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AutorBeitrag
Traumland-Faktotum



dabei seit 2009
4.462 Forenbeiträge

  Geschrieben: 07.10.14 23:00
Hallo xoroxx,

den identischen Beitrag hast du ja HIER schon vor einer Stunde gepostet und bis jetzt sieben Antworten von Usern erhalten. Auf modereratorischen Rat hin hast du dann hier nochmal gepostet.

Allerings wäre es gut, wenn du das in Zukunft (falls siwas nochmal vorkommen sollte) erwähnst und verlinkst, damit sich User nicht umsonst die Mühe geben und dir antworten, weil sie nicht wissen, dass die Thematik im anderen Thread schon behandelt wurde.

Lieben Dank,
katha :)
alles ne Sache der Wahrnehmung
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.10.14 21:04
Spaced schrieb:
Hallo!

Kann mir jemand sagen, was auf mich zukäme, wenn ein Brief/Paket mit RC Benzos (Etizolam, Pyrazolam und Diclazepam) vom Zoll abgefangen werden würde?

Seit gestern Morgen steht bei der Sendeverfolgung, dass die Sendung "im Zielland eingetroffen" ist. Ich weiß zwar, dass das jetzt eigentlich noch kein Grund zur Panik ist, aber ich bin trotzdem ziemlich nervös und denke, dass sich zwischen gestern Morgen und heute auf der Sendeverfolgung irgendetwas tun hätte müssen.
Die Sendung kommt übrigens aus UK, also innerhalb der EU. Aber macht das wirklich so einen großen Unterschied?

Danke schonmal im Vorraus.

MfG,
Spaced


Kommt zwar etwas spät, aber um allgemein zu informieren, poste ich es dennoch. Wenn du z.B. von der Royal Mail eine Sendung mit Tracking erwartest, und diese die Sendung anschließend z.B. an GLS übergibt, lässt sich auf deren Homepage wiederum mit der gleichen Tracking Nummer das Paket auch hierzulande weiterverfolgen.
Wenn man per Tracking bestellt, dürfte man immer informiert werden, wo bzw. mit welcher Sendungsnummer man die Sendung jeweils weiterverfolgen kann.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 16.10.14 19:15
Nabend,

ein Freund von mir würde interessehalber gerne wissen, was schlimmstenfalls passieren kann,
wenn er sich geringe Mengen Ethylphenidat, sowie Diclazepam aus der UK bestellen würde und diese vom Zoll abgefangen werden.
Ich vermute nicht all zu viel, da beide nicht im BTMG gelistet sind und dies durch neuste Beschlüsse auch nicht unter das AMG fallen würde,
oder irre ich mich da? Bitte verbessert mich! Ich bin nicht auf dem laufendem.
Danke.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 16.10.14 19:21
Ethylphenidat ist in Anlage II des BtmG.
He complained: "Tony left me with a pile of Hendrix LPs and some dope."

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Ex-Träumer
  Geschrieben: 16.10.14 23:51
zuletzt geändert: 17.10.14 12:02 durch katha (insgesamt 1 mal geändert)
Lustig schrieb:
Ethylphenidat ist in Anlage II des BtmG.



Danke sehr. Und das Diclazepam dann wohl nicht, richtig? Gibt es den legale- und brauchbare alternativen zum Ethylphenidat?
Sorry for offtopic redface
 
Kommentar von katha (Traumland-Faktotum), Zeit: 17.10.2014 12:02

sowas bitte nicht hier besprechen, das ist etwas zu offtopic. Schau dich im RC-Bereich mal um und frag ggf. im EPH-Thread.

Lieben Dank :)
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 17.10.14 15:57
tekknozid360 schrieb:
Lustig schrieb:
Ethylphenidat ist in Anlage II des BtmG.



Danke sehr. Und das Diclazepam dann wohl nicht, richtig? Gibt es den legale- und brauchbare alternativen zum Ethylphenidat?
Sorry for offtopic redface


Alles klar, habe ich mir schon gedacht und mich deshalb auch im voraus entschuldigt..........
meine frage bezüglich diclazepam wurde trotzdem noch nicht beantwortet.
und das hier liefert jetzt auch keine klare antwort. Wobei ich es jetzt als ein: 'es ist legal' aufgenommen hätte?!
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2013
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  Geschrieben: 17.10.14 16:28
Es ist schlicht und ergreifend so, dass Schmuggel Hinweise hier nicht gern gesehen werden. Den Verweis zum BtmG habe ich nur gemacht um den größten Schaden zu vermeiden.
He complained: "Tony left me with a pile of Hendrix LPs and some dope."

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Traumland-Faktotum



dabei seit 2009
4.462 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.10.14 16:28
Ob Diclazepam legal ist? "Legal" ist natürlich immer Auslegungssache, im BtmG steht es noch nicht. Einsehen kannst du das in den drei Anlagen des BtmG:

Anlage 1: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i_59.html
Anlage 2: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_ii_60.html
Anlage 3: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_iii_61.html

Dort einfach nach "Diclazepam" suchen.

