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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 15.02.16 14:04
Peelz schrieb:
Mich hindert auch kein Stoffgruppenverbot daran, mir mit echtem Koks die Nase zu pudern statt so ein Imitat einer Karikatur eines Pseudo-Ersatzstoffes nehmen zu müssen. Wenn Poppers bald auch drunter fallen schnüffeln die Leute halt entweder Klebstoff oder besorgen sich das richtige Zeug woanders. RC´s sind Mist aber illegale RC´s sind noch größerer Mist.


Ah, Koks. Der beste Weg, im Club hinter deinem Rücken ausgelacht zu werden.

Dass RCs Mist sind, hab ich aber nie behauptet und dass illegale RCs Mist sind schon gar nicht. Wenn ich schreibe, dass die meisten interessanten Stoffe schon verboten sind, ist das so ziemlich das Gegenteil von deiner Aussage - gerade die bereits illegalen RCs sind es, die nach solchen Maßnahmen wie in UK größere Marktanteile erobern werden. Mephedron ist dort jetzt schon eine feste Größe auf dem Schwarzmarkt. Wenn die Konkurrenz durch fragwürdige RC-Upper wegfällt, wird sich das verstärken. Damit will ich nicht sagen, dass Mephe super ist, aber es hat halt seine Fans. So wie MDPV, a-PVP, MXE oder die 2Cs, die inzwischen auch einen Schwarzmarkt gefunden haben.

Was wir sehen werden, ist die Umleitung recht großer Geldströme vom grauen auf den schwarzen Markt. Das Bedürfnis, zu konsumieren, ist ja nicht weg. Was wegfällt, ist ein Vertriebsweg für:
1. Leute, die neue oder seltene Drogen ausprobieren wollen (Zielgruppe Psychonauten),
2. Leute, die keine Schwarzmarkt-Connex haben oder gezielt nicht nachweisbare Stoffe suchen (Zielgruppe RäuMi-User),
3. Leute, deren drug of choice eine andere als die klassischen Drogen ist (Zielgruppe John Mc Affee).

Was ist allen diesen Leuten gemein? Sie könnten mit geringem Aufwand im Deepweb kaufen.
Der Deepweb-Handel hat technische Einstiegsbarrieren, die derzeit viele User abhalten, aber die britische Regierung schafft gerade deutliche Anreize sowohl für Anbieter als auch Verbraucher, diese Barrieren zu überwinden und fördert damit punktgenau den wichtigsten Wachstumssektor im Drogenhandel. Das Angebot dort wird sich in der Folge noch weiter ausdifferenzieren, da die Synthese von RCs meistens mit weniger kontrollierten Ausgangsstoffen möglich als die klassischer Schwarzmarktdrogen - entsprechend leicht ist die Nachfragedeckung, sobald die Nachfrage über diese Kanäle erst mal besteht. Und genau dafür wird gerade bestens gesorgt.

Bleibt also als Fazit, dass mir wie immer die derzeitige Drogenpolitik repressionsgeiler Staaten wie UK, Deutschland, Schweden oder Russland als Konsument völlig egal ist, dass ich sie aber als Bürger eines dieser Staaten unverantwortlich, schädlich und schlicht idiotisch finde.
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 15.02.16 15:49
Am Ende ist es eh nur ein Katz und Maus-Spiel. Egal ob Drogen legal sind, am Ende wird es damit immer Probleme geben & Mama oder Tante wird immer einen geschielten Blick darauf haben. Das hat die Geschichte nunmal gezeigt. Kriminalisierung und Drogen-Supermärkte sind aber auch nicht die Lösung (auf Studien kann sich auch keiner verlassen). Apotheken mit Altersbeschränkung (Apo-Karte), keine Werbung & Mengenkontrolle sollte gestattet werden. Der Mittelweg ist halt nicht einfach.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 02.04.16 18:24
h1sm schrieb:
So in England sind ab Anfang April ALLE psychoaktiven Substanzen, außer die die schon legal sind, illegal.


Zitier mich mal selber, Ban sollte ab gestern in Kraft treten, aber wird sich wohl verzögern.

http://www.theguardian.com/society/2016/mar/30/legal-highs-ban-uk-delayed-concerns-law-enforceable-psychoactive-definition
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 02.04.16 19:35
Es ist tatsächlich nicht so einfach, wie man denkt, die Psychoaktivität einer Substanz zu beweisen. Es gab in der Vergangenheit ja den einen oder anderen Fall, in dem eine gehypete neue RC sich als komplett wirkungslos herausgestellt hat und die ganzen Forenposts, die es als das neue Lysergsäure-Herokain angepriesen hatten, schlichtweg vom Vendor gekaufte Claqueure waren. Was ist mit den ganzen Kräutern wie Löwenohr oder Damiana, die in ihrer Rauschwirkung knapp über der Grenze zum Placebo liegen?

