LdT-Forum

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AutorBeitrag
User gesperrt

dabei seit 2014
184 Forenbeiträge

  Geschrieben: 28.05.17 20:32
Finde leider absolut nichts, geht konkret um 1g JWH 210, als nicht geringe Menge wird meines Wissens nach 2g angegeben, irgendjemand anwesend der sich auskennt oder der Infos/Erfahrungen hat?


 
Abwesender Träumer



dabei seit 2014
77 Forenbeiträge

  Geschrieben: 26.05.19 00:43
Guten Abend allerseits,

da ich keinen extra Thread aufmachen wollte, grabe ich einfach den hier wieder aus - hoffe das ist okay so @Mods.

Ich habe vorhin einen Brief vom Hauptzollamt Saarbrücken im Briefkasten vorgefunden. Es handelt sich dabei um ein Infoschreiben inklusive Anhörungsbogen. Es heisst, es werde ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen des "Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz" geführt.
Genauer gesagt geht es um 25 Tabletten à 1mg Etizolam, die als Brief aus den Niederlanden an mich addressiert waren. Die Tatsache, dass an keiner Stelle von Betäubungsmitteln die Rede ist, irritiert mich ein bisschen, da Etizolam ja schon seit Längeren im BtmG gelistet ist. Das ganze habe ich ehrlich gesagt schon fast erwartet, jedoch bin ich jetzt, wo das Schreiben tatsächlich da ist, doch etwas beunruhigt. Unter anderem beschäftigen mich folgende Fragen:

- Was hat mich zu erwarten? Kommt da auch noch ein zusätzlicher Brief von der Staatsanwaltschaft? Welche Strafe droht mir im Nornalfall (Bin 23, Student, vorher noch nie aufgefallen, Bundesland ist Hessen, abgefangen wurde der Brief in NRW)?

- Warum ist im Schreiben lediglich die Rede vom "Verdacht des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz"? Was ist mit Einfuhr und Erwerb von BtmG? Hat der zuständige Sachbearbeiter vom Zoll einfach keine Ahnung oder wird mir das auch noch angehängt bzw ist Sache der Staatsanwaltschaft?

- Den Anhörungsbogen ausfüllen oder am besten überhaupt nicht zur Sache äussern? Würde natürlich angeben, dass ich von nichts weiß und ich selbstverständlich mit der Einziehung des Inhalts einverstanden bin. Eine Bestellung habe ich nie getätigt, womöglich handelt es sich um eine Verwechslung oder jemand hat versucht, auf meinen Namen illegale Substanzen zu bestellen?

- Ist eine Hausdurchsuchung zu erwarten, etwa um Datenträger zu konfiszieren, die eine Bestellung beweisen könnten? Sollte ich vorsichtshalber jegliche Festplatten verschlüsseln und relevante Daten löschen?

-Wie stehen die Chancen, aus der Sache unbeschadet (vorallem finanziell) herauszukommen, sprich mit einer Einstellung des Verfahrens? Einen Anwalt würde ich am liebsten nur im absoluten Notfall einschalten (also im Falle einer Anklageschrift), da ich kaum die nötigen finanziellen Mittel aufbringen könnte und meine Familie nur ungern in die Sache involvieren möchte..

Wie ihr seht gehen mir doch recht viele Gedanken und Fragen durch den Kopf, was besonders kontraproduktiv ist, da ich mich momentan ohnehin schon stressbedingt an einem mentalen Tiefpunkt befinde..

Ich würde mich sehr über Antworten, Ratschläge oder einfach nur ein paar aufmunternde Worte freuen.

Liebe Grüße und Danke im voraus
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2019
4 Forenbeiträge

  Geschrieben: 26.05.19 01:24
hallo, ein bekannter hat gerade das gleiche vergnügen bzw. problem und auch einen solchen brief mit anhörungsbogen gekriegt, dort ist aber von verstoß gege btm / bannbruch die rede.. hatte vor ein paar monaten einen thread eröffnet wo viel beantwortet wurde ..

https://www.land-der-traeume.de/forum.php?t=38971

hoffe, das hilft dir weiter.

freundliche grüße
 
Abwesender Träumer

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10 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.10.19 14:41
zuletzt geändert: 17.10.19 16:29 durch BlutSpendenrettetLeb (insgesamt 3 mal geändert)
Guten Tag.

