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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.10.15 14:25
Ich habe vor ca. einem Monat aus China 15g Acetylfentanyl bestellt.

Seit 2 Wochen hängt das Zeug nun beim Zoll in Belgien fest, Lieferant ist TNT. Jetzt hat sich der Zoll über TNT bei mir gemeldet und gesagt dass der angegebene Warenwert nicht stimmt und ich denen einen Zahlungsnachweis zukommenlassen soll.
Ich schrieb daraufhin dass es ein gratis Sample Heissklebepulver ist - wie vom Vendor auch aufm Paket angegeben - und ich daher keinen Zahlungsnachweis habe.

Daraufhin schrieb der Zoll, dass sie es in ein Labor geschickt hatten und sie wissen was es wirklich ist und auch den Warenwert danach berechnet haben (kommt auch in etwa hin was ich bezahlt habe).
Sie wollen jetzt also einen Zahlungsnachweis haben ansonsten behalten sie es ein.


Was mache ich nun? Fake ich einen Zahlungsnachweis oder schreib ich das Zeug ab?
Acetylfentanyl zählt ja in D nicht unters BTMG oder AMG.


Könnte ich wenn ich etwas fake Probleme mit den dt. Behörden bekommen da 15g ja doch recht viel ist, Stichwort: Handel?


Hoffe ihr könnt mir helfen.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.10.15 15:04
Acetylfentayl ist ein Esther von Fentanyl und fällt daher unter das BtmG, ich würde gern Netteres sagen...


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  Geschrieben: 08.10.15 15:38
Bloß weil es ein Ester eines BtM's ist, macht es das noch lange nicht zum Betäubungsmittel, sonst wären ja nahezu alle RC's illegal..
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Spielen die Opfer, in weissen Westen,
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.10.15 15:46
zuletzt geändert: 08.10.15 15:57 durch Lustig (insgesamt 1 mal geändert)
BtmG schrieb:
die Ester, Ether und Molekülverbindungen der in dieser Anlage aufgeführten Stoffe, wenn sie nicht in einer anderen Anlage verzeichnet sind und das Bestehen solcher Ester, Ether und Molekülverbindungen möglich ist


BtmG

Wobei ich nicht, was mit diesem Satz gemeint ist oder, ob er überhaupt Anwendung findet (da "Molekülverbindungen", quasi ein Analog-Verbot bedeuten würde, das verfassungswidrig ist).

edit:

Der Satz ist nur in Anlage I und II enthalten. In Anlage III (wo Fentanyl enthalten ist) steht folgender Satz:

BtmG schrieb:
die Salze und Molekülverbindungen der in dieser Anlage aufgeführten Stoffe, wenn sie nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft ärztlich, zahnärztlich oder tierärztlich angewendet werden;


Also müsste das Acetylfentanyl kein Btm sein.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.10.15 12:56
Selbst wenn es nicht unter's Btmg fallen sollte (Wobei ich keine Ahnung habe, was ein Ester ist und ich hier Legal High in jedem Fall vertrauen würde), könnte es noch sehr wohl unter's AMG fallen. Stichwort: Einfuhr.

Das damalige EUGH-Urteil bezog sich auf cannbinoide, da diese in der Medizin keine Anwendung finden. Fenantyl findet dagegen sehr wohl Anwendung in der Medizin.

Auch wenn's weh tut, würde ich die Annahme verweigern und mich schockiert zeigen, dass du etwas anderes als Heissklebepulver zugeschickt bekommen hast.

Sendest du einen Zahlungsnachweis, kommst du aus der Nummer nicht mehr raus.
Ob das oben Geschriebene so stimmt, bin ich mir auch nicht sicher.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.10.15 13:42
zuletzt geändert: 09.10.15 15:03 durch Legal High (insgesamt 1 mal geändert)
Also da hab ich wohl vorschnell etwas gesagt. Das mit der Esthergeschichte ist etwas komplizierter als es in der Anlage steht. Leider Habe ich Kollegen Auwärter noch nicht erreicht, aber in der Diskussion mit 2 anderen sehr netten Chemikern und Chemikerinnen der Rechtsmedizin sind wir zu dem Schluss gekommen, dass das mit dem Esther wohl nur gilt, wenn es sich um eine Estherisierung einer Säure handelt. (Schlagt mich tot - ich bin nicht der Chemiker bei uns ^^), bei anderen Fällen müsste das wohl klar benannt sein. Sollte es wirklich in Anlage 3 nicht geschrieben stehen, dann sowieso nicht.

Ich recherschiere das auf jeden Fall noch Hieb und Stichfest und gebe es hier weiter.

