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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.12.15 16:53
Graue Eminenz,

ich unterstuetzte die Strategie von Weltraumechse vorbehaltlos, was du aus deinem zu vernachlaessigenbaren GBL-Fall kennst, erscheint mir hier keinesfalls angebracht sondern besonders dazu geeignet sich rechtskraeftig zu verstricken.

Gruesse

byronic
Gläubige & Ungläubige sind gleichermaßen in Blut getaucht und haben sich verirrt.
Mir schwindelt.
Ich bin nicht ohne Hoffnung, aber voller Ungeduld.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.12.15 17:10
zuletzt geändert: 21.12.15 21:40 durch buddabrot33 (insgesamt 1 mal geändert)
Werde momentan leider nicht so ganz schlau aus dem hin und her :/
Fakt ist:
- Vorladung war schon und ich bin nicht hingegangen.
- Habe ja nun eine Anklageschrift bekommen
- Bin nun zum Anwalt gegangen und der hat erstmal Akteneinsicht angefordert etc. pipapo
- Habe einen Brief von der Jugendhilfe bekommen


Desweiteren habe ich kein Problem zu der Jugendhilfe zu gehen. Ich habe nichts zu verbergen und kann ja auch mit denen darüber reden, wie es dazu kam. Ist halt scheiße gelaufen und war auch nur eine einmalige Sache. Über das Darknet habe ich das ja nur gemacht, da ich sonst keine andere Möglichkeit gehabt hätte, an soetwas heran zu kommen. Es war mir auch nicht bewusst, dass ich im Nachhinein noch deswegen ne Anklage bekomme, zumal das Zeug ja damals noch legal war :(
. Das mir dann sowas meine Zukunft versauen kann macht mir natürlich ziemlich zu schaffen. Habe eigentlich nicht umsonst nen Fach-Abi gemacht. Wollte demnächste wohl nen Duales Studium nehmen aber wenn die in meiner Akte sehen, dass ich wegen dem Erwerben von Drogen gepackt wurde, wer würde mich denn dann nehmen?



 
Traumländer



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  Geschrieben: 03.12.15 17:28
buddabrot33 schrieb:
Desweiteren habe ich kein Problem zu der Jugendhilfe zu gehen. Ich habe nichts zu verbergen und kann ja auch mit denen darüber reden, wie es dazu kam. Ist halt scheiße gelaufen und war auch nur eine einmalige Sache. Über das Darknet habe ich das ja nur gemacht, da ich sonst keine andere Möglichkeit gehabt hätte, an soetwas heran zu kommen. Es war mir auch nicht bewusst, dass ich im Nachhinein noch deswegen ne Anklage bekomme, zumal das Zeug ja damals noch legal war :(
. Das mir dann sowas meine Zukunft versauen kann macht mir natürlich ziemlich zu schaffen. Habe eigentlich nicht umsonst nen Fach-Abi gemacht. Wollte demnächste wohl nen Duales Studium nehmen aber wenn die in meiner Akte sehen, dass ich wegen dem Erwerben von Drogen gepackt wurde, wer würde mich denn dann nehmen?



Genauso erzaehlst du das auch der Jugendgerichtshilfe.
In deinen Akten wird nichts für zukünftige Arbeitgeber vermerkt werden (da Jugendstrafrecht, kommt es nur ins Erziehungsregister, worauf nur Staatsanwälte und Richter zugriff haben.)
E: Bevor jetzt wer sagt das kann auch ins Polizeiliche Führungszeugnis kommen, er hat keinen Umgebracht, selbst Heranwachsende die mit Kilos erwischt wurden, haben ein reines Führungszeugnis in meinem Bekanntenkreis
stole ya secret sauce and i'm still on the scene;
turn your whole company into a fuckin meme
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 03.12.15 17:36
buddabrot33 schrieb:
Werde momentan leider nicht so ganz schlau aus dem hin und her :/
Fakt ist:
- Vorladung war schon und ich bin nicht hingegangen.
- Habe ja nun eine Anklageschrift bekommen
- Bin nun zum Anwalt gegangen und der hat erstmal Akteneinsicht angefordert etc. pipapo
- Habe einen Brief von der Jugendhilfe bekommen