Ich habe heute ein Brief vom Zoll bekommen.
Es geht um "VERDACHT des Verstoßes gegen das BTMG i.V.m. Bannbruch".
In dem steht, dass am XX.09.19 eine Postsendung mit 9g Amphetamin, die aus den Niederlanden auf meinen Namen bestellt war, abgefangen wurde.
In dem Brief liegt ein Anhörungsbogen inkl einem Feld für "Sachverhaltsschilderung" bei.
Ich habe seit über 3 Jahren allerdings nichts mehr mit Drogen zu tun und habe vor 1nhalb Jahren auch erfolgreich meine MPU bestanden.
Mein "Problem" ist, dass ich von vor über 3nhalb Jahren noch einen BTMG-Eintrag habe (welcher ja in knapp nem halben Jahr gelöscht wird).

Wenn ich jetzt in der Sachverhaltsschilderung schreibe, dass ich damit seit Jahren nichts mehr zu tun habe und absolut nichts von einer Bestellung, einem Brief oder irgendwas weiß...
Was passiert dann? Es hat wahrscheinlich eine Person was auf mich bestellt und wollte es dann ohne mein Wissen aus meinem Briefkasten holen ö.Ä.
Kriege ich dann trotzdem die Schuld und eine Anklage? Also könnte man mir wegen des vorhandenen Eintrages ohne Beweise trotzdem unterstellen, dass ich mir so etwas bestellt habe? Bzw. könnte man damit dann trotzdem durch kommen? Ich mein, der Eintrag wirft bestimmt kein gutes Licht auf mich.

Ich habe eigentlich vor eine Aussage zu schreiben, in der die Wahrheit steht, also dass ich schon Jahre mit keinen BTMG zu tun habe, mir nichts illegales bestellt habe und keine Ahnung habe, wer so was auf meinen Namen gemacht hat.
Sollte ich trotzdem eher erst zum Anwalt?
Ich seh es eigentlich nicht ein über 150€ zu zahlen, weil ich einer Sache verdächtigt werde, die ich nicht gemacht habe.
Desweiteren die letzte Frage: Was kann im schlimmsten Fall trotzdem passieren?

Die Sachverhaltsschilderung würde ich ungefähr so schreiben:
_________________________________________________
Ich habe in den Niederlanden keine Bekannte (, die mir Post schicken würden).
Dazu habe ich weder etwas bestellt, noch erwarte ich etwas von dort.
Daher kann ich mir nicht erklären, wie das zustande kommt.
Wäre es ratsam eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, da jemand meine Identität benutzt hat um illegale "Sachen zu machen" ? (dafür fehlt mir ein gutes Satzende)
Vielen Dank, dass Sie mich darüber informiert haben!
_________________________________________________


Was denkt ihr darüber?
 
Moderatorin



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  Geschrieben: 17.10.19 18:14
Bist du aus D? Wenn ja, ist der Brief tatsächlich vom Zoll selber oder von der Staatsanwaltschaft? Auf Post vom Zoll musst du nicht reagieren. Bloß wird es dann wohl weitergegeben, es kommt vermutlich zu ner Anklage bei der Staatsanwaltschaft und die Sache zieht sich. Wenn du nichts gemacht hast und keine Drogen konsumierst, dann ist die Chance hoch, dass es letztlich gut für dich ausgeht. Aber es kostet Zeit und Nerven.
Wenn du dich äußerst, dann würde ich einfach schreiben: "Ich habe keine derartige Bestellung getätigt und kann mich daher nicht weiter zu dem Vorfall äußern." Je weniger man sagt, desto weniger haben sie gegen einen in der Hand.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 17.10.19 18:17
Ja bin aus D.
Brief ist vom Hauptzollamt.
Ich weiß, dass ich mich nicht äußern muss, hab aber absolut keine Lust darauf, dass es sich (wie du schon sagst) zieht und mir Zeit und Nerven kostet.
Daher würde ich gerne eine "Aussage" machen.

Vielen Dank für deine Antwort und deinen Vorschlag ! :)
____________________

Wie hoch ist die Chance, dass Sie mir nicht glauben und die Anzeige nicht fallen gelassen wird?
Ich habe ja keine Beweise, dass ich nichts bestellt habe.
Ja, ich weiß, dass in D. die Unschuldsvermutung gilt, aber ich habe ja einen (wenn auch über 3 Jahre alten) Eintrag wegen Verstoß gegen das BTMG.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 17.10.19 20:10
Das Problem mit der Unschuldsvermutung ist hier ein grundsätzliches. Immer wenn sich das System bedroht sieht und die eigenen Regeln dem System schaden werden sie vom System gebrochen. Punkt.

