LdT-Forum

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AutorBeitrag
Ex-Träumer
  Geschrieben: 22.11.16 10:42
zuletzt geändert: 22.11.16 13:29 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 1 mal geändert)
Wenn Du, Neopunk einen Giftschein hast, dann müßtest Du wesentlich mehr darüber wissen als ich.
Denn ich hab' noch nicht einmal einen gesehen, kenne aber jemand, der gewerberechtlicher Geschäftsführer einer Chemiebude war, weil er solch einen Schein hat. Drogen konnte er damit keine besorgen - keine der klassichen, RCs gab's damals noch nicht.
Aber interessanterweise Ephedrin in einer Form, die sich gut weiterverarbeiten ließe. Wir haben uns nicht darüber getraut, aber Methamphe gab's damals eh genug (aus Pharmaproduktion, besser hätten wir's auch nicht machen können ;-) ).
Das wird sein wie beim Führerschein, man bekommt den Schein halt für bestimmte Chemikaliengruppen oder für bestimmte Anwendungsbereiche oder was weiß ich.
NPS - new psychoactive substances - das Neu besagt, daß man die Substanz zuvor nicht kannte oder nicht als psychoaktiv eingestuft hatte. Das kann alles Mögliche betreffen, Substanzen, die man mit und ohne Giftschein irgendeiner Stufe ohne Weiteres bekommt - bis sie eben verboten sind und entsprechende Einschränkungen in Kraft treten.
Natürlich hast Du dann nicht die Ausrede, Du wußtest nichts davon, denn ich schätze doch, daß man laufend informiert wird/werden muß, wenn man mit Substanzen hantiert, die nicht allgemein zugänglich sind (darum Giftschein).
LG road

[edit] Vielleicht hätte ich besser "Weil Du einen Giftschein hast ..." schreiben sollen. Denn ich zweifle überhaupt nicht daran, daß Du einen hast. So könnte die ursprüngliche Formulierung aber aufgefaßt werden.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.11.16 09:53
zuletzt geändert: 25.11.16 17:49 durch Legal High (insgesamt 1 mal geändert)


Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen ist in Kraft getreten. Es regelt den Umgang mit neuen psychoaktiven Substanzen und legt das Strafmaß fest.
Der Besitz ist auch für Endkonsumenten verboten, allerdings wird er nicht bestraft, aber die Substanzen werden selbstverständlich beschlagnahmt.
Das Gesetzt ist im Downloadbereich bei uns hinterlegt:
https://legal-high-inhaltsstoffe.de/…/npsg_bgbl116s2615_161…
Es es ist schwierig für Endkonsumenten und Nichtchemiker zu begreifen, ob eine Substanz von diesem Gesetz erfasst werden, daher bieten wir euch die Möglichkeit in unserem Beratungstool nachzufragen und unser Chemiker wird euch seine Auffassung mitteilen.
Unser Beratungstool findet ihr hier:
https://legal-high-inhaltsstoffe.de/…/k…/onlineberatung.html
Beachtet bitte, dass solltet ihr mit Substanzen, die von diesem Gesetz erfasst wurden, erwischt werden, so kann das selbstverständlich auch weitere Untersuchungen, wie Hausdurchsuchungen nach sich ziehen und auch Auswirkung für euren Führerschein haben.
Hilfe und Beratung anonym auf
www.legal-high-inhaltsstoffe.de
oder Sucht- und Drogennotruf
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.11.16 19:30
Was ist denn jetzt eigentlich mit Phenibut ? Biovea z.b. bietet es ja wieder an.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.11.16 19:39
Würde mich auch interessieren. @ Legal High kannst du zu Phenibut etwas sagen ?
Traurig dass dieses Gesetz wirklich in Kraft getreten ist.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 25.11.16 19:47
Danke für die Info. Hat grad mal 8 Seiten. Das auszulegen wird ein Spass! Anwälte freuen sich.
Aus Protest die AfD wählen ist, als würde man in der Kneipe aus dem Klo saufen, weil das Bier nicht schmeckt.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.11.16 21:01
@Legal High

Ihr könntet ja auf eurer Homepage die verbotenen Substanzen um die bekanntesten Neuen aktualisieren.
Damit spart ihr euch sicher das Beantworten von vielen Fragen.

