sie bleibt in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. 1. Meine Werte und Wünsche, mein Lebensbild Ich erwarte von meinen Bevollmächtigten, dass sie sich bei allen ihren Entscheidungen an meinen Verfügungen und Werten orientieren. Sie sollen sich weder vom eigenen Willen noch von dem, was medizinisch-technisch machbar ist leiten lassen. Da ich die Unterbringung in einer Psychiatrie für eine schwere Freiheitsberaubung und jede psychiatrische Zwangsbehandlung für Folter, schwere Körperverletzung und Misshandlung erachte, möchte ich gemäß § 1901 a BGB hiermit eine Vorausverfügung errichten, um mich vor Folter, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Misshandlung zu schützen. Am wichtigsten ist es mir, keine Zwangsbehandlung zu erhalten. 2. Situationen, in denen diese Verfügung gelten soll Die folgende Verfügung soll für diese Fälle gelten: - für den Fall eines Psychiatrieaufenthalts - für den Fall, dass ich auf Grund einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit verloren habe, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen. - für den Fall, dass ich durch Gehirnschädigung oder geistige Verwirrung und der Einschätzung zweier erfahrener Ärzte nach unwiederbringlich die Fähigkeit verloren habe, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen, mit anderen in Kontakt zu treten. - für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder nicht mehr verständlich äußern kann und ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde. - für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder nicht mehr verständlich äußern kann und ich mich im Endstadium einer unheilbaren tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. 3. Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen - Psychiatrische Maßnahmen In den unter 2. beschriebenen Situationen erwarte ich, 1. dass jede Zwangsmedikation unterbleibt. 2. dass jede sonstige Zwangsbehandlung unterbleibt. 3. dass jede Einschränkung meiner persönlichen Freiheit (Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung, Fixierung und ähnliches) unterbleibt. 4. dass die Behandlung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterbleibt. 5. dass eine psychiatrische Behandlung im (Klinik, Adresse der Klinik) verhindert wird. 6. Besuchsrecht für jeden, den ich zu Besuch haben möchte. (Anmerkung: Psychologen und Psychiater kommen manchmal auf komische Ideen, was gut ist für den Patienten, bzw. was nicht, auch da sollte man dran denken. Meine Eltern hatten das Problem, dass nach Meinung der Psychologin meine Mutter meinen Vater nicht besuchen sollte.) - Lebenserhaltende Maßnahmen In den unter 2. beschriebenen Situationen erwarte ich, 1. dass alles medizinisch Notwendige getan wird, um mich am Leben zu erhalten und meine Beschwerden zu lindern. 2. dass nach Ablauf von 24 Monaten lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden, wenn keine Chance auf Heilung mehr besteht. Dabei sollen Maßnahmen gegen das Leiden an Luftnot, Durst oder Schmerzen getroffen werden. 4. Verbindlichkeit Ich erwarte, dass er in dieser Patientenverfügung geäußerte Wille befolgt wird und der von mir Bevollmächtigte für dessen Durchsetzung Sorge trägt. Sollten sich Anweisungen meiner Bevollmächtigten widersprechen, gilt die Anweisung von (Person 1). In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille zu ermitteln; dazu soll diese Verfügung gem. § 1901 a Abs. 2 BGB maßgeblich sein. 5. Unterschrift Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner Entscheidungen in allen Punkten der Verfügung bewusst bin. Mir ist bekannt, dass ich diese Patientenverfügung jederzeit ändern oder formlos widerrufen kann. Bestätigung durch einen Zeugen (fakultativ) _____________________________________________________ verfasst zusammen mit einer Anwältin, die sich in Sachen Psychiatrierecht gut auskennt . . Du kannst den Absatz mit den "lebenserhaltenden Maßnahmen" auch weglassen, es geht ja aktuell nur darum, Dich vor psychiatrischen Zwang zu schützen . . . Hier ist eine Patientenverfügung, die ausschließlich dem Schutz vor psychiatrischen Zwang dient: (von einer Freundin, ich bin die Bevollmächtigte) ---------------------------------------------------------------------- Patientenverfügung von R.C. geb. am TT.MM.JJ in K., [Adresse] [Telefonnummer] In Kenntnis der rechtlichen Folgen und im Bewusstsein der Tragweite meiner Entscheidung habe ich mich dazu entschlossen, meine persönlichen Verhältnisse eigenständig für den Fall zu regeln, dass ich