LdT-Forum

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Abwesender Träumer



dabei seit 2013
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  Geschrieben: 19.08.15 19:44
Was empfiehlt sich als einstiegs Dosis bei Tetrazepam und wie stark wirkt es? Hab, was Arzneimittel betrifft, bisher nur Erfahrungen mit Opis sammeln können und bin mir daher der Dosis betreffend etwas unsicher.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 20.08.15 08:53
auf benzos reagiert jeder sehr verschieden.
manchen reicht schon 25mg, anderen eher 100mg.

du hast keinerlei erfahrung mit benzos oder zopiclon?
dann würde ich erst mal 50mg empfehlen.

wenn du die benzo-wirkung schon irgendwie "einordnen" kannst, kannst du auch mit 100mg nicht viel verkehrt machen.

bis auf die suchtgefahr sind benzos ziemlich ungefährlich, womit ich die wirkstoffe aber keinesfalls verharmlosen will.

lg
jegliche kommentare, die ich schreibe sind frei erfunden und dienen einzig und allein der unterhaltung ;-)
Abwesender Träumer



dabei seit 2013
17 Forenbeiträge

  Geschrieben: 20.08.15 18:10
Danke für die Antwort. Habe keine Erfahrungen mit Benzos, kann die Wirkungen aber denke ich ganz gut einordnen und bin auch sonst nicht ganz unerfahren. Denke ich werde mit 100mg anfangen :)
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 24.08.15 04:15
@ allgoodthings:

No! Es gibt die Tranxilium Tabs als genau solche “Brotleibe“, darin sind, glaube ich, 50 Milligramm, also obacht! Die Tavor und Librium Tabs sind auch solche Brotleibe, - Bromazepam jedoch nur als Lexotanil und Bromazanil von Hexal, aber nicht die zahlreichen Broma Generika.

@ Incredere: Ich wusste nix davon, dass die Entscheidung noch mal neu verhandelt werden soll über Tetra, ich dachte, dies wäre endgültig.

@ Tetra-Konsument: von Tetrazepam Ratiopharm z.b. nimmt man zwischen 50 - 200 Milligramm innerhalb 24 h, also 50 Milligramm als Einzeldosis.

Liebe Grüße sagt Punkrocker!
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 24.08.15 16:15
zuletzt geändert: 24.08.15 16:26 durch LometraT (insgesamt 1 mal geändert)
Gibt es die Tetras wieder`???

Brotleibe ;)

Tranxillium mit 50mg (sind aber nur 10St drin)
Oxazepam mit 50mg
Tetras gab es mit 100mg und 100St in der Packung
Frisium mit 20mg (die es aber in sich haben)

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 27.08.15 19:24
zuletzt geändert: 27.08.15 22:26 durch yokisan2013 (insgesamt 1 mal geändert)
Hallo ihr lieben!

Habe mir nach langem hin und her zwecks Einfuhr bei einem UK Vendor Benzos geordert. Es handelt sich um Clonazolam 0.5mg, Diclazepam 2mg und Flubromazepam 4mg. Ich habe erst einmal Benzos konsumiert, dass war Prazepam aber mMn ziemlich lasch dosiert. Der Grund warum ich mir jetzt welche geordert habe ist, dass es am WE nach krassen Sessions manchmal unmöglich ist zu pennen und ich welche dafür brauche. Ausserdem ist es denke ich auch sinnvoll diese beim Trippen in der Hinterhand zu haben. Ich habe eine leichte GABA Toleranz durch Alk und BDO, deswegen würde ich gerne wissen wie ich die oben genannten Benzos dosieren sollte. Nochmals ich habe KEINE Benzo Toleranz! Ich würde mich sehr darüber freuen mehr dazu zu hören vor allem wenn Alkohol im Spiel ist was am Wochenende eigentlich unausgeschlossen ist wenn man nach Hause kommt.

LG

edit:

Ich mein natürlich am WE, dass ich wegen Uppern zB nicht pennen kann.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 27.08.15 23:43
Nur ne frage am rande: da du die uk clonazolam hast. Rosa und mit bruchrille oder? Ich hab hier rosane aus uk ohne bruchrille, sagt euch das was?
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 28.08.15 00:37
@punkrocker:
So habe ich es jedenfalls gelesen, siehe z.B. hier:
http://www.abda.de/amk-nachricht/artikel/2613-information-tetrazepam-haltige-arzneimittel-ruhen-der-zulassung-ab-1-august-2013/
Es heißt immer nur, die Zulassung würde "ruhen", oder "ausgesetzt", "suspendiert". Ich zitiere:
abda schrieb:
"Das Ruhen der Zulassung ist vorläufig auf zwei Jahre befristet. Zum Ablauf der Frist wird auf Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt verfügbareren wissenschaftlichen Erkenntnisse erneut über eine Verlängerung des Ruhens der Zulassung entschieden."


Aber sagen wir mal so: Wenn es Tetras wieder geben würde, hätte man das wohl definitiv mitbekommen. Ich konnte nichts dazu finden. Ich schätze daher, dass es nun entweder endgültig ist, oder die Frist verlängert wurde. Allerdings kann ich eben auch dazu absolut nix im Internet finden, was ich schon etwas merkwürdig finde. Hm. Vielleicht auch nur schlampig recherchiert?!?

