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AutorBeitrag
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 10.11.15 23:48
Hi,


leider hat DUKE da fast recht,bei mittels ging es um Morphin,kein Gerichtsverfahren nichts, trotzdem wollten die meinen Lappen,trotz Anwalt,Gutachten und zwei Blut&Urin Kontrollen Lappen weg,muß jetzt ne MPU machen :-( !!Peng!!

Gruß Sash
 
Traumländer



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  Geschrieben: 11.11.15 11:28
Sorry hab den Thread nicht weiter verfolgt, kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen, bei meinem ersten Vergehen (mdma & amphe, was nicht vor Gericht kam) ist nichts mit dem Führerschein passiert.
Erst nach'm zweiten Vergehen was auch vor Gericht gelandet ist wurde mir eine MPU angeordnet.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 02.12.15 18:17
Hab jetzt was vom Gericht bekommen. Dabei handelt es sich um die Anklageschrift.
Darin steht das das Gericht erst zunächst über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.
Ich habe eine Woche Zeit, Einwände gegen die Zulassung zu erheben.
Mir wird folgendes zur Last gelegt:
Ich hätte 15 Ecstasypillen über das Darknet bestellt.
Beweismittel ist einmal ein Name aufgenannt und ein Auszug der Kundenliste.

Heißt das, dass in dieser Woche entschieden wird, ob die Anklage fallen gelassen wird oder was soll das bedeuten?
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 02.12.15 21:17
Sash11245 schrieb:
Hi,


leider hat DUKE da fast recht,bei mittels ging es um Morphin,kein Gerichtsverfahren nichts, trotzdem wollten die meinen Lappen,trotz Anwalt,Gutachten und zwei Blut&Urin Kontrollen Lappen weg,muß jetzt ne MPU machen :-( !!Peng!!

Gruß Sash


Alter, wie unfair.Tut mir mega leid für dich :(
Haste echt alles probiert, am ende ist man gegen die Willkür jedoch machtlos.
Beim einen passiert mit dem lappen gar nix, beim andern ist er sofort weg.
Richtig miese Nr. Naja nicht verzweifeln das wird schon wieder, wer weiß wozu das gut war.
Aber kotzen könnte man vor Wut und Ohnmacht, steiger man sich da rein...
Wie Hart ich bin? Letzte Woche hab' ich mir den Zehennagel gestoßen, als ich meinen Kräutergarten bewässert hab', und ich hab' nur 20 Minuten lang geheult!
Ex-Träumer
  Geschrieben: 03.12.15 10:06
buddabrot33 schrieb:
Heißt das, dass in dieser Woche entschieden wird, ob die Anklage fallen gelassen wird oder was soll das bedeuten?

Das ist vermutlich schon entschieden. Stell' Dir mal vor, wieviele Leute der auf seiner Kundenliste hatte. Wenn man die alle vor Gericht stellt, dann steht die Gerichtsbarkeit mal einige Zeit still. Da kann man ganz schön Zoff machen, indem man alles beeinsprucht, was nur geht, indem man alles genau wissen will, Akteneinsicht macht etc. Da kostet so eine Lappalie den Staat schnell etliche Tausender. Das kann's natürlich nicht sein, zumal die Rechtsprechung schon überfordert ist.
Man wird also den berühmten Brief loslassen, mit dem die Anklage zurückgestellt oder fallengelassen wird. Hierzulande kostet das 50 €. Ich hab' so was auch schon bekommen und habe auf einer Verhandlung bestanden. Der Richter war sauer ! Er hätte wichtigeres zu tun :-) "Wegrauchen bevor die Polizei kommt" hat er mir allen Ernstes geraten :-)
Es waren 10 Pflanzen, 8 davon 3+ Meter hoch ... (immerhin an die drei Kilo trocken). Nix ist passiert, ich hab' nicht einmal die 50 € bezahlen müssen und bereits drei Wochen nach der Verhandlung kam der Schrieb, daß das Ganze vergessen ist.
Alles Gute buddhabrot, 's wird schon schiefgehen ;-)
LG road
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.12.15 13:12
zuletzt geändert: 21.12.15 21:38 durch buddabrot33 (insgesamt 1 mal geändert)
Danke für die Antwort.
War heute dann doch beim Anwalt.. Hatte irgendwie ein mulmiges Gefühl und dachte mir, dass wenn ich in die Verhandlung muss, wenigstens dort ein Anwalt an meiner Seite sein sollte.
Der kann ja jetzt auch erstmal nicht mehr machen als die Akten anfordern und warten, was mit der Anklage passiert.
Generell hatte der so ziemlich keinen Plan von der Materie aber er interessiert sich dafür brennend.
Habe heute zudem einen Brief für "Jugendhilfe im Strafverfahren" bekommen. Da ich damals noch 19 Jahre alt war, komme ich ja wenn überhaupt vor das Jugendgericht. Die wollen ein persönliches Gespräch mit mir führen. Sollte ich dort erscheinen oder sollte ich von dort lieber fern bleiben? Habe den Brief auch erst nach dem Gespräch mit dem Anwalt bekommen.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 03.12.15 13:38
buddabrot33 schrieb:
Generell hatte der so ziemlich keinen Plan von der Materie aber er interessiert sich dafür brennend.

