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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 13.12.04 16:23
halli hallo

ich hab mal ne kleine frage, also folgendes szenario:

samstag war bei nem kumpel ne party, ging natürlich auch die eine oder andere tüte rum und der eine oder andere kopf wurde geraucht.
nachts kamen dann die bullen, eigentlich wegen lärmbelästigung, aber als es an der tür schon nach gras gerochen hat sind sie reingekommen (dürfen die das eigentlich so? ich glaube irgendjemand hat sie reingelassen, aber nicht der wohnungseigentümer.)
als die dann im wohnzimmer waren, haben die sich den tisch genauer angeguckt und da vllt noch so 1-2g gefunden, die sie aber niemanden zuordnen können. mich haben sie natürlich auch noch gefilzt, sicher wegen meiner dreads, haben aber nichts gefunden, ausser ne visitenkarte wo nen stück für nen tipp abgerissen war.
die haben dann noch die bongs gesucht, aber ich glaube die wollten die nicht sehen, in der ecke in der die standen, haben die paarmal hingeguckt.
schliesslich haben die vom wohnungseigentümer, noch einem anderen und mir die personalien aufgenommen. stellen nun ne anzeige gegen unbekannt und haben uns als zeugen notiert.
dazu sei noch gesagt dass ich aus dem liberalen schleswig holstein komme.

ich werde von denen doch sicher nichts mehr hören oder? eigentlich weiss ich auch dass bei solch einer geringen menge, die noch nicht einmal einer person zugeordnet werden kann, die strafverfolgung fallen gelassen wird, aber es ist schon ein merkwürdiges gefühl. in dieser hinsicht mein erster kontakt mit freund und helfer.

wäre also nett mal von euch zu hören womit (oder auch womit nicht) ich rechnen kann/muss.


road
 
Abwesender Träumer

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ICQ
  Geschrieben: 13.12.04 16:26
ach....passiert nix... bin ich mir ziemlich sicher...
Mir geht es gut. Ich mag die kleinen Pillen, die sie mir dauernd geben. Warum bin ich an das Bett gefesselt?
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 13.12.04 16:36
würd mich aber auch interessieren ob die einfach so in die wohung rein können.

bei 1-3 gramm werden die denke ich keinen aufstand machen. :)
 
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  Geschrieben: 13.12.04 17:03
und als zeugen , müsst ihr ja aussagen:
keiner weiss von wem es ist, ihr wart ja auch nicht die ganze zeit im zimmer ........und hatte schon ordentlich bier getrunken :shock: :lol:
 
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 13.12.04 17:25
wie wahrscheinlich isses, dass die mich überhaupt nochmal kontaktieren?
wenn das ganze wegen nichtigkeit fallen gelassen wird, dann werd ich doch auch nie als zeuge aussagen müssen? außer die aussage vorort die sie von mir haben, dass ich besoffen bin und keine ahnung hab wem dat gehört
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 13.12.04 17:42
oh nein, du kannst doch die grünen nich einfach in deine wohnung lassen, sowas macht man nich!!! die dürfen nur mit nem durchsuchungsbefehl rein, gibt zwar ausnahmen, aber das wären nur solche wie zb, wenn die jemanden suchen und vermuten, dass er bei dir ist,... ohje... die ham überhaupt kein recht ohne durchsuchungesbefehl in deine wohnung zu kommen. egal was die sagen, wenn die kein papier ham, is es dein gutes recht die nich reinzulassen und das würd ich auch nutzen (gerade wenn ne party am leufen is und ihr da auch noch kifft).
und wenn die nur wegen der mucke kommen, sagste halt du machst sie leiser und dann wünschte ihnen noch ein schönen abend ;) und machst die tür wieder zu. nee, aber mach sowas nie wieder. informier dich ma dadrüber. grade wenn man kifft find ichs wichtig auch rechtliches zu wissen um in entscheidenden momenten richtig! zu handeln.
erwarten wird dich wohl nix weiter, denk cih jedenfalls.
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Das Leben ist eine Krankheit, welche durch Geschlechtsverkehr übertragen wird und immer tödlich endet.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.12.04 17:43
Ich denke mal, du wirdt von der Sache nichts mehr hören, da sie wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Das liegt aber immer im Ermessen des ermittelnden Staatsanwaltes.