In dem Fall ist es leider so, wenn sie hier die Unschuldsvermutung gelten lassen würden, dann würde ich heute noch einen Tonne Koks in Kolumbien bestellen, würde die abgefangen, würde ich einfach sagen, ich weiß von nichts und wäre aus dem Schneider. Was dann alles im Ausland bestellt würde, kannst Du dir sicher denken. Es wäre eine Flut von illegalen Stoffen die geordert würden.

Hier würde das System erheblichen Schaden nehmen, also gilt die Unschuldsvermutung schlicht nicht mehr.

Die Gute Nachricht ist, ab 10g spricht man, bei Amphetamin, von einer Nichtgeringen Menge, was deutlich härter bestraft wird. Du liegst also 1g darunter.

Im Moment sind Staatsanwaltschaften und Gerichte vollständig am absaufen, weswegen sie versuchen so viel wie möglich mit vergleichen abzuwickeln. Es wird wohl auf eine Geldstrafe. hinaus laufen.

Ich an Deiner Stelle, würde es machen wie Du gesagt hast. Du weißt von nichts, kannst es Dir auch nicht erklären. Dann wartest Du ab wie sich die Sache entwickelt. Ist die Starfe zu hoch, kannst Du immer noch einen Anwalt einschalten.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 17.10.19 20:21
@thermobar:

Die Geldstrafe wird wahrscheinlich einfach sein: "Wir sind uns nicht sicher, ob er es war, er soll einfach xxx-xxxx€ zahlen, dann haben wir seine Ruhe und er auch, und wenn nicht, gibt er nen Haufen Geld für Anwalt und Gericht aus, darauf hat er bestimmt eh kein Bock"?
Obwohl ich nix gemacht hab?

1. Procedere :
Wäre es gut dann mit Anwalt dagegen vor zu gehen?
Wenn ich dann mit Anwalt Recht bekomme, kriege ich dann die Anwaltskosten vom Staat wieder?

2. Procedere :
Wenn ich die Geldstrafe annehme, krieg ich dann noch nen Eintrag?
So war es nämlich mit dem Eintrag von vor 3nhalb Jahren.
Ich möchte aber ab nächstem Jahr mit Kindern arbeiten und daher wäre das dann KEINE Option.

Vielen Dank ! :)
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 18.10.19 07:41
Zitat:
@thermobar:

Die Geldstrafe wird wahrscheinlich einfach sein: "Wir sind uns nicht sicher, ob er es war, er soll einfach xxx-xxxx€ zahlen, dann haben wir seine Ruhe und er auch, und wenn nicht, gibt er nen Haufen Geld für Anwalt und Gericht aus, darauf hat er bestimmt eh kein Bock"?
Obwohl ich nix gemacht hab?


Ich fürchte darauf läuft es wohl hinaus. Würde mir das passieren ich würde mich schwarz ärgern.

Meine Erklärung: Hast Du vielleicht mal, in einem RC-Shop aus Holland bestellt? Dann wirst Du, auch wenn es schon Jahre her ist, in der Kundendatei geführt und es kam zu einem Fehler beim Versand. Verschickt wurde dann ein Ampehtaminderivat, der Zoll hat nur einen Teststreifen benutzt de auf Amphetamin angeschlagen hat ohne die Subtstanz genau zu bestimmen. Du solltest auf jeden Fall abklren um welche Substanz es sich genau handelt, weil ein Verstoß gegen das NpsG nicht so schlimm ist wie einer gegen das BtmG.

Grundsätzlich bist Du mit einem Anwalt besser dran. Es wirkt auch anders, wenn die Schreiben an die Behörden einen Anwalt im Briefkopf haben. Bei Laien gehen die natürlich davon aus, dass sie Dich komplett rasieren können. Dann bleibt allerdings das Risiko, zusätzlich zum Strafbefehl auch noch die Anwaltskosten zu haben.

Es gibt Seiten im Netz, da kannst Du Fragen an Anwälte richten, die schon für kleines Geld 15-20€ Anworten. Das ist billiger als Direkt zu einem Anwalt zu gehen.

Einen Eintrag in das Bundeszentralregister bekommst Du auf jeden Fall. Aber ich glaube, dass nur gerichtliche Verurteilungen, es müsste also zu einem Prozess kommen, bei dem ein Richter eine rechtskräftiges Urteil ausspricht, dann auch im Führungszeugnis stehen und nur das, ist für nichtstaatliche Arbeitgeber einsehbar. Anders wäre es wenn Du eine überprüfung nach dem Luftfahtssicherheitsgesetz durchläufst, dann werden auch die Register abgefragt.

