LdT-Forum

« Seite (Beiträge 16 bis 30 von 47) »

AutorBeitrag
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
219 Forenbeiträge

  Geschrieben: 01.04.16 11:53
Hey schreib doch einfach deiner Zoll Behörde mit Bezugnahme zu dem Bfram Link oben, mal eine Anfrage. Die können dir genaueres Sagen. Darfst dann gerne deine Erkenntnis hier posten.

Schönes Wochenende,

Gruß noname
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 01.04.16 13:39
Hallo,

ich habe vor ca. 2 Jahren 1 Kilo Kava-Kava Wurzelpulver aus Übersee geschickt bekommen.
Es war ein Stempel vom Flughafenzoll Frankfurt drauf. Sonst nix.
Habs aber nicht weiter bestellt - Kava Kava schmeckt mir zumindest ziemlich ekelhaft.
Die Wirkung war ganz interessant. Bei mir wirkte der angerührte Drink wie eine Mischung, die
teilweise an Kratom oder Alkohol erinnerte.

Also Zollprobleme hatte ich keine. Ist allerdings ca. zwei Jahre her.

Gruß


 
Traumland-Faktotum



dabei seit 2013
659 Forenbeiträge
7 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 06.04.16 11:15
zuletzt geändert: 06.04.16 12:34 durch Blechmatte (insgesamt 2 mal geändert)
Also ich habe ja gehofft, dass der Zoll mir eine Aussage machen kann, die sich auch auf die Neuerungen in den letzten zwei Jahren bezieht; aber es scheint, dass alle Behörden in Deutschland nicht den leisesten Dunst von dem haben, was sie da eigentlich machen. Die Email macht mich ziemlich sauer, weil sie scheinbar alte und nicht mehr zutreffende Information enthält:

Sehr geehrter Herr Blechmatte,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde die Zulassung für Kava-Kava (piper methysticum ) und alle Kavain-haltigen Arzneimittel einschließlich homöopathischer Zubereitungen mit einer Endkonzentration bis einschließlich D4 im Juni 2002 widerufen, nachdem es bei Patienten, die derartige Mittel einnahmen, zum Teil zu schweren gesundheitlichen Schäden gekommen war.
(siehe auch: http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/RoutinesitzungPar63AMG/62Sitzung/pkt-3-2-5.pdf?__blob=publicationFile&v=2 )
Ausgenommen von dem Widerruf sind daher lediglich homöopathische Arzneimittel, bei denen der Kava-Kava-Anteil sehr klein ist.

Nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung sind derartige Erzeugnisse in Deutschland auch als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig, dass Institut stützt sich dabei auf eine Information des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).
Demnach ist damit zu rechnen, dass solche gesundheitlichen Schäden auch nach dem Verzehr Kava-Kava-haltiger Lebensmittel auftreten können.
(http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2002/25/bgvv_warnt_vor_kava_kava_haltigen_produkten-1770.html)

Da Kava-Kava weder als Lebensmittel, als Nahrungsergänzungsmittel noch als Arzneimittel
verkehrsfähig ist, wird eine legale Einfuhr auch im privaten Bereich praktisch unmöglich, da Sie so automatisch gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und das Arzneimittelgesetz verstossen würden.

Da der Zoll in diesen Fällen lediglich Mitwirkungspflicht hat, sollten Sie sich bei weiteren Fragen an das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Arzneimittelrecht)(https://www.bfarm.de/DE/Servicefunktionen/Kontakt/_node.html)
oder das
Bundesinstitut für Risikobewertung (Lebensmittelrecht) https://www.bfr.bund.de/de/kontakt.html
wenden.

Ist eine legale Einfuhr - wie oben genannt - offensichtlich nicht möglich, und Sie führen derartige Produkte trotzdem ein, machen Sie sich strafbar.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne erneut an uns wenden.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Frau M. P.

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de


Kommentare erwünscht!

Bm


[EDIT]


Und hier meine Antwort auf obige Mail:

Hallo und vielen Dank für diese Information,

mir ist bekannt geworden, dass 2014 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist. Laut dieser sollte die Einfuhr - zumindest meiner Einschätzung nach - kein Problem mehr sein; das ist auch der Grund warum ich auf die Idee kam bei Ihnen nachzufragen, ob meine Einschätzung korrekt ist. Von den Änderungen der letzten zwei Jahre ist in Ihrer Email leider nichts zu sehen. Weshalb ich Ihre Information als unvollständig Einschätze.