Zur Zeugenaussage : Wenn eine Zeugenaussage verlangt wird, sollte diese auch geleistet werden. Dabei ist zu beachten, dass sich niemand selbst belasten muss. Wenn mehrere Zeugen aussagen sollen, ist es im Prinzip verboten, sich abzusprechen (wegen Strafvereitelung als Straftatbestand), aber kaum nachzuweisen. Könnt ja sagen, dass vorher einige unbekannte Leute auf der Party waren, die was dabeihatten oder ähnliches.

Zur Wohnungsdurchsuchung : Ohne Durchsuchungsbefehl kann die Polizei nur bei Gefahr im Verzug und dann auch nur unter erschwerten Bedingungen verlangen in eine Wohnung einzutreten (Art. 13 GG Die Wohnung ist unverletzlich.)

Es lagen durch den Grasgeruch zwar Verdachtsmomente für eine "Straftat" vor, jedoch verlangt Art. 13 GG eine schwere Straftat, so dass der Einlass der Polizei schoin aus diesem Grund verweigert werden kann. Auch hätte hier schon eine kleine Notlüge ausgereicht : Der Geruch kommt von einer Duftlampe. :D

Da die Polizisten wohl kaum das Gegenteil nachweisen können, braucht man sie nicht reinzulassen.
Gedanken sind die Schmerzen der Seele...
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 13.12.04 17:49
zuletzt geändert: 13.12.04 17:52 durch (insgesamt 1 mal geändert)
also weder ich habe sie reingelassen noch der wohnungseigentümer

war halt ne party mit 40 leute und irgendwer ist nichtsahnend an die tür gegangen und hats net gerallt

dass sie nur mit durchsungsbefehl rein dürfen ist schon klar, aber einer der gäste hat aufgemacht und die reingelassen

wollte mit meiner frage andeuten, ob so überhaupt irgendwas als beweis gültig ist, da sie keinen durchsungsbefehl hatten und es nicht der wohnungseigentümer der sie reingelassen hat
 
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  Geschrieben: 13.12.04 17:51

noI4anI schrieb:

Zur Zeugenaussage : Wenn eine Zeugenaussage verlangt wird, sollte diese auch geleistet werden. Dabei ist zu beachten, dass sich niemand selbst belasten muss. Wenn mehrere Zeugen aussagen sollen, ist es im Prinzip verboten, sich abzusprechen (wegen Strafvereitelung als Straftatbestand), aber kaum nachzuweisen. Könnt ja sagen, dass vorher einige unbekannte Leute auf der Party waren, die was dabeihatten oder ähnliches.



ne zeugenaussage muss man auch nich unbedingt immer machen. wenn man zu dem fall ne vorladung kriegt, würd ich auf keinen fall hingehen, weils sinnlos is. du musst da angaben zum abend und allen anderen sachen machen und wenn du einma anfängst, musst du die wahrheit erzählen und ALLES andere auch. was bringst? nichts, ausser einen selbst in schwierigkeiten. also einfach sein lassen! die ham drogen aus der wohnung, könnse niemanden zuordnen- also auch nich den besitz nachweisen, schon gar nich handel o. ä.
wenn man die chance hat sich nich in gefahr zu bringen oder sich noch mehr reinzureiten, sollte man da suach nutzen.
und wegen dem absprechen.... sowas is manchma echt hilfreich, aber nur bei schwereren fällen und dann müssen die aussagen auch 100% identisch sein.
aber das is in dem fall nicht nötig.
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  Geschrieben: 13.12.04 17:52

roadrunn0r schrieb:
also weder ich habe sie reingelassen noch der wohnungseigentümer

war halt ne party mit 40 leute und irgendwer ist nichtsahnend an die tür gegangen und hats net gerallt



sowas is aber echt blödheit, sorry :roll:

ich verschieb das ma!
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  Geschrieben: 13.12.04 18:38

