LdT-Forum

Seite 1 (Beiträge 1 bis 14 von 14)

AutorBeitrag
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2014
365 Forenbeiträge

  Geschrieben: 29.03.19 05:50
Ich wurde heute Nacht kontrolliert allgemeine Personenkontrolle . In meinem Rucksack waren 2 Maxi Briefe mit Adressat da hat der Bulle direkt gefragt :“btm Versand ?“ . Ich verneinte die Briefe hatten ja auch keinen Inhalt . Dann waren da noch recht viele Phenazepam (aus russischer Apotheke ) : warum so viele ? Ich :. Hab ich ausm Urlaub letztens mitgenommen . Dann war es vorbei

Vorbestraft bin ich eigentlich nicht . Hatte schon einige Anzeigen wegen Erwerb und Besitz von btm wurde aber alles eingestellt . Richtig Ärger hatte ich als ich besoffen und bekifft und auf benzos einen autounfall verursacht hab . Lappen war weg und ich bekam eine Geldstrafe welche ich in Sozialstunden tilge . Hätte ich in dem Fall denen antworten sollen das ich bekannt bin ?

Denkt ihr ich sollte mich aug eine HD gefasst machen ?
 
Traumländer



dabei seit 2012
1.099 Forenbeiträge

  Geschrieben: 29.03.19 12:54
Normalerweise wird eine HD direkt im Anschluss gemacht zwecks Beweissicherung
stole ya secret sauce and i'm still on the scene;
turn your whole company into a fuckin meme
Abwesender Träumer

dabei seit 2014
22 Forenbeiträge

  Geschrieben: 29.03.19 16:33
^
Bin der selben meinung. Die sind sich schon im klaren darüber, dass du wahrscheinlich zu hause sauber machen wirst, deshalb machen sie eine HD entweder sofort oder gar nicht. Meist wird man bei der gelegenheit gefragt, ob man noch stoff zu hause hat und falls dummerweise mit ja geantwortet wird, kommen sie gleich mit.
Auch wenn du gesagt hättest, dass du in bezug auf BTM schon bekannt bist, wäre das vlt ein grund für eine HD gewesen. Den Cops wird nur nicht bewusst gewesen sein, dass phenazepam dem BtmG unterliegt ( in anlage 3)
messer

 
Traumländer



dabei seit 2009
940 Forenbeiträge
2 Tripberichte

  Geschrieben: 29.03.19 17:12
Ich denke auch, dass keine HD stattfinden wird. ;) Halte ich zumindest für ziemlich unwahrscheinlich.
Egal wie viel Schlechtes Du erlebt hast:
Behalte immer einen Funken Hoffnung in Dir.
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2014
365 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.03.19 12:40
Danke jetzt bin ich beruhigt

Die fragen ja immer so „schonmal polizeilich in Erscheinung getreten?“ Habe verneint , da ich dachte dass das nur gespeichert wird wenn man vorbestraft ist . Bin ich ja nicht . Die haben meinen Namen an die Zentrale durchgegeben aber ka was die denen gesagt haben . Ab wann haben die was gespeichert ?
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2018
198 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.03.19 16:39
Ich antworte auf die Frage immer:"Meines Wissens nach nicht. Ihr System weiß das am Besten. Schauen Sie doch nach, wenn Sie daran interessiert sind."
 
Traumländer



dabei seit 2011
761 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.03.19 17:52
Iqos schrieb:
Danke jetzt bin ich beruhigt

Die fragen ja immer so „schonmal polizeilich in Erscheinung getreten?“ Habe verneint , da ich dachte dass das nur gespeichert wird wenn man vorbestraft ist . Bin ich ja nicht . Die haben meinen Namen an die Zentrale durchgegeben aber ka was die denen gesagt haben . Ab wann haben die was gespeichert ?

Und selbst wenn Du beunruhigt wärst - es wird nichts an der Situation ändern, denke einfach in diese Richtung und mach Dich nicht bekloppt :)

Diese Kommunikation mit der "Zentrale" nach Aufnahme der Personalien ist nach Annahme eines Straftatbestandes Routine, soweit ich weiß. Ist mir auch mal passiert, als ich auf dem Rückweg von NL im Zug kontrolliert und mit 2,8g Gras erwischt wurde. Der Zollfritze hat dann erstmal irgendwo angerufen, meine Daten durchgegeben, obwohl ich vorher nie in polizeiliche Erscheinung getreten war. Möglicherweise sollen so Mehrfach"täter" identifiziert werden. Ein Leidensgenosse, der ebenfalls mit Gras ertappt worden war, habe "Glück gehabt, dass sein Käselaib nicht untersucht wurde" - eine junge, völlig ahnungslose Nachwuchskraft des Zolls bzw. der heutigen Bundespolizei glaubte tatsächlich, dass im mitgebrachten Gouda etwas "eingebaut" gewesen sein könnte, was natürlich vollkommener Irrsinn war.

