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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 09.06.15 16:31
zuletzt geändert: 09.06.15 19:20 durch The Specialist (insgesamt 2 mal geändert)
Hi,
Meine Freundin wurde letztes Wochenende mit einem Shuttlebus auf dem Weg zu einem Festival vom Zoll abgefangen. Dabei wurden alle Taschen kontrolliert und sie hatte 47 heineken xtcs + 1g MDMA + 0,8g Cannabis dabei... Sie hat angegeben dass das alles für den eigenkonsum sei ... Die Polizei hat nun ein Strafverfahren eingeleitet. Welche Strafe wird auf sie zukommen ? Sie hat zuvor schon einmal ihren Führerschein verloren, aber diesen vor 4 Monaten wieder bekommen. Außerdem wohnt sie bei ihren Eltern und hat eine Ausbildung als anlagenführerin begonnen und ist im 1. Lehrjahr falls das von Bedeutung ist .. Wär gut wenn ihr ne Ahnung habt was auf sie zukommt mache mir echt Sorgen :/
 
Kommentar von The Specialist (Traumland-Faktotum), Zeit: 09.06.2015 19:19

titel verschönert
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 09.06.15 17:21
Moin moin,
ich will ja nicht mutmaßen aber wenn sie ihren führerschein schon mal durch drogen verloren hat ist es alles andere als günstig nach wiedererhalt erneut mit dermaßen viel stoff erwischt zu werden... vermutlich wird da wieder eeeiniges auf sie zukommen
bei 47 xtc von eigenbedarf auszugehen ist extrem gutgläubig aber auch fahrlässig O.o
wer soviel an einem festival wochenende schluckt dürfte seines lebens nimmer froh werden
dennoch vermute ich stark dass man ihr dafür handel vorwerfen wird
sucht euch auf jeden fall nen anwalt!
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.06.15 17:48
47 Teile werden unsere "Freunde" und "Helfer" (Orwell lässt grüßen) niemals als Eigenbedarf durchgehen lassen, da wird ihr auf jeden Fall Handel unterstellt werden, und das kann dann absolut gar nicht lustig enden ...
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 09.06.15 18:10
Bei 47 Teilen wird die Welt nicht untergehen, so viel ist das auch nicht. Auf jeden Fall sofort einen Anwalt suchen und keine weiteren Angaben gegenüber der Bullerei machen. Die Aussage das Ganze sei Eigengebrauch ist schon eine Aussage zu viel! In solchen Situationen immer die Aussage verweigern. Warum? Eine Aussage hat für einen keine Vorteile, sondern kann nur Nachteile haben. Wenn man eine Aussage machen will, dann spricht man das mit seinem Anwalt ab. Ob man in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, gerade jemanden umgenietet hat oder eben mit 47 Teilen erwischt wird, man macht in keinem Fall Aussagen bei der Polizei. Ein guter Anwalt wäre z.B. vielleicht noch in der Lage gewesen glaubhaft zu machen, dass es garnicht ihre Tasche oder sonstwas war.

Welches Bundesland war es denn? Sucht für sie einen Anwalt, der sich auf das BTMG spezialisiert hat. Den werdet ihr auf jeden Fall brauchen und der wird in einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch auch mehr verraten können als wir das jetzt hier können.

Viel Glück
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.06.15 18:27
So siehts aus. Die Aussage 'ist Eigenbedarf' bedeutet nun mal automatisch auch 'ja, das ist alles meins'. Sie hat den Besitz also breits zugegeben, auch wenn die Aussage ansonsten völlig unglaubwürdig ist.
You know what a miracle is. Another world's intrusion into this one.
Where revolutions break out spontaneously and leaderless, and the soul's talent for consensus allows the masses to work together without effort, automatic as the body itself.
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  Geschrieben: 09.06.15 19:10
Die Eigenbedarfsaussage ist, wie bereits erwähnt, ein erster Fehler gewesen. Deswegen auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und versuchen den Schaden möglichst weit zu begrenzen.

Man kann nur sehr schwer eine Prognose geben was auf euch zukommt ohne die genauen Umstände zu kennen. Wurde deine Freundin denn auf Drogenkonsum getestet?