Natürlich interessiert ihn noch brennender dein Geld xD sorry das musste sein, wie viel hat dich diese Erstberatung gekostet ?

buddabrot33 schrieb:
Die wollen ein persönliches Gespräch mit mir führen. Sollte ich dort erscheinen oder sollte ich von dort lieber fern bleiben?


Da solltest du auf jeden Fall hingehen...schon deswegen weil der Mitarbeiter den Hinweis geben kann ob Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht angewandt werden kann. klingt für mich aber sehr nach Jugendgericht.

Sei froh, im Jugendgericht gibt es keine Geldstrafen!
Eventuell paar Arbeitsstunden, oder ne Beratung bei ner Drogenberatungsstelle.
 
Traumländer



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1.099 Forenbeiträge

  Geschrieben: 03.12.15 13:40
Das wird die Jugendgerichtshilfe sein, mir hat die damals den Arsch halb gerettet, wenn du da ein gepflegtes Auftreten vorweist und dich vernünftig Artikulierst wird dir deiner bestimmt auch weiterhelfen.
Der/Die wird dann auch noch ein Plädoye vor Gericht für dich aussagen, über die Jugendgerichtshilfe wirst du deine "Auflagen" vom Gericht dann bekommen, Sozialstunden, Drogentherapie etc. pp
Die können dir auch sagen ob du schon im Vorfeld was unternehmen kannst damit die Strafe geringer ausfällt (dann kannst du aber nurnoch schwer auf unschuld plädieren.)
e: upps da war wer schneller
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  Geschrieben: 03.12.15 13:56


Also ich hatte sowas auch mal. Da hab ich GBL bestellt in einem Shop, das war aber auch schon länger her und plötzlich bekomme ich ne Vorladung.

Ich hatte so einen Schiss und dachte ich wäre beobachtet worden wie ich von den Negern Koks kaufe was in unserer Stadt grad modern war, bei mir zutraf und in Yout Tube sogar Videos existierten "Von der Bürgerinitiative" wie sie den Brennpunkt mit Kameras überwacht haben.

Ich muffensausen wie sau, geh aber dahin, warte 2 Stunden im Flur komm dran und der fängt auf einmal mit diesem GBL Shop an. Da hatten sie wohl einen hoch genommen. Stand auch in der Zeitung. Ich, solide wie ich aussehe, hab geistesgegenwärtig reagiert und hab gesagt ich habe ein Möbelgeschäft und nehme das um Antiquitäten abzubeizen. Stimmt ja sogar weil man damit normalerweise auch Graffitti entfernen kann. Das hab ich so glaubwürdig rübergebracht, dass er sich dann fast förmlich entschuldigt hat einen so unbescholtenen Bürger wie mich überhaupt vorgeladen zu haben. Ich sach, hey die Arbeit der Polizei muss man immer unterstützen und Verbrechern das Handwerk legen. Das fand der gut. wink


Ich würde so fahren:

Ich würde auf jeden Fall hingehen weil wer nicht erscheint hat was zu verbergen. Du hast nichts zu verbergen und wenn Du nicht erscheinst kommen sie zu dir nach Hause.

Einen Anwalt würde ich noch nicht einschalten. Dann denken sie der hat Dreck am Stecken und hat es nötig.

Ich würde hingehen und die sollen erstmal auf den Tisch legen was sie haben.