Und obwohl mein Verfahren (natürlich) eingestellt wurde, brauchte ich am Flughafen bei der Passabgabe zwei Jahre später, als ich nach UK gereist bin, extrem lange, bis man mich durchgewunken hat (im Vergleich zu anderen Passagieren) und ich meinen Ausweis zurückerhielt...was da intern gespeichert wird und was nicht, ist mir immer noch ein Rätsel.

Mach Dich nicht bekloppt, zu einer HD wird es meiner Einschätzung nach auch nicht kommen, da Du ja inzwischen alle möglichen "Beweise" vernichtet hättest, würde man Dir Handel o.ä. unterstellen.

Soham schrieb:
Ich antworte auf die Frage immer:"Meines Wissens nach nicht. Ihr System weiß das am Besten. Schauen Sie doch nach, wenn Sie daran interessiert sind."

Beste Strategie. Möglichst passiv sein. Die wollen schließlich was und sollen ihre Arbeit erledigen. Du musst ihnen nicht dabei helfen, d.h. Dich evtl. selbst mit Verdächtigungen belasten, denn sie sind der Strafverfolgung wegen unterwegs - nicht, um Argumente für Deine Unschuld aufzunehmen.
I'm sure of my mental health
cause I'm always talking to myself
Abwesender Träumer



dabei seit 2018
198 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.03.19 21:12
Das Wichtigste ist die aktive Passivität und ein ausreichendes Selbstbewusstsein.
Des Weiteren sollte man während Kontrollen immer wiederholen, dass man den Weg gern fortsetzen möchte, da man hungrig ist.

Nach dem dritten Mal und keiner zufriedenstellenden Antwort, darf man die Cops auch nach Futter fragen.
Ich hab richtig Spaß an Kontrollen. =D wenn man es mehrfach geschafft hat den Rucksackinhalt sicher durch ne Kontrolle zu bringen, steigert das das Selbstbewusstsein und vermittelt eine gewisse Routiniertheit, die sehr vorteilhaft bei Kontakt mit Exekutive oder Judikative sein kann
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2014
80 Forenbeiträge
2 Tripberichte
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 31.03.19 06:29
Soham schrieb:
Das Wichtigste ist die aktive Passivität und ein ausreichendes Selbstbewusstsein.


Vorallem letzeres erlangt man dadurch, dass man bezüglich der eigenen Rechte eine gewisse Sicherheit mitbringt.

Erfahrungsgemäß dehnt die Polizei ihre Befugnisse bspw. bei Personen oder Verkehrskontrollen ganz gerne mal aus, vorallem wenn es um Durchsuchungen geht. Wird etwas bei einer Durchsuchung gefunden, zu welcher die Polizei aufgrund der Umstände zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht befugt war, habt ihr keine Chance dies hinterher nachzuweisen. Deswegen ist es zwingend notwendig, durch ein generelles hinterfragen von all den Maßnahmen, welche euch als unverhältnismäßig oder unbegründet erscheinen, zu zeigen, dass ihr nicht alles beliebige mit euch machen lasst, auf das der ermittlungswütige Beamte gerade Lust hat.

Passend zu diesem Beispiel und als einer der wichtigsten Gesetze, welche euch während Polizeikontrollen den Arsch retten können, solltet ihr die entsprechenden Paragraphen aus dem Polizeigesetz eures Bundeslandes - in meinem Fall bspw. für NRW kennen:
§39 Durchsuchung von Personen
§40 Durchsuchung von Sachen (z.B euer Auto in einer Verkehrskontrolle)

Wenn auch nur mal beispielhaft, aber garnicht so realitätsfern, der unermüdliche Komissarsanwärter in einer Verkehrskontrolle versucht, eine komplette Durchsuchung von euch sowie euren Auto damit zu rechtfertigen, dass ihr ja auffällig rote Augen, große Pupillen oder was auch immer habt, das darauf hindeutet, dass ihr unter Drogeneinfluss steht und somit warscheinlich auch welche mit euch führt, dann zitiert ihr geschwind den passenden Absatz:

"Nach §39 Absatz 2 PolG des Landes NRW ist eine Durchsuchung meiner Person (und erst damit dann auch von euerem Auto, nach §40 Absatz 1...) nur dann gerechtfertigt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ich Sachen mit mir führe, die sichergestellt werden dürfen..."

