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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 28.05.16 18:15
wonderland1337 schrieb:
D.h. für RC-Benzos wird sich nichts ändern (also die momentan noch nicht illegalisierten RC-Benzos bleiben weiter legal)? Sie fallen nicht unter das NpSG?


RC-Benzos sollten weiterhin vom AMG erfasst werden.
Wenn ich mich recht erinnere, bezog sich das EuGH-Urteil auf synthetische cannabiniode, die in der Medizin keine Anwendung finden und daher nicht als Arzneimittel zu betrachten wären. Diese Begründung sollte für Benzos eigentlich nicht greifen.
Wäre die Frage zu klären, ob einzelne Substanzen oder deren Klassen gemeint waren. Da kann man dann wahrscheinlich auch erst mal wieder durch die Instantzen, bevor das geklärt ist.
Ob das oben Geschriebene so stimmt, bin ich mir auch nicht sicher.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.06.16 12:53
Hier auf den 11 Seiten wirst du auch nichts zu 5-MEO-DMT finden, da nicht NPSG. Aber versuch's mal mit den Anlagen des BtmG. Da ist es nämlich gelistet (und damit "verboten").
Ob das oben Geschriebene so stimmt, bin ich mir auch nicht sicher.
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 06.06.16 19:49
Hallo,

ist jetzt eigentlich schon irgendwie abzuschätzen, wann das ganze gültig wird? Oder gibt es sogar schon einen festen Termin? Finde das ganze nicht besonders durchsichtig.

Würde mich freuen, wenn mir wer weiterhelfen könnte, ob es sich noch "lohnt" betroffene Substanzen zu ordner, oder ob es schon zu spät ist.

mfg
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.06.16 19:57
Es wurde grad das erste Mal im Bundestag gelesen. Es muss noch der Bundesrat Stellung nehmen, es muss von Bundestag und -rat verabschiedet werden. Von Kanzlerin und Bundespräsident unterzeichnet werden und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dann ist es gültig.
He complained: "Tony left me with a pile of Hendrix LPs and some dope."

Touching from a Distance
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 06.06.16 20:04
Heißt, es dauert vorraussichtlich noch nen paar Wochen? Oder geht sowas schneller?
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.06.16 23:58
Kann schon in zwei Wochen soweit sein, evtl. auch was länger. Also wenn Du noch was ordern willst, dann besser sofort. Und bitte alles vernichten, wenn das NpSG in Kraft tritt.
You know what a miracle is. Another world's intrusion into this one.
Where revolutions break out spontaneously and leaderless, and the soul's talent for consensus allows the masses to work together without effort, automatic as the body itself.
Traumländer



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  Geschrieben: 07.06.16 01:45
Und der gesetzestreue Bürger kloppt besser heute als morgen seinen legal erworbenen Kram ins Klo, wenn er nicht mit dem Gesetz verprügelt werden will. Aber darf man das Zeug ins Klo kippen? Oder ist das Sondermüll?
Hoffentlich darf ich noch legal kotzen!
Aus Protest die AfD wählen ist, als würde man in der Kneipe aus dem Klo saufen, weil das Bier nicht schmeckt.
Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 07.06.16 01:56
zuletzt geändert: 07.06.16 18:47 durch The Specialist (insgesamt 1 mal geändert)
Mofi schrieb:
Hoffentlich darf ich noch legal kotzen!

Weiß genau wie du dich grad fühlst...
Bei so Sachen merkt man erstmal was Gesetz und Gesellschaft eig sind... Nichts als ein konstruiertes Gerüst um und herum, das so leicht manipulierbar ist, wie die Medien...
Ich geb mir den Kick, aber spring früh genug ab...
Und versuche vergeblich ein unersättliches Verlangen zu stillen.
---------------------------------------
Drogen nehmen?
Ich nenne das Bewusstseinserweiterung.
Oder sich der Grausamkeit verschließen.
Kommentar von The Specialist (Traumland-Faktotum), Zeit: 07.06.2016 18:47

zitat repariert
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 07.06.16 09:07
Also am 17.6. steht es auf der Tagesordnung des Bundesrats. Danach muss es noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, was im Schnitt auch mindestens eine Woche dauert, oft ein paar Tage länger. Danach wäre das Gesetz in Kraft.

Aber nach dem NPSG, so wie ich es begreife ist der Besitz nicht strafbar, es sei denn du hättest so große Mengen, das man auf Verkauf schließen könnte. Das bestellen aus dem Ausland wäre aber strafbar.

Im Klartext: Vor in Kraft treten bestellte NPS, die nicht dem BTMG unterstellt sind, sind nicht strafbewährt. Bei allen nach dem in Kraft treten bestellten haben wir zukünftig ne skurile Situation.

Wenn die Polizei dann klingelt, nicht die NPS das Klo runter, sonder den Bestellzettel! :-)

Lg
Legal High
Hilfe und Beratung anonym auf
www.legal-high-inhaltsstoffe.de
oder Sucht- und Drogennotruf
069-623451
Traumländer



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  Geschrieben: 07.06.16 09:24
Danke, bald nicht mehr so ganz Legal High cool
Aus Protest die AfD wählen ist, als würde man in der Kneipe aus dem Klo saufen, weil das Bier nicht schmeckt.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 07.06.16 16:03
Legal High schrieb:
Aber nach dem NPSG, so wie ich es begreife ist der Besitz nicht strafbar, es sei denn du hättest so große Mengen, das man auf Verkauf schließen könnte. Das bestellen aus dem Ausland wäre aber strafbar.


Nach dem Referentenentwurf wäre der Besitz nicht strafbar, aber entscheidend ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung und nach diesem ist der Besitz eindeutig strafbar!
Beide Entwürfe unterscheiden sich doch deutlich voneinander und so ist auch ein Großteil, der im Alternativen Drogen- und Suchtbericht getätigten Aussagen zu dem Gesetzesentwurf, nicht mehr auf dem neusten Stand.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 10.06.16 12:14
Grindl schrieb:
Legal High schrieb:
Aber nach dem NPSG, so wie ich es begreife ist der Besitz nicht strafbar, es sei denn du hättest so große Mengen, das man auf Verkauf schließen könnte. Das bestellen aus dem Ausland wäre aber strafbar.


Nach dem Referentenentwurf wäre der Besitz nicht strafbar, aber entscheidend ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung und nach diesem ist der Besitz eindeutig strafbar!
Beide Entwürfe unterscheiden sich doch deutlich voneinander und so ist auch ein Großteil, der im Alternativen Drogen- und Suchtbericht getätigten Aussagen zu dem Gesetzesentwurf, nicht mehr auf dem neusten Stand.


Online zugänglich ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 4. Mai 2016, und da steht nix von Strafbarkeit bei Besitz ohne Absicht zum Handeln. Worauf beziehst du dich?
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 10.06.16 12:21
naminu schrieb:
Guten abend leute,
Ich bin gerade am surfen, finde aber nicht wirklich etwas das mir hilft durch die ganze tryptamin geschichte usw. durch zu blicken.
Könntet ihr mir vielleicht sagen ob 1P-LSD demnächst mit unter die illegalen substanzen fällt?
Wäre cool wenn ihr mir da weiter helfen könntet

Naminu


Ob 1P betroffen ist, würde mich auch sehr interessieren...
 
Moderator



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  Geschrieben: 10.06.16 12:30
Nein, es ist kein Tryptamin betroffen
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.06.16 12:58
Eine erfreuliche Nachricht biggrin (Zwischen den ganzen schlechten^^)
 

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