Wahrscheinlich ist der Shop im Ausland, die erfahren nicht alles über Amtshilfe und es geht eher von den holländischen Behörde aus.

Dann steht da VERDACHT

also es ist noch nichts erwiesen. Kommt drauf an wie Du bezahlt hast. Kreditkarte, Pay Pal, Banküberweisung, Bit Coins, oder wie

auf jeden Fall müssen dir ja Transaktionen zugeordnet werden können. Und auch die Zustellung. Das ist umständlich.

Die haben bestimmt nur eine Kundenliste. Es sei denn Du hast mit Sepa Überweisung bezahlt.




Ich würde hingehen, und die erst mal kommen lassen. Dann stellst Du dich hin und tust erst mal so als kannst Du dich kaum erinnern. Dann sollen die sagen welche Shops, wieviel und was. Wenn das nur ein Eintrag in der Kundendatei ist würde ich cool geben und sagen Du hast dich mal registriert aber konntest das nicht einordnen und nichts bestellt.

Wenn sie dir Bestellungen nachweisen können, würde ich sagen das war von denen falsch deklariert. Du hättest eigentlich was gegen die Depressionen gesucht und gedacht das wäre dagegen.

Wenn Sie dir mehr nachweisen können, würde ich sagen die sollen mal beweisen was und du wärst sicher, dass es zum Zeitpunkt der Bestellung nicht illegal war und hast dich auf die Anbieter Angaben verlassen.

Im Prinzip wollen sie ja nicht dich, sondern an die Shop Betreiber und nun User Unterdruck setzen damit sie Zeugenaussagen haben.

Wenn gar nichts mehr hilft würde ich einen auf unwissenden und jetzt geläuterten Erstverbraucher machen. Einen Weinflash bekommen und sagen, dass war einmalig und eine miese Zeit und eine negative Erfahrung und jetzt bist Du geläutert und bla bla bla.

Dabei würde ich mich noch kooperativ geben bei der Aufklärung aber keine verwertbaren Aussagen machen. Meistens weiß man ja auch als Besteller nur den Shop Namen.

Wenn Du nicht wirklich regelmäßig und größere Mengen sondern max. zum Eigenkonsum aber jetzt clean bist, werden sie kaum Anklage gegen dich alleine erheben. Das ist viel zu aufwendig. Die wollen eine Massenklage gegen den Shop Betreiber und nicht die Enduser.


Also ganz entspannt bleiben und immer kooperativ und freundlich. Kleine Brötchen backen und die Arbeit der Polizei loben

Geld fürn Anwalt würde ich (noch) nicht ausgeben.
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» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.12.15 13:58
zuletzt geändert: 21.12.15 21:39 durch buddabrot33 (insgesamt 1 mal geändert)
Wieviel die Erstberatung gekostet hat weiß ich garnicht :/ Aber er meinte das sich die Anwaltskosten so zwischen 500 und 800€ belaufen können. Aber ist dann halt Geld, welches vllt nicht verkehrt angelegt ist.

Ja dachte ich mir schon. Denke das mit dem auftreten bekomme ich locker hin. Habe halt an sich nichts mit dem Thema zutun. Habe zwischendurch mein Fach-Abi mit nem 2,1er Schnitt gemacht. Habe eine feste Arbeitsstelle, bei der ich auch Vollzeit arbeite.

Kann halt keine Sozialstunden ableisten wenn ich jeden Tag 9 Stunden arbeiten muss.
Mein Chef und meine Eltern wissen auch Bescheid und die Wissen auch, dass ich nicht mehr mit solchen Sachen am Hut habe. Mal schauen was kommt aber es erleichtert doch schon ein bisschen, wenn die Eltern bescheid wissen und ganz cool mit der Sache umgehen und mal schauen was der Anwalt da noch machen kann.

Danke erstmal für eure schnelle Hilfe!

Das mit dem Anwalt ist jetzt leider zu Spät :/ Der Brief hat mir doch zu sehr Angst gemacht als das ich da ohne Anwalt gegenangehen will.

 
Traumländer



dabei seit 2012
1.099 Forenbeiträge

  Geschrieben: 03.12.15 14:02
[quote=buddabrot33 Habe eine feste Arbeitsstelle, bei der ich auch Vollzeit arbeite.