Trotzdem würde ich mir wegen einem Btm Eintrag da keine zu großen Sorgen machen. In dem Bereich, in dem Du arbeitest, schauen die wahrscheinlich eher auf Gewalt und Sexualdelikte. Btm, wird kein KO-Kriterium sein.
 
Moderatorin



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  Geschrieben: 18.10.19 08:04
zuletzt geändert: 18.10.19 08:15 durch kittster (insgesamt 1 mal geändert)
"Eine Geldstrafe zahlen" oder auch Diversion genannt bedeutet, man gibt zu, die Straftat begangen zu haben. Würde ich, wenn tatsächlich nix gemacht wurde, nicht tun. Manche Anwälte bieten die Erstberatung kostenlos an. Aber gerade wenn ein sauberes Führungszeugnis für dich essentiell ist, würde ich auch gegebenenfalls Geld investieren.
Und die Aussage, dass ein aktueller! BtM Eintrag kein Ausschlusskriterium ist, um mit Kindern zu arbeiten erscheint mir jetzt sehr euphemistisch. Klar, wenn er der einzige Bewerber ist und sie dringend wen brauchen, nehmen sie ihn vielleicht. Aber im Zweifelsfall ziehen die natürlich jemanden ohne derartige Einträge vor. Die wenigsten wollen ihr Kind von Konsumenten harter Drogen betreut wissen.

EDIT: Im Fall eines gerichtlichen Freispruchs trägt wohl die Staatskasse deine Auslagen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckzahlung-der-anwaltskosten-bei-freispruch_114645.html
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 18.10.19 11:14
zuletzt geändert: 18.10.19 11:27 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 1 mal geändert)
Das Problem mit den Anwälten, auch wenn das Erstgespräch kostenlos sein sollte, ist, dass die natürlich dazu neigen dem Klienten zum Rechtsweg zu raten. Warum? Weil die damit ihr Geld verdienen. Herr X, Ihnen geschieht Unrecht, das fechten wir durch. Dem Anwalt ist es egal wie die Sache ausgeht, er kriegt sein Geld auf jeden Fall.

Im Widerspruchsverfahren, kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen.

Ich würde erst mal versuchen so viele Informationen über die Sendung zu erhalten wie möglich. Ich denke ja das irgend ein Shop dahinter steckt, weil normale Dealer oder Darknet-Shops in der Regel nichts an Leute versenden, von denen sie kein Geld erhalten haben. Es wird sich um einen Fehler handeln. Manche Shops legen Rechnungen bei, eventuell kommt er so an den Absender und kann die Sache aufklären. Und natürlich erst mal klären um welchen Stoff es sich genau handelt. Fällt er unter das NpsG, wird die Sache vielleicht fallen gelassen.

Im laufe der Jahre waren schon mehrere Verfahren gegen mich am laufen. Ich war nur einmal bei einem Anwalt und habe zum Glück nicht auf ihn gehört. Hätte ich auf ihn gehört hätte ich locker 450Euro zahlen müssen. Ich habe zum Glück auf mich gehört und habe nur Porto für die Widersprüche gezahlt. Verurteilt worden bin ich einmal zu 60 Tagessätzen, mein Führungszeugnis ist eintragsfrei. Habe sogar eine Überprüfung nach dem Luftfahrtssicherheitsgetz überstanden. Wenn man nicht in Panik gerät, kann man viel machen.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 18.10.19 11:28
@thermobar @kittster
Danke für die schnellen Antworten :)

Ich habe mich dazu entschieden , dass ich bei der Sachverhaltsschilderung das schreibe, was du gesagt hast kittster.
Falls die Anzeige dann nicht fallen gelassen wird, kann ich ja im Widerspruchsverfahren immer noch nen Anwalt hinzuziehen oder?

Ist ein "Eintrag im Bundeszentralregister" ein "Eintrag im erweiterten Führungszeugnis"?
Weil, wenn man nen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis wegen BTMs hat, DARF man laut Gesetz so lange NICHT mit Kindern arbeiten.
Zumindest bei dem Eintrag, den ich habe.

