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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.09.18 10:50
Hallo zusammen, habe gerade mit 2 Anwälten telefoniert.
Prozesskostenhilfe gibt es nur im zivilrecht, nicht im strafrecht fällt daher weg.
Ansonsten gibt es keine möglichkeiten Zuschüsse zu bekommen.
Ein Pflichtverteidiger steht mir nur zu wenn eine Haftstrafe von über 1 Jahr droht, das ist hier nicht gegeben.
Also fällt Anwalt komplett weg, ich muss da am Montag alleine hin.
Hat jemand Erfahrung wie ich mich am besten verhalte? Schweigen oder Leugnen? Gestehen eher nicht denke ich oder?
Wie verhält es sich wenn ich leugne, ich darf ja vor Gericht lügen.
Aber ich darf niemanden verdächtigen, wenn ich sage dass mir von der Arbeit jemand unbekanntes eins reinwürgen wollte, zählt das schon als verdächtigen?
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.09.18 11:31
Definitiv nicht das geringste sagen außer deinen Daten
 
Moderator



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  Geschrieben: 12.09.18 12:35
Baumlehrer3 schrieb:
[…] ich darf ja vor Gericht lügen


Nein, gerade das darfst du nicht. Du hast das Recht zu Schweigen wenn du dich mit einer wahrheitsgemäßen Aussage selbst belasten müsstest; und nein, das wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet.
Wenn du vor Gericht lügst erfüllt das schon für sich allein einen Straftatbestand (Falschaussage) und kann zu höherem Strafmaß führen.

So ist es rein rechtlich gesehen, ich will damit jetzt nicht sagen dass du gestehen solltest. So wie ich das sehe hast du durchaus eine Chance auch freigesprochen zu werden - aber wie gesagt, vor Gericht zu lügen kann auch leicht nach hinten losgehen. Wenn du das machst, dann tus wohlüberlegt.

Wie die anderen schon sagten, ein Anwalt wäre in deinem Fall sehr wichtig - das Geld sollte dir eigentlich ziemlich egal sein. Schon klar dass das in deiner finanziellen Situation sehr unangenehm ist; aber da solltest du imho wirklich in den sauren Apfel beißen und dir einen Anwalt suchen bei dem du die Kosten in monatlichen Raten von 30-50 Euro abstottern kannst - ich denke wenn du es wirklich willst liegt das durchaus im Rahmen des Möglichen für dich.
Vor allem musst du zumindest den Großteil der Kosten nicht übernehmen wenn du gewinnst - du hast dabei also eigentlich nichts zu verlieren.

Half the fun is learning!
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.09.18 13:06
Ich dachte als Zeuge darf man nicht lügen.
 
Moderatorin



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  Geschrieben: 12.09.18 13:18
Die Verpflichtung, die Wahrheit zu sagen und die Möglichkeit, vereidigt zu werden, gilt für Zeugen, nicht für Angeklagte. ( Siehe hier )

Nichtsdestotrotz ist es nicht sinnvoll, wenn hier rumspekuliert wird, da wir die Aktenlage nicht kennen und (zumindest die meisten hier) keine JuristInnen sind. Jeder hier hat dir geraten, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Je nach dem wie viel Pech du hast gehts da halt schon um was.

Mit jeder Stunde, die du hier verbringst, verlierst du Zeit, dich nach einem Anwalt oder einer Anwältin umzusehen, der oder die dir den Arsch retten kann. Und im Falle einer Verurteilung zu einer Geldstrafe werden die Tagessätze nach dem Einkommen berechnet, nicht nach dem Einkommen abzüglich Fixkosten. Das wars dann also mit der schönen neuen Wohnung.

Hol dir bitte juristische Unterstützung vor der Verhandlung, wenn etwas gehen muss, dann geht das auch. Du hast dich natürlich reichlich kurzfristig hier angemeldet, aber da ist noch was drin. Wenn du aufhörst abzustreiten, dass du nen Rechtsbeistand brauchst und dich nach einem umsiehst. Den kannst du dann auch gleich fragen, ob das mit der Krankschreibung funktionieren könnte, sprich, ob man so leicht als verhandlungsunfähig gilt. Mehr kann ich auch nicht dazu sagen, tu dir den Gefallen, und lass da nen Fachmann oder ne Fachfrau ran!


 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.09.18 14:40
zuletzt geändert: 12.09.18 16:31 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 1 mal geändert)
Kann mich neinen Vorrednern nur anschliessen. Lügen vor Gericht ist eine Straftat ! (Falschaussage)

Aber du hast diese XTC-Tabletten ja auch nicht bestellt. Du könntest dir natürlich nur vorstellen dass das ein ziemlich schlechter Streich von dir nicht so wohl gesonnenen Personen ist. Du verstehst natürlich jetzt auch das Misstrauen der oberen Instanz aber bietest ihnen freundlicherweise (auf Kosten des Gerichts, wegen mangelnden Einkommens) trotzdem einen Drogentest an um dieses Missverständnis zu beseitigen. Du hast natürlich wie viele junge Leute mal Marihuana ausprobiert aber das hat dir nicht so gefallen. Von Chemie wolltest du nie was wissen. Fertig aus amen. Du machst ne Ausbildung was auch nochmal positiv gewichtet wird. Ausserdem hast du brav mit dem kiffeb aufgehört, rechtzeitig wohlgemerkt, sodass blut und urin definitiv sauber sind. Haare kann ich jetzt ned beurteilen, das weisst ja du welche Frisur du hast. 1cm = 1 monat Drogenkonsum.


