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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 06.01.05 16:32
:?:

Hi, mir geht beim Feiern immer wieder der gesamte Rückweg durch den Kopf, weil ich immer Panik davor habe, dass einen die Bullen mal erwischen. Ich gehe jetzt davon aus, dass man zwar was im Blut hat, aber nichts dabei. Können die da überhaupt was machen. Wenn ja was?
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.01.05 16:34
deinen eltern bescheid sagen, wenn sie zu dir nach hause anrufen :?: falls du noch zuhause wohnst.
Realität ist was für Leute die nicht mit Drogen umgehen können!
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 06.01.05 16:37
wohne nicht mehr zu hause, frage ist nur, ob die einem gleich ne anzeige gegen das btmg geben.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 06.01.05 16:52
Dann sagst du zur Polizei: Mir muss wohl irgendeine grässliche Person etwas ins Getränk gekippt haben :shock:

Jetzt müssen die beweisen das es nicht so war 8) und das wird schwer :lol:
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 06.01.05 16:55
klar, über diese antwort hab ich auch schon öfter nachgedacht, aber sind die wirklich so blöde und glauebn das, ich meine ich renne ja, wenn ich feiern geh, mit alltagsklamotten rum, sondern man sieht es ja schon, dass ich grad vom techno komme. hat euch die polizei schon mal angesprochen. und ihr meint wirklich das zieht. können die mir denn wirklich keine anzeige machen?
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 06.01.05 17:07
sie können nur was tun, wenn du etwas bei dir hast, oder druff am öffentlichen strassenverkehr teilnimmst.
als Fussgänger können dir die bullen gar nichts, ausser du hast pillen oder sonstwas dabei.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.01.05 17:07
Wenn du keinerlei BTM bei dir hast, auch keine minimalen reste am tütchen oder so kann dir die polizei auch nichts machen. wegen was denn auch, weil du pinke stulpen und ne trillerpfeife um hast? :lol: drogenkonsum ist NICHT strafbar, solange du also nicht irgenwie in deiner druffheit vor autos hüpfst, leute anpöbelst, randalierst oder so, kannst du noch so druff aussehen, solange sie nichts bei dir finden können sie dir auch nichts. Das du druff nicht Auto fährst ist denk ich mal klar :!:

Das einzige was du tun musst ist nach Aufforderung deine Personalien angeben, wenn du sonst was gefragt wirst, kannst du im Zweifelsfall immer sagen du möchtest keine Angaben dazu machen.

Kurzum, solange du keine BTM in deinem Besitz hast, kann dir niemand was, solange du aufgrund deines Rauschzustandes keine anderen Personen gefährdest.
stoned is the way i walk.....
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.01.05 17:09
soweit ich weiss können sie auch deinen arbeitgeber / deiner Schule bescheid geben. ausserdem kriegste schwierigkeiten mitn führerschein. wenn du noch keinen hast kriegste ne sperre und wenn ja, dann könnte es sein das er erstmal für´n jahr weg ist oder so.
sowas handhabt die polizei aber in jedem bundesland anders
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 06.01.05 17:11
komme aus schleswig holstein / hamburg. ich fahr ja dann aber kein auto mehr.

wieso wollen sie meine personalien, wird das gespeichert?
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 06.01.05 17:15
@konsument
blödsinn! die dürfen auf keinen Fall den arbeitgeber informieren!!
was du für Straftaten begehst,geht deinen Arbeitgeber nenn scheiss an.
das mit dem Führerschein is auch Blödsinn! SIEHE POST VON HYDE.
n-methylformamid + phenylaceton ergibt methamphetamin!!!
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.01.05 17:16
jupp, das kommt in deine akte und du kannst dann wie gesagt früher oder später ärger kriegen, wenn dein arbeitgeber informiert wird oder du zur bewerbung ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen musst
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.01.05 17:18
das ist absolut kein blödsinn, ich kenne ne tussi, der ham sie deswegen den führerschein für ein jahr aberkannt und sie musste beim psychater nen test machen, dass sie absolut clean ist, wenn sie ihn wiederhaben wollte. die ham se aber auch mit was in der tasche erwischt. das war ein gerichtliches urteil!
 
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ICQ
  Geschrieben: 06.01.05 17:20
bleib einfach locker. die checken das nichma, wenn die dich nach nem
diskobesuch mit nem auto anhalten und du 40g dope dabei hast. wenn
du kein alk. intus hast, gibts keine probleme.
dicht
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.01.05 17:26
kann auch sein, dass mitlerweilen die gesetze ander sind. das mit der tussi liegt schon ziemlich lange zurück!

würd mir aber trotzdem keine panik machen. wenn du nichts dabei hast, biste auch der sicheren seite. ich glaube auch kaum, dass sie einen ihrer teuren schnelltests an fußgängern verschwenden würden.
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 06.01.05 17:28
@Konsument
das mit dem Arbeitgeber ist 100&ig Blödsinn.
Selbst wenn das bei der Polizei in einer Akte stehen würde,steht das noch lange nicht im Führungszeugnis! im Führungszeugnis stehen nur Vorstrafen!
das sind Vergehen die mit mind.90 Tagessätzen belegt sind.
Der Arbeitgeber erfährt also bei so kleinigkeiten garnichts!!!!!!!!!!
Und das mit dem Führerschein: Da deine Bekannte BTM dabei hatte passt das Beispiel nicht! denn der threadstarter wollte wissen ob ihm was passieren kann wenn er noch was im Blut hat aber NIX dabei.
und das hat Hyde schon gut beantwortet-NIX, denn Konsum ist NICHT Strafbar!
n-methylformamid + phenylaceton ergibt methamphetamin!!!

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