Patti schrieb:


Auch gefährlich...ich will ja keine Paranoia schüren, aber wenn man eine Zeugenaussage nicht leistet, wenn man vorgeladen ist, kann es einem passieren, dass die Polizei sich diese Person mal genauer "vorknüpft" und einen danach auf dem Kieker hat (besonders in ländlichen Gegenden, wo jeder jeden kennt). Zeugnisverweigerungsrechte stehen nur den nächsten Angehörigen, bestimmten Berufsgruppen und natürlich dem Angeklagten zu.
Ich denke daher, eine gut abgesprochene Zeugenaussage dürfte den Vorwurf besser entkräften als Schweigen. Damit lenkt man nur den Verdacht auf sich.

Ich denke aber nicht, dass es in dem geschilderten Fall so weit kommen wird. 8)


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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 13.12.04 18:45
das denk ich eben auch, auch wenns patti vllt nicht glaub aber bisserl weiss ich schon was von meinen rechten.
ich hab einfach trotzdem nur nen scheiss gefühl. dsa waren höchstens 2g die sie gefunden haben, die sie niemandem zuordnen können, zum glück war einer so geistesgegenwärtig dass er alles weed was rumlag schnell inne tasche gesteckt hat, als er die bullen an der tür gehört hat und dann in aller seelenruhe auf klo gegangen ist und das in den badezimmer schrank gepackt hat :P hätte auch ganz anders ausgehen können, insg. waren so ca 50g inner bude, waage und tütchen.
naja die jungs haben sich sicher nen schönen nachtdienst mit den 2g gemacht :P

wollte einfach nur sätze hören wie "mir wurden mal 5g abgenommen und hab nie wieder was von denen gehört oder so"

und ich komm auch nicht ausm ländlichen raum sondern aus kiel (schleswig holstein für die weizen trinker)

und jetzt rauch ich erstmal den rest weg, den sie bei mir nicht gefunden haben :P
 
Abwesender Träumer



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137 Forenbeiträge

  Geschrieben: 13.12.04 20:42

roadrunn0r schrieb:


wollte einfach nur sätze hören wie "mir wurden mal 5g abgenommen und hab nie wieder was von denen gehört oder so"




OK, mir wurden am holländischen Zoll (vom BGS) mal 4 Gramm abgenommen. Wurde eine Anzeige gemacht, aber dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt (NRW).Ist wohl schon ein paar Jahre her, aber meines Wissens ist die Praxis seit Jahren unverändert.

Mach dir also nicht zuviel Sorgen.
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 14.12.04 12:56
wichtig ist doch sicher auch, dass sie das gefundene zeug niemandem zuordnen können oder? und wegen 1-2g wird die staatsanwaltschaft sicher nicht ermitteln...
 
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ICQ
  Geschrieben: 14.12.04 21:34
Moin

Also Hausdurchsuchungen dürfen nicht mehr nach 9 Uhr abends durchgeführt werden. Ich weiss nicht wie das ist wenn irgendwer die reinlässt. Allerdings fragen die dich eigentlich am Anfang ob du der EIgentümer bist. Ein bisschen seltsam von dem der sie reingelassen hat. Ich wäre ja übelst angepisst.... :D


Also zu der Zeugenausage würde ich mal sagen, das es schwer ist bei vielen Leuten eine üereinstimmende Zeugenaussage hinzukriegen. Vorallem wenn da auch Leute dabei sind die einfach mal die Bullen herzlich zur Party einladen.
Also wenn du nicht der Wonungseigentümer bist würd ich die Aussage verweigern.
 

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