Meine persönliche Einschätzung ist, dass der FS erstmal für lange Zeit weg ist und zusätzlich werden noch einige Arbeitsstunden kommen. Ein guter Anwalt kann in der Situation prinzipiell auch nur versuchen, dasss Strafmaß möglichst gering zu halten. Eine wichtige Rolle spielt dabei die vor der Polizei gemachte Aussage, wieviel Wirkstoff in den gefundenen Drogen letztendlich enthalten ist sowie die Vorgeschichte deiner Freundin und ihre derzeitige Lebenssituation, dass sie eine Ausbildung macht ist z.B. von Vorteil.

Eine gute Mögliichkeit die Strafe gering zu halten, ist wenn deine Freundin freiwillig eine Drogentherapie macht. Sieht vor Gericht immer sehr gut aus und erhöht zusätzlich die Chance, dass vor Gericht mildernde Umstände geltend gemacht werden können.

Fazit: Erstmal einen Anwalt nehmen und, dann mit ihm zusammen eine Strategie entwickeln. Viel Glück dabei
It's better to burn out than to fade away

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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 09.06.15 19:13
Ok das war in Hamburg also noch Niedersachsen. Wird sie wieder ihren Führerschein verlieren? Sie ist ja extra mit dem Bus gefahren um das zu vermeiden... Sie hatte das mdma in einer bauchtasche, das cannabis in einem Rucksack und die xtcs in einem Koffer. Sie meint die Aussage wegen Eigenbedarf wurde wahrscheinlich nicht aufgenommen weil sie das zu einem 3. Polizisten der nicht bei der Untersuchung beteiligt war gesagt hat. Die anderen 2 Polizisten waren gerade in einem van dabei um ein schreiben auszufüllen. Meint ihr es wäre besser wenn sie sagt dass sie das alles für 30€ Ca. 15 min vor der Busfahrt von einem fremden gekauft hat, der später dann sogar auch mitgefahren ist im Bus?
Danke schonmal für die Hilfe ,
Mit freundlichen Grüßen
Tim
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.06.15 19:24
zuletzt geändert: 09.06.15 19:38 durch Mr House (insgesamt 1 mal geändert)
Zitat:
Wird sie wieder ihren Führerschein verlieren?

Sie ist zwar nicht selbst gefahren, aber das sollte keine Rolle spielen. Die Polizei wird den Vorfall trotzdem an die Führercheinstelle weiterleiten.
Der Schein wird ihr wohl für längere Zeit entzogen werden, da sie ja bereits schon einmal Probleme wegen Drogen mit dem Fs hatte.
Um eine Mpu wird sie auch nicht herumkommen.

Zitat:
Meint ihr es wäre besser wenn sie sagt dass sie das alles für 30€ Ca. 15 min vor der Busfahrt von einem fremden gekauft hat,


Nein, die Aussage auf jeden Fall verweigern. Durch weitere Aussagen wird die Situation nicht besser.
Alles was sie sagt, wird gegen sie verwendet, schweigen ist in diesen Fall gold.
Am besten sucht sie sich sofort einen Anwalt der Erfahrung mit Btmg Fällen hat, der weiß dann auch was zu tun ist.
Schließlich erhältst du hier nur einen Rat von Laien.

Was die Strafe angeht, kann ich natürlich auch nur spekulieren, aber 47 Teile gehen definitv nicht als eigenbedarf durch,
da wird ihr unterstellt werden, das sie damit handeln wollte. Genaueres kann dann der Anwalt sagen. Sie sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Also:
- Anwalt mit btmg Erfahrung besorgen
- keine weiteren Aussagen tätigen

Gruß
House
Dr. House: "Good Thing I Brought My Axe-Cane "



Abwesende Träumerin

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  Geschrieben: 09.06.15 20:24
Also das Wichtigste wurde ja schon mehrmals gesagt: auf jeden Fall einen guten Anwalt aufsuchen und mit ihm auch die weitere Vorgehensweise besprechen. Er wird auch einschätzen können welches Strafmaß zu erwarten ist.

Aber ganz ernsthaft, mit der Polizei NICHT kooperieren! Die verdrehen einem sowieso jede Aussage und das nicht zum Positiven.

Grüße!