Nichts destro trotz waren wir uns eben einig, das es relativ unwahrscheinlich ist, das beim Zoll so viel Fachwissen vorliegt, wahrscheilich gibts da nur einen Listenabgleich. Zur Sicherheit würde ich mal zu Hause aufräumen, der Herbst steht vor der Tür und man mags ja sauber haben...

Ich melde mich, wenn ich es definitiv habe, ein paar Quellen sind noch da...

es tut mir Leid, das ich die Verwirrung und vor Allem eventuell auch ein Scheiß Gefühl verursacht haben mag, aber das mit dem Esther fiel letztens nebenbei direkt auf Acetylfentanyl bezogen in einem Gespräch. Ich habe das scheinbar zu einfach übernommen- dafür entschuldige ich auf jeden Fall schon mal...


Edit.: Eindeutige Aussage aus dem BKA - Kein BTM...
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.10.15 14:10
Danke für eure ehrlichen und durchaus hilfreichen Antworten.

Dann werd ich mir die Bestellung wohl abschreiben können... auch wenns hart ist, aber naja sicher ist sicher.


Hab dann noch eine grundsätzliche Frage:
Weiss jemand wie das ist wenn ich demnächst nochmal dort das gleiche bestelle bzw. der Vendor mir auf Kulanzbasis das Zeug nochmal zuschickt. Leuchten bei denen dann gleich "rote Lämpchen und Sirenen" auf wenn mein Paket aufm Airport/beim Zoll eingeht? Oder ist das Zufall welche Pakete genauer untersucht werden?
Wird mein Name und meine Adresse irgendwo bei denen gespeichert? So in der Art: der hat das und das (möglicherweise Illegale) bestellt und nicht abgeholt bzw. sich nicht mehr gemeldet!

Muss ich wenn ich mich nicht weiter melde bzw. sage sie könnens wegschmeißen trotzdem mit Besuch rechnen?
Soll ich mich überhaupt nochmal bei denen melden?
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 10.10.15 15:05
Hi,

also ich würde das Risiko nicht eingehen, schreib es ab und melde Dich besser nicht,einfach vergessen!

Briefe, Päckchen etc. aus gewissen Ländern werden vermehrt kotrolliert, ist aber wohl trotzdem Zufall wenn Sie nochmal eins von Dir zu Gesicht bekommen würden,aber trotzdem wäre ich da Vorsichtig.
Ob die deine Daten speichern weiß ich leider Nicht! Könnte aber durchaus möglich sein.

Gruß Sash

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 10.10.15 15:40
Offizier21 schrieb:
Leuchten bei denen dann gleich "rote Lämpchen und Sirenen" auf wenn mein Paket aufm Airport/beim Zoll eingeht?

Das könnte dann sein, wenn der Zoll auf Grund der Aktualität Dein (neues) Paket aufmerksam wird, es aus irgendeinem Grund herausfischt. Sonst eher nicht.
Wie weit da die rechtlichen Möglichkeiten der Erfassung gehen, die auch Leute betrifft, die in Grenzbereichen "erwischt" wurden ohne dadurch strafrechtlich in Erscheinung getreten zu sein, das ist wohl selbst ein Graubereich. Erst recht die Handhabung ... Aber ich will nicht schwarz malen, ich glaube nicht, daß es derartige Datenbanken gibt. Da wird wohl der Datenschutz davor sein.
LG road
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.10.15 08:22
Nun trifft zwar mittlerweile nicht mehr den Kern, aber vielleicht doch interessant:

Hab von Volker Rückmeldung :

"- die Ester, Ether und Molekülverbindungen der in dieser Anlage sowie die Ester und Ether der in Anlage III aufgeführten Stoffe, ausgenommen gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), wenn sie nicht in einer anderen Anlage verzeichnet sind und das Bestehen solcher Ester, Ether und Molekülverbindungen möglich ist

Das heißt, dass Ester, Ether etc. von Stoffen aus Anlage III automatisch in Anlage II sind.


Allerdings kommt man von Fentanyl nur über eine Umesterung zu
Acetylfentanyl. Streng genommen wäre insofern Acetylfentanyl kein Ester
von Fentanyl. Nach dieser Lesart handelt es sich bei Acetylfentanyl
nicht um ein BtM. "


Für mich als Nichtchemiker gehts da langsam zu weit, traurig, dass man heutzutage nicht mal mehr als Fachmann klar sagen kann, was in diesem Land verboten ist und was nicht, wird Zeit dieses komplette BtmG mal zu überprüfen...


