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Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 25.06.08 09:49

midhir schrieb:
Ich sag dir mal wie es in den meisten Fällen aussieht:

die Untersuchung welche Pflanze es ist, ist enorm teuer und deshalb macht keine KTA auf der welt sowas.
in der anklageschrift wird warscheinlich dann sowas stehen wie "btmg-pflanzenmaterial" und du wirst
solange von denen beackert, dass du irgendwelche sozialstunden machst, bevor es überhaupt
zu einer richtigen verhandlung kommt,



das wage ich mal zu bezweifeln. die StA wird das gefundene material bestimmt analysieren lassen, sofern sie es als BTM-pflanzenmaterial verdächtigen. da spielen kosten keine rolle.
"Wetter kann man wegdruffen"

(sagte einst ein guter Freund auf einem Mainfloor irgendwo auf diesem Planeten beim Schlammtanzen)
Abwesender Träumer

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ICQ
  Geschrieben: 25.06.08 11:18
dann wäre es vielleicht doch klüger, gleich zuzugeben, was das für ne pflanze ist, anstatt nachher noch die kosten für die erfolgreiche ermittlung der genauen pflanze mit ihrem namen bezahlen zu dürfen? außer man hat vielleicht ne rechtsschutzversicherung, zahlt die sowas auch?
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.06.08 11:38
Soviel ich weiß zahlt eine Rechtsschutzversicherung nur wenn man selber jemanden verklagt....oder irre ich mich da? Und ich glaube nicht das die in so einem Fall überhaupt was bezahlt!
Erst wenn wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit alles zu tun...
Ex-Träumer
  Geschrieben: 25.06.08 12:12
ja lol rechtsschutzversicherung im strafrecht wär ja dolle ;P
die hilft dir bei sowas natürlich nich
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 25.06.08 13:14
natürlich zahlt die rechtsschutzversicherung auch, wenn man der angeklagte ist!

mit niedrigen einkommen (student etc) kann man sich auch ohne rechtschutzversicherung einen anwalt bezahlen lassen.
to heroes, professionals, to those who protected the world from nuclear disaster. in honour of the 20-th anniversary of shelter object construction.
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ICQ
  Geschrieben: 25.06.08 13:22
naja, im nachhinein nützt einem das leider gar nix. die versicherung muss 6 monate vor einem vorfall bestehen, ansonsten gilt sie iwie nicht. wollte das auch mal in nemrechtsstreit machen, aber die 6 monate hatte ich da natürlich nich...:(
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Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 25.06.08 15:07

Smile schrieb:
natürlich zahlt die rechtsschutzversicherung auch, wenn man der angeklagte ist!

mit niedrigen einkommen (student etc) kann man sich auch ohne rechtschutzversicherung einen anwalt bezahlen lassen.



dies gilt glaube ich nur bei straftaten (und vielleicht auch vergehen mit verhandlung/verurteilung), aber nicht wenn das verfahren eingestellt wurde - dann bleibt man egal wie wenig vermögend man ist auf den anwaltskosten sitzen.
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  Geschrieben: 25.06.08 19:59
Eine normale Rechtsschutzversicherung zahlt bei Strafrecht nicht. Es sei denn, man hat das speziell mit im Tarif und bezahlt dafür.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 26.06.08 01:05
silent123 schrieb:
dann wäre es vielleicht doch klüger, gleich zuzugeben, was das für ne pflanze ist, anstatt nachher noch die kosten für die erfolgreiche ermittlung der genauen pflanze mit ihrem namen bezahlen zu dürfen? außer man hat vielleicht ne rechtsschutzversicherung, zahlt die sowas auch?


Rechtschutzversicherung fällt aus Jungs, hab ich nich, I am an Addict, gott verdammich, wasn los? wink Natürlich hab ich denen nich gleich auf die Nase gebunden, das des ne illegale Substanz is.... Aber ich fürchte Relaxed hat recht, ich lebe nunmal in Bayern und hatte schon mal n BtMG Verstoss, die Penner testen den Scheiss garantiert... Aber weiss den keiner wie die Strafe bemessen wird bei ca. 4 Gramm Blättern und n halben Extrakt? Is des wie bei Weed, wird der Wirkstoffgehalt genommen oder wat???

Muss n bisschen Spammen: SCHLANNNNNNNNNNDDDDDDDDDD! headbanging
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 26.06.08 20:34
tztztz wir eh fallengelassen. ach was? Bayern??? Na dann nicht unter einem jahr freiheitsstrafe...
 
Abwesender Träumer

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ICQ
  Geschrieben: 27.06.08 11:30
RogerSparks schrieb:
silent123 schrieb:
dann wäre es vielleicht doch klüger, gleich zuzugeben, was das für ne pflanze ist, anstatt nachher noch die kosten für die erfolgreiche ermittlung der genauen pflanze mit ihrem namen bezahlen zu dürfen? außer man hat vielleicht ne rechtsschutzversicherung, zahlt die sowas auch?


