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AutorBeitrag
Abwesender Träumer



dabei seit 2015
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  Geschrieben: 08.10.15 13:08
Hello, Community!

Ich hoffe die Frage passt einigermaßen hier rein:

Muss ich zu einer Vorladung kommen?

Sollte ich zur Vorladung erscheinen, bzw. ist das Pflicht, oder versuchen die mich dort nur tiefer in die Scheisse zu ziehen mit meinen Aussagen? Evtl. Anwalt konsultieren?

Pls help
Jemand, der vom Leben mehr als ich verstand, nahm es sich.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 08.10.15 13:22
Geh' dahin, sei freundlich aber bestimmt, sage du willst keine Aussage machen, unterzeichnen, heimgehen und fertig. Besser kein Smalltalk machen. Wenn er sagt das Wetter wäre schön kannst du natürlich drauf antworten, aber sag lieber nicht was du am Wochenende machst oder sonst was.

Wenn die keinen krassen Verdacht haben musst du nicht mal hingehen.


 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.10.15 13:22
Da Monkey schrieb:
Muss ich zu einer Vorladung kommen?


Als Beschuldigter zu einer Vorladung der Polizei würde ich nicht gehen. Da kannst du nur Mist machen. Alles was du zu deiner Verteidigung sagst, glaubt man nicht und alles, was dich belastet ist dann aktenkundig.
Da du bei der Polizei nicht erscheinen musst, würde ich also nicht hingehen. Vielleicht noch der Satz meines Profs aus der Studienzeit: Ich schätze das über 80% der verurteilungen im Btm Bereich auf den Aussagen beruht, die bei der Polizei gemacht wurden.

Also am Besten einen Anwalt nehmen, denn der kann Akteneinsicht verlangen und dann kann man eine Aussage gemeinsam mit dem Anwalt erarbeiten.

LG
Legal High
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.10.15 13:28
Legal High schrieb:
Also am Besten einen Anwalt nehmen, denn der kann Akteneinsicht verlangen und dann kann man eine Aussage gemeinsam mit dem Anwalt erarbeiten.


Genau so! Oft wird dann das Verfahren auch umgehend eingestellt, weil dann klar ist, dass bei dir, keine für sie verwertbaren Aussagen zu holen sind.
Ob das oben Geschriebene so stimmt, bin ich mir auch nicht sicher.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 08.10.15 13:28
Legal High - Dein Profax hat wahre Worte gesprochen ! Ich gebe ihm aus fundierter Kenntnis der Lage aus anderer Sicht der selben Sache vollkommen recht.
Klar, frisch geschnappt ist man bei der Polizei schon mal etwas konfus. Aber das sollte man zuvor bedenken. Es ist kein Honiglecken, wenn die Polizei ständig was von einem will.
Im konkreten Fall ist natürlich zu bedenken, worum es eigentlich geht. Ist's eine Lappalie, ist's eine ernstere Sache, kann eine ernstere Sache daraus werden etc. So betrachtet kann's schon mal zumindest theoretisch sinnvoll sein, hinzugehen um eine falsche Fährte zu legen. Dabei ist aber Vorsicht geboten, denn die Hälfte der genannten 80% baut Mist, indem sie die Geschichte beeinflussen will - und damit alles schlimmer macht ...
LG road
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2015
119 Forenbeiträge

  Geschrieben: 08.10.15 13:35
Geht allerdings nicht um Btm, sondern anderen Verstoß (Waffengesetz).
Dennoch nicht hingehen, sondern Anwalt suchen?
Jemand, der vom Leben mehr als ich verstand, nahm es sich.
Abwesender Träumer



dabei seit 2012
217 Forenbeiträge

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  Geschrieben: 08.10.15 13:39
Man sollte das als Grundvorraussetzung bei Konsum geben:

https://www.youtube.com/watch?v=bgAznWgyueU

der gute Udo Vetter auf youtube...

ah und der hat auch die 80% drin ^^
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 08.10.15 16:25
Da Monkey schrieb:
Geht allerdings nicht um Btm, sondern anderen Verstoß (Waffengesetz).

Auch hier kommt es darauf an, wie weit Du involviert bist. Wenn man Dir eine Waffe abgenommen hat, würde ich hingehen.
LG road
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
175 Forenbeiträge

  Geschrieben: 08.10.15 21:14
Und dann? Für was hingehen...? Damit sie mir mit gezielten Fragen noch einiges mehr entlocken könnten? Dann würd' ich lieber zu Hause sitzen bleiben. ;)
Aber auf deine Erklärung bin ich gespannt.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2014
18 Forenbeiträge

  Geschrieben: 08.10.15 21:57
Erster Gang: Anwalt
Jedenfalls wenn es eine ernstzunehmende Angelegenheit ist.

Wenns um nen Schlagring/Messer geht is es nur pillepalle.
Geht es aber um Waffen für die man nen kleinen oder großen Waffenschein braucht is es ernster.

Dazu kommt die Situation.
Wurde abgenommen? Legal gekauft? Ist es überhaupt deine?
Haste nen bewaffneten Raubüberfall gestartet und bei der Flucht verloren?

Fragen über fragen. Antworte hier nicht konkret sondern stell dir die fragen selbst oder wie gesagt am besten deinen Anwalt.

PS. Wolltest du Atomwaffen fähiges Uran an den IS liefern , spreng dich lieber gleich selbst lol2
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2015
119 Forenbeiträge

  Geschrieben: 08.10.15 23:13
Danke Anthraxx!!!