Ich denke nämlich, dass die meisten hier Fragen zu ähnlichen Substanzen haben werden^^
Drugs
Rule
Everything
Around
Me

Ich komme drauf zurück,
wie nach nem Wochenende Party...
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 26.11.16 13:47
Knuckleduster schrieb:
Was ist denn jetzt eigentlich mit Phenibut ? Biovea z.b. bietet es ja wieder an.


Hallo miteinander,

Phenibut fällt auf alle Fälle in den Anwendungsbereich des NPSG, da es sich bei der Substanz weder um ein Betäubungsmittel, noch um ein in Deutschland verwendetes Arzneimittel handelt.
Wenn wir uns die Strukturformel von Phenibut anschauen, dann ist die Phenethylamin-Grundstruktur (rot) offensichtlich.

phenibut.jpg

9340c1-1480162615.jpg

Ziehen wir nun das NPSG heran und vergleichen die Struktur mit dem Schaubild zum modularen Aufbau aus dem NPSG, dann sehen wir, dass es sich bei den Substituenten R1, R2, R3, R4 und R5 um Wasserstoffatome handelt, welche innerhalb des NPSG auch Erwähnung finden. Bleibt also nur noch der Substituent an R6 und dieser entspricht keinem Substituenten, welcher in der Aufzählung für die Substituenten vorkommt. Die Definition der Substituenten ist jedoch mit der einfachen Aufzählung der Gruppen nicht beendet, denn der Gesetzgeber hat sich einer Definition bedient, welche praktisch alle von Phenethylamin abgeleiteten Substanzen einschließt. So heißt es, dass "Die aufgeführten Atomgruppen und Ringsysteme können weiterhin mit beliebigen, chemisch möglichen Kombinationen der Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod substituiert sein". In meinen Augen führt dieser Zusatz die vorherige Aufzählung der Substituenten (und die damit einhergehende genaue Definition) ad absurdum, denn letzterer beinhaltet auch alles zuvor aufgezählte und weitet dies bis ins unendliche aus. Als einzige Einschränkung wird schließlich angeführt, dass die durch die zusätzlich eingeführten Atome eine maximale Kettenlänge von 10 Elementen aufweisen dürfen.
Kommen wir aber nun zurück zum Phenibut, bei welchem man sich den Substituenten R6 als Ethylrest vorstellen kann, welcher am entständigen Kohlenstoff mit Sauerstoff substituiert wurde und somit eine Carboxyl-Gruppe erhalten wurde. Die Kettenlänge beträgt 4 Elemente (C-C-O-H) und so ist Phenibut als NPS einzustufen.


Ted Bundy schrieb:
Ihr könntet ja auf eurer Homepage die verbotenen Substanzen um die bekanntesten Neuen aktualisieren.
Damit spart ihr euch sicher das Beantworten von vielen Fragen.


Hierzu habe ich bereits eine Idee, welche wir die kommenden Tage in unserem Team diskutieren werden.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 26.11.16 14:00
Und warum wird es dann z.b. bei Biovea angeboten ???
Kann mir nicht vorstellen dass die völlig ahnungslos illegale Substanzen anbieten.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 26.11.16 14:31
Knuckleduster schrieb:
Und warum wird es dann z.b. bei Biovea angeboten ???


Ich bin nur Chemiker, bezüglich des Verhaltens anderer, sollte man vielleicht einen Psychologen befragen.