Nun stellt sich mir die Frage:
Der Erwerb ist illegal. Das steht auch außer Frage. Aber wenn ich es nun erworben habe gehen die ja auch stark davon aus das ich das Zeug auch konsumiert habe. Ist nun der Konsum auch strafbar und wird mit in das Strafmaß einfließen? Mein Anwalt meinte ja zu mir, dass wir, falls das alles vor Gericht kommt, wohl die größte Chance unbeschadet aus der Sache herauszukommen ist, die Wahrheit auszupacken und zuzugeben, was man getan hat. Das war zumindest sein erster Gedanke und momentan ist er ja auch dabei sich in das Thema einzulesen und zu gucken, ob noch andere Möglichkeiten bestehen.

Desweiteren habe ich kein Problem zu der Jugendhilfe zu gehen. Ich habe nichts zu verbergen und kann ja auch mit denen darüber reden, wie es dazu kam. Ist halt scheiße gelaufen und war auch nur eine einmalige Sache. Über das Darknet habe ich das ja nur gemacht, da ich sonst keine andere Möglichkeit gehabt hätte, an soetwas heran zu kommen. Es war mir auch nicht bewusst, dass ich im Nachhinein noch deswegen ne Anklage bekomme, zumal das Zeug ja damals noch legal war :(
. Das mir dann sowas meine Zukunft versauen kann macht mir natürlich ziemlich zu schaffen. Habe eigentlich nicht umsonst nen Fach-Abi gemacht. Wollte demnächste wohl nen Duales Studium nehmen aber wenn die in meiner Akte sehen, dass ich wegen dem Erwerben von Drogen gepackt wurde, wer würde mich denn dann nehmen?



Stop Stop Stop. Warte mal.
Was genau wissen die von dir? Dein Name/Adresse taucht in der Kundendatenbank auf? Heißt gar nix und beweißt nichts.
Können die beweisen, dass du bestellt hast? Das ist die einzig wichtige Frage.

Wenn die dir das nicht beweisen können und du nichts sagst (bzw. dein Anwalt), dann wird das ganze 100% eingestellt.
Wenn du zugibst bestellt zu haben, gibt es was auf die Finger und dein Führerschein ist weg (MPU + 1 Jahr Abstinenznachweis).

edit: Der Typ bei dem du bestellt hast... hieß der zufällig Natural**** ?
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.12.15 17:59
zuletzt geändert: 21.12.15 21:41 durch buddabrot33 (insgesamt 2 mal geändert)
Mein Anwalt hat ja jetzt Aktenansicht gefordert.
Mein Name taucht auf der Kundenliste auch und die meinen auch das ich das Paket empfangen habe.
Muss ich mit dem Anwalt über die Akten gucken und schauen.
Sowas können die doch garnicht beweisen oder vertue ich mich da?

Der Anwalt wird ja ohne mein wissen nicht einfach irgendwas bei der Polizei melden oder?

Ja das mit dem Führerschein wäre mit einer der schlimmsten Dinge die mir passieren könnten :(

Wie der genau hieß weiß ich nicht. Das ist ja auch schon mehr als ein einhalb Jahre her..
Ob das Zeug zu der Zeit illegal war oder nicht interessiert die nicht?


 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 03.12.15 17:59
Da jetzt schon ne Anklageschrift vorliegt, ist die Entscheidung nen Anwalt einzuschalten vl gar nicht so verkehrt...ist halt nur die Frage, ob es sich am Ende kostentechnisch auch gelohnt hat...

nicht das du dann das Doppelte zahlst (Gelsstrafe + Anwaltskosten) obwohl du ohne Anwalt auch nicht härter bestraft worden wärst.

Zur Strategie:

Als erstes Aussage verweigern und abwarten was Sie an Beweismaterial gegen dich haben, dann überlegen wie man weiter agiert.

Ich wünsch dir alles Gute, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

edit: Wenn die Sendung nicht mit Track und Trace war, bzw registirert wirds schwierig zu beweisen, dass es diese ominöse Sendung überhaupt gegeben hat.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.12.15 18:23
Ich bin fälschlich davon ausgegangen, dass noch keine Anklage erhoben wurde. In so einem Fall ist es immer besser, zu schweigen.Falls es vor Gericht gehen sollte, bist Du jetzt in der Situation, Dich bislang nicht belastet zu haben und nirgendwo Gefahr zu laufen, dass sich Deine Aussage vor Gericht mit Aussagen bei der Vernehmung widerspricht. Deine Ausgangslage ist also nicht die schlechteste.

buddabrot33 schrieb:
Der Erwerb ist illegal. Das steht auch außer Frage.