Und selbst, wenn es ein scheinbar so eindeutiger Fall wie Mephedron ist - womit genau beweist man ihre Psychoaktivität? Der Artikel legt nahe, dass da in jedem Einzelfall ein Experte hätte herbeizitiert werden müssen. Aber damit würde man die Rechtsprechung in die Hände von Medizinern statt Juristen legen. Der zunehmende Einfluss von Gutachtern vor Gericht wird ohnehin häufig kritisiert. Eben weil sie verfassungsmäßig nicht als Organe der Rechtspflege vorgesehen sind. Gut, das UK hat ja gar keine Verfassung, aber auch mit deren Loseblattsammlung historischer Texte kann sowas schnell unvereinbar werden.

Wo zieht die Regierung Cameron also die Grenze in diesem mysteriösen Kriterienkatalog, der in den durchgestochenen Schriftsätzen angedeutet wird? Rezeptoraffinität allein ist kaum ausreichend, die sagt nicht unbedingt etwas über die Eignung als Rauschdroge aus. Gleiches gilt für strukturelle Ähnlichkeiten mit bekannten Drogen.
Soll man auf Rattenversuche zurückgreifen? Das ist in der pharmakologischen Forschung gängig, aber wollen wir ernsthaft, dass Urteile von auf das Erkennen von LSD konditionierten Ratten gefällt werden?

Man darf gespannt sein, wie und ob diese Probleme noch rechtzeitig gelöst werden. Für mich wird das ganze Projekt mit jeder neuen Information noch lächerlicher.
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  Geschrieben: 17.05.16 23:44
Und mal wieder hat sich der Sachverständigenausschuss in der 46. Sitzung beraten....

Tagesordnung: Klick mich

Ergebnisse: Klick mich


Im Detail wird das Verbot folgender Substanzen empfohlen:

BfArM schrieb:
Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen

Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG:
JWH-018 Cyclohexylmethyl-Analogon (NE-CHMIMO)
5Cl-AKB48 (5C-AKB48)
5Cl-JWH-018 (JWH 018 N-(5-Chlorpentyl)-Analogon)
5F-AMB-PICA (MMB-2201)
AMB-CHMICA

Aufnahme des folgenden Cathinon-Derivats in die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG:
Alpha-PVT (α-PVT)

Für die nachfolgend genannten Stoffe wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.1 BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Sie sollen aber bezüglich ihres Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.
5F-MN-24 (5F-NNEI, 5F-NNE1)
4-BMC (4-Brommethcathinon, Brephedron, 4-BMAP)
5F-NPB-22 (5F-PB-22 Indazol-Analogon)


Als Kind wurde mir gesagt: "Nimm dich in Acht vor solchen Menschen!"
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  Geschrieben: 18.05.16 01:41
Das erste mal, dass es mich gar nicht juckt.
Synth. Cannas sind meiner Meinung nach sowieso der letzte Scheiß (Bitte keine Grundsatzdiskussion; Ich würd auch Opium jedem synth. Opiod vorziehen, dass ich bis jetzt testen konnte) und Cathinone sind auch mit Vorsicht zu genießen, wenn auch a-PVT nicht unbeliebt war, trotz heftigem Carving und heftigem runter kommen.
"Immer wieder, wenn ich aus dem Leib aufwache in mich selbst, lasse ich das andere hinter mir und trete ein in mein Selbst; ich sehe eine wunderbar gewaltige Schönheit und [...] bin in eins mit dem Göttlichen" (Plot. IV.8.6)
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 20.05.16 10:18
die 31.Veränderungsverordnung hat den Bundesrat passiert und wird in den nächsten Tagen rechtskräftig.

Ihr findet sie wie immer bei uns in den Downloads:

https://legal-high-inhaltsstoffe.de/de/konsumenten/flyerdownloads.html

spektakulär ist sie nicht, erscheint mir nur fragwürdig, warum sie kurz vor dem Neue psychoaktive Substanzen gesetz noch gemacht wird....

