LdT-Forum

Seite 1 (Beiträge 1 bis 3 von 3)

AutorBeitrag
» Thread-Ersteller «
Traumländer

dabei seit 2012
17 Forenbeiträge
4 Tripberichte

  Geschrieben: 09.02.16 17:38
Hallo und Servus,

nehmen wir einmal den Fall eines Heranwachsenden (zum Tatzeitpunkt über 18 jedoch unter 21) an, gegen den ein Verfahren wegen zweimaligen Erwerbs und Besitzes von Marihuana eingeleitet wird. Das Gericht entscheidet nun, Jugendstrafrecht anzuwenden und das Verfahren vorläufig einzustellen und knüpft die endgültige Einstellung an die Bedingung ein Drogenscreening vorgelegt zu bekommen sowie an die Ableistung von 20 Sozialstunden.

Wenn besagter Angeklagter nun die Sozialstunden abgeleistet und auch ein Urinscreening über sich ergehen lassen hat, letzteres jedoch positiv auf THC anzeigt, was dann?

In der schriftlichen Mitteilung bzgl. des Urteils steht im Fallbeispiel folgender Satz geschrieben:
"Wenn Sie also die Auflage/Weisung nicht oder nicht fristgerecht erfüllen, wird das Strafverfahren gegen Sie ohne weiteres durchgeführt werden."

Soweit so gut, eines ist jedoch unklar. Die Weisung im selben Schriftstück lautet nämlich:
"Die endgültige Einstellung wird davon abhängig gemacht, dass alle Angeklagten bis zum Datum x das Ergebnis eines Drogenscreenings vorlegen"

Sehe ich das nun falsch oder ist diese Auflage nicht auch durch Abgabe eines positiven Urintests erfüllt? Im Dokument ist auch an anderer Stelle nirgends von einem ausdrücklich negativ auszufallenden Ergebnis die Rede.

Vielleicht kann jemand Klarheit in diesen etwas undurchsichtigen Sachverhalt bringen.

Peace
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2015
4 Forenbeiträge

  Geschrieben: 09.02.16 20:11
Legislativius schrieb:
In der schriftlichen Mitteilung bzgl. des Urteils steht im Fallbeispiel folgender Satz geschrieben:
"Wenn Sie also die Auflage/Weisung nicht oder nicht fristgerecht erfüllen, wird das Strafverfahren gegen Sie ohne weiteres durchgeführt werden."
Sehe ich das nun falsch oder ist diese Auflage nicht auch durch Abgabe eines positiven Urintests erfüllt?

Sorry, aber da musste ich echt schmunzeln *g*

Glaubst doch nicht allen ernstes das ein Positiver Drogentest die Sache für dich beendet oder?

Fazit: Der Richter will das DU Clean bleibst und dieses durch einen negativen Test nachweist.


 
» Thread-Ersteller «
Traumländer

dabei seit 2012
17 Forenbeiträge
4 Tripberichte

  Geschrieben: 10.02.16 01:31
zuletzt geändert: 10.02.16 02:37 durch Legislativius (insgesamt 1 mal geändert)
Das leuchtet mir logisch.betrachtet natürlich soweit schon ein, warum wird das dann aber so nicht formuliert, gerade wo doch in der Juristerei immer so viel Wert auf die Formulierung gelegt wird.

Wie dem auch sei, die Zeit zwischen Urteil und Test war viel zu kurz um als Dauerkonsument clean zu werden. Mir bleibt insofern nur Wasser+Vitamin B+Kreatin (beziehungsweise Zydot).
 

Seite 1 (Beiträge 1 bis 3 von 3)