Und damit nehmt ihr nicht nur dem hochmotivierten Beamten den Wind aus den Segeln, sondern strahlt vorallem aus, dass ihr eine gewisse Sicherheit bezüglich euer eigenen Rechte besitzt und weitere Versuche seitens der Beamten, sich die rechtlichen Vorgaben zur Erleichterung der eigenen Arbeit selber etwas passender auszulegen, bei euch keinen Erfolg versprechen und nur Zeitverschwendung sind.

Von den Beamten habe ich dann schon gehört bekommen, so etwas seien ja Indizien. Aber dank dem Gesetz wissen wir, dass alleine die nicht ausreichen, sondern eben nur Tatsachen. In so einem Fall merke ich dann ganz gerne an, dass weniger von Indizien und wohl eher von wilden Mutmaßungen zu sprechen sei ;)

Ich gehöre zu denen, die bisher immer dann kontrolliert wurden, als es komplett dunkel war und dann dank Pupillen, welche bereits bei Dämmerung übermäßig stark geweitet sind, schon im zweiten Satz das Wort "Drogen" fällt. In dem anschließend obligatorischen Pupillenreaktionstest bin ich dann ebenfalls, komplett nüchtern, immer mit dem Verdacht auf Cannabiskonsum durchgefallen. Die restlichen Spielchen spar ich mir dann, Wisch sowie Urintest lehne ich dankend mit der Begründung "falsch positive Ergebnisse möglich" ab und da ich das ganze Prozedere schon kenne, sag ich an was als nächstes Sache ist, nämlich die Blutentnahme durch einem Arzt im Krankenhaus. Weitere, teils unaufhörliche Versuche mich doch noch zu einem Urintest zu überreden werden weiterhin verneint.
Bei meiner ersten Kontrolle hatte eine Beamtin hier versucht, mich mit der Behauptung einzuschüchtern, dass sie der Führersteinstelle unkooperatives Verhalten melden werden, wenn ich den Urintest weiterhin ablehnen würde. Aber auch hier kann man durch das Wissen, dass es sein gutes Recht ist, diesen Test abzulehnen, über den Versuch jemanden mit so einer leeren Drohung einzuschüchtern nur müde lächeln. Einschüchterungsversuche sind auch öfters mal ein beliebtes Mittel um Ermittlungsfortschritte zu erzielen, aber wenn man selbst bestens Bescheid weiss, muss man sich hier nicht im geringsten sorgen, oder aber man stellt seinem gegenüber noch direkt dazu klar, dass entsprechende Versuche bei einem nicht ziehen. Wenn man sich schon von Anfang an als selbstbewusst gibt, kommt es meist garnicht erst dazu.

Das eigene Auftreten spielt hier eine entscheidene Rolle, natürlich sollt ihr nicht versuchen euer Gegenüber möglichst hart abzufucken, nur ebend zeigen, dass ihr euch selbst nicht abfucken lasst. Ebend aktive Passivität wie Soham schon sagte.

 
Abwesender Träumer



dabei seit 2018
198 Forenbeiträge

  Geschrieben: 31.03.19 15:19
Ich hatte schon Kontrollen in mittlerweile 5 Bundesländern und es war nie notwendig Gesetzesphrasen zu zitieren, weil ich meine Rechte einfach kenne und Freude daran habe, sie mit Charme, Intellekt, Witz und Genugtuung durchzusetzen.

Bei seltenen Gelegenheiten darf man Polizisten auch mal vorführen ;)
Bsp.ich habe einen Gerichtstermin versäumt. Daraufhin erschien die Polizei bei meiner neuen Arbeitsstelle mit einem Vorfühlbefehl. Dieser besagt, dass ich verpflichtet bin, mit den Polizisten einen Ort und Termin auszumachen, an dem wir uns treffen und sie mich dann zun Gerichtstermin fahren. (Wahrscheinlich um sicherzustellen, dass ich tatsächlich erscheine) Dank des Besuchs der Exekutive auf der Arbeit, verlor ich den neuen Job direkt wieder. Ich war mega sauer.
Am Tag vor dem Treffen stellte ich mein Fahrrad an den vereinbarten Treffpunkt, fuhr über Nacht zu nem Kollegen, die Cops waren am darauffolgenden Tag wohl dort, während ich selbstständig auf dem Weg zum Gericht war. Ich war vor ihnen da und saß bereits im Verhandlungssaal als die beiden Herren der Exekutive erschienen und wurde gefragt, warum ich nicht am Treffpunkt erschienen bin.
Daraufhin entgegnete ich, dass es doch Vorführbefehl hieß und ich euch ordentlich vorführen sollte, als ob ich mich freiwillig mit euch treffe.
Ende vom Lied war, dass sie gehen mussten, weil sie keine Handhabe hatten und ich bei Gericht erschienen bin. Sauer waren sie allemal und ich denke, dass sie sich auf ewig an diese ganz besonderen Tag erinnern werden. :-)