Demnach nur Pillepalle ;)
Werde dennoch einen nahestehenden Anwalt konsultieren, man weiß nie.

Danke @ Community für die Hilfe, ihr habt mich wirklich beruhigt :)
Jemand, der vom Leben mehr als ich verstand, nahm es sich.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 09.10.15 09:30
cloikOne schrieb:
Aber auf deine Erklärung bin ich gespannt.

Es gäbe für die Polizei auch die Möglichkeit, ihn abzuholen zu einem Verhör, wenn er nicht erscheint. Dann ist die Situation noch mal um einiges lästiger. Man wird vom Job abgeholt und zur Polzei gebracht ...
Da geh' ich doch lieber gut vorbereitet selbst hin.

Wenn's aber eh nicht um eine Schusswaffe geht, ist das ganze schon wieder hinfällig und graue Theorie. Denn wegen eines Messers oder Schlagringes rennen sie einem nicht ewig nach.
Mein Schlagring hat bestimmt 20 Razzien überlebt, den haben sie gar nie beachtet, weil sie "schlimmeres" gesucht haben ;-)

Alles Gute Da Monkey, ich glaube, das kannst Du getrost vergessen. Du böser Bub aber auch, sich mit einem grenzwertig als Waffe anzusehenden Gegenstand erwischen zu lassen ;-)
LG road

 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 19.12.16 02:52
scar schrieb:
mir macht es angst das man niergends mehr sicher ist vor den bullen man hat keine ruhe mehr außer auf dem klo beim scheissen. mad


In nächster Zukunft auch nicht mehr :(
 
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  Geschrieben: 26.07.17 20:35
Und da muss ich schon wieder was fragen. ^^

Darf man eigentlich bei einer Kontrolle, nachdem man nach dem Blasen 0,0 hatte, den Urin-Test verweigern? Meine Eltern meinten, ein Bekannter wurde neulich erwischt, und er hatte halt am Tag zuvor was geraucht, und das war dann natürlich im Urin. Vorher hat er geblasen. Zum Zeitpunkt der Fahrt war er also "nüchtern". Ihm ist nichts passiert.

Bei mir war es ja genauso, und die Polizisten meinten mein Schein wäre maximal einen Monat weg - alle Kollegen von mir meinten hingegen, der wäre 100pro ein Jahr weg. Das Ganze ist jetzt über 2 Monate her und bis jetzt kam nix von der Post. Da meinte meinen Eltern, ich wurde rechtswidrig behandelt, und sollte ein Brief kommen, werden wir auf jeden Fall mit einem Anwalt dagegen vorgehen (bzw. wir werden es zumindest versuchen).

Habe ich 0,0 und verweigere ich anschließend den Urin-Test / irgendwelche Hampelmannspielchen am Straßenrand, können die mir was ohne konkreten Verdacht (also wenn sie nix im Auto gesehen / an den Augen erkannt haben)? Was wenn sie einen trotzdem einfach mitnehmen, zur Zwangsblutentnahme? Rechtswidrig, oder in fast allen Fällen immer am längeren Hebel?
...heute ist es Gras ticken, morgen Autoschieberei
okay, das gibt's in Dörfern nicht...

lel
Traumländer



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  Geschrieben: 26.07.17 22:10
Brief kann noch kommen.

Du darfst den Urin-Test immer verweigern, da er dein Mitwirken fordert, sowie unzuverlässig ist.
Dass dein Schein maximal einen Monat weg ist, war wohl gelogen, von nem 1 monatigem Fahrverbot wegen Drogen am Steuer hab ich noch nie gehört. Eig. ist Pisstest für 6 Monate mindestens drin, MPU wenn du glück hast auch gleich.

Die Hampelmannspielchen sind erst recht eine Dreistigkeit, nicht nur weil schon eine nüchterne Person da je nach Tagesverfassung versagen kann, sondern weil theoretisch nur ein Arzt in der Lage wäre, anhand dieser Tests zu checken, ob du dicht bist. Nebenbei sind sie einfach nur ungenau, lächerlich und dienen nur dazu, einen Anfangsverdacht zu schaffen (der dann eigentlich nicht begründet ist). Auch hier einfach höflich ablehnen!

Wenn sie dich "trotzdem einfach mitnehmen" werden sie vorher schön brav den Staatsanwalt anrufen und wenn du Pech hast, oder dem Bullen der Kaffee nicht geschmeckt hat, erzählt er dem was von auffälligem Verhalten, leicht aggressiv (du verweigerst freiwillige Tests!), whatever. Dann ist die Blutabnahme rechtsgültig und du kannst mit deinen neuen Freunden auf ihre Arbeit kommen, wo dir Blut abgenommen wird.

Ich würde sogar ausgehen, dass selbst ohne Staatsanwalt so eine Blutabnahme vor Gericht gültig ist. Selbst rechtswidrig gewonnene Beweise sind gültige Beweise! (Weswegen HD-Beschlüsse auch mal vergessen werden).

Also in fast allen Fällen immer am längeren Hebel.

"Immer wieder, wenn ich aus dem Leib aufwache in mich selbst, lasse ich das andere hinter mir und trete ein in mein Selbst; ich sehe eine wunderbar gewaltige Schönheit und [...] bin in eins mit dem Göttlichen" (Plot. IV.8.6)

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