LdT-Forum

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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 22.09.18 18:01
hey :)

Bin vor Kurzem zu 85 Tagessätzen verurteilt worden wegen Drogenbesitzes.

Nun wollte ich eigentlich nach Australien reisen - beim Beantragen des Visums (eVisitor - Tourist) wird nach Verurteilungen gefragt...

Wer von Euch hat hier etwas angegeben und trotzdem ein Visum erhalten? Bzw. was für Erfahrungen habt ihr?

cheers,
atreus
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.09.18 08:03
Hey. Hab zwar keine Erfahrungen damit, aber hab mal gehört das man mit Vorstrafen nicht nach Australien reisen darf. Ob das jetzt wirklich stimmt, kann ich nicht sagen. Evtl. hängt es auch davon ab welche Vorstrafen man hat, bzw. wie krass diese halt sind. Und je nach Ausmaß wird die Vorstrafe, zumindest meines Wissens nach, in Deutschland nicht eingetragen oder wieder entfernt(?). Als ich damals zu 60 Tagessätzen a 10€ wegen Besitz von Btm verurteilt wurde und diese Strafe abbezahlt hatte, war mein Register wieder sauber.

LG Eule
Wir kommen durch den Schornstein rein wie Santa,
doch wir haben Hochsommerzeit und keinen Dezember!
Du studierst gerade Jura im sechsten Semester,
doch heute gibt es Bordstein in deiner Mensa!
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 23.09.18 10:22
Du darfst einreisen solange die Summe aller deiner Haftstrafen 12 Monate nicht überschreitet. Mach dich aber trotzdem auf intime Leibesvisitationen gefasst wenn du Was von Drogen angibst

Lügen würde ich in dem Fall nicht , denn wenn die das prüfen , reicht das lügen aus um dein Visum zu annullieren und dann hast du automatisch eine 3 jährige einreisesperre
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 25.09.18 16:42
Danke für Eure Rückmeldungen!

Na dann, schauen wir mal was rauskommt :) Hab den Antrag mit wahrheitsgemäßen Angaben gestellt und warte jetzt auf die Rückmeldung.

In einem Juraforum hat man von einer Reise nach Australien mit dieser Vorgeschichte generell abgeraten.

Ich halte euch auf dem Laufenden!
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 24.03.19 15:10
Also Australien war kein Problem.

Neuseeland allerdings wollte für das eTA (elektronisches Transitvisum welches man bei einer Zwischenlandung dort braucht) eine beglaubigte Übersetzung des Urteils und des Führungszeugnisses. Nach Einreichung kam dann tatsächlich die negative Rückmeldung - es wird kein eTA erteilt. Und das obwohl kein Eintrag im Führungszeugnis.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 24.03.19 20:23
Kann man unaufällig nach einer Anzeige fragen, ohne schlafende Hunde zu wecken?
Habe letztes Jahr im Spätsommer eine wegen 1x Cannabiscookie bekommen, bin dann 4 Monate später auf eine Vorladung eingeladen worden, zu der ich nicht hin bin. Meine Hoffnung ist, dass ich entweder schon weg in Australien bin, bevor das iwo steht, oder dass es einfach fallen gelassen wird, was bei einer Menge von ca. 100mg Cannabis doch hoffentlich der Fall sei wird.
"Immer wieder, wenn ich aus dem Leib aufwache in mich selbst, lasse ich das andere hinter mir und trete ein in mein Selbst; ich sehe eine wunderbar gewaltige Schönheit und [...] bin in eins mit dem Göttlichen" (Plot. IV.8.6)

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