Nein. Wenn die genannten Substanzen damals nicht illegal waren, steht das nicht außer Frage. Es muss unbedingt geklärt werden, ob Dir der Erwerb von 2C-E (NICHT 2C-B und NICHT MDMA/ECSTASY) aus den Daten des Vendors nachgewiesen werden kann, wann das war und wann 2C-E ins BtM aufgenommen wurde. Das muss Dein Anwalt alles parat haben, um die Anklage angemessen kontern zu können. Wenn er da einen Wissensvorsprung hat, ist das ein klarer Vorteil auf eurer Seite.

Zitat:
Aber wenn ich es nun erworben habe gehen die ja auch stark davon aus das ich das Zeug auch konsumiert habe. Ist nun der Konsum auch strafbar und wird mit in das Strafmaß einfließen?


Konsum ist in der BRD nie strafbar. Wobei für den Konsum keine Beweise vorliegen. Du hast eine damals legale Substanz geordert. Sie lag dann bei Dir rum, aber Du hast Dich nicht getraut, sie zu nehmen, nachdem Du Berichte von Horrortrips auf 2C-E gelesen hast. Als 2C-E BtM wurde, hast Du es natürlich weggeworfen. Mit Drogen hattest Du sonst nie was am Hut. Du hast Dich ja trotz des Zugangs zum Darknet, wo Du alles hättest kriegen können, nicht mal getraut, illegale Drogen zu bestellen. Nicht mal Haschisch oder sowas. Nur dieses Zeug, das damals nicht verboten war, aber beim ersten Lesen irgendwie interessant klang. Es tut Dir alles so furchtbar leid.

Zitat:
Mein Anwalt meinte ja zu mir, dass wir, falls das alles vor Gericht kommt, wohl die größte Chance unbeschadet aus der Sache herauszukommen ist, die Wahrheit auszupacken und zuzugeben, was man getan hat. Das war zumindest sein erster Gedanke und momentan ist er ja auch dabei sich in das Thema einzulesen und zu gucken, ob noch andere Möglichkeiten bestehen.


Alternative dazu s. O.
Sprich das mal mit ihm ab. Konsum abstreiten zu können kann für eventuelle Führerscheinprobleme relevant werden.
Wenn es tatsächlich bis zur Verhandlung kommt, ist das Zeigen von Reue natürlich wichtig. Ein Richter hat im Gegensatz zu einem Polizisten schließlich darüber zu entscheiden, wie schwer Deine Straftaten wiegen.
Der Polizist dagegen sieht Dich nur als Verdächtigen. Wenn er Dich vorlädt, geht er eh davon aus, dass Du schuldig bist und will nur Beweise sammeln.
Darum muss man mit der Polizei im Alltag anders umgehen als bei einer Vorladung und auch wieder anders als mit einem Richter. Sie haben in der Strafverfolgung unterschiedliche Aufgaben und befragen Dich mit unterschiedlichen Zielsetzungen.

Vor Gericht heißt das: Alles, was mit ziemlicher Sicherheit bewiesen werden kann zugeben. Sonst aber nichts.

Das mit den 15 Teilen verstehe ich nicht. Es kommt aber vor, dass sowas einfach behauptet wird, um Druck zu machen.
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 03.12.15 18:26
sag einfach gar nichts bis dein Anwalt die Akten hat. Erst dann kann man entscheiden ob man alles abstreitet oder obs aussichtlos ist und man besser ein Geständniss ablegen sollte, oder irgendwas dazwischen.

Wenns keine registrierte Sendung war wirds schwierig für die.

Was scheisse wäre wenn Sie IP-Nummern oder ähnliches haben, womit Sie nachweisen können, das die Bestellung von deiner Adresse aus getätigt wurde.

Sollte aber Dank Tor kein Problem sein.

