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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 19.11.18 15:51
zuletzt geändert: 19.11.18 17:29 durch Neopunk (insgesamt 1 mal geändert)
Hallo liebes LDT,
bei mir wurde vor einiger Zeit draußen die Tasche kontrolliert und sie haben oben genanntes bei mir gefunden.
Jetzt ist dann ein Brief ins Haus geflattert, mit Inhalt: Ermittlungsverfahren wegen Verstoß AMG $96 Einfuhr nach BRD.

Ich habe aber nichts eingeführt, es war nur bei mir. War auch nicht am Flughafen/Grenzenähe oder so.
Auf einer anderen Seite kann ich mich schriftlich dazu äußern, bzw. meine persönlichen Angaben/Gehalt etc zum Sachverhalt machen. Auch gibt es da ein Feld Ja/nein, ob die Tat zugegeben wird.

Was soll ich am besten machen?
 
Kommentar von Neopunk (Moderator), Zeit: 19.11.2018 17:29

Titel korrigiert
 
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  Geschrieben: 19.11.18 16:20
Ganz wichtig: Von wem kam der Brief? Bullen oder Staatsanwaltschaft? Bei letzterem besteht eine Verpflichtung, zu erscheinen, bei ersterem wollen die Wichser Dich lediglich ködern und Dinge aus Dir herausquetschen, die Du nicht zugeben musst. Der Inhalt des Briefes klingt ganz klar danach, als würde er von den Bullen stammen, in dem Fall weder hingehen noch sonst irgendwie reagieren. Es versteht keinerlei Verpflichtung dazu, Du musst nichtmal anrufen und sagen, dass Du nicht zur Vorladung erscheinst o.ä.

Da Noopept kein in Deutschland zugelassener Arzneistoff ist, kann das AMG auch nicht darauf angewandt werden (s. Gerichtsbeschluss zu NPS und AMG), insofern kann Dir, soweit ich das beurteilen kann (bin nicht grade Jurist :D), nichts passieren. Warte aber lieber ab, was andere dazu sagen. Aber bei dem obigen Absatz bin ich zu 100% sicher, also nicht reagieren, wenn es von den Cops kommt.
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geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 19.11.18 16:29
zuletzt geändert: 19.11.18 16:46 durch Traumtraeumerin (insgesamt 1 mal geändert)
Also der Brief kam von Polizei. Da steht auch kein Termin zur Vernehmnung drauf, sondern lediglich ein Anhang mit "Schriftliche Äußerung zu vorliegedem Sachverhalt".
Dort gibt es dann neben den Infos zur Person/Nettoeinkommen ein Feld mit der Frage ob die Straftat zugegeben wird, welches mit JA oder NEIN beantwortet werden kann. Wenn Nein mit welcher Begründung auf seperatem Blatt.

Wegen dem AMG, scheint dies - soweit ich gelesen habe - irrelavant zu sein, ob es ein zugelassenes oder nicht zugelassenes Arzneimittel ist.
Zitat:
§ 2 Arzneimittelbegriff (1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, 1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder 2. die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.


Wegen dem NPS und Arzneimittel:

Zitat:
rt. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass davon Stoffe wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind.

Wenn man diese Substanz theoretisch konsumieren würden, löst sie ja keinen Rauschzustand aus. Und das "zuträglich sein" ist ja auch ein Knackpunkt. Deswegen ist dieses wohl nicht anwendbar :(
Irgendwie krass, wenn es dicht macht, ist es okay. Falls aber deswegen die Nägel härter werden, ist es anscheinend ein Arzneimittel.

Zitat:
Aber bei dem obigen Absatz bin ich zu 100% sicher, also nicht reagieren, wenn es von den Cops kommt.in ich zu 100% sicher, also nicht reagieren, wenn es von den Cops kommt.

Also nicht einmal das "Nein" ankreuzen?
 
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  Geschrieben: 19.11.18 17:50
Hmm okay, ich dachte es handele sich um eine Vorladung. Dann ist der Brief, den Du erhalten hast, quasi ein Verhör (siehe 2. Link). Es klingt sehr danach, dass sie versuchen ein Geständnis von Dir zu erwirken, weil sie nichts Konkretes in der Hand haben. In dem Fall hättest Du nämlich Post von der Staatsanwaltschaft und nicht von den Bullen erhalten. Da man das Recht hat, zu schweigen, bist Du nicht verpflichtet, zu der Sache Stellung zu nehmen. Wenn Du innerhalb der Frist, die auf dem Brief angegeben sein sollte, nicht reagierst, gilt es offiziell als "zur Sache geschwiegen", wäre also analog dazu, dass Du auf der Wache sitzt und verhört wirst, aber nichts sagst, mit dem Unterschied, dass die Cops einen auf alle möglichen Weisen versuchen zu belabern (z.B. durch Drohung, Lügen, "guter" Cop & böser Cop, etc.). Es ist also ratsam, sich diesem Schmierentheater zu entziehen.
Wirklich widerwärtig, was sie da versuchen, abzuziehen..