LG
legal High
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  Geschrieben: 20.05.16 15:32
Es werden auch weiterhin noch RCs ins BtMG aufgenommen werden, auch wenn sie bereits vom NpSG erfasst werden. Das BtMG hat dann Vorrang. Steht extra so im Entwurf.
Die Strafen sind beim BtMG härter, es gibt mehr Straftatbestände, es gibt strengere Regeln für den erlaubten gewerblichen und wissenschaftlichen Umgang mit BtMs als mit NpS, also wird man weiterhin gucken, ob irgendwas so schlimm ist, dass es noch verbotener als verboten sein muss.
Ob das dann im Einzelfall nachvollziehbar ist, steht auf einem anderen Blatt, aber wenn man diese Gesetze an sich beide anwenden möchte, gehört auch so eine Differenzierung dazu.
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  Geschrieben: 20.05.16 17:03
Nach dem NPSG ist der Besitz nicht strafbar, sondern nur "verboten". Wenn man (als Konsument mit kleinstmengen) aufgegriffen wird, wird der Stoff beschlagnahmt, aber mehr passiert damit nicht.

Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass man ihn abgegeben, verkauft oder gar verarbeitet (inklusive Aufreinigung) kann da mehr gemacht werden.
He complained: "Tony left me with a pile of Hendrix LPs and some dope."

Touching from a Distance
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 20.05.16 22:36
Weltraumechse schrieb:
Es werden auch weiterhin noch RCs ins BtMG aufgenommen werden, auch wenn sie bereits vom NpSG erfasst werden. Das BtMG hat dann Vorrang. Steht extra so im Entwurf.
Die Strafen sind beim BtMG härter, es gibt mehr Straftatbestände, es gibt strengere Regeln für den erlaubten gewerblichen und wissenschaftlichen Umgang mit BtMs als mit NpS, also wird man weiterhin gucken, ob irgendwas so schlimm ist, dass es noch verbotener als verboten sein muss.
Ob das dann im Einzelfall nachvollziehbar ist, steht auf einem anderen Blatt, aber wenn man diese Gesetze an sich beide anwenden möchte, gehört auch so eine Differenzierung dazu.


Ja wie es scheint wird das NPSG dann als Vorgesetz vor dem BTM genutzt, um die Zeit bis zur Aufnahme zu überbrücken.
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 22.10.16 15:18
Meclonazepam noch legal?
 
Ex-Träumer



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  Geschrieben: 22.10.16 16:14
Hui noch ein meclona fan,
is noch legal
Drugs are bad mkay!

Drop the thought!

YOLO
Ex-Träumer
  Geschrieben: 22.10.16 18:03
Naja zu den Spottpreisen, wird man fast gezwungen es zu mögen XD
200% gratis dazu wtf
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 08.12.16 23:39
Vor wenigen Tagen fand am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die 47. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel statt.

Im Verlauf dieser Sitzung wurden wieder Änderungen und Ergänzungen des BtMG empfohlen. Der Sachverständigenausschuss gibt nur Empfehlungen an die Regierung. Rechtskräftig ist die Änderung des BtMG erst wenn Bundestag und Bundesrat der Änderung zugestimmt haben.

Das BfArM empfiehlt folgende Substanzen für die Aufnahme in das BtMg:
Spoiler:
MDMB-CHMCZCA (EGMB-CHMINACA)
Acryloylfentanyl (Acrylfentanyl, ACF)
Butyrfentanyl (N-Propylfentanyl, Butyrylfentanyl, NIH 10486, B-F)
Furanylfentanyl (FU-F, 2-Furanoylfentanyl)
U-47700


Für folgende Substanzen wird die Aufnahme vorerst nicht empfohlen, allerdings soll das auftreten weiter verfolgt werden.
Spoiler:
ADB-PINACA (Sirius)
EG-018
EG-2201
5F-MDMB-PICA (5F-MDMB-2201)
2-MMC (2-Methylmethcathinon)
3-CMC (3-Chlormethcathinon, Clophedron)
3-FPM (3F-Phenmetrazin, 3-Fluorphenmetrazin)
α-PBP (alpha-Pyrrolidinobutyrophenon)
α-PHP (alpha-Pyrrolidinohexanophenon, PV-7)
PV8 (α-PEP, α-PHPP)
Clonazolam (Clonitrazolam)
2-MeO-diphenidin (MXP, 2-MXP, Methoxyphenidin)


Das vollständige Protokoll der Sitzung ist hier zu finden.
Als Kind wurde mir gesagt: "Nimm dich in Acht vor solchen Menschen!"
Heute weiß ich: "Ich bin einer dieser Menschen!"
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 23.05.17 08:28
Im Sachverständigen Ausschuss

http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverst/Sitzungen/Tagesordnung_47.html

Ist clonazolam vorgetragen worden, ins btmg auf zu nehmen. Gibt es hier schon einen Beschluss? In den anlagen btmg ist noch nichts drin.

Weiterhin die frage, erizolam ist im btmg, allerdings mit einer anderen strukturformel wie es ein vendor derzeit unter etizolam anbietet. Wie verhält sich das dann? Danke
 

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