Ich drück dir die Daumen

Ps: Ein Anwalt lässt manchmal auch den Eindruck von Schuld erwachen ;) Wer nichts zu verbergen hat braucht auch keinen Anwalt. Aber was weiss ich schon bin ja kein jurist. Manchmal bringt Erfahrung aber auch was
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.09.18 16:27
PsyWorld schrieb:
Lügen vor Gericht ist eine Straftat ! (Falschaussage)


Das stimmt so nicht. Die "Falschaussage" bezieht sich nur auf Aussagen von Zeugen oder Sachverständigen vor Gericht. Als Angeklagter in einem Strafprozess ist man davon erstmal nicht betroffen.

Edit: Sehe gerade, dass das kittster schon eine Seite vorher erläutert hat... Na egal.
"You measure democracy by the freedom it gives its dissidents, not the freedom it gives its assimilated conformists."
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.09.18 16:32
Beantrag bei deinem lokalen Amtsgericht Beratungshilfe, so musst du schonmal nicht das Erstgespräch beim Anwalt bezahlen und kannst mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Ich denke da hat auch ein Auszubildender das Recht drauf. Die Beantragung dauert nicht lange, also sollte direkt gewährt werden.
 
Traumländer

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  Geschrieben: 12.09.18 20:18
Wenn die Welt nicht mittlerweile komplett auf dem Kopf steht, nimmt sich der Azubis immer noch die Jugendgerichtshilfe an. Nicht das das eine gute Nachricht wär, aber damit müsste die Gerichtskostenübernahme und damit der kostenlose Anwalt vom Tisch sein. Der hätte auf Schein aber sowieso blos dein verneinen der Vorwürfe und eventuell eine kurze schlüssige Begründung in ein formelles Schreiben verpackt.
zu alt für den Scheiß
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 13.09.18 16:25
zuletzt geändert: 13.09.18 17:48 durch Baumlehrer3 (insgesamt 1 mal geändert)
Danke für die vielen Antworten, viele Antworten haben mir sehr geholfen.
Ich werde am Montag berichten wie es lief und wie es ausgegangen ist.

Edit: Habe mir jetzt den besten Anwalt für BtmG hier aus der Umgebung geholt. Der hatte allein in dem Amtsgericht 6 solcher Fälle, alle Freispruch. Der holt mich da raus, safe laut ihm. Am Montag gibts mehr Infos.
 
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  Geschrieben: 13.09.18 17:54
Cool, das freut mich für dich!

Sag' dann bitte Bescheid, würde mich schon interessieren wie's ausgeht.

Viel Glück (das du hoffentlich gar nicht brauchst!).
Deal with it!
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 14.09.18 09:33
Ja viel Glück Dir auch von mir
 
Traumländer



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  Geschrieben: 14.09.18 21:10
Wünsch Dir auch viel Glück! ;-) Aber wird bestimmt alles gut gehen.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 15.09.18 10:05
Viel Glück...und laß Dir Deine Lebensfreude möglichst nicht durch das BtmG zerstören.
I'm sure of my mental health
cause I'm always talking to myself
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 17.09.18 21:24
Moin Leute,
war heute morgen da. Mein Anwalt hat zuerst alleine mit der Richterin und der Staatsanwältin gesprochen, danach wurde ich hineingebeten und habe einige Fragen über Beruf, Einkommen usw beantwortet. Ich wurde noch gefragt welches Ergebnis herauskäme wenn sie mich jetzt Pinkeln lässt, darauf habe ich geantwortet, dass dieser Test Negativ wäre, da ich noch nie Drogen genommen habe.
Danach wurde mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird.

ABER:

Obwohl der Termin auf dem Weg sehr "angenehm" war, empfehle ich defintiv nicht, bei dem Thema pauschal einen Anwalt einzuschalten!
Denn eigentlich hätte ich die ganzen Anwaltskosten (ca. 1000€) selber bezahlen müssen, denn eine Übernahme gibt es nur bei einem Freispruch!
Ich habe erklärt wie wenig Geld ich durch meine künftige Wohnung habe, daraufhin hat die Richterin gesagt, dass die Anwaltskosten ausnahmsweise von der Staatskasse übernommen werden. Ihr müsst davon ausgehen, dass ihr in so einem Fall eine dicke Anwaltsrechnung bekommt!
Es lag wie erwartet keine Beweislage vor. Es wurden in einer HD 56 Briefe gefunden, von denen jeder Empfänger vor Gericht geholt wurde, um dort ein Geständnis raus zu drücken.
Der Anwalt hat mir heute auch nochmal gesagt, was in einem solchen Fall die eindeutige Message sein sollte: Ich nehme keine Drogen und weiß nicht wo die Drogen herkommen.

 

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