LdT-Forum

« Seite (Beiträge 16 bis 18 von 18)

AutorBeitrag
Ex-Träumer
  Geschrieben: 14.02.16 20:46
Hey der Thread ist nicht ganz der neue aber entspricht am ehesten dem Thema also sorry fürs Leichenschenden.

Ich Fliege demnächst ins ausland (Bankgok - China) und würde gerne, da ich dort sicher wunderschöne Orte in der Natur erkunden werde, ein paar ALD-52 Pappen mitnehmen.

Nun, zum einen ist es ein RC und ich bin mir nicht sicher ob es dort Verboten ist (finde kein Register) und zum anderen eine Pappe was es zB in Deutschland unters AMG stellen könnte...

Ist es theoretisch möglich 1-2 Blotter mitzunehmen?
Es wäre schön sowas mal nicht in einem normalen Umfeld zu tun und ich denke nicht das Hunde sowas riechen.

Wie es mit Scannern aussieht weiß ich nicht, denke aber wenn man es in ein Mäppchen oder ähnliches Packs, einfach auf den Rucksackboden, sieht man es unter Umständen nicht denkt ihr das würde gehen?

Hoffe die Frage geht nicht zu weit ansonsten bitte edit / bescheidsagen, kommt sofort weg.

lg FF
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2015
37 Forenbeiträge

  Geschrieben: 15.02.16 02:56
Geht es dir um 1 - 2 Blotter oder 1 - 2 Pappen?

Hunde die LSD zuverlässig riechen sollen sehr Rar sein.

Das Handgepäck ist immer der schlechteste Ort, denn du weisst da schaut man am genauesten. In Frage kommt nur der Koffer oder direkt am/ im Körper. Wenn du die Möglichkeit hast beziehe es Flüssig und lass deiner Fantasie dann freien Lauf, z.B. auf deine Lieblingsseiten in deinem Lieblingsbuch, In OMAs selbst aufgesätzten Schnaps oder in der Hariobtüte und du weisst es sind die Grünen die nach Erdbeere schmecken... ;)
 
Moderator



dabei seit 2012
2.839 Forenbeiträge

  Geschrieben: 15.02.16 15:36
Die Eröffnungsfrage des Threads ist ja im Prinzip beantwortet; alles andere was hier besprochen wird fällt eindeutig unter Schmuggeltipps.

Auch wenn das Thema nicht ganz so kritisch ist wie andere wollen wir dennoch nicht das hier explizite Anleitungen zur Schmuggelei zu finden sind; unter anderem könnte es auch als Anstiftung bzw. Beihilfe zu einer Straftat ausgelegt werden.

Vergesst außerdem nicht das andere Länder hier sehr gnadenlose und harsche Gesetze haben; geht kein Risiko ein wenn es um langjährige Haftstrafen oder gar Todesstrafen geht. Man kann eigentlich immer auch vor Ort fündig werden.

Was die Methoden angeht sind wir alle doch einfallsreich genug, dazu brauchts keinen Thread.
Aufgrund dessen ist hier mal zu.
Half the fun is learning!

« Seite (Beiträge 16 bis 18 von 18)