Es liegt mir fern Sie zu belehren, nur ist es mir wichtig richtig und vollständig informiert zu werden. Es würde mich freuen wenn Sie mich - unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage - über die Einfuhrregelungen von Kava-Kava, zu Zwecken, welche fern der Anwendung an Mensch oder Tier liegen, informieren könnten.

Hier übrigens die Quellen auf die ich meine Meinung stütze:

"Auf Klagen der pharmazeutischen Hersteller hob das Verwaltungsgericht Köln im Mai 2014 den Widerrufsbescheid mit der Begründung auf, das Nutzen-Risiko-Verhältnis der streitigen Kava-Kava-haltigen Arzneimittel sei nicht ungünstig." http://www.juraforum.de/recht-gesetz/widerruf-der-zulassung-von-kava-kava-arzneimitteln-rechtswidrig-508477

"Auf Klagen der pharmazeutischen Hersteller hin hob das VG Köln diesen Widerrufsbescheid im Mai 2014 wieder auf. Das Gericht sah das vom BfArM zur Begründung angeführte ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht."http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=56667.

"Der Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 21.12.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.02.2012 wird aufgehoben." http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2014/7_K_2128_12_Urteil_20140520.html



[EDIT II]

Das habe ich jetzt gerade als Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr Blechmatte,

es ist richtig, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Zulassung für alle Kava-haltigen Arzneimittel widerrufen hat , nachdem es bei Patienten, die derartige Medikamente über längere Zeit einnahmen, zum Teil zu schweren gesundheitlichen Schäden gekommen war.
Es wird vermutet, dass diese auf Inhaltsstoffe der Kava -Wurzel zurückzuführen sind.
Ausgenommen von dem Widerruf sind wohl nur homöopathische Arzneimittel, bei denen der Kava- Anteil sehr klein ist.
Über die Zulassung für pflanzliche Arzneimittel mit dem Wirkstoff Kava Kava wurde im Jahr 2014 nochmals verhandelt und geurteilt.
Entscheidend ist, so die Richter, dass die Risiken bei Beachtung bestimmter Maßnahmen auf ein vertretbares Maß reduziert werden können. Hierzu zählen die seit 2002 bestehende ärztliche Verschreibungspflicht, die Begrenzung der maximalen Tagesdosis und der Anwendungsdauer, die regelmäßige Bestimmung der Leberwerte und die Vermeidung von Alkohol und anderen Medikamenten.
Das Verbot wurde somit zwar aufgehoben, aber die Einstufung als verschreibungspflichtiges Arzneimittel bleibt bestehen.

Kava-Kava wird demzufolge wie ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) behandelt. In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes .
Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu sorgen.
Die Vorschriften des deutschen Arzneimittelrechtes müssen auch solche Arzneimittel erfüllen, die aus anderen Ländern nach Deutschland eingeführt werden.
Deshalb wird die Einfuhr besonders überwacht.

Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Postversandes grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Frau M. P.

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de


Finde diese Antwort total mehrdeutig. Einerseits ist es verschreibungspflichtig und andererseits fällt es unter das AMG, sodass es scheinbar nur dann erworben werden darf, wenn es nicht zum Gebrauch an Mensch und Tier gedacht ist. Ich hab es jetzt trotzdem bestellt. Allerdings von dem einzig europäischen Shop. Bin grade richtig sauer! Was meint Ihr dazu?

Bm motz
Gewaltige Löcher wurden insgeheim gegraben, wo die Poren der Erde genügen sollten; und Dinge haben zu gehen gelernt, denen zu kriechen gebührt. - H. P. Lovecraft

°°°Heil Dir, Cthulhu!°°°
Traumland-Faktotum



dabei seit 2013
659 Forenbeiträge
7 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 07.04.16 22:17
Habe heute mein Einschreiben aus UK bekommen. Hat zwei Nächte bis in den Raum Dortmund gebraucht. Probleme gab es nicht. Na gut... ist ja auch EU-Post. England ist übrigens kein Schengen-Land; es kooperiert mit den Schengen-Staaten lediglich, weshalb es hier auch selten zu sehr langen Laufzeiten oder Zollproblemen kommt.

