LdT-Forum

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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 26.10.16 08:11
Hallo liebe LdT-Community,

Ich habe ein Anliegen gesetzlicher Natur und ich habe bereits gründlich recherchiert, aber bisher keine eindeutige Antwort gefunden... wenn es bereits einen Thread mit diesem Thema gibt, tut mir das leid, bitte löschen!

Es geht um folgendes:
Neulich hatte ich eine interessante Begegnung mit den Gesetzeshütern in Zivil. Ich kenne bzgl. Durchsuchungen etc meine Rechte genau, habe mich aber trotzdem dazu belatschern lassen, meinen Rucksack für den Freund und Helfer zu öffnen, damit er hineinsehen kann.
Gefunden haben die Herren nichts. Aber jetzt mal rein hypothetisch...

Wenn ich in der Woche zuvor 15 Gramm kristallines MDMA bestellt, dieses in kleine Bags abgepackt und in einer Box in meinem Rucksack verstaut hätte und ich theoretisch unterwegs zu Menschen gewesen wäre, die mir einige dieser Bags abgekauft hätten (relativ eindeutige Nachrichten im Handy wären auch noch zu finden gewesen)... wie tief hätte ich in der Scheiße gesteckt, wenn die Polizei besagte Box nicht übersehen hätte?

Ist da das deutsche BtmG eindeutig? Ich habe nichts konkretes finden können.
Ich selbst bin regelmäßiger Konsument von u.a. Cannabis, MDMA, LSD und gelegentlich Pep, nachweisen könnte man mir per Blut-/Urin-/Haarprobe also einiges. Ich besitze keinen Führerschein und Vorstrafen oder Verwicklungen in sonstige Fälle dieser Art habe ich meines Wissens bis jetzt nicht.

Müsste ich im Falle eines Falles mit Haft oder Bewährung rechnen, wenn evtl Verdacht auf Handel bestünde? Oder reicht der Besitz schon aus? Gelten 15 Gramm 83%iges MDMA noch als geringfügige Menge?

Vielen Dank, ich freue mich auf eure Antworten!
Euer brosius
 
Moderator



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  Geschrieben: 26.10.16 13:24
Tatsächlich sind die "nicht geringen Mengen" sehr hoch, das heißt, dass Dich ein guter Anwalt im günstigsten Falle straffrei aus der Sache rausholen kann.
Laut dieser Seite beginnt eine "nicht geringe Menge" MDMA ab 30g Base.
Ab dieser Grenze wird automatisch angenommen, dass es keinesfalls nurnoch zum Eigenbedarf gedacht ist.
Wie das in der Realität jedoch aussieht, steht auf einem anderen Blatt. Wohnst Du beispielsweise in Bayern, wirst Du zu 99,999% verurteilt. Aber auch in anderen Bundesländern wird die Tatsache, dass das MDMA in mehreren Baggies abgepackt war, ein durchaus negatives Licht auf den Sachverhalt werfen.
Darüber hinaus, ist es relevant, ob das Jugendstrafrecht auf Dich angewandt werden kann. Sprich, bist Du unter 21?
Ein Freund von mir ist mal mit ich glaube 7 oder 9 Teilen von den Bullen erwischt worden und musste sie nur zur Jugendgerichtshilfe, und ist ansonsten straffrei davongekommen. Natürlich ist das auch ne deutlich kleinere Menge, aber das Beispiel verdeutlicht, dass es auch gut laufen kann.
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 26.10.16 19:00
Hi Neopunk, danke für die schnelle Antwort!

Ich lebe in Niedersachsen, habe schon Geschichten aus Bayern/BW gehört und kann mir gut vorstellen, dass ich dort geliefert gewesen wäre... ist die Richtlinie für die "nicht geringe Menge" von Bundesland zu Bundesland anders definiert?

Und ja, ich bin 20 Jahre alt. Aber fällt das dann noch unters Jugendstrafrecht? Ich dachte, mit der Volljährigkeit erledigt sich das...


 
Traumländer



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  Geschrieben: 26.10.16 19:33
Hatt msn da bei do einer "Untersuchung " überhaupt irgendwelche Rechte? War letztens in der Stadt. Habe mir mal so ein Schnupferset gekauft. Da war auch so ein Fläschchen mit Spatel dran. Dieses hatte ich bei meinen Cohones verstaut ;-)

Hab in der Boxershorts ein kleines Kämmerchen wo ich es verstaut hab. War LEGALES 3-FPM. Nur zu Info!

Dachte mir am Heimweg, ach ziehst dir noch eine. Bin aufs Bahnhofsklo und hab mir was gezogen. Als ich rauskam. Ksmen zwei Zivis auf mich zu und durchsuchten mich auf Offener Straße. Grundlos. Ich war weder high noch sonst irgendwie auffällig. War NUR pissen ;-)

Als er mich abtastete sagte ich, dass ich mich gerade in meiner Würde als Mensch angetastet fühle. Daraufhin lachte die Dtecksau noch darüber. Waren eh voll die Hohlbirnen. An meim Schlüsselbund hab ich ein Täschchen nit meiner Tabletten Box drin. Die haben die völlig übersehen. War randvoll mit Diaz und Lorazepam. Aber vom Arzt.

