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AutorBeitrag
Abwesende Träumerin

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  Geschrieben: 21.05.13 19:41
Hast Du denn inzwischen schon einen Preis? Wäre evtl auch interessiert...
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 21.05.13 20:18
Also bei mir wars so, dass ich (in NRW) einem Speicheltest zugestimmt habe der auf THC und Amphe angeschlagen hat.
THc hatte ich einige std (4std) vorher noch geraucht, amphe hinbgegen seit 2 wochen nicht mehr konsumiert.

Intressant war dabei, dass die Bullen mich gefragt haben ob ich in letzter Zeut Taurin konsumiert hätte, denn die schnelltests würden dann wohl bei Amphe anschlagen.
taurin ist in jedem Ednergy drink drin und soweit ich weiß auch in Cliub Mate und grünem Tee.
das ist immer ganz gut zu wissen ;)
Da die Bullen mich auch nicht als Speed konsumenten einschätzen wars dann mit nem Pupillentest der Amntsärztin später getan...

Und ums hier nochmal festzuhalten, Zu einem Schnelltest kann man nicht gezwungen werden. Man muss nicht zustimmen.
Um einen Bluttest durchzuführen benöt igt die Polizei einen begründeten Verdacht. Und der wird nicht durch rote Augen o.ä. geschaffen, sondern erst durch die schnelltests!

Nur ein Bluttest ist in deutschland als Beweis zugelassen. Alles andere sind nur indikatoren.
Da eine Blutentnahme eine leichte Körperverletzung darstellt kann das - theoretisch - nicht einfach so gemacht werden.

Wenn ihr als Schnelltest verweigert müssen sich die Bullen eine richterlicher Anordnung holen.
Je nach Situation und so weiter muss man sich das dann überlegen.

In meinem Fall war es so, dass bei meinem Beifahrer ca. 0,2g gras gefunden wurde und meine beiden anderen Mitfahrer auch zugegeben haben, dass sie kiffern. Hätten die Bullen also in meinem Fall einem Richter gesagt: 4 junge erwachsene mit Kiste bier im auto, einer mit 0,2gr gras und alle Mitfahrer kiffer, wir würden gern den Fahrer überprüfen...
naja kann man sich denken was dabei rauskommt. Deswegen habe ich aus Zeit und Kostengründen dem Schnelltest zugestimmt.

Aber wenn bei euch kein gras gefunden wird und es auch keinen stichhaltigen ansatz gibt warum ihr jetzt bekifft seid, dann sollte man alles erstmal verweigern.

Denn so einen richter anrufen und auf den Wisch warten, das dauert eben auch ma schnell wieder 1-2 std und darauf haben die Bullen nicht immer bock.


Gruß
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.06.13 14:09
"Optimale Unterstützung im Einsatz
•Die Nachweisgrenze der Wirksubstanz
Δ9-THC im Speichel ist 10 ng/ml." - http://www.securetec.net/de/drogentest/drogentest-speichel/

"Speichel: Im Speichel wird vor allem THC nachgewiesen, dass sich beim Rauchen von Cannabis in der Mundhöhle abgelagert hat. Die Mundhöhle ist beim Rauchen hohen THC-Konzentrationen ausgesetzt. Es gelangt nur wenig THC vom Blut in den Speichel. Auch Stoffwechselprodukte sind nur in geringer Konzentration nachweisbar. Wird THC gegessen, ohne dass die Mundhöhle der Droge stark ausgesetzt ist, beispielsweise bei der Aufnahme von THC-Kapseln oder mittels eines schlecht gekauten Kekses, so sind die THC-Konzentrationen im Speichel so gering, dass es im Allgemeinen nicht nachgewiesen werden kann. In einer Studie war THC nach dem Rauchen einer Cannabiszigarette bei verschiedenen Personen zwischen einer und 24 Stunden lang nachweisbar. Die Screeningtests für Speichel sind allerdings so ungenau, dass THC nicht selten gar nicht im Speichel nachgewiesen werden kann." - http://hanf-aktivisten.de/?page_id=626

Ich bin schon öfters von Polizisten penetriert worden, sogar gestern erst -.- Diesmal habe ich aufgrund, dass ich noch einen Mitfahrer hatte und ne ganze Weil sauber bin, die Schnelltests mitgemacht - alle negativ. Zuvor habe ich es 2 mal geschafft einen Schnelltest zu verweigern, weil ich jeweils eine Woche und 20 h zuvor geraucht hatte. Beim dritten mal haben sie mich mitgenommen weil's da bloß 12 Stunden waren und ich noch dazu auf Alk und müde war. War denen zu verleiert, jedoch kein aktiver THC-Wert gefunden worden.

Meine Frage ist jetzt, ob wenn vor allem die verwendeten Speicheltests so ungenau sind, man nicht einfach einen nach ca 11-12 h nach Konsum machen sollte, damit man Ruhe vor diesen Plagegeistern hat?

Und noch etwas anderes eher Off-Topic: Kann ich was dagegen machen, dass ich ständig, aufgrund eines fallengelassenen btmg-verstoßes, der wegen Abhörung aufgestellt wurde, zu schnellstests gebeten werde? dieser verstoß dürfte ja nach 2 jahren verjähren, oder? was steht denn in meiner kartei, wenn jetzt die letzte blutabnahme inaktiv war? steht da wieder 2 jahre was drin? die sind nämlich soooo nervig!