OT:

Hab grade 15 Gramm Borneo Red und 15 Gramm Malekula Magic intus und es fühlt sich so abgefahren an. Ich mag das Wort eigentlich überhaupt gar nicht, aber hier muss ich sagen, dass die Kombi mega ober "chillig" ist. Nicht zu drückend, sodass ich noch klar reden und gehen kann, aber nicht zu lasch, sodass ich gut merke was ich da durch meine Hirnwindungen schicke. Richtig "chillig" halt!
Außerdem habe ich heute seit ungefähr acht Jahren das erste mal wieder Hash in der Hand gehabt. Der Geruch ist das tollste und tausend mal besser als Gras - wie ich finde - und dass ich es endlich bekommen habe, nach so einer lange Zeit, freut mich zusätzlich!

liebe_0004.gif

Ein guter Tag!

Bm

EDIT:

P.S.: Ich merke grade, dass ich so über das Wort "chillig" rede wirkt so, als ob ich ein 45 Jahre alter Typ bin, der endlich die jugendliche Sprache versteht dagegen


Gewaltige Löcher wurden insgeheim gegraben, wo die Poren der Erde genügen sollten; und Dinge haben zu gehen gelernt, denen zu kriechen gebührt. - H. P. Lovecraft

°°°Heil Dir, Cthulhu!°°°
Abwesender Träumer



dabei seit 2014
252 Forenbeiträge

  Geschrieben: 07.04.16 22:54
@Blechmatte
Erstmal danke für deinen interssanten Post. :)
Ich hatte bis jetzt erst einmal Kava und zwar aus dem (sehr teuren) anderen europäischen Shop.
Damals hatte ich "Fiji Waka", allerdings konnte mich die Sorte überhaupt nicht überzeugen. Selbst in höheren Dosierungen war der Effekt sehr subtil.
Wie wirkt das Makula Magic denn, kannst du es mit den anderen verfügbaren Sorten vergleichen? Mich würde möglichst sedierendes Kava interessieren,
dass ich Abends zum Schlafen nehmen kann.

In den englischen Foren liest man immer wieder von einer "reverse tollerance", demnach wirkt das Kava umso besser je länger man es einimmt. Kann das irgendjemand bestätigen?

gruß
house

Dr. House: "Good Thing I Brought My Axe-Cane "



Traumland-Faktotum



dabei seit 2013
659 Forenbeiträge
7 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 08.04.16 21:17
Also diese Anfangstoleranz hatte ich nicht. Es wirkte direkt bei mir! Ich finde, dass 20 Gramm einem schon gut die Schuhe ausziehen! Schlafen sollte eigentlich gut klappen. Kann das für mich gerade aber nicht sagen, da ich echt krass unter Stress stehe und sogar total bekifft nicht zur Ruhe komme...

Bm
Gewaltige Löcher wurden insgeheim gegraben, wo die Poren der Erde genügen sollten; und Dinge haben zu gehen gelernt, denen zu kriechen gebührt. - H. P. Lovecraft

°°°Heil Dir, Cthulhu!°°°
Traumland-Faktotum



dabei seit 2013
659 Forenbeiträge
7 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 10.10.16 22:18
Leute,

werden Pakete aus den USA eher beim Zoll kontrolliert als Pakete, die vom Südpazifik kommen? Ich will etwas Kava kaufen, aber will nicht nachher zum Zoll müssen bzw. mein Geld zum Fenster rausgeworfen haben, weil ich es nicht annehmen kann... Global Kava Exports hat leider dicht gemacht!

Bm
Gewaltige Löcher wurden insgeheim gegraben, wo die Poren der Erde genügen sollten; und Dinge haben zu gehen gelernt, denen zu kriechen gebührt. - H. P. Lovecraft

°°°Heil Dir, Cthulhu!°°°
Abwesender Träumer

dabei seit 2016
13 Forenbeiträge

  Geschrieben: 23.02.17 12:40
Hallo Leute :)

Ich habe eine Frage, bzw. ein Problem.
Vor kurzem habe ich mir über einen bekannten US-Supplement Shop ein 230g. Päckchen Kava Kava bestellt, welches nun leider beim Zoll gelandet ist. Ich habe vor ein paar Tagen ein Schreiben vom Zoll erhalten, in dem stand, dass das Päckchen eine nachträgliche Verzollung benötige und andernfalls zurückgesendet würde. Nun habe das beigefügte Formular für die Verzollung ausgefüllt und an den Zoll zurückgeschickt, ich hab allerdings ein mulmiges Gefühl dabei.
Was ist das schlimmste, was mir jetzt passieren könnte ? Ein Geldstrafe ?
Und besteht die Chance das Paket zu erhalten ?