Das kann foch echt nicht sein oder? Das man sich von 2 schmierigen Typen begrapschen (genügt da nicht jetzt ein eindeutiges NEIN) und sexuell belästigen lassen zu müssen. FDFind das dchon dreist und grenzwertig. Könnte es ja verstehen wenn ich auffällig rumgesteuert wäre oder beim Deal beobachtet worden wäre. Aber einfach so! Hatt man da echt die Arsch Karte ( Bayern)

Vorallem was wenn da ein Bekannter vorbeigefahren wäre. Das macht dann ja ein guten Eindruck. Was hast du den nit der Polizei zu tun?

Musste mich aber echt zamreissen mit dem hochziehen als die Nase lief... Aber war froh das ich nicht damit gefickt wurde. Klar is es legal. Aber bis die des untersucht haben...wahrscheinlich Hätt ich des eh nicht mehr bekommen. Aber ging ja gut.


 
Traumländer



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  Geschrieben: 26.10.16 21:37
zuletzt geändert: 27.10.16 00:31 durch 20fox (insgesamt 1 mal geändert)
Dein Recht in so einem Fall ist es, dir den Dienstausweis zeigen zu lassen und dir die Nummer für eine Dienstaufsichtsbeschwerde aufzuschreiben. Das ist der theoretische Umgang. Praktisch könnt ich mir vorstellen, dass sich manche Zivis sogar weigern dieses rauszurücken, weil sie das recht 1. nicht kennen und 2. keinen bock darauf haben und 3. vor Gericht im Zweifelsfall eh recht haben.
Guck dir doch mal an , wieviele Polizisten im Schnitt wirklich zur Rechenschaft gezogen werden und wieviele freigesprochen werden, kann man sich drüber aufregen, hilft aber nichts.

@allthegoodthings
ist mir auch mal passiert, inkl. öffentlichem Hose runter lassen, da sie festgestellt haben, dass ich bei Schneefall tatsächlich mehr als eine dünne Stoffhose anhabe. An nem Bahnhof dürfen sie tatsächlich relativ viel machen, ohne das man da gegen angehen kann. Eine Durchsuchung, die aber deutlich in deine Privatsphäre eingreift, muss aber, wenn du es deutlich machst, auch in eher privateren Räumlichkeiten oder Straßenecken geschehen. Hab manchmal das Gefühl, Zivis sehen sich als die "badass" Polizei, hab aber auch schon einen erlebt, der nach meinem ehrlich genervten Ton sehr menschlich war. Gibt also auch noch Menschen in Uniform, nicht nur Schweine.
"Immer wieder, wenn ich aus dem Leib aufwache in mich selbst, lasse ich das andere hinter mir und trete ein in mein Selbst; ich sehe eine wunderbar gewaltige Schönheit und [...] bin in eins mit dem Göttlichen" (Plot. IV.8.6)
Traumländer



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  Geschrieben: 27.10.16 06:59
Was du musstest in der Öffentlichkeit die Hose ausziehen? Das ist echt heavy eek

Wenn die Geldstrafe nicht immer so hoch wäre hätte ich an deiner Stelle gesagt : ,, Bück dich von alleine wird er nicht hart " 😂 Spaß! Aber musste mich da teilweise echt zusammen reissen. Muss man sich von so einem
Schwanzlutscher begrapschen lassen und hab ihm des sogar noch auf ne witzigere art gesagt. Dann lacht mich der Dreckssack auch noch aus! Gehts noch? Ich hab nix unrechtes getan! Und muss mich so einer Prozedur unterziehen und mich noch auslachen lassen!!! Die Pisser😠

Das mit dem Dienstausweise ist ein WERTVOLLER TIPP. Me
rkt euch das!!!

Klar werden die ungeschorren davon kommen! Aber ich habe im Leben eines IMMER gemacht. Hartnäckig bleiben und auch mal Kontra geben. Als ich im KH war, wollte ich noch Distra gegen den Entzug. Hatt die dumme Kuh verneint, da ich nicht schlimm genug fürcdie zittere. WTF?

Habe dann dauernd geklingelt und nach dem Distraneurin verlangt. Nein! Gut wieder geklingelt.....ich habe im KH Zeit. Und auf einmal ging es. Da hab ich danach wieder geklingelt. Ich habe Schmerzen im Bein. Rufen sie den Arzt an sie haben was meine Medikamente betrifft ein Scheiß Dreck mitzureden. Hatt sich ausgezahlt. War dann angenehm High! Sie hat danach, auch nicht mehr diskutiert. Das ist der Jackpot an der Sache. Denn wenn die meinen mir ans Bein zu pissen, geh ich denen auf den Sack! Bis sie den Schwanz einziehen. Das war ne Ausnahme das ich das dabei hatte. Normalerweise geh ich ohne was mit rumzuschleppen aus dem Haus. Wenn die mich wieder kontrollieren. Mach ich das so und reiche Beschwerde ein. Wird sich mit Sicherheit im Sande verlaufen. Aber das mach ich jedes Msl so. Bis es ihnen blöd wird. Irgendwann muss auch der Richter tätig werden. Wenn nicht, geh ich zum Tagblatt, Facebook, regionales Fernsehen. JAAA! Hört sich übertrieben an. Aber anders wird sich das nie ändern.

