LdT-Forum

Seite (Beiträge 1 bis 15 von 25) »

AutorBeitrag
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2018
17 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 28.02.19 20:24
Hallo,

ich habe heute Mittag eine Vorladung aus dem Briefkasten gefischt.
Verstoß gegen BTMG §29 wegen Besitz oder Erwerb von sonstigen Betäubungsmitteln.
Vom Datum/Tatzeit her kann das nur eine Bestellung aus dem DN sein von entweder 100 Kapseln Tramadol 50mg oder 20 Kapseln Tramadol 50mg. Fuck. Ich habe sofort mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert und die Vorladung per Mail hingeschickt. Ich werde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Ich vermute dass ein recht großer Vendor gebustet wurde.
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Tramadol ist doch garkein BTMG?! Ich habe in der Vergangenheit auch mal Tramadol vom Arzt verschrieben bekommen, kann mir das im Zweifelsfall weiterhelfen? Sonst hatte ich auch noch nie Kontakt mit dem Gesetz. Ich hab echt ein bisschen Panik. Ich hab Frau und Kinder. Scheiße. Meiner Frau habe ich alles erzählt. Sie weiß auch (teilwesise) von meinem Tramal Konsum. Begeistert war sie natürlich trotzdem nicht. Is ja klar. Hab echt ein schlechtes Gewissen.
Gibt es bei Tramadol auch eine mindere Menge oder zählt das dann zu Opiaten von großer Menge? Kacke!!!
Kann mir jemand sagen was mich im schlimmsten Fall erwartet?
Vielen Dank!
 
Traumländer



dabei seit 2013
239 Forenbeiträge
3 Tripberichte

Skype
  Geschrieben: 28.02.19 23:22
Zur Vorladung gehst du erstmal grundsätzlich nicht hin, es sei denn, ein Anwalt rät dir etwas anderes - wovon ich nicht ausgehe.
Besprich das in Ruhe mit einem Anwalt, der kann dir da am besten helfen. Alles Gute :)
"This awakening is really the cessation of inner dreaming. There is no dream inside. You move there, but there is no dream. It is as if there were no stars in the sky; it has become pure space. When there is no dreaming, you become pure space."
Traumländer



dabei seit 2006
324 Forenbeiträge
4 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 28.02.19 23:27
hm, komisch. ist eigentlich kein btm, oder habe ich was verpasst? amg dürfte wenn überhaupt greifen.

psy
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2015
206 Forenbeiträge
1 Tripberichte

  Geschrieben: 28.02.19 23:58
Anwalt beauftragen, Akteneinsicht beantragen und vor allem Ruhe bewaren.
Wahrscheinlich ist dein Name in irgendeiner Liste aufgetaucht und nun gibt es Rundschreiben. Wenn es wirklich nur um Trama geht, regelt das der Anwalt. Das ganze Prozedere dauert aber ein paar Monate.
Falls du nicht einen Spezial-Straf-Rechtsschutz abgeschlossen haben solltest (was die Ausnahme ist), wirst du den Anwalt aus eigener Tasche zahlen müssen.
Ob das oben Geschriebene so stimmt, bin ich mir auch nicht sicher.
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2018
17 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 01.03.19 08:15
Ja ich vermute auch, dass ich auf der Liste des Vendors stand und es nun eine Vorladungs-Welle gibt.
Vllt wissen die ja auch gar nicht was ich bestellt habe, sondern erhoffen sich, dass die User so blöd sind und zur Vorladung kommen und aus Angst alles ausplaudern. Vielen Dank euch schon Mal. Ihr habt mir meine Panik auf jeden Fall etwas genommen!
Schönes Wochenende euch allen!
Flo

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 01.03.19 08:31
Moin flo89!

Zuerst einmal von meiner Seite vollstes Mitgefühl! Nicht unterkriegen lassen! Und vor allem nicht verarschen lassen, aber da bist du ja auf einem guten Weg.

Ob es hier im Forum erlaubt ist, den Namen des Vendors zu posten?

Genannter Paragraph hat übrigens in Absatz 5 schon deine Rehabilitation. ;-)

schrieb:
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.


Wobei ich auch finde, dass BTM ein Bluff von denen ist.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2018
17 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 01.03.19 08:40
Moinsen,

also meine Rechtsschutz übernimmt den Fall. Holla die Waldfee, man kann ja auch mal Glück haben :)

Gute Frage ob ich den Vendor hier nennen darf... Ansonsten per PN?