Danke und Gruß

 
Abwesender Träumer

dabei seit 2015
88 Forenbeiträge

  Geschrieben: 23.02.17 16:12
Technophil schrieb:
Hallo Leute :)

Ich habe eine Frage, bzw. ein Problem.
Vor kurzem habe ich mir über einen bekannten US-Supplement Shop ein 230g. Päckchen Kava Kava bestellt, welches nun leider beim Zoll gelandet ist. Ich habe vor ein paar Tagen ein Schreiben vom Zoll erhalten, in dem stand, dass das Päckchen eine nachträgliche Verzollung benötige und andernfalls zurückgesendet würde. Nun habe das beigefügte Formular für die Verzollung ausgefüllt und an den Zoll zurückgeschickt, ich hab allerdings ein mulmiges Gefühl dabei.
Was ist das schlimmste, was mir jetzt passieren könnte ? Ein Geldstrafe ?
Und besteht die Chance das Paket zu erhalten ?

Danke und Gruß


Bitte rückmelden wie es weitergeht. Stehe gerade vor dem selben Problem.
 
Traumländer



dabei seit 2012
2.467 Forenbeiträge
5 Tripberichte
1 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 23.02.17 22:47
Schlimmstenfalls kann euch ein AMG-Verstoß angekreidet werden, das kann schlimmstenfalls in einer Geldbuße von ca. 350€ enden. Ist auch "nur" eine Ordnugnswidrigkeit und steht nicht im Führungszeugnis o.ä.. Der User Arcaine(?) hatte in einem Thread glaube ich mal probleme mit dem AMG wegen Kava-Kava, bin mir grad nicht sicher.
"Immer wieder, wenn ich aus dem Leib aufwache in mich selbst, lasse ich das andere hinter mir und trete ein in mein Selbst; ich sehe eine wunderbar gewaltige Schönheit und [...] bin in eins mit dem Göttlichen" (Plot. IV.8.6)
Ex-Träumer
  Geschrieben: 28.02.17 19:10
Hallo,

wenn die "Chance" besteht, eine Strafe in Höhe von 350 Euro zu kassieren, dann lohnt sich doch eher die etwas teurere Bestellung innerhalb von Europa.

Wobei mir persönlich ein paar Euro mehr oder weniger egal sind, da ich nicht rauche und diese 4-5 Euro täglich wegfallen.

Oder wird das fragliche Produkt tatsächlich als Düngemittel (für Kakteen) verwendet ?
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2015
278 Forenbeiträge

  Geschrieben: 01.03.17 12:55
Hi Blechmatte.
Hattest du nicht gesagt das globalkavaexport.com hat dicht gemacht.
Ich war eben auf der seite und trau mich nicht zu bestellen, nicht das es abzocke ist?
Hast du ne idee

MFG
 
Traumländer



dabei seit 2015
1.368 Forenbeiträge
1 Tripberichte
3 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 01.03.17 13:58
In deinem Link fehlt ein "s" hintendran. Ist das der gleiche Händler?

Aus Protest die AfD wählen ist, als würde man in der Kneipe aus dem Klo saufen, weil das Bier nicht schmeckt.
Abwesender Träumer

dabei seit 2015
278 Forenbeiträge

  Geschrieben: 01.03.17 18:10
Sorry sollte gar kein Link werden aber das s fehlt tatsächlich.
Wollte nur nach infos fragen.
Und blechmatte scheit den besten durchblick diesbezüglich zu haben

Mfg
 
Ex-Träumer



dabei seit 2016
1.105 Forenbeiträge

  Geschrieben: 01.03.17 18:57
Hat das Extrakt dort jemand mal probiert? Klingt interessanter als die eklig seifig, pfeffrige Plörre
Drugs are bad mkay!

Drop the thought!

YOLO

« Seite (Beiträge 16 bis 30 von 47) »