LG
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 28.08.15 12:20
zuletzt geändert: 31.08.15 21:22 durch TripTripHurra (insgesamt 1 mal geändert)
Hallo yokisan2013,

als after-upper-benzo würde ich von den genannten nur Clonazolam und auch am besten nur für diesen Zweck nutzen. Leicht hat hat man die ersten ohne upper drin und willkommen in der (wenn auch recht langsamen) Spirale! Die anderen beiden haben eine zu hohe Halbwertszeit, am besten erst mal liegen lassen.

Mit der Dosierung ist schwierig, weiß ja keiner welche und wie viel upper du genommen hast. Versuchs erst mal mit einer und falls du 90 Minuten später noch wach bist, eben die zweite (Mit ner Benzo drin kann sich auch das wach sein nach dem upperkonsum ganz angenehm gestalten). Mir reicht in solcher Situation meist 1mg zum schlafen.



Ob das oben Geschriebene so stimmt, bin ich mir auch nicht sicher.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 30.08.15 20:32
Hallo LdT,

ich habe nun nachgeforscht, wohl eher ergebnislos...

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Ich weiß nicht genau, in welchem Gesetzesanhang in Österreich in herausfinden kann, ob die oben genannten RC-Benzos ¨noch¨legal sind? Ich möchte niemanden zum Nennen irgendwelcher Shops aufrufen, aber weiß jemand was zur Legalität in Ö?

Grüße,

JoEh

P.S. Falls es nicht hierherpasst, sorry schonmal...
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.09.15 10:58
Hallo JeEh; ---

Ich hab mal etwas herumgestöbert, weil mich das Thema aus aktuellem Anlass auch ein wenig interessiert. Bin zwar noch nicht dazu gekommen wirklich reinzusehen, aber im LdT gab's schon mal einen Thread zur Gesetzeslage in Österreich.

https://www.land-der-traeume.de/forum.php?p=584441
»Unter dem Pflaster liegt der Strand!«
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 05.09.15 20:04
@yokisan2013

Jupp, Prazepam in Form von Mono Demetr Tabletten hatte ich vor über 10 Jahren mal.


Ist ein Benzodiazepin mit gaaanz langsam anrollender Wirkung, Hauptwirkung erst so nach 5 - 7 Stunden, soweit ich mich erinnere.

Als solcher vergleichbar mit Oxazepam und dem Hypno Flurazepam.

Prazepam nimmt die Route Desmethyldiazepam, Nordazepam zu Oxazepam im Körper, wie viele ganz alte Benzodiazepine, z.b. Di-Kalium-Chlorazepat (= Tranxilium), Chlordiazepoxid (= Librium), Diazepam oder auch Temazepam (= Remestan, Planum).

Ich kann nur für dafür sprechen, was mir nach reinen Psychostimulanzien hilft, denn LSD etc. kommen wegen meiner psychischen Erkrankungen nicht infrage.

Direkt zum Schlafen kannst Du es auch prima mit Flubromazepam probieren, eher Hypnotikum, während Flubromazolam eher Tranquilizer sein soll. Letzteres soll laut Ldt eine heftig lange,HWZ haben.

Mich würde noch interessieren, wie Dein Prazepam Medi hieß? Würdest Du mir dies bitte schreiben? Habe da so einen kleinen non-sexuellen Medi-Fetisch am Start.

Liebe Grüße sagt Punkrocker!
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.09.15 20:31
JoEh schrieb:
Hallo LdT,

ich habe nun nachgeforscht, wohl eher ergebnislos...

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Ich weiß nicht genau, in welchem Gesetzesanhang in Österreich in herausfinden kann, ob die oben genannten RC-Benzos ¨noch¨legal sind? Ich möchte niemanden zum Nennen irgendwelcher Shops aufrufen, aber weiß jemand was zur Legalität in Ö?

Grüße,

JoEh

P.S. Falls es nicht hierherpasst, sorry schonmal...


In Ö sind alle substanzen die eine psychotrope wirkung haben verboten.
 
Moderatorin



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  Geschrieben: 06.09.15 03:14
Wenn du auf das Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz (NPSG) anspielst: Dieses ist nur für Händler strafrechtlich relevant, zum Endkonsumenten gilt:
Zitat:
Im Gegensatz zum Suchtmittelgesetz keine gleichzeitige Kriminalisierung der Konsumenten und Konsumentinnen.
Jedoch Einziehung aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch bei bloßem Besitz, es sei denn der Verfügungsberechtigte (Veräußerer oder Erwerber) macht einen rechtmäßigen Verwendungszweck glaubhaft und bietet Gewähr dafür, dass die Substanz nicht zur Erreichung einer psychoaktiven Wirkung im oder am menschlichen Körper angewendet wird .
Die Substanzen können daher auch bei den Konsumenten und Konsumentinnen eingezogen werden, auch wenn sich diese mit dem Kauf oder Besitz der Substanz keiner Straftat schuldig machen

 
Traumländer



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  Geschrieben: 06.09.15 03:59
Kann mir ein Langzeit User beschreiben wie sich ein Benzo Entzug anfühlt? Ich bin Gelegenheitskonsument seit etwa einem Jahr und nehme Dosen bis an die 40mg Díaz aufeinmal vielleicht im Schnitt 2 mal im Monat. Seit Konsumbeginn bemerke ich immer häufiger ein Gefühl der inneren Leere und völligen Lustlosigkeit.

Ich werde natürlich vorerst gänzlich auf Konsum verzichten... Könnte es dennoch sein, dass meine Verstimmung mit einer durch Benzos zeitweise veränderten Hirnchemie zusammenhängt?
 

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