Sorry für offtopic. Das musste mal raus. Man kann mit den Jungs und Mädels der Exekutive schon ne Menge Spaß auf nem urkomischen , perversen Lvl haben :D
 
Traumländer



dabei seit 2011
761 Forenbeiträge

  Geschrieben: 31.03.19 19:27
Soham, das glaube ich. In der Theorie würde selbst ich mir einen Spaß aus dieser Sache machen. Doch man darf nicht vergessen, dass viele Personen (wozu ich mich zähle) eben nicht mit der notwendigen Schlagfertigkeit bzw. dem nötigen Selbstbewusstsein ausgestattet sind.

Da die Obrigkeitshörigkeit in BRD sowieso auf einem ziemlich hohen Level rangiert und noch mit hereinspielt, ist das für viele Menschen nicht so einfach.
I'm sure of my mental health
cause I'm always talking to myself
Traumländer



dabei seit 2012
1.099 Forenbeiträge

  Geschrieben: 01.04.19 16:31
Naja die Exekutive kann einfach behaupten es hat ein Überfall in der Nähe stattgefunden, da hilft nichts mehr an gutem Reden, egal auf welchen Paragraphen man rumreitet ^^
stole ya secret sauce and i'm still on the scene;
turn your whole company into a fuckin meme
Traumländer



dabei seit 2012
2.460 Forenbeiträge
5 Tripberichte
1 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 01.04.19 17:42
Zumal es ein Indiz für die Polizei ist, wenn man sich mit solchen Paragraphen, speziell bzgl. BTM und Straßenverkehr auskennt. Das sei "typisches Konsumentenwissen" laut der Aussage eines Beamten. Juristisch darf das zwar nicht als Begründung für irgendwas gelten, macht manche Beamten aber erst recht scharf, zu mal einige, gerade ältere Beamte, nicht gerne hören, wie sie ihren Job zu machen haben. Dies alles kann je nach Beamten dazu führen, dass diese einfach genug Indizien postulieren (Nervös, Pupillen, Reaktionstests, Schwierigkeiten beim Gespräch, unkooperatives verhalten etc.), um beim Staatsanwalt/Richter alles durchzuboxen.

Eine Besserwisser-Haltung ist also nie gesund. Ein naives Nachfragen hingegen kann wirklich helfen.
"Immer wieder, wenn ich aus dem Leib aufwache in mich selbst, lasse ich das andere hinter mir und trete ein in mein Selbst; ich sehe eine wunderbar gewaltige Schönheit und [...] bin in eins mit dem Göttlichen" (Plot. IV.8.6)
Abwesender Träumer

dabei seit 2014
22 Forenbeiträge

  Geschrieben: 01.04.19 18:20
20fox schrieb:
Zumal es ein Indiz für die Polizei ist, wenn man sich mit solchen Paragraphen, speziell bzgl. BTM und Straßenverkehr auskennt. Das sei "typisches Konsumentenwissen" laut der Aussage eines Beamten. Juristisch darf das zwar nicht als Begründung für irgendwas gelten (...)

Es kann durchaus als begründung für einen anfangsverdacht dienen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anfangsverdacht schrieb:
Erst wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat“, § 152 Abs. 2 StPO, vorliegen, dürfen Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden. Der Anfangsverdacht schützt den Betroffenen so vor Ermittlungen aufgrund bloßer Vermutungen. Er muss in konkreten Tatsachen bestehen, wobei die Schwelle hierfür allerdings mitunter niedrig ist. So sind so genannte Initiativermittlungen nach Nr. 6 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren schon dann zulässig, wenn „nach kriminalistischer Erfahrung die wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist“.

 

Seite 1 (Beiträge 1 bis 14 von 14)