meine Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Einschränkung meiner körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und/oder mein Selbstbestimmungsrecht in persönlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten von mir selbst nicht mehr rechtswirksam ausgeübt werden kann. Ich erteile hiermit [B.V., geb. am TT.MM.JJJJ in A., Adresse, Telefonnummer] die Vollmacht für meine Gesundheitsfürsorge im psychiatrisch-nervenärztlichen Bereich. Die Bevollmächtigung ist an die Erfüllung der in dieser Verfügung genannten Anweisungen gebunden. Die jeweilige Bevollmächtigung ist unmittelbar widerrufen, sollte die vorsorgebevollmächtige Person von den in dieser Patientenverfügung festgelegten Anweisungen abweichen. 1. Meine Werte und Wünsche, mein Lebensbild Ich erwarte von meinen Bevollmächtigten, dass sie sich bei allen ihren Entscheidungen an meinen Verfügungen und Werten orientieren. Sie sollen sich weder vom eigenen Willen noch von dem, was medizinisch-technisch machbar ist leiten lassen. Da ich die Unterbringung in einer Psychiatrie für eine schwere Freiheitsberaubung und jede psychiatrische Zwangsbehandlung für schwere Folter, schwere Körperverletzung und Misshandlung erachte, möchte ich gemäß § 1901 a BGB hiermit eine Vorausverfügung errichten, um mich vor Folter, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Misshandlung zu schützen und mein Grundrecht auf Freiheit, körperliche Unversehrtheit und freie Persönlichkeitsentfaltung zu schützen. Am wichtigsten ist es mir, keine Zwangsbehandlung zu erhalten. 2. Situationen, in denen diese Verfügung gelten soll Die folgende Verfügung und die Vollmacht an B.V. soll für diese Fälle gelten: - für den Fall eines Psychiatrieaufenthalts - für den Fall, dass ich auf Grund einer psychiatrischen oder neurologischen Erkrankung die Fähigkeit verloren habe, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen. - Diese Patientenverfügung und die Erteilung der Vollmacht an B. gilt nicht für den Fall, dass ich im Koma liege. 3. Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher, psychiatrischer, nervenärztlicher und psychotherapeutischer ärztlicher Maßnahmen In den unter 2. beschriebenen Situationen erwarte ich, 1. dass jede Zwangsmedikation unterbleibt. 2. dass jede sonstige Zwangsbehandlung unterbleibt. 3. dass jede Einschränkung meiner persönlichen Freiheit (Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung, Fesselung („Fixierung“) und ähnliches) unterbleibt. 4. dass die Behandlung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterbleibt. 5. Besuchsrecht für jeden, den ich zu Besuch haben möchte. 6. Die Ermöglichung von nichtmedikamentöser Psychotherapie (z.B. Psychologengespräche, die Behandlung auf einer Soteria-Station oder einer ähnlichen Einrichtung, Sport im Freien, Musiktherapie, Ermöglichung von Alleinsein und ruhiger Umgebung) In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille zu ermitteln; dazu soll diese Verfügung gem. § 1901 a Abs. 2 BGB maßgeblich sein. 5. Unterschrift Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner Entscheidungen in allen Punkten der Verfügung bewusst bin. Mir ist bekannt, dass ich diese Patientenverfügung jederzeit ändern oder formlos widerrufen kann. [Unterschrift von meiner Freundin als Verfügende und meine Unterschrift als Bevollmächtigte und Unterschrift einer weiteren Zeugin] Hier ist ein guter Zeitungsartikel zum Thema Patientenverfügung & Psychiatrie: http://www.zeit.de/2010/37/M-Patientenverfuegung/komplettansicht --------------------------------------------------------------------- Manchmal kommen Psychiater auch noch auf die Schnapsidee, eine Betreuung zu beantragen ohne den Betreffenden nach seiner Meinung dazu zu fragen oder sogar gegen seinen Willen. Da hilft dann eine Betreuungsverfügung, wo Du dann wenigstens die Personen festlegst, die Betreuer werden sollen. Wenn diese Person tatsächlich zum Betreuer bestellt werden sollte, könnt Ihr beide nach 1 Jahr die Aufhebung der Betreuung beantragen. Wenn Betreuter und Betreuer zusammen Aufhebung einer Betreuung beantragen, macht das Gericht das und hebt die Betreuung auf. Das hier ist meine Betreuungsverfügung: Betreuungsverfügung Hiermit errichte ich eine Betreuungsverfügung. Unter "Betreuung" und "Betreuer" verstehe ich im folgenden die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB, nicht Hilfen anderer Art, die jederzeit einseitig von mir kündbar oder ablehnbar sind und die ebenfalls oft Betreuung genannt werden. (ambulante Betreuung, etc.) Ich