Bisher wurde dann einfach auf das AMG zurückgegriffen und Handel unterstellt, wenn etwas abgefangen wurde, dies wird in Zukunft wohl aber nicht mehr möglich sein, da der Europäische Gerichtshof diese Vorgehensweise gekippt hat, siehe dazu auch diesen Thread:

Europ. Gerichtshof: Legal Highs sind keine Arzneimittel (Einstufung als "bedenkliche Arzneimittel" ungültig)

Allerdings ist dies kein Freifahrtschein, denn das Urteil muss nicht heißen, dass sich die Richter auch sofort daran halten.
alles ne Sache der Wahrnehmung
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184 Forenbeiträge

  Geschrieben: 31.07.15 14:02
Hab mal eine rein hypothetische Frage zu dem Thema. Angenommen eine beliebige Person X bestellt eine geringe Menge einer Substanz, welche im BtmG aufgeführt ist, auf meine Adresse unter meinem Namen.

Der Brief wird jetzt am Zoll Stichprobenartig geöffnet und die illegale Substanz entdeckt. Was passiert? Hat die Polizei das Recht auf eine Hausdurchsuchung? Kann ich irgendwie beweißen, dass ich die Bestellung nicht getätigt habe? Wäre ja sonst problemlos möglich, eine Person in große Schwierigkeiten zu bringen...

Würde mich freuen, wenn sich jemand mit der Materie ein bisschen auskennt und mir eine Antwort darauf geben kann :)

Lg
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2015
206 Forenbeiträge
1 Tripberichte

  Geschrieben: 31.07.15 14:25
Hypno schrieb:
Der Brief wird jetzt am Zoll Stichprobenartig geöffnet und die illegale Substanz entdeckt. Was passiert? Hat die Polizei das Recht auf eine Hausdurchsuchung?


Ja, die Polizei/Zoll wird recht einfach einen Beschluss zur HD bekommen. Bei größeren Mengen wird man dir Handel unterstellen, bei kleineren Mengen reicht auch schon der Vorwurf der Einfuhr von Btm. Ob tatsächlich eine HD stattfindet bzw. überhaupt ein Beschluss beantragt wird, ist stark vom Bundesland abhängig. Und nicht nur dem Bundesland, wo du wohnst, sondern auch von dem, von wo aus ermittelt wird.

Hypno schrieb:
Kann ich irgendwie beweißen, dass ich die Bestellung nicht getätigt habe? Wäre ja sonst problemlos möglich, eine Person in große Schwierigkeiten zu bringen...


Es ist sofort ein Anwalt einzuschalten. Der kann das klären. Der Betroffene höchstwahrscheinlich nicht.


Insgesamt gibts noch mehr Kleinigkeiten zu beachten. Aber ich möchte hier auch keine Anleitung zum "Wie bringe ich andere in Schwierigkeiten" schreiben.

Ich hoffe, das hilft vorerst.

Ob das oben Geschriebene so stimmt, bin ich mir auch nicht sicher.
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
25 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.08.15 23:41
Ich habe auch mal eine Frage:

Ich habe mir RCs aus den Niederlanden bestellt. Beide Substanzen (5-MAPB und a-PVT) fallen in Deutschland nicht unters BtmG.

1. Wie hoch ist die Chance, dass der Umschlag,in dem das Zeug geliefert wird,beim Zoll landet?
2. Falls es beim Zoll landet, bekomme ich dann Probleme?Es gab ja 2014 dieses EuGH-Urteil,nach dem RCs nicht,wie bis dahin üblich, einfach pauschal als Medikamente deklariert werden dürfen. Somit ist die Kriminalisierung von Verkäufern und Käufern auf Basis des AMG nicht mehr so ohne weiteres möglich. Aber wie sieht denn die aktuelle Rechtspraxis aus?Gibt's da aktuelle Erfahrungen? Meine Sorge ist, dass die mir dann im Zweifelsfall einfach trotzdem einen Strafbefehl wegen AMG zukommen lassen, nach dem Motto: "Du kannst ja Einspruch erheben,aber den Prozess kannste dir erst recht nicht leisten,also zahl lieber gleich".

Ich wohne übrigens im tiefschwarzen Freistaat Sachsen, die sind hier,glaube ich, nicht besonders liberal, was Rauschmittel angeht.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2017
1 Forenbeiträge

  Geschrieben: 20.02.17 21:04
Hallo,

ich habe vor zwei Wochen aus Kanada 1g 5-Meo-Mipt bestellt und heute Post vom Zoll erhalten bzw. von der Stelle der Post für Gefahrengut oder sowas. Dort steht drin, dass auf Weisung des Zolls meine Ware angehalten wurde, da ein Anfangsverdacht für die Einfuhr eines Gefahrenstoffs besteht. Ich soll denen nun Sicherheitsdatenblätter zu dem Stoff schicken, damit der Zoll über die Einfuhrfähigkeit entscheiden kann. Dort steht auch explizit drin, dass es sich um 5-Meo-Mipt handelt.