Rechtschutzversicherung fällt aus Jungs, hab ich nich, I am an Addict, gott verdammich, wasn los? Bild: https://www.land-der-traeume.de/bilder/symbole/wink.gif
Muss n bisschen Spammen: SCHLANNNNNNNNNNDDDDDDDDDD! headbanging


Bitte keine Kommerz EM-Parolen des geht so aufn sack alle nur noch schland un was weis ich des is Kindergarten.

Wir reden hier über was anderes.

Danke !
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 27.06.08 12:16
zuletzt geändert: 27.06.08 12:18 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 1 mal geändert)
garnele schrieb:
RogerSparks schrieb:
silent123 schrieb:
dann wäre es vielleicht doch klüger, gleich zuzugeben, was das für ne pflanze ist, anstatt nachher noch die kosten für die erfolgreiche ermittlung der genauen pflanze mit ihrem namen bezahlen zu dürfen? außer man hat vielleicht ne rechtsschutzversicherung, zahlt die sowas auch?


Rechtschutzversicherung fällt aus Jungs, hab ich nich, I am an Addict, gott verdammich, wasn los? Bild: https://www.land-der-traeume.de/bilder/symbole/wink.gif
Muss n bisschen Spammen: SCHLANNNNNNNNNNDDDDDDDDDD! headbanging


Bitte keine Kommerz EM-Parolen des geht so aufn sack alle nur noch schland un was weis ich des is Kindergarten.

Wir reden hier über was anderes.

Danke !



Ach, komm schon, des war direkt nachm Spiel, da war ich dicht und besoffen, n bisschen Spass sollte doch noch erlaubt sein?! Fussballhasser sollten einfach wegschauen... Immerhin hab ich kein 3 Stündiges Hupkonzert intoniert wink

Aber hast ja recht, back to topic:

Bayern, 1 Jahr Freiheitsstrafe? Hmmm, wahrscheinlich auch noch Isolationszelle. doh Nee, mal im Ernst, wie wird denn der Besitz von Salvia bestraft?
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 24.04.15 13:58
Huhu.
Da ich die sufu benutzt hab und ehrlich gesagt zu faul bin ALLE Themen durchzulesen Schreib ich meine Frage einfach hier, da der Titel am ehesten einer allgemeinen Haus Durchsuchung gleicht.

In meinemerweiterten Bekanntenkreis sind unsere Freunde des öfteren mit Hunden eingelaufen.
Daher habe ich natürlich Paranoia.
Da ich nicht immer wenn ich was chillen will Bis ins Feld laufen will hab ich natürlich mein eigbdf daheim.

Wir haben ein Haus mit 3 Wohnungen, 2 davon sind vermietet, in der 3. Wohnen Wir.
Das Haus und das Grundstück gehört uns und jeder hat auch vermietete Kellerräume.

Wenn unsere Freunde vor der Tür stehen mit einer Anordnung, dürfen Sie dann

- nur mein Zimmer,
- unsere Wohnung und unsere Kellerräume,
- das ganze Grundstück ohne die vermieteten Kellerräume,
- oder das ganze Grundstück, wenn der Hund sie dorthin führen würde,

Durchsuchen?


Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

LG 94
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 24.04.15 14:03
Es wird im Durchsuchungsbefehl stehen, welche Räume durchsucht werden dürfen. Du darfst die Polizisten jedoch nicht daran hindern andere Räume zu durchsuchen und dort evtl. gefundenes Beweismaterial darf idR. verwertet werden.

Dieser Vortrag ist zu empfehlen.
He complained: "Tony left me with a pile of Hendrix LPs and some dope."

Touching from a Distance
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 24.04.15 16:58
@ Vierundneunzig94:

In der Regel steht im Durchsuchungsbefehl soetwas wie "alle Räume, zu denen der Verdächtige Zugang hat und öffentlich zugängliche Bereiche".
Damit wären beispielsweise dein Zimmer und die Küche eurer Wohnung zu durchsuchen, das Schlafzimmer deiner Eltern und die zwei vermieteten Wohnungen aber nicht.

Bei Funden in öffentlich zugänglichen Bereichen, wie z.B. dem Garten, ist die Zuordnung des Funds natürlich schwierig und wenn man sich da nicht verplappert kann man mit etwas Glück das Schlimmste abwenden.
Trotzdem findet eine Hausdurchsuchung in der Regel aufgrund des Verdachts gegenüber einer bestimmten Person statt, weshalb Funde erstmal dem Verdächtigen zugeschrieben werden, auch wenn das rechtlich dünnes Eis ist.
Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass der exakte Fundort im Protokoll vermerkt wird, damit man später den Besitz anfechten kann.
Allerdings sollte man bedenken, dass durch das Abstreiten des Besitzes auch andere Personen ins Visier der Ermittlungen geraten, die wissen sollten, wie sie sich in diesem Fall zu verhalten haben.
Ich bin keine Signatur. Ich putz' hier nur!

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