Hab übrigens mal kurz recherchiert und ich denke folgende zwei Links sind für Dich nützlich:

https://www.kanzlei-erven.de/aeusserung-als-beschuldigter/

https://www.frag-einen-anwalt.de/Schriftliche-Aeu%C3%9Ferung-im-Strafverfahren--f5704.html
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 19.11.18 18:27
Vielen Dank Neopunk!
Ich habe mir jetzt beide Links durchgelesen. Im Ersterem wird davon grundsätzlich abgeraten. Im Zweiten wird gesagt, wenn man nicht schuldig ist, kann man sich dazu äußern und entlastende Punkte aufzählen.

Nur, was will ich groß entlastend aufzählen? Ich habe nichts eingeführt, okay. Wie soll ich das jetzt irgendwie beweisen? Wie soll ich das machen, wenn ich doch nichts eingeführt habe und dies völlig aus der Luft gegriffen ist?
(Das ist jetzt keine direkte Frage an dich/euch. Nur das schwirrt mir gerade durch den Kopf. Der Besitzt ist ja nicht strafbar. Muss ich dann beweisend erklären, warum ich es habe? Da kann man doch eher sich wieder schaden. Zumindest habe ich langsam das Gefühl, dass aus allem versucht wird einem einen Strick rauszudrehen.)

 
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  Geschrieben: 19.11.18 18:55
Traumtraeumerin schrieb:
Muss ich dann beweisend erklären, warum ich es habe? Da kann man doch eher sich wieder schaden. Zumindest habe ich langsam das Gefühl, dass aus allem versucht wird einem einen Strick rauszudrehen.


Nein, musst Du nicht! Zumindest theoretisch befinden wir uns in einem Rechtsstaat (vllt was die Politik betrifft, lol), und ein zentrales rechtsstaatliches Prinzip ist "in dubio pro reo", zu deutsch: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Exekutive und Judikative muss beweisen, dass Du schuldig bist, nicht umgekehrt! Gibt zwar Tendenzen, bei denen das Gegenteil der Fall ist, aber in Deinem Fall gilt das auf jeden Fall nicht!
Im Gegenteil, wenn Du jetzt versuchst dazu Stellung zu nehmen, kann und wird das gegen Dich verwendet. Das ist nämlich genau der Sinn der Sache, die Schweine wollen Dir verzweifelt irgendwas entlocken, mit dem Du Dich selbst belastest, weil sie nicht imstande sind, selbst genug belastendes Material gegen Dich zu finden. Grundsätzlich gilt: Mit Aussagen schadet man sich in 99,999% der Fälle selbst, ohne einen Vorteil davon zu haben. Also einfach gar nicht reagieren, sollen sie doch sehen, was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.. Ich vermute stark, dass das Verfahren eingestellt wird. Sollte das nicht der Fall sein und Du noch mal Post bekommst, würde ich an Deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen und Akteneinsicht beantragen, dann weißt Du auch, wieviel die Cops denn eigentlich gegen Dich in der Hand haben (wird nicht viel sein).
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  Geschrieben: 19.11.18 19:26
Okay, das ist verständlich. "Nein" anzukreuzen kann aber wohl nicht gegen mich verwendet werden, oder? Die Begründung wäre dann, das ich es eben nur gehabt habe, aber es nicht eingeführt habe und ich zu weiterem nichts sagen kann/werde.
Ich überlege halt gerade rum, dass die SA sagt, warum man nicht es nicht verneine, wenn man unschuldig ist.
Ach Gottchen, ich drehe mich im Kreise :(
 
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  Geschrieben: 19.11.18 19:49
Einfach gar nicht reagieren ist sicher besser als es zu tun. Glaub mir, es wird versucht alles gegen Dich zu verwenden, so gut es nur irgend geht. Ich wette, wenn Du "Nein" ankreuzt, werden sie Dir auch daraus nen Strick drehen wollen. Daher am besten einfach keine Munition liefern. Du hast das Recht zu schweigen, das impliziert, dass es Dir nicht zur Last gelegt werden darf und kann, wenn Du zur Sache schweigst. Das steht auch explizit im Gesetzestext.
Die Staatsanwaltschaft weiß bestimmt noch nicht mal was von der ganzen Sache, bisher ist das Ganze wohl nur ein feuchter Traum kleingeistiger Beamter in blau. Steh d'rüber, denk' dir "Scheiß auf euch" und lass Dich nicht stressen.
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