Now nothing seems as strange as when the leaves begin to change,
Or how we thought those days would never end.
Sometimes I hear that song, and I start to sing along..
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.06.15 20:34
Jetzt auch noch den Erwerb zuzugeben, wäre wohl aus ziemlich offensichtlichen Gründen nicht gerade schlau.
Kein Wort mit der Polizei reden. Alles über den Anwalt. Wie gesagt, bei 47 Teilen (auch noch auf dem Weg zu einem Festival, also noch super Motiv für Handel) geht das dann schon deutlich anders vonstatten als bei ein oder zwei Gramm Gras (was ja aber auch noch dabei war). Deine Freundin hatte umgerechnet gut 12g MDMA dabei!
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.06.15 21:51
zuletzt geändert: 09.06.15 22:03 durch Poppy (insgesamt 1 mal geändert)
@Timmyboy

Hallo,

es wäre von Bedeutung wie alt deine Freundin ist. Sie wird nämlich entweder als Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) bestraft oder als Erwachsener. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob die Heranwachsende von ihrem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einer Jugendlichen gleichzustellen war oder ob sie jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat. In der Praxis wird nämlich sehr häufig auch bei Heranwachsenden noch das Jugendstrafrecht angewendet. Dies gilt besonders bei schweren Straftaten. Die Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Wie die Situation in Niedersachsen ist kann ich leider nicht mit Gewissheit beantworten. Schwere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden eher als erwachsenentypische Straftat angesehen. Glücklicherweise liegt sie bei ~10g MDMA noch 20g unter der ''nicht geringen Menge''. Für den Umgang mit einer nicht geringen Menge würde sie gemäß § 29a BtMG eine Strafdrohung von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe erhalten! Das Gesetz spricht von nicht geringer Menge (Verbrechen) und der geringen Menge. Eine “normale Menge” kennt das Gesetz nicht. Für das Gewicht zwischen den beiden Begriffen erfolgt daher keine besondere Strafmilderung, aber auch keine besondere Strafschärfung. Bei der Menge wird ihr selbstverständlich Handel mit BTM unterstellt, dass sie auch noch auf dem Weg zu einem Festival war macht leider jede Hoffnung zunichte, dass von einem Strafverfahren wegen Handel abgesehen wird. Du hast hier schon einge gute Tipps erhalten, dass sie schon etwas ausgesagt hat ist natürlich ärgerlich, ab nun sollte wirklich alles über einen Anwalt laufen. Ich wünsche deiner Freundin, dass sie eine nicht allzu hohe Strafe erhält.

Beste Grüße
Poppy
Freiheit macht uns zu Sklaven unserer Wünsche und Ängste. Gleichheit ließ uns glauben, man würde uns etwas schenken.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.06.15 00:24
Timmyboy schrieb:
Ok das war in Hamburg also noch Niedersachsen.


War das zufälligerweise auf dem Weg zur Psycedelic Circus?

Ich wurde letztes Jahr auf dem Weg zur Indian Spirit vom Zoll kontrolliert. Ich bin da so wie ihr von Hamburg aus mit dem Shuttlebus zum Festival gefahren.






Mir nach, ich folge!
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 10.06.15 06:32
Hm ok sie meinte dass sie viel mehr Angst davor hat ihren Führerschein erneut zu verlieren als vor der Strafe.. Weil die mpu hatte sie damals Ca 3500€ gekostet und war ein Riesen Stress wegen Arbeit und alles drum und dran .. Jetzt in der Ausbildung ist das schon ein Haufen Geld wenn man nur 500€ im Monat verdient und sich selbst noch gleichzeitig mit Nahrungsmitteln versorgen muss .. Sie ist übrigens 20 Jahre alt. Und ja es war auf dem Weg zum psychedelic Circus ;)
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2012
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  Geschrieben: 10.06.15 08:30
zuletzt geändert: 10.06.15 09:19 durch Sash11245 (insgesamt 1 mal geändert)
Guten Morgen, ich kenne das Problem auch, das meiste ist ja schon gesagt, eine Strafe wird durch einen GUTEN Anwalt nicht sehr schlimm ausfallen, wahrscheinlich Sozistunden Plus Geldstrafe,da Sie ja erst 20 ist.

Aber und das ist der Knackpunt der Lappen ist erstmal 100% weg, Sie sollte ab sofort nichts mehr konsumieren,die FS Behörde wird Sie zur Überprüfung der Fahreigenschaft Testenlassen,(Blut und Urintest).kostet Privatbezahlt ca 180 Euro. pro Test (ich mußte 3 machen).Wenn der Anwalt gut ist kann er nach den Negativen Test verhandeln das Sie den Schein wiederbekommt ohne MPU,das aber auch nur mit Glück. So ist es mir ergangen und da ging es um Opiate bzw.Morphin.

