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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 22.03.14 18:44
Ja, ich war am Dienstag bei der Jugendgerichtshilfe.

Scheinbar ist der bloße Bezug von Kratom u. oder der Besitz strafbar, jedenfalls sieht die Staatsanwaltschaft von einer Anzeige ab.

Es wird daher auch kein Gerichtsverfahren geben, wenn ich mich bereit erkläre:

1. dass das Kratom (ca. 90g im Wert von ca. 40€) vernichtet werden

2. zur Jugend- und Drogenhilfe zu gehen (sehr wahrscheinlich einmalig)

Ich habe mich dazu entschlossen, diesen Weg zu gehen, da er der unproblematischste ist.

In meinem Führungszeugnis wird von der Geschichte nichts zu sehen sein, auch nicht im erweiterten.

In den Akten der Staatsanwaltschaft und der Polizei wird mein Name auftauchen, aber nach einigen Jahren gelöscht werden.

Nachteil: Wenn ich jetzt nocheinmal Kratom im Netz bestelle und erwischt werde, wird garantiert ein Gerichtsverfahren eröffnet.

Btw.: die Mitarbeiterin war echt ne süße und total nett, hat mir einfach fragen zu meinem bisherigen Leben usw. gestellt und meinen Zukunftsplänen, auf das Vergehn selbst ist sie kaum eingegangen, hat mich aber gefragt, wozu ich das kratom benutzen wollte (angeblich aber nur in eigenem interesse).

Hab ihr dann freundlich gesagt, dass ich hierzu keine Angaben machen wolle und sie sich einfach selbst im netz informieren sollte^^

Gegen den Händler, wo ich bestellt habe, wird übrigens im Zuge der Ermittlungen gegen mich auch ermittelt, dieser macht sehr groß werbung hier.

Greeez
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 22.03.14 19:05
Heisenberg schrieb:
Ja, ich war am Dienstag bei der Jugendgerichtshilfe.

Scheinbar ist der bloße Bezug von Kratom u. oder der Besitz strafbar


Unglaublich!

Welche gesetzliche Grundlage soll es da denn geben? Es fällt doch unters AMG...der erwerb kann garnicht strafbar sein (es ist ja auch nicht verschreibungspflichtig). Nur der Verkauf von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist dann strafbar.

Also alles ganz schwammig und das wussten die auch. Denn wenn es tatsächlich strafbar ist, muss es doch zu einer Anzeige kommen...sonst wäre es doch reine willkür.
 
Traumländer

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  Geschrieben: 22.03.14 20:05
"Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist strafbar nach AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1, StPO § 354a. Dies wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu der frei verfügbaren Chemikalie γ-Butyrolacton (GBL) bestätigt, welche nach dem AMG als Arzneimittel eingestuft wird, sobald sie für den Konsum bzw. Gebrauch an Mensch oder Tier bestimmt ist."

http://de.wikipedia.org/wiki/Kratombaum

Wir können die dir denn einfach unterstellen, dass du das Kratom konsumieren möchtest? Kratom kann man alleine schon zur Deko verwenden, für Fotographien, Malerein oder was weiß ich. Klar, jeder hier wird Kratom idR. konsumieren, das selbe kann man aber auch auf andere Dinge anwenden.

Die haben kein Beweis, dass du vorhattest das Kratom zu konsumieren und damit können sie dir absolut nichts.

"Hab ihr dann freundlich gesagt, dass ich hierzu keine Angaben machen wolle und sie sich einfach selbst im netz informieren sollte^^"

Damit hast du indirekt "gestanden". Ich hätte einfach gesagt, dass ich es für ein Kunstprojekt benötige und damit hat sich das. Selbst wenn das vor Gericht gehen würde, müssten schon eindeutige Beweise vorliegen, dass du es konsumieren möchtest und/oder wolltest.
The most beautiful dream is the dream of a promising tomorrow
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 22.03.14 23:36
Zitat:
In den Akten der Staatsanwaltschaft und der Polizei wird mein Name auftauchen, aber nach einigen Jahren gelöscht werden.