[/quote]

Das kommt immer sehr gut vor Gericht und natürlich kannst du auch zu 'ner Geldstrafe verurteilt werden, wurden afaik alle meine Kollegen die gleichzeitig ne Arbeitsstelle Vollzeit besuchen.
Es wird ja nochmal zwischen Jugendlicher (14-18 Jahre) und Heranwachsender (18-21 Jahre) unterschieden und als Heranwachsender kannst du auch zu 'ner Geldstrafe verdonnert werden.
E: Als Heranwachsender vor einem Jugendgericht/Jugendschöffengericht*
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dabei seit 2014
43 Forenbeiträge

  Geschrieben: 03.12.15 14:23

also so wie Du das schilderst und das 2 CB nicht illegal war. Die Polizei kennt sich kaum aus und wirft alles in einen Topf und nennt es Extasy. Die müssen sich dann erst beim Bundesamt erkundigen usw. Und dann muss wirklich genau die Transaktion mit zugehöriger Bezahlung UND Zustellung UND Konsum bewiesen werden. Es war ja nur Erwerb.

Und hey Mann wenn Du nenn festen Job hast und Abi gemacht hast und so. Du stehst da wie ne eins, die sind froh, dass es noch Leistungsträger gibt in der Gesellschaft und werden dich da nicht rausreissen, ich glaube auch nicht mit Beratung in einer Drobs, auch nicht mit Bewährung, und kaum mit Geldstrafe. Da müsste ja auch ein Urteil gesprochen werden und der Fall ganz beendet sein. Das kann dauern.

Ich bin fest sicher, dass der Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Lass dich ermahnen und kannst Ihnen ja ein paar Tricks zeigen wie man ins Thor reinkommt, ne stell dich unschuldig, Du bist clean, hast ne feste Arbeitsstelle und willst nach Hause ohne Repressalien. Du hast Angst um deinen Job. Fertig redface
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Abwesender Träumer



dabei seit 2009
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  Geschrieben: 03.12.15 14:31
zuletzt geändert: 03.12.15 14:48 durch Weltraumechse (insgesamt 1 mal geändert)
Graue Eminenz schrieb:
Ich, solide wie ich aussehe, hab geistesgegenwärtig reagiert und hab gesagt ich habe ein Möbelgeschäft und nehme das um Antiquitäten abzubeizen. Stimmt ja sogar weil man damit normalerweise auch Graffitti entfernen kann. Das hab ich so glaubwürdig rübergebracht, dass er sich dann fast förmlich entschuldigt hat einen so unbescholtenen Bürger wie mich überhaupt vorgeladen zu haben. Ich sach, hey die Arbeit der Polizei muss man immer unterstützen und Verbrechern das Handwerk legen. Das fand der gut. wink


Bei GBL klappt sowas evtl., aber darum geht es hier nicht.

Zitat:
Ich würde auf jeden Fall hingehen weil wer nicht erscheint hat was zu verbergen.


Oder keine Zeit, sich mit haltlosen Anschuldigungen auseinanderzusetzen.

Zitat:
Du hast nichts zu verbergen und wenn Du nicht erscheinst kommen sie zu dir nach Hause.


Das ist schlichtweg falsch. Sich wegen Bagatellen nicht äußern resultiert im Normalfall nicht in einer HD. Wäre eine HD geplant, würde man den Verdächtigen auch kaum so vorwarnen, dann wären sie schon da gewesen.

Zitat:
Einen Anwalt würde ich noch nicht einschalten. Dann denken sie der hat Dreck am Stecken und hat es nötig.


Einen Anwalt einschalten ist weder illegal noch ungewöhnlich. Sollen sich alle unschuldig Angeklagten selbst verteidigen?

Zitat:
Wenn das nur ein Eintrag in der Kundendatei ist würde ich cool geben und sagen Du hast dich mal registriert aber konntest das nicht einordnen und nichts bestellt.


Und schon hat er zugegeben, dass er den Shop kennt und da registriert war.
Ergebnis: mehr Beweislast gegen ihn.

Zitat:
Wenn sie dir Bestellungen nachweisen können, würde ich sagen das war von denen falsch deklariert. Du hättest eigentlich was gegen die Depressionen gesucht und gedacht das wäre dagegen.


Bestellung und Empfang zugegeben. Beweislast drastisch erhöht.