Also ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich niedrig, dass ich einen im eFz kriege?
Ich mein, ich habe ja nichts gemacht und werde notfalls mit dem Anwalt dagegen gehen.
Denke nicht, dass die dann Lust haben Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen usw.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 18.10.19 13:51
Einen Anwalt kannst Du zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens hinzuziehen, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Bis dahin dauerts noch.

Leider ist mein Guthaben haben leer und es dauert ewig bis sich die Seiten aufbauen sonst würde ich Dir die Links raussuchen aber google mal nach

"Absehen von der Verfolgung gemäß § 31a Abs. 1 BtMG oder Einstellung bei geringer Menge zum Eigenverbrauch nach § 31a Abs. 2 BtMG"

Sollte es sich tatsächlich um 9g Reinsubstanz handeln, wird das nicht leicht. Aber mit 9g ist es auch nicht unmöglich. Früher hätte ich gesagt, bei der Menge wird es auf jeden Fall verhandelt aber seit 2015, mit der Flüchtlingswelle, ist die Justiz vollständig überlastet, vielleicht hilft Dir das.

Ich fürchte die alleinige Erklärung "ich weiß von nichts" ob wahr oder nicht, wird Dir nicht helfen, weil es, so leid e mir tut nicht glaubwürdig ist. Wer kriegt schon aus dem blauen heraus Drogen aus Holland zugeschickt und weiß von nichts? Keiner. Dann hast Du auch noch einschlägige Vorstrafen, sieht doppelt unglaubwürdig aus. So blöd das für Dich jetzt auch ist.

Auch wenn ich mich wiederhole: Schreib den Zoll an:

Du weißt von nichts.
Gibt es hinweise auf den Absender?
Um welche Substanz handelt es sich genau?
Wann wurde die Sendung abgefangen?
Du behälst Dir rechtliche Schritte gegen den Absender vor.

Dann wartest Du bis der Zoll reagiert und entscheidest dann, ob Du einen Anwalt brauchst oder nicht.

Zitat:
Ist ein "Eintrag im Bundeszentralregister" ein "Eintrag im erweiterten Führungszeugnis"?


Habe ich nochmal nachgeschlagen: Wenn Du eine Einstellung des Verfahrens erreichst nicht. ( sollte die Hauptzielrichtung sein) Wenn Du rechtskräftig verurteilt wirst ja.


 
Abwesender Träumer

dabei seit 2019
10 Forenbeiträge

  Geschrieben: 18.10.19 14:15
zuletzt geändert: 18.10.19 15:40 durch BlutSpendenrettetLeb (insgesamt 1 mal geändert)
Ok sehr gut, dann werde ich einfach nen Text schreiben, mit dem Inhalt, den du und Kittster gesagt haben :)
________________
Ich habe keine derartige Bestellung getätigt und kann mich daher nicht weiter zu dem Vorfall äußern.
Gibt es Hinweise auf den Absender?
Ich halte mir offen, gegen ihn rechtliche Schritte einzuleiten.
________________
Ist des ok so?

Habs mir durch gelesen, aber des ist des.. Wenn ich zu 100% wüsste dass ich keinen Eintrag krieg bzw. es fallen gelassen wird, wärs mir egal, auch wenn ich es nicht bestellt habe.
Aber im Endeffekt sag ich dann, dass ich die Strafe zahl, obwohl ich nix davon weiß, einfach dass ich meine Ruhe hab und dann hab ich vielleicht nen Eintrag?
Des ist halt des was mich daran hindert...

Ich weiß, aber die Vorstrafe ist fast verjährt. Ich war ne Woche vorher im Urlaub (wovon ich auch auf Instagram usw währenddessen Bilder hochgeladen habe), und vielleicht hat jemand deswegen auf meine Adresse bestellt und hat gehofft die Post dann raus holen zu können? Ich hab keine Ahnung.


Ok, und wenn es heißt "zahle zB 300€, und damit ist es geregelt" und ich des zahl, hab ich dann nen Eintrag (obwohl es nicht vors Gericht ging)?
Also bekomme ich dann nur keinen Eintrag, wenn es fallen gelassen wird?
Wow, jetzt hab ich so lange nichts mehr mit der Kacke zu tun und werde wieder in die Scheiße geritten.

Danke !
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 18.10.19 15:55
Das ist wirklich übles Pech. Tut mir leid wenn Du beruflich ausgebremst wirst. Aber vielleicht kannst Du die Zeit nutzen ein paar Zusatzqualifikationen zu erwerben, dann ist die Zeit nicht ganz verloren.
 

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