Allein das wäre ein Punkt, den ich nicht so einfach hinnehmen würde.
Sie haben keine Grundlage solange du nicht zugibst, dass du das Kratom zu Konsumzwecken bezogen hast.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.03.14 01:00
Ich wollte einfach nichts mehr damit am Hut haben und wollte kein Geld ausgeben.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 23.03.14 10:17
Wenn ich in deiner Situation gewesen wäre, hätte ich es wohl auch so akzeptiert um keinen weiteren Ärger zu haben!


Nochmal allgemein: Selbst wenn er den Konsum zugibt, ist das doch trotzdem nicht strafbar und höchstens ein Problem für den Verkäufer.

Ich denke einfach das Problem war, dass sie dein Kratom bei jemand anderes gefunden haben. Daher sind die von Handel ausgegangen, hatten aber nichts in der Hand und konnten, außerd dir etwas Angst zu machen und noch eins reinzudrücken mit der Drogenberatung nichts machen.

Aber es ist ja letztendlich nichts passiert:-)
 
Ex-Träumer

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  Geschrieben: 23.03.14 12:37
Heisenberg schrieb:
Ich wollte einfach nichts mehr damit am Hut haben und wollte kein Geld ausgeben.


Kann ich verstehen. Dennoch: Da die Polizei dich jetzt in der Akte hat werden die dich die nächsten 10 Jahre fi%&(en sobald sie dich irgendwo kontrollieren.
Hätte eher gepokert. Die hätten das Verfahren zu 99% sowieso eingestellt.
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.03.14 13:48
Inwiefern werden sie mich dann "ficken"?

Was meinste könnte z.B. passieren, wenn ich im Rahmen einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle angehalten werde?

Gruß
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 23.03.14 14:18
Naja falls du etwas gesetzeswidriges begehst, z.b unzulässiger Alkoholspiegel, Drogeneinfluss wirst du nicht mehr als Ersttäter sondern als Wiederholungstäter eingestuft. Sprich stärkere Untersuchung deines Falles und härtere Strafen falls sich ihr Verdacht bewahrheiten sollte.
Ihnen ist es egal das du im rechtlichen Sinne keine Straftat, (und somit Ersttäter) mit deiner Kratombestellung begangen hast. Was sie interessiert ist dein Name und der steht nunmal in ihrem Register.
Vorallem beim Führen eines Fahrzeuges solltest du aufpassen, denn da dein Name bekannt ist, könnte dir im Extremfall sogar mutwillige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorgeworfen werden, solltest du nicht nüchtern gefahren sein. (Geld und evtl sogar eine Freiheitsstrafe, von unfällen ganz zu schweigen.)

Lange Rede kurzer Sinn: Die Grünen Männlein werden dich bei zukünftigen Vergehen nicht so einfach laufen lassen. Falls dir dein jetziger Fall kompliziert erschien dann pass lieber auf das sie dich in Zukunft nicht mehr in Verbindung mit anderen Straftaten/Drogenmissbrauch bringen.

Grüße Kubanese
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.03.14 14:34
Es geht ja nicht nur um zukünftige Straftaten. Zum Beispiel wenn du nen Eintrag hast und in eine routinemäßige Ausweiskontrolle gerätst. Einer bleibt bei dir stehen der zweite Lump rennt mit deinem Perso weg und dann geht die Scheiße auch schon los. Der kommt aus der Karre wieder raus guckt seinen Kollegen aussagekräftig an und dann darfst du erstmal deine Sachen auf's Autodach legen und zusehen wie alles penibel zerpflückt wird. Insbesondere wenn du nicht der eher unauffällige Kollege Mitte 30 bist sondern eher Anfang 20 jugendlich und breit. Ich komm öfters mal in so'ne Kontrolle warum auch immer.
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  Geschrieben: 23.03.14 14:49
Mein Freund hatte als Jugendlicher Probleme mit dem Gesetz. Vor ca. 3 Jahren waren wir (also er + Freundin + Kind) mit dem Auto unterwegs, wurden bei ner Routinekontrolle rausgezogen. Und was haben sie ihn gefragt: "Was machen die Drogen?" (vor dem Kind!!!).
Daraufhin wurde das ganze Auto durchsucht, ich bin mit dem Kleinen da ein Stück weggegangen damit er die ganze Misere nicht mitbekommt, dennoch ist er seitdem der Meinung, die Polizei ist nur dazu da, um Drogenuntersuchungen zu machen.
Was ich damit sagen will, mit so nem Eintrag ist man immer, auch Jahre später, unter völlig anderen Umständen, der Gearschte.
 