Zitat:
Wenn Sie dir mehr nachweisen können, würde ich sagen die sollen mal beweisen was und du wärst sicher, dass es zum Zeitpunkt der Bestellung nicht illegal war und hast dich auf die Anbieter Angaben verlassen.

Im Prinzip wollen sie ja nicht dich, sondern an die Shop Betreiber und nun User Unterdruck setzen damit sie Zeugenaussagen haben.

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Noch mehr Selbstbezichtigung. Kauf, Entgegennahme und Erwerb zu Rauschzwecken zugegeben. Glaubwürdigkeit der Schutzbehauptungen durch ständiges Zurückrudern und Einknicken massiv untergraben. Wird den Staatsanwalt freuen.

Zitat:
Dabei würde ich mich noch kooperativ geben bei der Aufklärung aber keine verwertbaren Aussagen machen.


Deine geilen Tipps enthalten aber bereits mehrere gerichtsverwertbare Aussagen. Du rätst ihm dazu, es komplett auf gut Glück zu versuchen und darauf zu hoffen, dass trotz eines Teilgeständnisses, also einer deutlichen Erhöhung der Beweislast durch eine vollkommen überflüssige Aussage, zu der er nicht verpflichtet ist dann doch keine Anklage erhoben wird.
Das kann funktionieren, aber eine Einstellung des Verfahrens ist mit dieser Scheißtaktik wesentlich unwahrscheinlicher. Dein ganzer Vorschlag läuft darauf hinaus, dass eine Anklagerhebung größere Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn es primär um die Shopbetreiber geht, bedeutet das auch, dass weitere Anklagen ohne zusätzliche Beweise erst recht uninteressant sind.
You know what a miracle is. Another world's intrusion into this one.
Where revolutions break out spontaneously and leaderless, and the soul's talent for consensus allows the masses to work together without effort, automatic as the body itself.
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  Geschrieben: 03.12.15 16:24

na ja Weltraumechse


sich sofort einen Anwalt nehmen als Berufsanfänger, dann zu einer normalen Vorladung nicht erscheinen, aus Zeitmangel und weil man es eh nicht nötig hat sich mit "haltlosen Anschuldigungen" aufzuhalten ist natürlich eine sehr selbstbewusste Strategie, die Du gerne fahren kannst auch wenn Du genug Patte hast die Anwaltskosten zu bezahlen.

Ich finde es etwas heavy, denn möglicherweise haben Sie Log Dateien und Zahlungseingänge, Bestellvorgänge gespeichert, Versandbestätigungen Mail Korrespondenz und und und

Und dann war es doch illegal und doch etwas häufiger und der Fragesteller ist ja immer noch im System registriert, ignoriert aber die Vorladung weil er der Meinung ist es seien alles "haltlose Anschuldigungen" ( Kann er der Polizei ja schriftlich übermitteln, bzw. sein Staranwalt den er jetzt beschäftigt. headbanging

Mal sehen, ob sie dann kommen oder ihn gerichtlich vorladen lassen..

Vorladung ist Vorladung und der hat man erst mal Folge zu leisten ohne trifftigen Verhinderungsgrund.

Und wenn er einen Anwalt hat. Ok. Erstberatung 600 Euro danach Honorarsatz nach Anwaltskosten Tabelle 80 € die Stunde?


Und das wegen einigen wenigen Sendungen Resaerch Chemicals ohne BTM Registrierung zum Zeitpunkt des Erwerbs?

Bisschen arg große und vor allem teure Klatsche für die kleine Fliege

Grundsätzlich mag ich nicht so ultraschlaue Leute die einem jeden Satz einzeln zitieren und ins Lächerliche ziehen wollen. Von mir aus übernimm doch die weitere Beratung des Fragestellers gleich ganz, wenn Du die ganz sichere Strategie zu haben glaubst mad
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Traumländer



dabei seit 2012
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  Geschrieben: 03.12.15 16:35
Sich hier gegenseitig die Haare auszureissen bringt glaub ich nicht ganz sooo viel.. Wir versuchen alle dem Fredersteller mit unseren eigenen Erfahrungen zu helfen und seinen schaden zu minimieren. (welcher bei nur 15 dingern, die noch nichtmal beschlagnahmt wurden sowieso gering ausfallen wird)
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