Für mich sieht es nach Indizienprozess aus, dh die können dir eigentlich nix, solange du dich nicht verplapperst.
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  Geschrieben: 03.12.15 19:00



ääääh das meine Geschichte mit dem GBL nicht identisch ist, ist mir auch klar die hab ich nur mal einführend erzählt und ich meine da stand auch nur drauf Zeugenbefragung und dann Rauschgiftdezernat. Also bin ich erst mal hingegangen.

Hätte ja die Geschichte sein können, wo dem Koks Dealer damals in Essen bei der Taschenrazzia 15 Bobbels Kokain auf den Bürgersteig gekullert sind und ich noch mit aufgesammelt habe, als die Polizei schon mit dem weg fuhr und ich nun nicht wusste bei welchem Wachtmeister ich das hätte abgeben sollen headbanging

Um ehrlich zu sein, ich blick die ganze Story nicht. Hab jetzt im Eingangs Post gelesen ich habe eine Vorladung bekommen und weiß nicht was ich machen soll.

Jetzt lese ich die haben doch Belege, Versendungsnachweis und und und

dann gehst Du nicht zur Vorladung, was ja nur eine Befragung gewesen wäre, wo man immer noch abblocken kann und jederzeit einen Anwalt hinzuziehen.

Aber zur Jugendgerichtshilfe gehst Du? Alleine die Tatsache, dass sie dir die schon an die Seite stellen, sagt mir, dass es auch zu einer Verurteilung kommen könnte und da müssen sie das aus rechtlichen Gründen generell anbieten.

Und dann mit Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis und Führerscheinsperre? Und das wegen angeblichen X-TC ohne Materialprobe und ohne gesicherten Legalitätsstatus?

Also so schnell geht das nicht. Hab das Gefühl an der Sache stimmt was nicht, oder Du erzählt nicht genau über die wirklichen Umfänge und was Du da so bestellt hast. Die haben doch weder ne Stoffprobe noch ne Blutprobe.

Sorry ich weiß nicht wie es heute ist, aber ich hatte in den 70er Jahren mehrfach mit der Polizei zutun und mehrfach kleine Anklagen wegen Hasch Konsum und Kleinhandel und zum Schluss sogar rechtskräftige Verurteilung BTM Opiat Konsum und ich glaube keine Eintragung bzw. nur bei der örtlichen Behörde der aber nachher wieder gelöscht wurde. Die Polizei am neuen Wohnort hatte nichts im Register und an meinen Führerschein wollte auch keiner dran, selbst als ich die Opiate über die Krankenkasse von der staatlichen Ausgabestelle bekommen habe.
Polytoxikomanie ist wie Schlittschuhlaufen in einer Bob Bahn in Badehose und fluchen warum die Saiten vom Tennisschläger nicht richtig gespannt sind.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.12.15 19:20
Heute ist es in den meisten Bundesländern der Normalfall, dass Kleinmengen der Staatsanwaltschaft scheißegal sind, dass Leute aber deswegen ständig den Lappen weggenommen kriegen, obwohl sie nie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auffällig geworden sind.
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 03.12.15 19:33
Der TE sollte sich keine großartigen Sorgen machen, so wie sich die Sache für mich darstellt haben Sie nichts außer:

Die Kundenliste, in der steht, dass XY eine Menge von XY Substanz bestellt hat.

Außerdem wird als Zeuge ein örtlicher Polizist genannt. Da gehts wahrscheinlich darum, dass der aussagt vor Gericht: Ja, der TE ist bekannt als Drogenkonsument, deswegen kanns schon sein, dass der bestellt hat.

Wenn und ich sage WENN Sie nachweisen können, dass die Bestellung von seinem PC aus getätigt wurde, dann läuft es max auf versuchten Erwerb hinaus.

Denn ohne Track und Trace können die nie und nimmer nachweißen, dass die Bestellung auch versand und beim TE angekommen ist.

Aber wie gesagt, erst mal auf die Akten warten.


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  Geschrieben: 03.12.15 19:57
so würde ich die Gesamtgemengelage auch bewerten und was anderes habe ich auch nicht gesagt, nur dass ich eben alleine hingegangen wäre und nicht sofort einen Anwalt genommen hätte. Was am Ende richtig ist, wird man sehen.

Ich denke da ist ein Vendor hopps genommen, der sich, wie so viele, ob in Deutschland, England oder in Panama operierend in einer rechtlichen Grauzone befindet. Man sieht, dass auch die ganze Absicherung im so genannten "Dark Net" nichts bringt, und das sie da mehr hinterher sind, als in den Shops, die sich auf das tatsächlich Legale beschränken und transparent arbeiten.