Ex-Träumer

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  Geschrieben: 23.03.14 17:21
kittster schrieb:
Mein Freund hatte als Jugendlicher Probleme mit dem Gesetz. Vor ca. 3 Jahren waren wir (also er + Freundin + Kind) mit dem Auto unterwegs, wurden bei ner Routinekontrolle rausgezogen. Und was haben sie ihn gefragt: "Was machen die Drogen?" (vor dem Kind!!!).
Daraufhin wurde das ganze Auto durchsucht, ich bin mit dem Kleinen da ein Stück weggegangen damit er die ganze Misere nicht mitbekommt, dennoch ist er seitdem der Meinung, die Polizei ist nur dazu da, um Drogenuntersuchungen zu machen.
Was ich damit sagen will, mit so nem Eintrag ist man immer, auch Jahre später, unter völlig anderen Umständen, der Gearschte.


Definitiv. Und leider löschen die die Daten auch nicht wirklich. Bzw. erst, wenn sie per Gericht dazu gezwungen werden.
Die müssten es theoretisch von alleine, praktisch haben die einen auf ewig in der Akte und bei jeder Routine Kontrolle geht die Scheiße von vorne los.
Auto durchsuchen, Drogentest machen etc... ätzend.


 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.03.14 18:16
Ich hatte früher auch mal so nen Eintrag (für zwei Jahre statt zehn) und die Bullen scheinen den tatsächlich nach Ablauf der Frist gelöscht zu haben, ohne dass ich da nachgefragt hätte. Ich war über die letzten Jahren ab und zu zufällig in Verkehrskontrollen und es gab nie Probleme.
Ich frage mich angesichts dieses Threads, ob ich einfach Glück hatte, ob die Polizei hier vor Ort ausnahmsweise korrekt mit solchen Daten umgeht oder ob sich die Praxis in den letzten zehn Jahren oder so geändert hat.
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Ex-Träumer



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  Geschrieben: 23.03.14 18:43
v0id schrieb:
Es geht ja nicht nur um zukünftige Straftaten. Zum Beispiel wenn du nen Eintrag hast und in eine routinemäßige Ausweiskontrolle gerätst. Einer bleibt bei dir stehen der zweite Lump rennt mit deinem Perso weg und dann geht die Scheiße auch schon los. Der kommt aus der Karre wieder raus guckt seinen Kollegen aussagekräftig an und dann darfst du erstmal deine Sachen auf's Autodach legen und zusehen wie alles penibel zerpflückt wird. Insbesondere wenn du nicht der eher unauffällige Kollege Mitte 30 bist sondern eher Anfang 20 jugendlich und breit. Ich komm öfters mal in so'ne Kontrolle warum auch immer.


Ich bin auch im Zusammenhang mit Gras polizeibekannt und bin seither in 3 Kontrollen gekommen und immer anstandslos durchgekommen ohne Durchsuchung. War aber auch immer nur Beifahrer!
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 24.03.14 11:04
Als Beifahrer sollteste ja wohl eh keine Probleme bekommen, es sei denn der Fahrer ist druff^^

Dann kannste ja auch selbst deinen FS loswerden, weil du ihn vom Fahren hättest abhalten sollen.
 

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