 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.06.14 00:46
Wie lange ist speed und kokain mit so einem drugwipe eigentlich nachweisbar? Spielt die konsumierte menge eine rolle? ...wie schauts mit der taurin-ausrede aus? Sorry fuer die knappen fragen... ;-)
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 06.06.14 15:07
@cytochrom

Pauschal lässt sich das nicht sagen da es verschiedene Arten dieses Tests gibt (für Oberflächen, für Speichel, etc.), ausserdem gibt es noch verschiedene Ausführungen. Ich vermute das ist von Test zu Test unterschiedlich und die Polizei wird die je nach Bundesland unterschiedlich einsetzen.

Ich lehne mich aber mal weit aus dem Fenster und behaupte dass es wenn es aus Blut und Urin raus ist (nach max. 4 Tagen) vermutlich auch aus dem Schweiß raus ist. Regelmäßiges Duschen ist dann halt Voraussetzung ;)

Ich hab auch schon aus mehreren Quellen gehört, dass schon Koffein oder Mohnkuchen reicht für einen positiven Test.
In der Regel wird aber so ein Test ja gemacht um einen Erstverdacht zu haben der einen Bluttest rechtfertigt. Wenn sie dich verdächtigen und dazu gebracht haben den Wischtest zu machen werden sie sicher auch einen Bluttest machen wollen. Warum sollte man mit einen rechtlich nicht verwertbaren positiven Test zufrieden geben?
Das mit dem Taurin kannst du sicher anmerken, ich glaube aber dass es in 90% aller Fälle als Ausrede abgetan wird und du zum Bluttest gebracht wirst.

Den Test würde ich aber sowieso generell verweigern. Da haste das Recht dazu und aufgrund der hohen Fehlerquote ist das für die Polizei vielleicht auch nachvollziehbar ohne sofort darauf zu schließen dass du was zu verbergen hast. Schließlich brauchst ja nur einem Cannabis-Konsumenten die Hand zu schütteln und schon wäre der Test positiv.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.06.14 18:10
Danke hansolo!

Es geht um verkehrskontrollen in der region (bin auf nem festival). Fahre am montag abend und moechte am samstag speed und koks konsumieren...habe da was von 12-24 h im urin gelesen..? Darf ich bei ner verkehrskontrolle auch verweigern? Oder nehmen sie mich dann gleich mit? Was sagt man am besten wenn die rummeckern wg verweigern?

Es geht um diese schweisstests...

Sorry dass ich nicht so viel vorab recherchieren konnte...hab aufm handy kaum traffic und hier gehts drunter und drueber... ;-)
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 06.06.14 19:46
cytochrom schrieb:
[...]12-24 h im urin [...]

Die Nachweiszeiten der Substanzen kannst du hier im Ldt nachlesen, aber 12-24 im Urin kommt so nicht hin, höchstens beim Bluttest.

Aber gerichtsverwertbar ist eh nur der Bluttest und aus dem Blut könnte es in der Zeit raus sein. Mir wäre das Risiko aber zu hoch...

cytochrom schrieb:
Darf ich bei ner verkehrskontrolle auch verweigern? Oder nehmen sie mich dann gleich mit?

Klar, kannst du (besonders) da verweigern. Verweigere alle Tests (Wischtests, Urin, Lampe in die Augen etc.), wenn sie Blut nehmen wollen verweigere auch das. Dann müssen sie einen Beschluss vom Staatsanwalt oder Richter holen, erst dann dürfen sie Blut nehmen.
Das geht aber dann recht schnell, da bei Straßenkontrollen um Festivals meistens direkt ein Arzt anwesend ist.

cytochrom schrieb:
Was sagt man am besten wenn die rummeckern wg verweigern?

Sag es ist dein Recht es zu verweigern, das sollte völlig reichen als Begründung.

Oft geben die Polizisten klein bei wenn jemand seine Rechte kennt und die Tests verweigert, solange die Person nüchtern aussieht.

Übrigens wenn sie dich anhalten und nach dem Führerschein fragen solltest du übrigens behaupten du hättest ihn vergessen. Kostet zwar ein kleines Bußgeld, allerdings können sie dir den Führerschein dann nicht sofort einziehen.
Dazu gibt's ne Diskussion hier im Forum, kannst dir ja später durchlesen.

Hoffe das reicht als Info und viel Spaß noch.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.06.14 13:53
Danke HansOlo für deine Informationen! Ich glaube es ist echt gut sich mal über sowas zu Informieren - dann steht man in so einer Situation nicht nervös da und reagiert falsch bzw zu seinem Nachteil...

Festival (WGT) war super und ohne Probleme! :-)
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 02.07.15 18:50
Beitrag von Little1978 aus Drogentests außer- & innerhalb d. Straßenverkehrs hierher verschoben und dort gelöscht, da er hier besser passt.
Erklärung: Dieser Thread ist eher zur Diskussion der verschiedenen Tests selbst (Hardware) gedacht, während der verlinkte Thread sich eher um die Ausführung und Methodik dreht.

Little1978 schrieb:
Hallo zusammen,

Ich habe mal eine spezielle Frage zum Testsystem "Drugwipe 5 S". Über Google ließ sich schnell herausfinden, dass sich dabei der Speichel eines Probanden auf bestimmte Substanzen testet.

Meine Frage nun: dieser Test wurde bei mir zu Hause bei einer Hausdurchsuchung genutzt, um Anhaftungen an einem Zip Tütchen zu identifizieren. Ist dies überhaupt erlaubt, geht jedenfalls sehr klar an der Bedienungsanleitung vorbei? Dafür gibt's doch die entsprechenden Versionen F oder A.

Kennt sich da wer rechtlich aus?

Danke, Little rolleyes

Ich bin keine Signatur. Ich putz' hier nur!

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