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  Geschrieben: 12.10.15 11:41
Fake `nen wisch auf dem Angegeben wird,dass es sich um eine Gratisprobe handelt.Wenn die dir was tun wollten,wären sie schon lange an deiner Tür. Ein bekannter hatte sowas mit einer dekadenten Lieferung GBL aus China,war am ende kein problem und quasi nur eine "formsache"
-Trotz Verbot nicht tot-
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.10.15 12:39
zuletzt geändert: 12.10.15 13:46 durch TripTripHurra (insgesamt 1 mal geändert)
Road schrieb:
... Aber ich will nicht schwarz malen, ich glaube nicht, daß es derartige Datenbanken gibt. Da wird wohl der Datenschutz davor sein.
LG road


Da ist leider kein Datenschutz davor. Die deutsche Polizei speichert definitiv in Datenbanken, auch bei Freigesprochenen: Wir speichern trotzdem!
Ob dass der Zoll macht, weiß ich nicht, aber warum sollte er nicht, wenn es auch seine Kollegen von den Innenministerien tun? Und erst recht weiß wahrscheinlich keiner von uns (und auch kein Datenschützer würde da handeln), ob der belgische Zoll eine solche Datenbank hat.


@ legal high: Vielen Dank für die Ester-Erklärung. Auch wenn sie mir tatsächlich noch nicht komplett einleuchtet, hat sie mich doch schon weitergebracht, als jegliches belesen in den den letzten Jahren.
Und unbekannterweise Grüße an Dr. Volker. Auch wenn ich euch zu d.to-Zeiten (unter anderem Pseudonym) argwöhnisch betrachtet habe, muss ich gestehen, dass ich seine Beiträge in Funk und Fernsehen (dich sieht man dort nicht mehr so oft) als immer sehr sachlich und angenehm unaufgeregt wahrgenommen habe.


EpicFailGuy schrieb:
Fake `nen wisch auf dem Angegeben wird,dass es sich um eine Gratisprobe handelt.Wenn die dir was tun wollten,wären sie schon lange an deiner Tür. Ein bekannter hatte sowas mit einer dekadenten Lieferung GBL aus China,war am ende kein problem und quasi nur eine "formsache"


Das lag mir auch nich auf dem Herzen zu ergänzen, dass es sich wahrscheinlich um eine Formsache handelt. Gefühlt würde ich sagen zu 80%. Mir persönlich wären, die anderen 20% nur noch zu risikoreich. Aber ja, einreiten wird sicherlich keiner mehr. Das größte Risiko (weil ein angefangenes Ermittlungsverfahren reicht) ist, dass die Führerscheinstelle etwas mitbekommt.
Diese Aussage gilt selbstverständlich nicht für Bayern!!!
Ob das oben Geschriebene so stimmt, bin ich mir auch nicht sicher.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.10.15 13:34
Hat er an einer Stelle spezifiziert, was mit "Molekülverbindungen" gemeint ist? Ich hab ein gewisses Verständnis von Chemie, kann mir darunter aber nichts vorstellen. Vielleicht ein Analog-Verbot, das ist aber verfassungswidrig, soweit ich weiß.
He complained: "Tony left me with a pile of Hendrix LPs and some dope."

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  Geschrieben: 13.10.15 11:09
Also sollte Zoll Ärger machen hier die offizielle Antwort der Bfarm:

82.02 - 4100-02

Sehr geehrter Herr Tögel-Lins,

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der von Ihnen angefragte Stoff derzeit weder den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterliegt noch handelt es sich hierbei um einen Grundstoff im Sinne der einschlägigen EU-Verordnungen.

Es handelt sich hierbei um folgenden Stoff:

• Acetylfentanyl

Sofern die o.g. Substanz am menschlichen Körper Einsatz finden soll, wären entsprechende arzneimittelrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass dieses Schreiben nicht zur Vorlage bei einer ausländischen Überwachungsbehörde bestimmt ist. Sollte bei einer etwaigen Einfuhr der Ausführer von Ihnen die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (no objection certificate) fordern, stellen wir anheim, diese bei uns formlos zu beantragen. Wenden Sie sich bitte hierzu schriftlich an das FG 83, Herrn Dr. Greve (Tel.: 0228-207-5108).
In Anlage II (zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes) wird in den Spiegelstrichen aufgeführt, dass auch die Ester und Ether der in Anlage III aufgeführten Stoffe, ausgenommen gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), wenn sie nicht in einer anderen Anlage verzeichnet sind und das Bestehen solcher Ester, Ether und Molekülverbindungen möglich ist ebenfalls Betäubungsmittel sind.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Peter Sawatzki
Fachgebiet Betäubungsmittelverkehr I
und Sicherungsmaßnahmen
Bundesopiumstelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

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