Hab gestern hier eine Shop Empfehlung irgendwo aus einem anderen Forum aufgeschnappt, der noch nicht mal im Dark Net war, aber alles, aber auch wirklich alles angeboten hat. Zwar teuer aber extremst gut sortiert. Natürlicherweise auch über Bit Coins. twisted

Aber auch da muss man ja eine Adresse angeben, es sei denn man lässt es zur Omi im Taunus schicken die meint das braune Pulver wäre ne Großladung Brühwürfel aus dem Amazonas Shop

Also ich sehe es so. Die habe einer Gruppe Betreiber die Bude geknackt ( bei dem der das Silk Road betrieben hat, sind sie in die Bude gestürmt wo der am Laptop saß und seine dolle Dark Net Seite als Administrator offen hatte)

Und jetzt haben sie eben eine Kundendatei von was weiß ich 400 oder 1000 oder mehr Kunden und rastern die durch, um so viel wie möglich gegen die Geschäftsleute in der Hand zu haben, das es für ne Verurteilung reicht.

Die Abnehmer, Konsumenten, schon erst recht wenn sie nur ein paar mal Kleinstmengen geordert haben, mein Gott, ja, da wird die Justiz tätig weil sie muss, aber auch nur mit dem geringst möglichen Aufwand und niemand will mehr ein Exempel an der kleine Schnupfernase statuieren.

Beschaffungsversuch von Kleinstmenge ohne Weitergabe von Substanzen mit unklarem Legalitätsstatus zum Zeitpunkt des Erwerbs.

Ich tippe auf Einstellung des Verfahrens. Wette dafür um ein Nutella und zwei Maoam
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.12.15 18:16
Wie soll das denn noch eingestellt werden? Habe ja schon nen Anklageverfahren gegen mich laufen... Die Vorladung war ja schon.
Warte jetzt auf Akteneinsicht bei von meinem Anwalt. Mehr bleibt mir erstmal nicht übrig
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 17.12.15 21:16
Hast du denn auch schon einen Termin für die Hauptverhandlung?

Bedeutet Anklage, dass man definitiv eine Hauptverhandlung bekommt? Ich habe nämlich quasi die gleiche Situation am laufen und bei mir kam stattdessen ein Strafbefel, ich solle 1200€ bezahlen oder 40 Tage in den Knast dagegen

Ich verstehe auch nicht wieso mir Besitz vorgeworfen wird, obwohl ich die Bestellung aus dem DN nie erhalten habe, nicht selber bestellt habe und man wirklich nichts außer der Kundenliste des Vendors hat. Nicht vorbestraft, garnichts. Keine Aussage gemacht!

Wenn das alles so ausgeht, sich die FS-Stelle meldet (meine FS-Stelle hat ne Meldung bekommen, ich würde Verdächtigt werden Morphin im Internet bestellt zu haben und dass ich die Aussage verweigert habe bei den Bullen), dann verliere ich meinen Job, wegen dem Führerschein, meine Freundin vermutlich auch, weil ich dann umziehen muss um zu studieren irgendwo. Egal anderes Thema -.-
 
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Abwesender Träumer



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1 Tripberichte

  Geschrieben: 21.12.15 21:44
Ne habe ich noch nicht. Wird wohl auch noch bisschen dauern meinte mein Anwalt.
Ich glaube das wenn man die Anklage hat und keine Beweise o.Ä. innerhalb einer Woche abgibt, die dich entlasten, wird man vor das Gericht müssen.
Das kam bei mir nicht. Bei mir kam die Anklage.

Dann wäre es ja bei dir maximal "Versuchter Erwerb"
Das wird wieder anders Strafgehandelt.

Wegen Führerschein habe ich auch keine Ahnung. Wäre für mich auch der Worst-Case. Wollte mich eigentlich verselbstständigen nur kann ich das ohne Auto knicken :(

Ich würde mir an deiner Stelle auf jeden Fall einen Anwalt holen. Denke der kann da evtl noch irgendwas richten. Aber schon hart, dass die dir die Strafe einfach so "anhängen" ohne dich dabei mal anzuhören..
 

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