Wenn ich in meiner Menschenwürde verletzt werde, dabei noch ausgelacht werde...wurde ich fast grün in meiner lila Boxershorts.👊

Es wird immer schlimmer. Jetzt wird künftig mehr überwacht und kontrolliert. Könnte ja ein Terrorist sein irgendwo rolleyes

Die Leute schnallen das einfach nicht. Jetzt gibt's ja noch die 360 Grad Kamera. In den
Nutzungsbedingungen wird man dann sein Einverständnis zur Nutzung geben müssen, dass die Zugriff auf die Kamera und suf was weiss ich noch alles haben dürfen. Spart sich der Staat Personal das er zahlen müsste.

Deswegen bleibe ich da dann hartnäckig. Bin ein schüchterner Mendch, ABER BEI SOWAS werde ich grantig. Vorallem wenn man meine Menschenwürde mit Füßen tritt und mich dann noch aus lacht. Aber ich werde mir das nicht tatenlos gefallen lassen und es hinnehmen. Bei sowas kann ich eine unbändige Energie aufbringen. Wenn ich fuchtig werde, dann richtig. The Rock hatt es in Fast snd Furios auf den Punkt gebracht:,, Wenn er pissen geht, will ich wissen wie oft er abschüttelt!" Da wird den Leuten mit Terroranschlägen Angst gemacht um die zunehmende Überwachungstechnik als Sicherheit angedreht . Verkauft wird es zur immer mehr in die Privatsphäre eindringende Überwachung. Spätestens bei dem Fall Snowden hätten die Leute auf die Barrikaden gehen müssen oder zumindest checken müssen, das Terroranschläge nur als Vorwand genutzt werden. Ed gibt Kameras mit Gedichtserkennug. Aber dennoch können "potenzielle Attentäter" ungehindert einreisen???

Es geht dabei um noch mehr Kontrolle und Machtdemonstration. Vorallem gegen Menschen die nicht Dieses hirnrissige System akzeptieren. War damals bei dieser Hippi WG schon so. Wo sie sich NACKT an die Wsnd stellen mussten. So jetzt hab ich mehr geschrieben als ich wollte. Bin jetzt deit 2 Tagen druff. Ovj überprüfeden Text nochmal wenn ich wieder nüchtern bin.^^

Geh jetzt mal langsam pennen. ..

 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 27.10.16 10:43
Vielleicht war das Arreal ja als "Gefahrengebiet" ausgewiesen

https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrengebiet_(Polizeirecht)

Das ist jetzt für Hamburg, für andere Bundesländer gibt es ähnliche Regelungen.
 
Traumländer

dabei seit 2009
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  Geschrieben: 27.10.16 13:42
Wollte nur schnell auf die Begriffe der "geringen Menge" und der "nicht geringen Menge" eingehen, damit da keine Verwechslung entsteht.

- geringe Menge: hier wird von Eigenbedarf ausgegangen und die Anklage bzw. weitere Strafverfolgung kann ziemlich problemlos
fallen gelassen werden bzw. muss gar nicht angestrebt werden.
Hier gibt es KEINE klaren Grenzen, ist wie wohl bekannt sehr abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Bei "harten" Drogen geht man idR bei max. 3 Konsumeinheiten von geringer Menge aus.

- nicht geringe Menge: vom BGH festgelegte Grenze & damit nicht abhängig vom Bundesland.
Wenn man eine "nicht geringe Menge" besitzt, dann wird das Delikt in aller aller
Regel als Verbrechen angesehen, was eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bedeutet.
Für MDMA sind das die 30g, von der Neopunk spricht.


Sorry, dass ich ansonsten nicht besser auf das Thema eingehen kann.. hab grad keine Zeit.
Hoffe dass der Fall wirklich rein hypothetisch ist!


Achja, zum Thema Anwendung JugendstrafR: Im Alter von 18-21 Jahren gilt man als Heranwachsender. Damit ist grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, aber die Anwendung von Jugendstrafrecht ist möglich und alles andere als unüblich. Ist dann immer ne Einzelfallbetrachtung hinsichtlich deiner Person und der Tat. Wenn eins von beidem für Jugendstrafrecht spricht, dann reicht das für die Anwendung von JugendstrafR.
Die Tat selbst spräche übrigens eher nicht fürs Jugendstrafrecht, aber das sieht so mancher Richter bestimmt anders.
 

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