Hab nochmal nachgeschaut und soweit ich das innerhalb weniger Minuten in Erfahrung bringen konnte, sitzt der von dir erwähnte Händler in Polen.
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  Geschrieben: 26.11.16 17:14
So wie ich das noch im Kopf hab, wurde mir mal Phenibut von Biovea aus Deutschland versendet, gekauft auf Amazon. Hat wenig Aussagekraft weils lange her ist. Ab sofort würde ich mir kein Pheninut über etablierte Kanäle schicken lassen, zumindesticht aus Deutschland. Gut möglich, dass mitunter weiter versendet wird, speziell im Fall von Räuchermischungen.

Was ich mich frage ist, ob eine derart diffuse Definition überhaupt tragfähig ist.

Wie sieht es denn mit einer chemischen Spezifizierung von Cannabinoid-Mimetika aus, werden diesbezüglich Aussagen getroffen?
Steig in Radio und bete mit Okkultisten!
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 27.11.16 10:56
Kennt schon jemand neue, legale cannabinoide nach dem nps?
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 29.11.16 21:15
Pretender schrieb:
So wie ich das noch im Kopf hab, wurde mir mal Phenibut von Biovea aus Deutschland versendet, gekauft auf Amazon. Hat wenig Aussagekraft weils lange her ist. Ab sofort würde ich mir kein Pheninut über etablierte Kanäle schicken lassen, zumindesticht aus Deutschland. Gut möglich, dass mitunter weiter versendet wird, speziell im Fall von Räuchermischungen.


Ich habe gestern versucht den Händler telefonisch zu erreichen. Dies verlief jedoch negativ. Habe per Mail um eine Stellungnahme gebeten und sobald da was zurück kommt, werde ich diese mit euch teilen.

Edit: So, habe jetzt eine Antwort erhalten. Es wird aus GB geliefert und es wird empfohlen, vor der Bestellung bei der entsprechenden Behörde bezüglich der Legalität anzufragen.

Pretender schrieb:
Wie sieht es denn mit einer chemischen Spezifizierung von Cannabinoid-Mimetika aus, werden diesbezüglich Aussagen getroffen?


Die Gruppe der synthetischen Cannabinoide, welche unter das NpSG fallen, ist in meinen Augen ziemlich überschaubar. Hierunter fallen ausschließlich Substanzen, mit einem Indol-, Indazol- und Benzimidazol-Kern.
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  Geschrieben: 29.11.16 22:15
Hallo zusammen,

bezüglich Phenibut und dem NPSG hatte ich auch mit einem Händler auf Ebay Kontakt.
Dieser hat mir am Sonntag noch mitgeteilt, dass Phenibut nicht unter das NPSG fällt. Anscheind ist hier große Verwirrung unter den Supplement-Händlern angesagt.
@Legal High: Wie sieht es denn mit anderen Nootropica aus? Fallen diese unter das NPSG.

Vielen Dank!
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 30.11.16 00:03
Electrum schrieb:
@Legal High: Wie sieht es denn mit anderen Nootropica aus? Fallen diese unter das NPSG.


Es kommt wirklich auf die jeweilige Struktur an, da kann man kein Pauschalurteil treffen.
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  Geschrieben: 30.11.16 00:16
Electrum schrieb:
Hallo zusammen,

bezüglich Phenibut und dem NPSG hatte ich auch mit einem Händler auf Ebay Kontakt.
Dieser hat mir am Sonntag noch mitgeteilt, dass Phenibut nicht unter das NPSG fällt. Anscheind ist hier große Verwirrung unter den Supplement-Händlern angesagt.
@Legal High: Wie sieht es denn mit anderen Nootropica aus? Fallen diese unter das NPSG.

Vielen Dank!


Und die Verwirrung herrscht, obwohl die Phenibut-Situation eindeutig gerklärt ist. Das kriegt man sogar ohne großartige chemische Vorkenntnisse heraus: Im Gesetzentwurf ist unter den Beispielsubstanzen auch Baclofen, welches praktisch dieselbe Strukturformel hat wie Pheni.

 

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