5-Meo-Mipt ist ja nicht vom BtmG erfasst und sollte laut des Urteils über das AMG auch nicht darunter fallen. Was könnten die mir nun vorwerfen? Sich dort zu melden wäre sicherlich nicht sinnvoll, oder? Es steht auch drin, dass die Sendung bis zum 17.5 aufbewahrt wird. Könnte mich sogar eine HD erwarten? 1g sollte ja nun nicht wirklich eine erhebliche Menge sein.

Momentan würde ich mich einfach nicht melden und hoffen, dass da nichts mehr kommt und die das Zeug einfach vernichten. Zur Vorsicht werde ich hier natürlich erstmal aufräumen. Hat jemand schonmal so einen Brief wegen Gefahrgut bekommen? Sowas hab ich im Internet bisher noch nicht gelesen, wenn Leute Post vom Zoll bekommen haben.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 21.02.17 10:32
Asterion schrieb:
... da ein Anfangsverdacht für die Einfuhr eines Gefahrenstoffs besteht.


Das dürfte die neue Masche sein. Sind BtM bzw AMG nicht anwendbar, weil die Substanz weder dem einen, noch dem anderen Gesetz entspricht, sagt man, es könnte sich um einen potentiellen Gefahrenstoff handeln.
Das ist so wie die Geschichte mit dem FS. Kann man einem Gelegenheitskiffer keine Straftat nachweisen, nimmt man ihm den Führerschein weg.
Das ist wie im Kindergarten. Wenn du mir nicht die Schaufel gibst, zerstöre ich deine Sandburg ...
Sorgen würde ich mir keine machen. Im Gegenteil, ich würde versuchen, ein Datenblatt für die Substanz zu finden und ihnen dieses vor den Latz knallen. Wahrscheinlich bekommst Du Deine Ware dann sogar, Asterion. Denn wenn die Typen etwas hassen, dann ist es Arbeit ! Und sich weiter damit zu beschäftigen, das würde uU in Arbeit ausarten.
Du kannst da sehr fest auftreten, Du bist im Recht.
Ich habe bei der StA mal beantragt, mir einen schönen Berg, mehrere Kilo Gras zurückzugeben. Dabei habe ich einfach Trump gespielt und behauptet, es sei Industriehanf. Bekommen hab' ich das Zeug nicht mehr, aber geärgert hat's die Herrschaften gewaltig. Sie konnten mir das Gegenteil nicht beweisen, weil sie die Pflanzen gleich auf den Müll geworfen hatten oder - ich vermute es - irgendeiner der Bullen hat es sich unter den Nagel gerissen ...
Ich habe auf einer Gerichtsverhandlung bestanden, auch wieder ein Ärgernis für die Obrigkeit. Geendet hat's mit einem juristischen Winkelzug seitens des Richters - um sich Arbeit zu ersparen. Er hat auch klar gesagt, daß er Wichtigeres zu tun hat, als sich um etwas Gras zu kümmern. Mir war's egal, die Sache ist vom Tisch, ohne Spuren zu hinterlassen. Am Ende dann kam der Tipp von ihm, ja vom Richter und in der Verhandlung: Wegrauchen, bevor die Polizei kommt !
Nur nicht nachgeben, sonst ist man immer der Depp !
Es ist leider eine Tatsache: Gib einem Niemand nur so viel Macht, wie unter einen Fingernagel paßt. Er wird sich aufspielen, als wäre er der mächtigste Mann der Welt. Gibt man ihm Contra, wird er wieder klein und kleiner, meidet die Konfrontation mit Dir.
Nur so kann man sich schützen. Immer vorausgesetzt, es liegt nichts wirklich Strafbares vor bzw es ist nicht definitiv und wasserdicht nachweisbar.
LG road
 
User gesperrt

dabei seit 2014
184 Forenbeiträge

  Geschrieben: 28.05.17 20:07
Habe mal kurz eine Frage, wie hoch ist das Strafmaß beim Einfuhr einer in DE Illegalen Substanz bei einer Menge die unter der "Nicht geringen Menge" liegt?


 
Abwesender Träumer



dabei seit 2013
2.227 Forenbeiträge
2 Tripberichte

  Geschrieben: 28.05.17 20:15
Das ist abhängig von der jeweiligen Substanz. Durch kurzes Googlen kommt man leicht auf die Antwort. Meistens steht es auf Seiten von verschiedenen Anwälten.
He complained: "Tony left me with a pile of Hendrix LPs and some dope."

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