besitze 2 Patientenverfügungen. In allen Fällen und für alle Aufgabenbereiche, die durch die Patientenverfügungen bereits geregelt sind, darf keine Betreuung bestellt werden. Ebenfalls darf nur im Fall von Koma / dem Koma vergleichbarer Zustand oder irreversibler dauerhafter schwerer Demenz ein Betreuer bestellt werden. Im Fall von vorübergehender Verwirrtheit, auch sich wiederholender vorübergehender Verwirrtheit, darf kein Betreuer bestellt werden. Eine Betreuung aufgrund anderer Anlässe, z.B. aufgrund von Fehlern, die ich in meinem Leben mache, sogenannter "psychischer Störung" oder "psychischer Krankheit" oder "seelischer Behinderung", anhaltendem Misserfolg in Ausbildung oder Beruf, exzessivem Gebrauch oder Abhängigkeit von Rauschmitteln, verschwenderischen oder riskanten Umgang mit Vermögen und Geld, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Obdachlosigkeit, Armut, Pflegebedürftigkeit, Gefahr der Verwahrlosung bzw. verwahrlosten Lebensstil, unverständlichem oder merkwürdigem oder provokantem Verhalten, sonstigem riskanten Verhalten, lehne ich ab und betrachte eine aus solchen Gründen errichtete Betreuung als unnötig und als ungerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und andere Freiheitsrechte. Auch im Fall von Straffälligkeit lehne ich eine Betreuung ab. Sollte ein Betreuer bestellt werden, möchte ich, dass [Person 1, geb. am TT.MM.JJJJ in G.], zu meinem Betreuer bestellt wird. Sollte das nicht möglich sein, möchte ich, dass [Person 2, geb. am TT.MM.JJJJ in H.] zu meinem Betreuer bestellt wird. Auf der Rückseite dieses Schriftstückes werde ich gegebenenfalls handschriftlich und mit Datum versehen weitere Personen benennen. Auf keinen Fall soll meine Mutter [Name, geb. am TT.MM.JJJJ] zu meiner Betreuerin bestellt werden. Für die beiden Fälle, wo eine Betreuung bestellt werden darf, für den Fall von Koma/komaähnlicher Zustand und für den Fall von Demenz, existieren Patientenverfügungen. Eine Kopie der ersteren ist beim Amtsgericht Darmstadt hinterlegt, die Demenz-Patientenverfügung befindet sich in meinen Unterlagen. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Dabei soll mein subjektives Wohl als mein Wohl angesehen werden. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner Entscheidungen in allen Punkten der Verfügung bewusst bin. [Unterschrift] ----------------------------------------------------------------------- anderes Thema: absagen halte ich für keine schlechte Idee. Geht denn einstellen auf Substitution nicht auch ambulant? wenn man 2mal die Woche zum Substitutionsarzt geht und 2mal die Woche zum Internisten und außerdem nicht alleine wohnt, sollte das doch möglich sein ? Es gibt auf jeden Fall jede Menge Leute die sich ambulant auf Substitution haben einstellen lassen. Meines Wissens muss man in den ersten Monaten einer Substitution sowieso jeden Tag kommen zum Tagesdosis abholen. ---------------------------------------------------------------------------------- P.S: Ich blogge auf facebook zum Thema Psychiatrie Info-Seite zum Thema Patientenverfügung: https://www.facebook.com/pages/Vorlagen-Patientenverf%C3%BCgung/1378357922392876 Zugehöriger account mit blog: https://www.facebook.com/schutzvor.zwang?fref=ts | |
Abwesende Träumerin
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anderes Thema: absagen halte ich für keine schlechte Idee. Geht denn einstellen auf Substitution nicht auch ambulant? wenn man 2mal die Woche zum Substitutionsarzt geht und 2mal die Woche zum Internisten und außerdem nicht alleine wohnt, sollte das doch möglich sein ? Es gibt auf jeden Fall jede Menge Leute die sich ambulant auf Substitution haben einstellen lassen. Meines Wissens muss man in den ersten Monaten einer Substitution sowieso jeden Tag kommen zum Tagesdosis abholen. | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2005 226 Forenbeiträge 4 Galerie-Bilder | ![]() zuletzt geändert: 18.03.14 20:26 durch ChiChi (insgesamt 1 mal geändert) |
Hallo, ich habe mal eine Frage zu Subutex. Wann wird das vom Arzt verschrieben? Muss man dafür akut abhängig von Opiaten sein? Oder kann Subutex auch nach mehrmonatiger Abstinenz von allen Substanzen (insbesondere Opiaten) verschrieben werden, nur damit man die Gefahr abmildern kann, jemals nochmal rückfällig zu werden? Ich bin/war weder abhängig von Opiaten, möchte aber trotzdem verstehen, wie der "amtliche" Ablauf bei sowas aussieht. Im Internet habe ich dazu leider nicht das gefunden, was ich gesucht habe. edit: schrieb:
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Durchführung der Substitution:
- verfestigte Opiatabhängigkeit - es besteht neben der Opiatabhängigkeit eine schwere Begleiterkrankung (z. B. Hepatitis C) Quelle: http://www.drogenberatung-wuppertal.de/information.php Meine Frage oben besteht trotzdem noch. Kann es Ausnahmen geben, die nach einer Abstinenz Subutex zulassen? | |
Abwesende Träumerin
![]() dabei seit 2013 213 Forenbeiträge 1 Tripberichte | ![]() |
Subutex wird nur zur Opiatsubstitution verwendet, d.h. man bekommt es nur verschrieben, wenn man tatsächlich abhängig IST. Wenn man einmal abhängig WAR, dann bekommt man es nicht prophylaktisch um einen Rückfall zu verhindern, denn Subutex selbst würde dann den Rückfall verursachen :D das Zeugs macht ja selbst süchtig wie nur was ;) So weit ich weiß, ist der Wirkstoff von Subutex (Buprenorphin) auch nicht wirklich für die Schmerztherapie geeignet. Also zumindest habe ich gelesen, dass es nicht so effektiv ist, wie andere Opiate. Womit das genau zusammenhängt, weiß ich nicht genau... Eventuell weil Buprenorphin nur ein Teilantagonist ist? Wie gesagt, keine Ahnung - vielleicht weiß jemand anders mehr dazu?! Ich hoffe, ich konnte deine Frage beantworten! Lieben Gruß Whenever I'm down I call on you my friend A helping hand you lend In my time of need | |
Abwesende Träumerin
![]() dabei seit 2011 110 Forenbeiträge | ![]() |
Hey, generell wird Bupre schon zur Schmerztherapie verschrieben. Bei chronischen Schmerzen oft auch als Pflaster. Ich würde sagen es kommt immer auf die Art der Schmerzen und die Dauer an und natürlich auf den Patienten, welches Medikament gewählt wird. Zweites Anwendungsgebiet ist wie bereits erwähnt die Substitution. Grüße Dea [Die_Unkrot] 23:18: dich sollte man im grinder fein machen und mit lösungsmitteln waschen ... da hat man einen lebensvorrat aller wichtigen substanzklassen | |
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ChiChi schrieb:
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu Subutex. Wann wird das vom Arzt verschrieben? Muss man dafür akut abhängig von Opiaten sein? Oder wird Subutex auch nach mehrmonatiger Abstinenz von allen Substanzen (insbesondere Opiaten) verschrieben, nur damit man die Gefahr abmildern kann, jemals nochmal rückfällig zu werden? Ich bin/war weder abhängig von Opiaten, möchte aber trotzdem verstehen, wie der "amtliche" Ablauf bei sowas aussieht. Im Internet habe ich dazu leider nicht das gefunden, was ich gesucht habe. Kann die Frage net wirklich beantworten aber wollte jetzt nur mal einwerfen, dass Subutex ein heftiges Brett ist wenn man das nicht gewöhnt ist. Glaube kaum, dass das nach mehrmonatiger Abstinenz verschrieben wird. Habe mal auf der Arbeit von einem ne Subutex Tablette als line spendiert bekommen. Da ich schon ein paar mal davor Tilidin genommen hatte, dachte ich, ich wäre dafür gewappnet ... Diese eine Tablette hat mich für ca. 30 Stunden auf die Bretter geschickt. Musste nur mit dem kleinen Finger zucken und mir kam die Kotze hoch ...Lausch dem Gesang von Farben und der Poesie von Pflanzen, schau wie die Schallwellen tanzen... Am Horizont ist Licht ich habs gesehen doch nur wer die Fackel in sich trägt kann auch durch das Dunkel gehen... | |
Ex-Träumer
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Spiralengeko schrieb:
Subutex wird nur zur Opiatsubstitution verwendet, d.h. man bekommt es nur verschrieben, wenn man tatsächlich abhängig IST. Wenn man einmal abhängig WAR, dann bekommt man es nicht prophylaktisch um einen Rückfall zu verhindern, denn Subutex selbst würde dann den Rückfall verursachen :D das Zeugs macht ja selbst süchtig wie nur was ;)
Theoretisch stimmt das schon, wenn man schon körperlich clean ist, ist es um einiges unwahrscheinlicher substituiert zu werden. Normalerweise sind dann Therapien die erste Wahl der Behandlung. Aber das ganze ist Risiko/Nutzen abhängig. Wenn man den Eindruck vermittelt, man setzt sich in den nächsten Tagen den nächsten Schuss, wird man auch substituiert wenn man clean ist. Ich war ich glaube 6 Wochen clean und wurde in die Substitution aufgenommen. | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2005 226 Forenbeiträge 4 Galerie-Bilder | ![]() |
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten! Nach 6 Monaten Abstinenz ist es doch aber recht unwahrscheinlich, dass man dem Arzt plötzlich so einen intensiven Suchtdruck vermitteln kann, dass dieser sich dazu bewegt Subutex zu verschreiben? | |
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