Der Anwalt am Telefon meinte: "Im Strafrecht gilt der Grundsatz "Ducken und Abwarten". Nichts sagen, Füße stillhalten."
Eine Vorladung ist nur eine förmliche Bitte weil die keine Ahnung haben. Nur wenn was vom Gericht oder Staatsanwalt kommt is es doof.

Ich halte euch auf dem Laufenden :)
 
Moderator



dabei seit 2012
4.607 Forenbeiträge
1 Tripberichte
9 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 01.03.19 11:31
Nein der Vendor darf natürlich nicht genannt werden, und PNs gibt es aus diesem Grund auch nur für den Kontakt zum LdT-Team.
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2018
17 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 16.05.19 08:53
So hier ein kleines Update:

Die Ermittlungsakte ist beim Anwalt eingegangen. Das erste was er zu mir sagte:

"Ich hab noch nie eine solche chaotische, fehlerhafte Akte in den Händen gehalten. Das Drogendezernat konsumiert wahrscheinlich den ganzen Stoff selbst."

Auf jeden Fall wurde wohl in Österreich ein Vendor hochgenommen.
Die Kollegen aus Österreich waren sehr gründlich. In der Akte waren Bilder von allem. Wirklich allem. Den Tramadol Pillen. Den Briefmarken. Der Kaufbeleg der Briefmarken. Das Verpackungsmaterial mit Kaufbeleg. Einfach alles... Eine Excelliste mit über 100 Bestellungen, auf der in einer Zeile meine Wenigkeit stand. Mit sämtlichen Infos. Bestelldatum. Username im DM. Anzahl der Pillen. Adresse. Ich war im Vergleich zu den anderen Bestellungen auf der Liste aber doch ein kleines Licht. Die 100 Bestellungen auf der Liste waren nur aus näherer Umgebung. Etwa 30KM um meinen Wohnort herum. Holy Shit ich will nicht wissen wie viele Schreiben da rausgingen. Auf der Liste gab es auch Vermerke vom Vendor zu Kunden wie z.B.: "Super Kunde. Kauft viel. Großer Briefkasten. Schneller Versand!". Dieser Kunde hat 1500 Pillen Benzos bestellt... Autsch.

Die gute Sache ist: Die Polizei hat keine Ahnung ob ich die Pillen je erhalten habe. Ob ich dafür überhaupt was bezahlt habe. Auch gibt es keine IP-Adresse. Noch kann nicht sicher bewiesen werden, dass ich die Bestellung überhaupt getätigt habe. Alles was die haben ist eine Liste mit meinem Namen drauf mit einer eventuellen Bestellung.

Nun zu den Fehlern: Aus der Excel Liste geht hervor, dass ich 100 Pillen Tramadol bestellt haben soll. In der, ich nenne es mal Anklageschrift, steht aber, dass ich diverse Benzodiazepine bestellt haben soll. Da ist wohl jemand in der Zeile verrutscht.
Dann folgt eine Seite mit Aufklärung über die Benzos, den Wirkstoff, BTMG etc.
Auch sind diverse Aktenvermerke mit Querverweisen auf Beweise/Anlagen fehlerhaft, oder die Anlagen fehlen schlicht einfach.
Zudem wurden die Pillen nicht getestet ob es sich tatsächlich um Tramal handelt. Die Polizei geht einfach davon aus, dass es sich schon um originale handeln würde. Waren ja in der OVP vom Hersteller. "Is aber nicht immer drin was drauf steht" sagt dazu der Anwalt.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Entweder es wird ausgesessen und es geht, falls es zur Anklage kommt, vor Gericht. Was aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Freispruch führen würde. Nachteil hierbei: Die Akte wird bis dahin nicht geschlossen. Es kann gegen mich weiter ermittelt werden und die Polizei/Staatsanwaltschaft könnte noch eventuelle andere Bestellungen gegen mich verwenden falls noch was auftauchen würde. Also der Käse würde sich noch weiter in die Länge ziehen und es könnte auch eventuell noch schlimmer werden.

Oder: Man gibt die eine Bestellung zu. Und "Zahlt halt 500€ ans Frauenhaus. Kommt aber auf den Staatsanwalt an. Es gibt zwei. Der eine macht das. Der andere lässt das Verfahren weiterlaufen."
Der Anwalt würde zudem noch argumentieren, dass ich nicht sicher sei ob die Bestellung in einem Paket kam oder in mehreren Paketen über einen Zeitraum verteilt. Das würde Anklagen aus eventuell anderen Bestellungen vorbeugen. Mit etwas Glück würde ich so für das Jahr 2018, oder zumindest ein paar Monate, eine Art Absolution bekommen.