Viel Glück euch beiden und sucht nen guten Anwalt.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 10.06.15 11:58
Ziemlich verfahren der Karren, würde ich sagen. Der FS ist weg und für die Ausbildung als Anlagenführerin (verantwortungsvoller Job) ist es auch nicht gerade gut, wenn die Firma was mitbekommt ...
Wenn der FS schon einmal eingezogen wurde, wird's dauern, bis sie ihn wieder bekommt, das sollte ihr klar sein.
Ändern kann ich nichts, aber ich möchte doch darauf hinweisen, daß es gut ist, sich VORHER Gedanken zu machen, wenn man irgendetwas bei sich hat. Erstens sollte man das Zeug nicht irgendwo verstreut mitnehmen. Immer alles beisammen, so kann man es eventuell entsorgen, bevor's gefunden wird. Findet man etwas, wird weitergesucht ... Auch wenn's nach übertriebener Vorsicht aussieht, die Unterhose ist nach wie vor ein recht guter Platz, wo nicht standardmäßig gesucht wird bei solchen Straßenkontrollen.
Sich eine gute Verteidigungsstrategie für den Fall der Fälle zurechtzulegen, kann auch nicht schaden, wenn man nicht geeicht ist und einem in entsprechenden Situationen ad hoc etwas Gutes einfällt.
Mit 17 hat man mir 750g Opium nachgewiesen (das Zeug war schon weg). Ich habe mich dumm gestellt und gemeint, der böse Dealer (in Istanbul), bei dem ich eigentlich Haschisch kaufen wollte, hat gemeint, Opium sei eh fast das Selbe. Dafür durfte ich mir alles mögliche wie Dummkopf, Du hättest für das Opium viel, viel mehr bekommen können, als Du bekommen hast etc anhören, aber vor Gericht kam ein Schuldspruch OHNE Strafausmaß heraus. Ohne Anwalt !
Was ich damit sagen will ist, daß ein junges Mädel schon ausnützen kann, daß sie als unerfahren gilt. Und wenn sie clever ist, erzählt sie was von dem ach so süßen Typen, der sie um den Finger gewickelt hat und ihr das Zeug zur Aufbewahrung gab. Wo ist er denn, er war doch gerade noch da ! Natürlich ist es wichtig, sehr wichtig bei einer Aussage zu bleiben und sich nicht in die Irre führen zu lassen, sich nicht in Widersprüche zu verwickeln. Sonst ist nämlich der Bonus der Jugend, der Unerfahrenheit beim Teufel und aus dem armen Mädchen wird ein ausgefuchstes Luder ...
Darum meinte ich, daß eine gute Strategie, zuvor zurechtgelegt, sehr hilfreich sein kann, wenn's kracht.
Der Betroffenen hilft das nichts mehr, aber vielleicht jemand sonst, der das liest. Ich bin ein erfahrener Schmuggler, hatte viel, viel mehr "Kontakte" mit dem Zoll, der Polizei als mir lieb war und auch bei mir lief nicht immer alles wunschgemäß. Aber viele haarige Situationen konnte ich zumindest mildern, wenn nicht gar abwenden. Durch Vorsicht und durch beinhart durchgezogene Strategien.
Wenn man etwas bei sich hat, ist es müßig zu sagen, keine Ahnung, wo das herkommt. Da macht man sich lächerlich und das bedeutet in solchen Fällen zumeist, daß man mehr Nachteile hat, also höhere Strafe etc. Mit nachvollziehbaren Ausreden kann man dem Schaden aber ganz gut geringer halten.
Der Königsweg ist halt der, sich nicht erwischen zu lassen. Und da kann man viel machen, indem man sich zuvor Gedanken macht - vernünftige, nicht paranoide Gedanken - was zu erwarte ist, wie man einer Entdeckung entgeht. Umsetzen muß man es natürlich auch, klar.
Zueltzt noch: Wer sichtbar nervös wird bei Kontrollen sollte es besser überhaupt bleiben lassen, etwas mitzunehmen. Gerade bei so Festen gibt's immer genug. Kostet halt ein paar Euro mehr, aber, um den konkreten Fall als Beispiel herzunehmen, ich glaube, die Betroffene hätte liebend gerne ein paar Euro mehr bezahlt und sich die anstehenden Probleme damit erspart !
LG road
 

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