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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.07.18 19:42
Ich habe jetzt online von folgendem Vorfall gehört: es wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet, obwohl eine volkommen legale Substanz (z.B. AL-LAD oder 1P-LSD), die weder dem BtmG noch dem NpSG unterliegt, bestellt wurde. Die Begründung dafür lautete, dass beim Bestellen solcher Substanzen auch weitere illegale Substanzen in der Wohnung zu erwarten seien... Oo

Das kann doch eigentlich nur in Bayern passiert sein oder? :D

Was sagt ihr dazu? Gibt es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage?
 
Traumländer



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  Geschrieben: 14.07.18 02:05
Nur mal so aus interesse: War das von dem großen Shop, der gerade gebustet worden ist?

Ich kann mir schon vorstellen, dass es reicht legale RCs zu bestellen, wenn die Person vorher schon nen BTM-Eintrag hat.

Für eine Hausdurchsuchung ist tatsächlich nicht allzuviel nötig. Da reicht ein Hinweis auf Drogenbesitz aus. Bei legalen Substanzen die offensichtlich nicht als "analytical use only" von einer privatperson erworben worden sind, könnte vlt. so ausgelegt werden. Vor allem wenn Verdacht auf Handel besteht, welcher schon durch mehrere Beutel, oder eine Waage gegeben ist.

"Immer wieder, wenn ich aus dem Leib aufwache in mich selbst, lasse ich das andere hinter mir und trete ein in mein Selbst; ich sehe eine wunderbar gewaltige Schönheit und [...] bin in eins mit dem Göttlichen" (Plot. IV.8.6)
Ex-Träumer
  Geschrieben: 14.07.18 09:51
zuletzt geändert: 14.07.18 10:11 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 1 mal geändert)
Meinst du scientific innovation? Für mich klingt der von PsiloSeaBean beschriebene Fall nach einem Deutschem. SI war doch in Spanien & Österreich? Gibt es zu dem Fall mit 1P mehr Infos? Menge, Verdacht auf Verkauf?

War sehr schockiert als mir eine Freundin gesagt hat, wie schnell man eine HD am Hals haben kann. Wie 20fox sagt, ein Hinweis reicht da aus.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 14.07.18 11:24
zuletzt geändert: 14.07.18 12:08 durch PsiloSeaBean (insgesamt 1 mal geändert)
Glaub auch, dass es sich dabei um einen deutschen Fall gehandelt hat.

Ok, ich verstehe. Danke für die Antworten. Ob das wirklich beruhigend ist, weiß ich nicht :D
Wie siehts denn in der Hinsicht mit Briefkontrollen bei Post aus den Nachbarnländern (wer kriegt denn die HD, wenn bspw. Namen auf den Briefen von den Bewohnern abweichen? Muss das nicht immer eindeutig sein?) und Bestelllisten bei ausländischen Vendoren aus? Kann einem das das in Deutschland nachträglich zum Verhängnis werden?

Edit: Waagen und Beutel können ja aber auch erst entdeckt werden, wenn sie einmal in der Wohnung waren - das funktioniert ja schlecht vorher oder?
Menge und Verdacht ist mir in der Weise auch nicht bekannt.

Kann mir das wie gesagt kaum vorstellen, wie legale Substanzen gerade in kleinerem Umfang zu solchen Problemen führen können :O

Wahrscheinlich ist es heute wirklich sicherer ins DeepWeb zu gehen :/ Eigentlich ne traurige Nachricht für alle Exotensammler und -Sammlerinnen :'(
 
Traumländer



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  Geschrieben: 14.07.18 12:25
Naja, wenn der Brief abgefangen worden ist und die Drogen in mehreren Baggies abgepackt waren, könnte das womöglich schon ausreichen um als Handel zu gelten.

Ich denke mal, es wird nicht nur der Brief abgefangen worden sein, sondern wohl eher die Kundenliste ausgelesen. Denn Drogen an irgendeine Adresse schicken kann jeder und die Person, die sie bekommt, weiß es womöglich nicht. Dafür kann niemandem der Prozess gemacht werden, sofern nicht bestätigt ist, dass er bestellt hat. Taucht dein Name, oder deine Adresse aber zb. im Druckerspeicher eines solchen Händlers auf, ist wohl auch mit einer HD zu rechnen.

Wie das mit anderen Namen ausschaut weiß ich nicht, klingt aber ein bisschen nach "swim" im real life und würde vor gericht wahrscheinlich auch so behandelt.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 14.07.18 12:54
zuletzt geändert: 14.07.18 13:51 durch PsiloSeaBean (insgesamt 1 mal geändert)
Danke für die Antwort. Leuchtet auf jeden Fall ein.

Aber die Praktik des Briefeabfangens scheint ja zum einen sehr selten aufzutreten und zum anderen ja in diesem Beispiel konkret mit der Nachverfolgung der eigentlichen Bestellung zu tun zu haben.
Kannst du noch was dazu sagen, wie sich das mit den Bestelllisten ausländischer Vendoren verhält? Ist da irgendwas bekannt, dass die mal an deutsche Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden?

Mir sind zum Beispiel auch Geschichten bekannt, wo einige Darknet-Bestellungen von illegalisierten Substanzen (mitunter auch über den Eigenbedarf) aus den Niederlanden mit abgeänderten Vornamen an die hauseigene Adressen geliefert wurden. Dabei scheint immer wieder mal eine Zustellung ausgeblieben zu sein, wohingegen die Nachlieferung immer eingetroffen ist. Man sollte ja meinen gerade in diesem Zusammenhang müssten die Betroffenen mit Konsequenzen rechnen - dahingehend ist meines Wissens nach aber nie was passiert.

Deshalb auch eine These: Clearnet RC's machen mehr Ärger als Darknet-Bestellungen :D
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 15.07.18 11:42
Ob Clear oder Darknet ist weitestgehend irrelevant. Wichtig ist nicht bei deutschen Händlern zu bestellen und wenn es sich vermeiden lässt auch nicht bei niederländischen, da hier im Schnitt etwas häufiger kontrolliert wird.

Bei nem deutschen Händler kannst du dir fast sicher sein irgendwann böse Post zu bekommen. Nehmen sie den Händler hoch und finden deine Adresse, müssen sie gegen dich Ermitteln. Ausländische Hinweis können sie annehnen, müssen sie aber nicht (machen sie dann nur bei hohen bestellmengen und Verdacht auf Handel).
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 15.07.18 14:23
Danke für den Hinweis dahingehend. Auf jeden Fall gut zu wissen :)

Ich frag mich halt, inwiefern RC-Bestellungen aus den Niederlanden "probelmatischer" sein können, als welche aus dem Darknet. Letzteres scheint zumindest laut dem, was ich gehört habe, kein sonderliches Problem zu sein.
 

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