Ich denke ich wähle Variante zwei. Ich zahl lieber etwas Lehrgeld und hab den Kram so schnell es geht hinter mir. Falls das klappt.


Ich werden definitiv nichts mehr aus dem DN bestellen. Zumal es sehr gut möglich ist, dass mein Internet und Telefon überwacht wird, laut Anwalt.
Die Sache is es einfach nicht wert. So sicher das alles in der Theorie ist. Mann kann sich nie sicher sein wie der Vendor mit den Userdaten umgeht.

Flo


 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 16.05.19 09:15
Hi Flo,

Wünsche dir viel Glück für den weiteren Verlauf der Angelenheit

flo89 schrieb:

So sicher das alles in der Theorie ist. Mann kann sich nie sicher sein wie der Vendor mit den Userdaten umgeht.


Habe selbst noch nie im DN bestellt aber bei meinen Recherchen immer gelesen dass man nicht mit seinen echten Namen bestellt und auch nicht an seine richtige Adresse. Wegen solchen Fällen und um Erpressungen seitens des vendors vorzubeugen.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2018
17 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 16.05.19 09:32
AquariusKlappmesser schrieb:
Hi Flo,

Wünsche dir viel Glück für den weiteren Verlauf der Angelenheit


Habe selbst noch nie im DN bestellt aber bei meinen Recherchen immer gelesen dass man nicht mit seinen echten Namen bestellt und auch nicht an seine richtige Adresse. Wegen solchen Fällen und um Erpressungen seitens des vendors vorzubeugen.


Danke! Das ist sehr nett von dir!
Natürlich ist ein toter Briefkasten oder auf einen Nachbarn bestellen und dann fischen gehen die sichere Variante. So viel kriminelle Energie steckt in mir leider nicht :-) Eine anderer Weg wirklich anonym zu bestellen ist mir zumindest nicht bekannt.
 
Traumländer



dabei seit 2012
1.099 Forenbeiträge

  Geschrieben: 16.05.19 10:09
zuletzt geändert: 16.05.19 10:57 durch ckomi (insgesamt 1 mal geändert)
Thema auf einen Nachbarn bestellen und dann fischen gehen, warum kann dir das nicht passiert sein ? ;)

E: in 99.9% Der fälle sind diese Ermittlungen wegen kleinen Mengen per Online Bestellung dazu gedacht, dass man sich selber in die Kacke reitet.
Bei großen Mengen wird meist observation gestartet und gewartet bis man was Handfestes hat.
stole ya secret sauce and i'm still on the scene;
turn your whole company into a fuckin meme
Abwesender Träumer



dabei seit 2009
297 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.05.19 09:37
500 euro fürs Frauenhaus und das Verfahren wird eingestellt? Kommt mir fast vor wie ne Spendenaktion!

Nein mal im Ernst ich kann mich nur ckomi anschließen, denke da kommt nicht viel bei rum und die rechnen einfach damit das der ein oder andere was zugibt. Was sagt dein Anwalt dazu?
"Da Wenne und da Hädde sand zwoa Bläde"
Traumländer



dabei seit 2012
1.099 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.05.19 10:08
Das Ding ist halt, nur weil jemand ne Liste mit Namen und Adressen (vllt auch mit Menge) zuhause bzw. auf dem Computer rumliegen hat, ist das für die Staatsanwaltschaft noch lange kein Grund aktiv zu werden. (Du hättest in dem Fall direkt ne Einladung zur Verhandlung bekommen oder wirst in U-Haft gesteckt.)
Nettes Geld für Anwälte, da 0 Aufwand und Arbeit ausser nen halbe Std bis Std Gespräch mit dem Klienten.
stole ya secret sauce and i'm still on the scene;
turn your whole company into a fuckin meme
Abwesender Träumer



dabei seit 2009
297 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.05.19 10:49
Also für ne U-Haft müssen schon ein paar Vorrausetzungen erfüllt sein, wie z.B. Flucht oder Verdunklungsgefahr. Wegen ein paar Tramal Pillen geht man kaum in U-Haft.
"Da Wenne und da Hädde sand zwoa Bläde"

Seite (Beiträge 1 bis 15 von 25) »